LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/610 (16/546) 23.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Notfälle bei sprachbehinderten oder gehörlosen Menschen Wie viele sprachbehinderte oder gehörlose Menschen wohnen im Saarland, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Hinweis Gl (gehörlos) haben? Zu Frage 1: Im Saarland wohnen 569 behinderte Menschen, die im Besitz eines Ausweises mit dem gesundheitlichen Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) sind (Stand Juli 2018). Wie können gehörlose und sprachbehinderte Menschen, die sich in einer Notfallsituation befinden , Hilfe holen? Gibt es die Möglichkeit einer SMS-Notfallmeldung? Zu Frage 2: Gehörlose und sprachbehinderte Menschen können im Notfall ohne Hilfestellung einer weiteren Person mittels Notfall-Telefax Hilfe bei der Integrierten Leitstelle Saar (ILS) anfordern. Die Hilfeersuchen können mittels eines durch die ILS bereitgestellten Fax-Formulars (Anlage ) oder durch Übermittlung eines formlosen Freitextes an eine reservierte Festnetz- Telefax-Nummer der ILS gerichtet werden. Für den Bereich der Vollzugspolizei ist bei der Führungs- und Lagezentrale (FLZ) des Landespolizeipräsidiums ein Notfall-Telefax eingerichtet. Die Funktion des Gerätes gewährleistet eine sofortige Reaktion der FLZ, die dann entsprechende polizeiliche Maßnahmen veranlasst . Ein entsprechendes Formblatt wird im Internet auf der Saarlandseite in der Rubrik Polizei /Im Notfall zur Verfügung gestellt. Erste Überlegungen gehen in die Richtung ein ähnliches Angebot auch für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu schaffen bzw. im Rahmen der Neuausrichtung der 116117 im kommenden Jahr auch mit einem Online Angebot zu verknüpfen. Die Mitarbeiter der vorgenannten Stellen sind über die Bedeutung von Notruf-Faxen informiert und entsprechend sensibilisiert. Ausgegeben: 23.10.2018 (06.09.2018) Drucksache 16/610 (16/546) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Die technischen Voraussetzungen, gehörlosen bzw. sprachbehinderten Menschen einen Zugang mittels SMS, sog. Nothilfe-SMS, zur Integrierten Leitstelle zu ermöglichen, sind grundsätzlich geschaffen. Bisher wurde von einer Veröffentlichung dieser Möglichkeit, die nicht die gleiche Qualität wie ein Sprach-Notruf haben kann, abgesehen, da die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Notruf-App abgewartet werden sollte. Die v. g. Nothilfe-SMS hat u. a. den großen Nachteil, dass eine normale Mobilfunknummer der Integrierten Leitstelle angewählt werden muss, die eben nur regional gültig ist. Nachdem der erste Ansatz zu einer Notruf-App trotz Unterstützung durch die Fraunhofer Gesellschaft nicht zum Erfolg geführt werden konnte, läuft derzeit unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums eine Pilotanwendung in ausgewählten Leitstellen, die schon erfolgversprechende Ergebnisse zeigt. Über eine bundeseinheitliche Rufnummer läuft die Notruf-SMS in einen zentralen Server, der auf die bundesweit geografisch genau beschriebenen Einzugsbereiche der Leitstellen zugreift und den Notruf an die zuständige Leitstelle weiterleitet. Dabei werden auch die vom Endgerät erfassten Standortinformationen übermittelt . Die Leitstelle kann in einen schriftlichen Dialog mit dem Notrufenden treten. Wann die Notruf-App verfügbar sein wird, ist derzeit noch nicht bestimmt. Nur in Abhängigkeit vom demnächst erwarteten Zeithorizont zur Notruf-App kann sinnvoll über die Bekanntmachung der v. g. Nothilfe-SMS für die ILS entschieden werden. Mit diesem Thema ist die Expertengruppe Notruf der Arbeitskreise II und V der Innenministerkonferenz befasst. Dieser Sachstand gilt gleichermaßen für die Vollzugspolizei. Wie erfolgt die Kommunikation sprachbehinderter oder gehörloser Menschen mit dem jeweiligen ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. mit dem fachgebietsbezogenen ärztlichen Notfalldienst? Zu Frage 3: Anlaufstelle für entsprechende Hilfeersuchen sind zunächst die regionalen Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Ergänzend erfolgte im Jahr 2013 die landesweite Einführung der Servicenummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst . Die Abfrage und Vermittlung von Anrufen über diese Servicenummer erfolgt durch die ILS. Sprachbehinderte oder gehörlose Menschen haben über das Notfall-Telefax Zugang zu dieser Serviceleistung der ILS (siehe Antwort zur Frage 2). Des Weiteren stehen im Saarland zur Kommunikation mit dem jeweiligen ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. mit dem fachgebietsbezogenen ärztlichen Notfalldienst 3 Gebärdendolmetscher und ein Hilfsangebot der Bosenberg Klinik zur Verfügung. In der Regel wird die Kommunikation im Rahmen schriftlicher Kommunikation, Zeichensprache oder Fingeralphabet durchgeführt. Zusätzlich stehen Online-Dolmetscher zur Verfügung. Dies gilt sowohl für den allgemeinen als auch den fach-spezifischen Bereitschaftsdienst. Drucksache 16/610 (16/546) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 -