LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/606 (16/540) 23.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Messerstecherei am 24.01.2018 in Saarlouis-Roden Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut Medienberichten kam es am 24.01.2018 im Saarlouiser Stadtteil Roden zu einer Messerstecherei mit Verletzten. Mehrere Männer sollen an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein, die sich in der Nähe einer Tankstelle ereignet hat.“ Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei den oben geschilderten Vorfällen ereignet? Zu Frage 1: Nach derzeitigem Ermittlungsstand ereignete sich der Sachverhalt wie folgt: Am 24.01.2018 stiegen zwei männliche deutsche Staatsangehörige sowie ein syrischer Staatsangehöriger, welche alle in Saarlouis wohnhaft sind, gegen 20:10 Uhr gemeinsam in ein Fahrzeug ein. Das Fahrzeug befand sich in der Bahnhofsstraße in Saarlouis-Roden. Direkt nach dem Einsteigen umstellte eine fünf- bis siebenköpfige Personengruppe das Fahrzeug, öffnete die Türen und griff die Insassen unvermittelt mit Messern an. Nachdem die Fahrzeuginsassen die Alarmierung der Polizei ankündigten, ließen die Angreifer von ihnen ab und flüchteten zu Fuß vom Tatort. Ein Insasse erlitt durch den Angriff Stich- und Schnittwunden am linken Bein und an der rechten Schulter. Ein anderer Insasse wurde durch Stiche und Schnitte am rechten Bein, an der rechten Schulter und an der linken Hand verletzt. Ein deutscher Staatsangehöriger blieb unverletzt. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnten bislang vier männliche Personen aus der Gruppe der Angreifer ermittelt werden. Bei den vier ermittelten Tatverdächtigen handelt es sich alle um syrische Staatsangehörige. Zur Tatzeit waren zwei Tatverdächtige 19 Jahre, zwei Tatverdächtige 18 Jahre alt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass ein gescheitertes Drogengeschäft Anlass für den Angriff gewesen ist. Ausgegeben: 23.10.2018 (29.08.2018) Drucksache 16/606 (16/540) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall im Einsatz? Zu Frage 2: Bei den Erstmaßnahmen, der Fahndung und der Tatortaufnahme waren zwölf Bedienstete des Landespolizeipräsidiums eingesetzt. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? Zu Frage 3: Aufgrund des Vorfalls wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 des Strafgesetzbuchs (StGB), der Bedrohung gemäß § 241 StGB, der Beleidigung gemäß § 185 StGB und der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen die vier ermittelten syrischen Tatverdächtigen; die übrigen Täter konnten bislang nicht ermittelt werden . Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 21 Js 549/18 registriert. Die polizeilichen Ermittlungen werden durch die Polizeiinspektion Saarlouis geführt. Allen vier ermittelten syrischen Tatverdächtigen wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Asylgesetz (AsylG) zuerkannt. Sie sind alle im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Wurden Haftanträge gestellt? Zu Frage 4: Ja. Der Hauptverdächtige, ein zum Tatzeitpunkt 18-jähriger Syrer, wurde am 03.08.2018 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken in Untersuchungshaft genommen, welche noch andauert. Gegen die anderen ermittelten Tatverdächtigen wurden keine Haftanträge gestellt. Kam es zu gerichtlichen Urteilen gegen einen oder mehrere Tatverdächtige und wenn ja, wegen welcher Tatbestände und welches Strafmaß wurde jeweils verhängt? Zu Frage 5: Die Ermittlungen in vorliegender Sache sind noch nicht abgeschlossen. Wann in vorliegendem Ermittlungsverfahren öffentliche Anklage erhoben wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Drucksache 16/606 (16/540) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen , laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Zu Frage 6: Alle vier ermittelten Tatverdächtigen sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten: Der noch 18-jährige Tatverdächtige ist im Jahr 2016 zweimal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Körperverletzung in Erscheinung getreten. Hierfür verhängte der Jugendrichter des Amtsgerichts Saarlouis am 15.09.2017 gegen die Person einen zweiwöchigen Jugendarrest. Zudem ist gegen ihn aus dem Jahr 2018 noch ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr anhängig, welches noch nicht abgeschlossen ist. Der mittlerweile 19-jährige Tatverdächtige, der sich derzeit aufgrund des gegenständlichen Ermittlungsverfahrens in Untersuchungshaft befindet (siehe auch Antwort zu Frage 4.), trat im Jahr 2016 wegen eines Körperverletzungsdelikts in Erscheinung. Das Verfahren wurde gemäß § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) eingestellt. Im Jahr 2017 trat er wegen einer gefährlichen Körperverletzung in Erscheinung; hierfür wurde er am 28.07.2017 durch den Jugendrichter des Amtsgerichts Saarlouis zu einem Jugendarrest von einer Woche verurteilt. Ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahr 2017 wurde gemäß § 154 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Ein weiteres, bereits bei Gericht anhängiges Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (WaffG), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines Diebstahlsdelikts aus dem Jahr 2017 ist gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellt worden. Der noch 19-jährige Tatverdächtige ist im Jahr 2015 wegen eines Diebstahlsdelikts in Erscheinung getreten. Das Verfahren wurde gemäß § 45 Absatz 1 JGG eingestellt. Im gleichen Jahr wurde er zudem wegen Bedrohung und Sachbeschädigung auffällig. Aufgrund dieser Delikte hat der Jugendrichter des Amtsgerichts Saarlouis am 30.05.2016 Arbeitsstunden nach dem JGG als Zuchtmittel verhängt. Der mittlerweile 20-jährige Tatverdächtige ist im Jahr 2015 wegen eines Diebstahlsdelikts in Erscheinung getreten. Das Verfahren wurde gemäß § 45 Absatz 1 JGG eingestellt . Im gleichen Jahr wurde er im Zusammenhang mit Hausfriedensbruch auffällig. Dieses Verfahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Im Jahr 2016 wurde er wegen eines Körperverletzungsdelikts auffällig. Das Verfahren konnte wegen eines Verfahrenshindernisses nicht weiter betrieben werden. Im Jahr 2017 wurde er wegen eines weiteren Körperverletzungsdelikts auffällig. Der Jugendrichter des Amtsgerichts Saarlouis verhängte aus diesem Grund am 17.11.2017 gegen ihn einen Freizeitarrest.