LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/617 (16/573) 29.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Lichtzeichenanlagen im Saarland – aktueller Stand und Entwicklung Wie viele Lichtzeichenanlagen je 100-km- Straßennetz verantwortet und wartet der Landesbetrieb für Straßenbau derzeit? Zu Frage 1: Der Landesbetrieb für Straßenbau verantwortet und wartet derzeit landesweit insgesamt 417 Lichtsignalanlagen (LSA). Dabei handelt es sich um 155 LSA an Kreuzungen und Einmündungen und 262 LSA zur Fußgängersicherung. Rein statistisch, auf Straßenkilometer umgerechnet, ergeben sich daraus rund 19 LSA/100 km Straße (417 LSA/2.219,67 km) im Saarland. Hiervon entfallen 8 LSA im Bereich von Anschlussstellen an Bundesautobahnen, 121 LSA auf Bundesstraßen, und 288 LSA auf Landesstraßen. Nicht enthalten sind die Signalanlagen an Anschlussstellen von Bundesautobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen im Einzugsbereich der Landeshauptstadt Saarbrücken . Hierfür ist die Landeshauptstadt in eigener Verantwortung tätig. Wie hat sich die Gesamtzahl der Lichtzeichenanlagen im Saarland seit 2001 entwickelt? Im Falle eines Zuwachses: worin liegen die Gründe für den Zuwachs an Lichtzeichenanlagen? Zu Frage 2 Seit 2001 hat sich die Zahl der LSA von 367 auf heute 417 erhöht, ein Plus von 50 Anlagen in den letzten 17 Jahren. Ausgegeben: 30.10.2018 (20.09.2018) Drucksache 16/617 (16/573) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Gründe für den Zuwachs der LSA sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, die sich infolge zu großer Verkehrsstärken oder zu hohen Geschwindigkeiten auf der übergeordneten Straße oder bei unzureichenden Sichtverhältnissen oder nicht ausreichender Kapazität ergeben haben, die Schulwegsicherung und die Vermeidung einer Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen (z.B. älterer Menschen, Behinderte und Kinder), die die Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren. Auch die Verbesserung der Qualität des Verkehrsablaufs in Streckenabschnitten und an Knotenpunkten durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit aufgrund der Verringerung von Wartezeiten, durch eine ÖPNV-Bevorrechtigung oder durch Stauraumüberwachung zur Vermeidung von verkehrsgefährdenden Rückstaus auf die Autobahnen an Autobahnanschlussstellen trägt zu dem Zuwachs der LSA bei. Die Ziele einer Lichtsignalsteuerung werden in erster Linie durch die Bedürfnisse, Interessen und Forderungen der Aufgabenträger, der Verkehrsteilnehmergruppen, der Betreiber und der betroffenen Anlieger bestimmt. Da alle einen sicheren, zügigen und angenehmen Verkehrsablauf erwarten, kommt es häufig zu Zielkonflikten, weil jeweils berechtigte Ziele der einzelnen Gruppen oft nicht gleichzeitig erfüllt werden können. Auch zwischen den angestrebten Auswirkungen im Hinblick auf eine hohe Verkehrssicherheit , eine gute Qualität des Verkehrsablaufs, eine Bevorrechtigung öffentlicher Verkehrsmittel, einen niedrigen Kraftstoffverbrauch und möglichst geringe Umweltbeeinträchtigungen durch Emissionen kann es zu Zielkonflikten kommen. Bei der Projektierung von LSA sind daher alle wesentlichen Anforderungen abzuwägen . Oft sind durch geeignete, den Zielkonflikten angemessene Maßnahmenkombinationen gute Kompromisse möglich. Welche Kosten hat das Land durch die derzeit betriebenen Lichtzeichenanlagen insgesamt und welche Betriebskosten entfallen je Anlage pro Jahr (mit und ohne Personalkosten)? Zu Frage 3: Im Jahr 2017 fielen als jährliche Betriebskosten für alle 417 LSA Stromkosten in Höhe von insgesamt 257.157,31 € und Kosten für die Regelwartung in Höhe von insgesamt 738.492,21 € an. Die durchschnittlichen Kosten betragen ca. 4.300,00 €/Jahr für eine LSA an Kreuzungen und Einmündungen und ca. 1.300,00 €/Jahr für eine LSA zur Fußgängersicherung (FSA). Die Betriebskosten für die 288 LSA auf Landesstraßen (92 LSA/196 FSA) betragen rund 646.100,00 €/Jahr. Statistisch nicht zu erfassen sind Kosten der Reaktionswartung der LSA. Dabei handelt es sich um Kosten durch techn. Ausfälle, Verkehrsunfälle und höhere Gewalt. Diese variieren von Jahr zu Jahr und von Anlage zu Anlage sehr stark und haben statistisch keinerlei Aussagekraft. Drucksache 16/617 (16/573) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Personalkosten des Landesbetriebs für Straßenbau werden nicht getrennt nach Bundes - und Landes-LSA erfasst, da alle Kosten durch das Land getragen werden. Im Fachbereich 252 des Landesbetriebs für Straßenbau sind 5 Angestellte mit Planung , Bau, Betrieb und Unterhaltung der 417 LSA beschäftigt. Personal Anteil Betrieb und Unterhaltung Anteil Planung Anteil Bau und Neubau Eingruppierung TV-L 1 Angestellter 100% - - E 6 1 Angestellter 100% - - E 8 1 Angestellter 70% - 30% E 8 2 Angestellte 50% 30% 20% E 12 Inwiefern wurden bei neu hinzugekommenen Lichtzeichenanlagen die Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern berücksichtigt? Wie oft wurden dabei Aufstellspuren für Radfahrerinnen und Radfahrer bzw. Radwege integriert? (Bitte um Prozentangaben .) Was waren im Falle einer Nichtintegration von Aufstellspuren oder Radwegen die Gründe? Zu Frage 4: Im Rahmen von Neuplanungen bzw. Erneuerung von LSA werden stets die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Hierzu gehören motorisierte Verkehrsteilnehmer , ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger ohne Behinderung, sehbehinderte Fußgänger und gehbehinderte Fußgänger gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz. Ein großzügiger Ausbau von Radwegen, Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer ist jedoch oftmals im Rahmen von geltenden Vorschriften nicht möglich, da speziell in innerörtlichen Knotenpunktbereichen stets sehr beengte Platzverhältnisse vorhanden sind. Einzuhaltende Randbedingungen sind hier eine Mindestbreite für den Schutzstreifen von ≥ 1,25 m bei einer Rest-Fahrstreifenbreite von ≥ 2,25 m und gleichzeitigem Einzug der Mittelmarkierung, eine Mindestbreite für den Radfahrstreifen von ≥ 1,85 m inkl. Breitstrich bei einer minimalen Fahrstreifenrestbreite von ≥ 3,25 m und keine bestehenden Parkstände im Bereich der Fahrbahnränder. Separate Aufstellspuren für Radfahrer im Fahrbahnbereich konnten in ca. 2 Prozent der Fälle realisiert werden. Drucksache 16/617 (16/573) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - An vielen Knotenpunkten sind benutzungspflichtige Radwege im Seitenbereich oder abgesetzte, benutzungspflichtige Radwege eingerichtet. In diesen Fällen sind betroffene Furten mit Kombinationssignalen (Fußgänger/Radfahrer) ausgestattet. Eine prozentuale Angabe zum Anteil von Radwegen im Seitenbereich von LSA ist leider nicht möglich. In allen sonstigen Fällen müssen die vorhandenen Fahrspuren vom motorisierten Individualverkehr und vom Radfahrer gemeinsam genutzt werden. Für sehbehinderte und gehbehinderte Fußgänger werden in jedem Neubau- oder Erneuerungsprojekt barrierefreie Querungsmöglichkeiten mittels taktiler Leitelemente im Gehwegbelag, Bordsteinabsenkung auf 0 cm bzw. 6 cm, Montage akustischer Signalgeber (Orientierungssignal und Freigabesignal mit separater Anforderungsmöglichkeit) sowie Vibrationssignalgebern an den Anforderungstastern geschaffen.