LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/620 (16/583) 05.11.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Nichtstaatliche sogenannte Friedensrichter im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „In Deutschland existieren, vor allem in muslimisch geprägten Milieus, sog. Friedensrichter, deren Schiedssprüche nicht auf geltendem Recht und Gesetz beruhen. Dennoch besitzen solche Schiedssprüche in diesem Umfeld eine höhere Autorität als die deutsche Justiz. Nicht selten stehen hinter diesen sog. Friedensrichtern gewaltbereite Unterstützer und kriminelle Großfamilien. Die Berichte, nach denen es zumindest teilweise sogar zu direkter Beeinflussung von ordentlichen, deutschen Gerichtsverfahren kommt, häuften sich in der Vergangenheit.“ Wie viele, nicht staatlich eingesetzte Richter, Friedensrichter , Streitschlichter o.ä. sind der Landesregierung bekannt (bitte nach Landkreisen und Gemeinden aufschlüsseln)? Wie viele von ihnen fällen nach Kenntnis der Landesregierung ihre Urteile nach islamischem Recht (bitte nach Landkreisen und Gemeinden aufschlüsseln )? Wie viele von ihnen stehen nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans (bitte nach Landkreisen und Gemeinden aufschlüsseln)? Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2010 von solchen Richtern oder Gerichten entschieden (bitte nach Landkreisen und Gemeinden aufschlüsseln)? Ausgegeben: 05.11.2018 (12.10.2018) bitte wenden Drucksache 16/620 (16/583) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - In wie vielen Fällen wurde seit 2010 ein ordentliches Gerichtsverfahren durch ein Urteil in derselben Sache behindert (bitte nach Landkreisen und Jahr aufschlüsseln)? Gab es Fälle, in denen Richter bzw. Gerichte entsprechend Fragen 1 bis 5 für ihre Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten? Wie hat sich die Zahl solcher Richter oder Gerichte seit 2010 nach Kenntnis der Landesregierung entwickelt (bitte nach Landkreisen und Gemeinden aufschlüsseln)? Zu den Fragen 1 – 7: Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Wenn keine Zahlen oder Schätzungen entsprechend Fragen 1 bis 7 genannt werden können, warum ist dies nicht möglich (bitte aufschlüsseln und begründen)? Zu Frage 8: Mangels vorliegender Erkenntnisse oder geeigneter Schätzgrundlage kann eine Nennung von Zahlen oder Schätzungen nicht erfolgen. Unter welchen Umständen werden Schiedssprüche solcher Richter bzw. Gerichte als außergerichtliche Einigung anerkannt? a) Welche Gesetze erlauben dies? b) Welche Durchführungsbestimmungen ermöglichen dies? c) Wenn es keine solche Rechtsgrundlage gibt, aufgrund welchen Gesetzes oder welcher Durchführungsbestimmung wird die Existenz dieser Gerichte geduldet? Zu Frage 9: Hinsichtlich des nationalen Rechtsrahmens verweist die Landesregierung auf den Bericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? – Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen “ aus dem Jahr 2014 (insbesondere S. 35 ff.). Spezifische landesrechtliche Vorschriften in Bezug auf die Thematik bestehen nicht.