LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/609 (16/545) 23.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Gebrauch von Schusswaffen und anderen Waffen durch die saarländische Polizei Vorbemerkung des Fragestellers: „Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung angekündigt, die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten („Tasern“) für die Beamtinnen und Beamten im Wach- und Streifendienst zu prüfen . Im Hinblick auf Taser wird oft angeführt, dass diese eine Brücke schlügen zwischen dem Einsatz von Schlagstöcken und/oder Reizstoffen einerseits sowie einem Schusswaffengebrauch andererseits .“ Vorbemerkung Landesregierung: Zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur und zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten (PVB) vor Angriffen wird nach Entscheidung von Herrn Minister Klaus Bouillon vom 22.08.2018 die Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) für den Wach- und Streifendienst (WSD) im Rahmen eines Projektes erprobt. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung wurden die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz ausgewertet. Rheinland-Pfalz hat den Einsatz des DEIG für Beamte des WSD von März 2017 bis März 2018 im Rahmen eines Pilotbetriebs erprobt und evaluiert. Dabei wurde deutlich, dass das DEIG eine stark gewaltpräventive bzw. deeskalierende Wirkung hat und bereits durch bloßes Mitführen des DEIG oder Androhen seines Einsatzes viele polizeiliche Einsatzlagen mit hohem Konflikt- und Gewaltpotential erfolgreich bewältigt werden konnten. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse/Erfahrungen wurde die Einführung des DEIG im Saarland analog der Body-Cam-Ausstattung projektiert. Der Gebrauch von Schusswaffen und anderen Waffen durch die saarländische Polizei wird nicht in einer Gesamtstatistik erfasst. Das Landespolizeipräsidium dokumentiert den Gebrauch der jeweiligen Einsatzmittel im Rahmen von Meldeverpflichtungen mit entsprechend differenzierten Meldeformularen. Nur die Meldungen über den Schusswaffengebrauch fließen in eine retrograd erstellte Jahresstatistik ein. Der Gebrauch anderer Waffen/Einsatzmittel ist mittels manueller Auswertung von Meldebögen und weiteren Dokumenten zu erheben. Ausgegeben: 23.10.2018 (06.09.2018) Drucksache 16/609 (16/545) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2012 – 2017 im Saarland durch Einsatzkräfte des Wachund Streifendienstes der Polizei eine Androhung des Schusswaffengebrauchs (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu Frage 1: Die reine Androhung des Schusswaffengebrauchs ohne nachfolgenden Gebrauch der Waffe wird statistisch nicht erfasst. Sie wird allerdings in einem Einsatzbericht dokumentiert , der im Vorgangsbearbeitungssystem der saarländischen Polizei (POLADIS) abgelegt ist. Strafrechtlich relevante Sachverhalte werden an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken abgegeben. Entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben wird beim Landespolizeipräsidium keine Kopie der Akte vorgehalten. Eine retrograde technische Auswertung sieht das System nicht vor. Vor einem etwaigen tatsächlichen Gebrauch der Schusswaffe gegenüber Personen, wird dieser, sofern die Umstände es zulassen, immer zunächst angedroht. In wie vielen Fällen machten Einsatzkräfte des Wach- und Streifendienstes der Polizei in den Jahren 2012 – 2017 im Saarland Gebrauch von Schusswaffen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu Frage 2: Die Schusswaffengebrauchsstatistik des Landespolizeipräsidiums weist die Gesamtzahl der Schusswaffeneinsätze im jeweiligen Erfassungsjahr bezogen auf alle Einsatzkräfte aus. Eine nur auf den Wach- und Streifendienst bezogene retrograde Erhebung würde eine manuelle Auswertung aller Schusswaffengebrauchsmeldungen erfordern und wäre insoweit mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die nachfolgende Übersicht entspricht der standardisierten statistischen Darstellung. Diese ist in die Teilbereiche „Schusswaffengebrauch gegen Personen“ und „Schusswaffengebrauch gegen Sachen“ untergliedert. Der „Schusswaffengebrauch gegen Personen“ beinhaltet auch Warnschüsse . Beim Schusswaffengebrauch gegen Sachen handelt es sich fast ausschließlich um Tiere, die bei Verkehrsunfällen schwerste Verletzungen davongetragen haben. Schusswaffengebrauch/Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 gegen Personen 0 0 1 3 2 2 gegen Sachen 236 215 193 209 209 296 Gesamt 236 215 194 212 211 298 Tabelle 1: Quelle: Schusswaffengebrauchsstatistiken des Landespolizeipräsidiums für die Jahre 2012 bis 2017 In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012 – 2017 im Saarland durch Einsatzkräfte des Wachund Streifendienstes der Polizei der Gebrauch von Schlagstöcken und/oder Reizstoffen angedroht (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 16/609 (16/545) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012 – 2017 im Saarland durch Einsatz-kräfte des Wachund Streifendienstes der Polizei Gebrauch von Schlagstöcken und/oder Reizstoffen gemacht (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Zu Frage 4: Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. Die Meldungen über den Gebrauch von Schlagstöcken und/oder Reizstoffen ermöglichen keine nur auf die Einsatzkräfte des Wach- und Streifendienstes begrenzte Zuordnung. Die Meldebögen zum Einsatz des Schlagstocks bzw. des Reizstoffsprühgeräts liegen im Landespolizeipräsidium nur für die Jahre ab 2013 vor. Meldebögen, welche beispielsweise für Auswertungen, Evaluierungsprozesse o.ä. nicht mehr benötigt werden, führt das Landespolizeipräsidium grundsätzlich der ordnungsgemäßen Vernichtung zu. Die in der nachfolgenden Übersicht ausgewiesene Anzahl der Einsätze von Reizstoff im Jahr 2012 ist Bestandteil einer Antwort der Landesregierung zur Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betreffend Reizstoffsprühgeräte bei der Polizei des Saarlandes und wurde der Drucksache 15/1379 (vom 15.05.2015) des Landtags des Saarlandes entnommen. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einsatz eines Schlagstockes -/- 2 7 7 6 8 Einsatz eines Reizstoffes 12 9 11 24 26 15 Tabelle 2: Quellen: Meldebogen zum Einsatz des Schlagstocks respektive des Reizstoffsprühgerätes für die Jahre 2013 bis 2017, Kennzahl Einsatz eines Reizstoffes für das Kalenderjahr 2012 aus Drucksache 15/1379 (15/1345) des Landtages des Saarlandes