LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/627 (16/355) 07.11.2018 SCHRIFTLICHE ANTWORT zu der Großen Anfrage der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Auswirkungen des Sparkurses auf die Universität des Saarlandes Vorbemerkung der Fragestellerin: „Das Saarland liegt bei den Investitionen im Ländervergleich auf dem letzten Platz, kein Bundesland investiert so wenig pro Einwohner wie das Saarland. In den vergangenen zehn Jahren ist so eine Investitionslücke von über einer Milliarde Euro aufgelaufen, die sich nun in besonders alarmierender Weise auch an den Hochschulen des Landes offenbart. An der Universität des Saarlandes (UdS) schätzt die Leitung den Sanierungsstau auf 400 Millionen Euro. Allein um den bestehenden Gebäudebestand vor Verfall zu bewahren, müssten jährlich 35 Millionen Euro ausgegeben werden. In diesem Jahr sind dagegen nur etwa 21 Millionen Euro im Landes-Bauhaushalt eingestellt. Die Unterfinanzierung der saarländischen Hochschulen nimmt inzwischen dramatische Ausmaße an. Zahlreiche Gebäude an der Universität des Saarlandes sind so marode und veraltet, dass eine Nutzung laut Uni-Leitung „kaum noch vertretbar “ ist. Es gab in der Vergangenheit Meldungen darüber, dass die Sparmaßnahmen an der Universität zu Verwaltungsengpässen führen und so zum Beispiel ein Prüfungsamt wegen Personalmangels vorübergehend schließen musste. Zuletzt wurde bekannt, dass die Sparzwänge zu einem erheblichen Stellenabbau an der Universität des Saarlandes geführt haben.“ Ausgegeben: 08.11.2018 (17.04.2018) Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Entgegen der Aussage in der Vorbemerkung der Fragestellerin und unabhängig von der Zielsetzung, die Investitionsausgaben weiter zu stärken, tätigt das Saarland im Ländervergleich gemessen an seiner Finanzkraft vergleichsweise hohe Investitionsausgaben (Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018, S. 113: Investitionsquote Saarland: 9,1 %; Westdeutschland: 8,2 %). Dies gilt nach der Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamtes auch im Bereich der Hochschulen. Die saarländischen Hochschulen belegen bezogen auf die Ausgabenstruktur bundesweit Rang 3 beim Vergleich der Anteile für investive Zwecke; insgesamt haben die saarländischen Hochschulen im Jahr 2015 knapp 12 % ihrer Ausgaben für Investitionen verwendet. Im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanungen sollen die Hochschulhaushalte ab 2020 nach erfolgreichem Konsolidierungsprozess wieder aufwachsen. Ziel ist dabei die Sicherung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der saarländischen Hochschulen. I. Auswirkungen des Sparkurses auf Forschung und Lehre Wie viele Stellen sind seit dem Jahr 2013 an der UdS in den einzelnen Fachbereichen und der Verwaltung im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich weggefallen? (Bitte auch nach Männern und Frauen aufteilen.) Zu Frage 1: Im Unterschied zur Situation in den Landesbehörden ist mit dem Haushaltsgesetz für die Universität des Saarlandes (UdS) kein fester Stellenplan für alle Beschäftigten verbunden . Der im Rahmen der Haushaltsaufstellung veröffentlichte Stellenplan der Universität bezieht sich auf die Universitäts- und Landesbeamten und nicht auf die Angestellten . Daher wird die Frage nachstehend mit der Anzahl haushaltsfinanziert beschäftigter Vollzeitäquivalente jeweils zum Stichtag 31. Dezember beantwortet. Vollzeitäquivalente geben an, wie viele Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse sich rechnerisch aus dem Einsatz von Voll- und Teilzeitbeschäftigten ergeben. Untenstehende Übersichten zeigen, dass die Umsetzung der Sparmaßnahmen an der UdS zwischen 2013 und 2017 zu einem Rückgang von fast 300 Vollzeitäquivalenten geführt hat. Die daraus resultierenden Engpässe in verschiedenen Bereichen der Universität konnten durch das besondere Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewältigt werden, so dass gravierende Einschnitte im Leistungsniveau vermieden werden konnten. Bereich Haushaltsfinanzierte VZÄ zum 31.12. 2017 insgesamt davon weiblich Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften (HW) 208,07 110,12 Medizinische Fakultät (M) 464,26 283,56 Fakultät für Mathematik und Informatik (MI) 140,41 34,08 Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät (NT) 391,18 122,23 Philosophische Fakultät (P) 260,88 156,23 Rechtswissenschaftliche Fakultät (R) 105,57 61,12 Zentrale Verwaltung/Sonst. Einrichtungen 591,16 311,06 Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Bereich Haushaltsfinanzierte VZÄ zum 31.12. 2013 insgesamt davon weiblich Fakultät 1 – Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 221,80 125,86 Fakultät 2 – Medizinische Fakultät 520,38 316,15 Fakultät 3 – Philosophische Fakultät I 113,44 56,55 Fakultät 4 – Philosophische Fakultät I 202,93 135,44 Fakultät 5 – Philosophische Fakultät I 143,92 77,50 Fakultät 6 – Naturwiss./Techn. Fakultät I 156,39 42,27 Fakultät 7 – Naturwiss./Techn. Fakultät II 182,68 37,41 Fakultät 8 – Naturwiss./Techn. Fakultät III 287,52 104,03 Zentrale Verwaltung/Sonst. Einrichtungen 625,30 321,73 Welche Stellen bestehen aktuell in den einzelnen Fachbereichen und in der Verwaltung im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich? Wie viele davon sind befristet? Zu Frage 2: Bereich Haushaltsfinanzierte VZÄ zum 31.12. 2017 insgesamt davon befristet Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften (HW) nichtwissenschaftl. Personal 43,19 2,70 wissenschaftl. Personal 164,88 107,80 Ergebnis 208,07 110,50 Medizinische Fakultät (M) nichtwissenschaftl. Personal 221,36 39,65 wissenschaftl. Personal 242,90 136,96 Ergebnis 464,26 176,61 Fakultät für Mathematik und Informatik (MI) nichtwissenschaftl. Personal 21,00 - wissenschaftl. Personal 119,41 81,41 Ergebnis 140,41 81,41 Naturwissenschaftlich- Technische Fakultät (NT) nichtwissenschaftl. Personal 128,76 4,01 wissenschaftl. Personal 262,42 152,61 Ergebnis 391,18 156,62 Philosophische Fakultät (P) nichtwissenschaftl. Personal 55,69 2,70 wissenschaftl. Personal 205,19 105,59 Ergebnis 260,88 108,29 Rechtswissenschaftliche Fakultät (R) nichtwissenschaftl. Personal 28,34 0,66 wissenschaftl. Personal 77,23 59,48 Ergebnis 105,57 60,14 Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Bereich Haushaltsfinanzierte VZÄ zum 31.12. 2017 insgesamt davon befristet Zentrale Verwaltung/ Sonstige Einrichtungen nichtwissenschaftl. Personal 496,22 58,21 wissenschaftl. Personal 94,94 43,02 Ergebnis 591,16 101,23 Wie haben sich die Anzahl der Studierenden sowie die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger seit 2013 entwickelt? Zu Frage 3: Quelle: Statistisches Bundesamt FS 11 Reihe 4.1 Studierende: Angabe jeweils für das Wintersemester, Stichtag 30.11. Hinweis: Das Saarland hatte 2009 einen doppelten Abiturjahrgang, der Zeit versetzt entsprechend das Hochschulsystem verlässt. StudienanfängerInnen: Summe der StudienanfängerInnen im 1. Hochschulsemester aus Wintersemester (Stichtag 30.11.) und darauffolgendem Sommersemester (Stichtag : 30.05.) Wie hat sich das Studienangebot der UdS seit 2013 entwickelt? Zu Frage 4: Seit 2013 wurden 21 Studienangebote aufgehoben, im selben Zeitraum wurden an der UdS insgesamt 32 neue Studienangebote geschaffen. Dabei wurden teilweise Studienangebote grundlegend weiterentwickelt und von neuen Studienangeboten abgelöst (z. B. Embedded Systems als Nachfolgeangebot zu Computer- und Kommunikationstechnik , Systems Engineering als Nachfolgeangebot zu Mechatronik oder Language Science sowie Europäische Literaturen und Medien im globalen Kontext als Nachfolgeangebote zu Vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Translation). Im Rahmen der Landeshochschulentwicklungsplanung wurden das Master-Nebenfach Slavische Kulturen sowie die Lehramtsstudienfächer Italienisch und Erdkunde aufgehoben . Zu den neuen Studienangeboten gehören insbesondere auch neue spezialisierte Angebote im Master-Bereich (z. B. Medieninformatik) sowie internationale Studienangebote (z. B. Linguistica e didattica dell’italiano nel contesto internazionale). Im Bachelor- Bereich wurden die Strategie einer schwerpunktbezogenen Profilbildung weitergeführt und neue innovative Studienangebote wie z. B. Cybersicherheit, Mathematik & Informatik sowie der 8-semestrige Bachelor Plus MINT eingeführt. Das Weiterbildungsangebot der Universität konnte durch Einführung von berufsbegleitenden Master- Studiengängen, die Präsenzphasen mit Selbstlern- und Transferanteilen kombinieren, ausgebaut werden. Diese werden z. T. in Kooperation mit anderen Hochschulen durchgeführt. Studienjahr Studierende StudienanfängerInnen 2013/14 18.339 2.961 2014/15 18.235 3.057 2015/16 17.921 2.862 2016/17 17.317 2.958 2017/18 16.931 2.908 Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Im Bereich des Lehramts wurde darüber hinaus die Ausbildung im Grundschullehramt in eine reine Primarstufenausbildung überführt und das Lehramtsstudienfach „Mechatronik “ in Zusammenarbeit mit der htw saar in das neue Lehramtsstudienfach „Technik“ überführt. Insgesamt zeichnet sich mit der oben skizzierten Entwicklung das Studienangebot der UdS durch eine starke interdisziplinäre und internationale Ausrichtung aus. So ist auch zum WS 2018/19 die Einführung weiterer internationaler Studienangebote vorgesehen (z. B. Master High-Performance Sport in Kooperation mit einer Partnerhochschule in Australien). Für eine detaillierte Entwicklung des Studienangebots an der UdS wird auf die veröffentlichten Jahresberichte der UdS verwiesen, die unter https://www.unisaarland .de/universitaet/portraet/organisation/praesidium/papiere/jahresbericht.html abrufbar sind. Wie hat sich die Anzahl der Fakultäten und Lehrstühle an der UdS seit 2013 entwickelt? Zu Frage 5: Zum 01.10.2016 wurde an der Universität des Saarlandes eine Fakultätsneugliederung zur besseren Vernetzung der Fachbereiche und zur weiteren inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Universität umgesetzt, die eine Konzentration von vormals acht auf nunmehr sechs Fakultäten zur Folge hatte. Bis zum 30.09.2016 sah die Fakultätsstruktur wie folgt aus: Fakultät 1: Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Fakultät 2: Medizinische Fakultät, Fakultät 3: Philosophische Fakultät I - Geschichts- und Kulturwissenschaften, Fakultät 4: Philosophische Fakultät II - Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften, Fakultät 5: Philosophische Fakultät III - Empirische Humanwissenschaften, Fakultät 6: Naturwissenschaftlich -Technische Fakultät I - Mathematik und Informatik, Fakultät 7: Naturwissenschaftlich -Technische Fakultät II - Physik und Mechatronik, Fakultät 8: Naturwissenschaftlich -Technische Fakultät III - Chemie, Pharmazie, Bio- und Werkstoffwissenschaften . Seit 01.10.2016 sieht die Fakultätsstruktur wie folgt aus: Fakultät HW: Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft, Fakultät M: Medizinische Fakultät, Fakultät MI: Fakultät für Mathematik und Informatik, Fakultät NT: Naturwissenschaftlich -Technische Fakultät, Fakultät P: Philosophische Fakultät, Fakultät R: Rechtswissenschaftliche Fakultät. Die Entwicklung der Lehrstühle lässt sich durch die Entwicklung der aus Haushaltsmitteln (inkl. Kompensationsmittel und Hochschulpaktmittel) finanzierten und besetzten Professuren (inkl. Juniorprofessuren) in Vollzeitäquivalenten darstellen: Jahr Anzahl Professuren 2013 262,66 2014 259,22 2015 269,07 2016 266,07 2017 267,59 Die Anzahl der Professuren schwankt üblicherweise, da vakante Professuren in der Regel nicht nahtlos nachbesetzt werden können. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - Wie hat sich die Anzahl an Vorlesungen, Tutorien, Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Übungen seit 2013 insgesamt und in den einzelnen Fachbereichen entwickelt? Zu Frage 6: Das aktuelle Studienangebot ist über das elektronische Vorlesungsverzeichnis einsehbar unter: www.lsf.uni-saarland.de. Eine Statistik zur konkreten Anzahl an Lehrveranstaltungen nach Veranstaltungstypen und Fakultäten über die Jahre gibt das aktuell verwendete System HIS-LSF nicht aus. In qualitativer Hinsicht lässt sich jedoch festhalten, dass die UdS für ihr Studienangebot ein adäquates Lehrveranstaltungsangebot sicherstellt; dies ist regelmäßig Prüfungsgegenstand im Rahmen des systemakkreditierten Qualitätsmanagementsystems Lehre und Studium der UdS. Grundlegende Änderungen am Lehrveranstaltungsangebot ergeben sich insbesondere über Änderungen des Studienangebots etwa in Folge fachlicher Veränderungen (z. B. Neubesetzung von Professuren mit geänderter Schwerpunktsetzung, fachliche Fokussierung infolge des Landeshochschulentwicklungsplans und der Sparmaßnahmen). Temporäre Anpassungen z. B. bei vakanten Professuren werden üblicherweise innerfakultär kompensiert (z. B. über Lehraufträge, Vakanzvertretungen). Ein Rückgang des Veranstaltungsangebots findet sich insbesondere im Bereich der Zusatzangebote, die durch Kompensationsmittel finanziert wurden. Dies betrifft insbesondere Tutorien, zusätzliche Kleingruppenveranstaltungen etc. Welche Probleme gibt es in der Medienbeschaffung und Literaturversorgung der Studentinnen und Studenten? Im Einzelnen: a) Wie sind die Öffnungszeiten der einzelnen Fach- und Bereichsbibliotheken an der UdS in Vorlesungszeiten und in vorlesungsfreien Zeiten und wie haben sich diese seit 2013 entwickelt ? Zu Frage 7a: Es werden die durchschnittlichen Öffnungszeiten der meisten UdS-Bibliotheken für den Zeitraum 2013-2018 in Stunden je Woche dargestellt (getrennt nach Vorlesungszeit und vorlesungsfreier Zeit). Zum Teil beruhen diese retrospektiven Angaben auf geschätzten oder durchschnittlichen Werten, sofern keine exakten Informationen vorhanden sind. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 7 - In einzelnen Bibliotheken v. a. der geisteswissenschaftlichen Fächer führte bspw. die Reduktion der Personalausstattung in Form von studentischen Aushilfskräften zu Schließungen während der vorlesungsfreien Zeit. Allerdings sind seit dem Jahr 2017 im Kontext des durch den Landeshochschulentwicklungsplan in 2015 initiierten Bibliotheksprojekts des Präsidiums der UdS punktuell deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Öffnungszeiten erzielt worden, indem seither einige kleinere bis mittelgroße Bibliothekseinheiten in größere Bibliotheksstandorte bzw. Bereichsbibliotheken integriert worden sind. Auch durch eine in jüngerer Zeit verbesserte Kooperation zwischen den dezentralen Bibliotheken der Fächer/Fakultäten und der SULB als Zentralbibliothek konnten die Öffnungszeiten wieder verbessert werden. b) Wie haben sich die Ausstattung und der Umfang des Präsenzbestandes an Büchern in den einzelnen Bibliotheken seit 2013 entwickelt ? Zu Frage 7b: Der von der SULB als Zentralbibliothek bewirtschaftete sog. „zentrale Medienetat“ der UdS ist vor dem Jahr 2015 i. d. R. aus verschiedenen Quellen gespeist worden und betrug ungefähr 2,7-3,2 Mio. Euro p. a. (inkl. Dritt- und Sondermitteln). Für den Zeitraum 2015-2020 hat das Universitätspräsidium hingegen einen einheitlichen Medienetat beschlossen, der aufgrund der regelmäßigen Preissteigerungen der wissenschaftlichen Großverlage von ca. 2,1 Mio. Euro im Jahr 2015 um 5 % pro Jahr auf ca. 2,7 Mio. Euro im Jahr 2020 ansteigt. (Hinweis: In Ergänzung zum zentralen Medienetat der SULB erwerben auch die dezentralen Bibliotheken eigenständig Medien aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Fächer/Fakultäten.) Gegenwärtig stehen den Studierenden und WissenschaftlerInnen der UdS die für Forschung und Lehre unverzichtbare Monographien, Zeitschriften und elektronische Fachinformationen zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation im Bibliothekswesen hat die Landesregierung der Universität in den Jahren 2016-2018 zusätzliche Hochschulpaktmittel u. a. mit dem Verwendungszweck „Bibliotheken“ bereitgestellt. Die Problematik der Medienfinanzierung ist insbesondere geprägt durch die bereits erwähnte regelmäßige Preissteigerung der wissenschaftlichen Großverlage insbesondere im lebenswissenschaftlichen und naturwissenschaftlich-technischen Bereich, die einen stetig wachsenden Anteil der verfügbaren Mittel für sich vereinnahmen. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 8 - Hinsichtlich des Umfangs der Medienbestände in den Bibliotheken können zurzeit auf Grundlage der jährlichen sog. „Literaturumfrage der SULB“ nur für den Zeitraum 2013- 2016 verlässliche Angaben gemacht werden. Im Allgemeinen ist im Zeitraum 2013- 2016 ein gleichbleibender Trend von insgesamt ca. 3,1-3,2 Mio. verfügbaren Medieneinheiten (Bände) als Gesamtmedienbestand der UdS festzustellen (davon rund die Hälfte als Medienbestand der SULB). Auch für die Jahre 2017/2018 ist nicht mit einem bedeutsamen Einbruch im Gesamtbestand der UdS zu rechnen, obwohl insbesondere in den umgezogenen bzw. umzuziehenden Bibliotheken durchaus Medienbestände makuliert worden sind bzw. werden. c) Welche Planungen gibt es aktuell im Hinblick auf die Bibliothekslandschaft an der UdS und welche Auswirkungen haben diese für den Zugang und die Literaturversorgung der Studentinnen und Studenten insbesondere im Hinblick auf Öffnungszeiten und Präsenzbestände der Bibliotheken? Zu Frage 7c: Vor dem Hintergrund des Landeshochschulentwicklungsplans und der geschilderten schwierigen Ausgangssituation hat das Universitätspräsidium im Jahr 2015 ein eigenes Projekt zur Weiterentwicklung der gesamten Bibliothekslandschaft gestartet. Wichtigstes Ziel dieses Bibliotheksprojekts war die weitere Zusammenfassung /Integration von Instituts- und Einzelbibliotheken in größere Bereichsbibliotheken, darunter insbesondere die Bildung einer bislang nicht existenten philologischen Bereichsbibliothek . Damit verbunden war die Notwendigkeit, verstärkt eine Magazinierung von Medienbeständen anzustreben. Aus diesem Grund richtet die UdS gegenwärtig unter finanzieller Unterstützung der Landesregierung ein Fernmagazin für die Bibliotheken am ehemaligen Praktiker-Standort in Kirkel ein, um dort insbesondere umfangreiche wissenschaftliche Zeitschriftenbestände der UdS-Bibliotheken aufzunehmen, die auf den beiden Campus-Standorten weichen müssen, um für die Medienbestände aus umgezogenen bzw. weggefallenen Bibliotheksstandorten Platz zu schaffen. Auch auf dem Campus Saarbrücken werden die verfügbaren Medienbestände zurzeit verstärkt magaziniert, z. B. im Magazinbereich in den Untergeschossen der SULB oder in sonstigen Kellerbereichen der Gebäude auf dem Campus. Hinsichtlich der Medizinischen Fakultät ist für die Zukunft im Kontext der aktuellen Neubaumaßnahmen ebenfalls mit einer deutlichen Verringerung der auf dem Campus Homburg vorgehaltenen, frei begehbaren Medienbestände zu rechnen. Die im Vergleich zur bisherigen Praxis hierdurch stärkere Magazinierung von Medienbeständen ist sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen für die NutzerInnen verbunden. Als Vorteil ist hervorzuheben, dass magazinierte Bestände i. d. R. ausleihbar werden und daher von den NutzerInnen auch außerhalb der jeweiligen Bibliothek für Studienund Forschungszwecke genutzt werden können, sie also nicht ausschließlich als Präsenzbestände zur Benutzung vor Ort in der Bibliothek zur Verfügung stehen. Damit einher geht allerdings, dass durch die stärkere Magazinierung der Medienumfang im begehbaren sog. Freihandbereich der Bibliotheken geringer wird, den NutzerInnen also weniger frei zugängliche Medienbestände (sog. Freihandbestände) zur Verfügung stehen. Zudem ist ein Buch genau dann nicht für andere NutzerInnen verfügbar, wenn es gerade von jemandem ausgeliehen ist. Die UdS bemüht sich darum, die Nachteile der stärkeren Magazinierung möglichst gering zu halten, so sollen die auf dem Campus Saarbrücken magazinierten Bestände innerhalb von wenigen Stunden bestellbar sein bzw. an die NutzerInnen ausgeliefert werden. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 9 - Zudem werden in das weiter entfernte Fernmagazin in Kirkel vorwiegend Zeitschriftenbestände (anstatt Monographien) ausgelagert, aus denen die NutzerInnen i. d. R. ohnehin nur Einzelartikel benötigen; diese sollen künftig per elektronischem Dokumentlieferdienst ebenfalls in kurzer Zeit (per E-Mail-Versand) verfügbar gemacht werden, ohne dass ein Gang in die Bibliothek erforderlich ist. Auch in Zukunft werden die physische Zugänglichkeit von Medienbeständen und die Öffnungszeiten der Bibliotheken eine wesentliche Rolle für die angemessene Nutzung von wissenschaftlicher Literatur für Studien- und Forschungszwecke spielen, doch sei an dieser Stelle auch auf die Tendenz der zunehmenden Digitalisierung der wissenschaftlichen Literatur verwiesen. In Form von elektronisch zugänglichen Zeitschriftenartikeln , eBooks und Datenbanken bzw. Fachinformationen können Studierende und ForscherInnen künftig noch intensiver in physischer Abwesenheit von der Bibliothek auf deren (digitale) Medienbestände zugreifen. Im Kontext der sich gegenwärtig stark wandelnden Bibliothekslandschaft im Allgemeinen und an der UdS im Besonderen führt das Universitätspräsidium seit Beginn des Jahres 2018 ein externes Beratungsprojekt des Zentrums für Wissenschaftsmanagement (ZWM) Speyer durch, um die gegenwärtige Situation der UdS-Bibliotheken kritisch zu beleuchten und weiterführende Entwicklungsmöglichkeiten bzw. Effizienzsteigerungen im Bibliotheksbetrieb zu identifizieren. Erste Ergebnisse und Maßnahmen aus diesem Beratungsprojekt sind für die zweite Hälfte des Jahres 2018 zu erwarten. Gibt es Kapazitätsprobleme in den Prüfungsämtern , die z. B. zu vorübergehenden Schließungen von Prüfungsämtern führen? Zu Frage 8: Der Arbeitsumfang der Prüfungsämter hat sich mit Umsetzung der Bologna-Reform deutlich erhöht. Die Basisabdeckung der Prüfungsämter ist sichergestellt und wird über das Qualitätsmanagementsystem der UdS inkl. der Beratungs- und Betreuungsleistungen regelmäßig geprüft und prozessbezogen weiterentwickelt. Temporäre Engpässe entstehen insbesondere in den Stoßzeiten und bei ungeplanten Kapazitätsveränderungen, wie dies kürzlich z. B. aufgrund personeller Wechsel im Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät der Fall war, sodass die Öffnungszeiten temporär stark eingeschränkt werden mussten und nur ein Basisbetrieb für dringende Anliegen aufrechterhalten werden konnte. Präsidium und Fakultät haben kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet, sodass kurze Zeit später der reguläre Betrieb wiederaufgenommen werden konnte. Gibt es Verwaltungsengpässe z. B. bei der Bearbeitung von Drittmittelanträgen? Zu Frage 9: Wie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich, hat die Umsetzung von Sparmaßnahmen zu einem Rückgang der Vollzeitäquivalente in allen Bereichen und so auch in der Verwaltung geführt. Durch Restrukturierungsmaßnahmen und Aufgabenkonzentration wird von Seiten der Universität entgegengewirkt. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 10 - Wie hoch ist die aufgrund der Sparzwänge festgesetzte Sparquote in der Verwaltung, den zentralen Einrichtungen sowie in den Fakultäten und den einzelnen Fachbereichen? Zu Frage 10: Im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem Land und den Hochschulen zu den finanziellen Eckpunkten der Hochschulen für die Jahre 2015 – 2020 war für die Universität eine Sparquote von 7,5% festgelegt worden. Gegenüber dem Bericht der Universität in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Saarländischen Landtages am 06.05.2015, bei dem die mit Stand Mai 2015 berechneten Sparquoten in der Universität dargestellt wurden, hat es zwischenzeitlich seitens der Landesregierung über die Forschungsförderung hinaus weitere Zuweisungen von Haushaltsmitteln gegeben, wodurch sich die Sparlast verringert hat: - zusätzliche Mittel im Rahmen des Hochschulpakts 2020 zweckgebunden für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von rund 14 Mio. € allein für die Jahre 2016 und 2017. - zusätzliche Mittel im Rahmen des Hochschulpakts 2020 zweckgebunden für Bibliotheken und Digitalisierung in Höhe von rund 1,9 Mio. € jährlich für die Jahre 2016-2019 - Abmilderung des Stellenabbaupfads in Höhe von 343.600 € für 2018, 915.300 € für 2019 und 1.486.900 € ab 2020 Werden Overhead-Mittel der drittmittelfinanzierten Projekte teilweise dem Globalhaushalt zugeführt? Wenn ja, grundsätzlich und in welcher Höhe? Zu Frage 11: Overhead-Mittel aus drittmittelfinanzierten Projekte stehen jährlich in Höhe von 5 Mio. Euro zusätzlich zum Globalhaushalt zur Verfügung. Wie steht die Landesregierung zu der nach wie vor im Hochschulgebührengesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren und beabsichtigt die Landesregierung eine Überarbeitung des Hochschulgebührengesetzes mit dem Ziel, die Erhebung von solchen Studiengebühren grundsätzlich auszuschließen ? Zu Frage 12: Die Regelungen zur Erhebung von Langzeit- und Zweitstudiengebühren sind im Saarländischen Hochschulgebührengesetz jeweils als Option für die Hochschulen ausgestaltet , von der sie aktuell keinen Gebrauch machen. Vor diesem Hintergrund ist eine Überarbeitung des Hochschulgebührengesetzes nicht erforderlich und auch nicht geplant . Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 11 - II. Auswirkungen des Sparkurses auf die bauliche Situation Welchen Bau- und Sanierungsbedarf hat die UdS bei der Landesregierung für welche Gebäude und Infrastruktureinrichtungen mit welcher Kostenhöhe angemeldet? Zu Frage 13: Folgende Hochbaumaßnahmen, deren Baukostenumfang voraussichtlich mehr als 1 Million € betragen wird (GNUE), wurden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bzw. bei der mittelfristigen Finanzplanung ab 2021 durch das Fachressort beantragt; es handelt sich dabei um neue, noch nicht begonnene Maßnahmen. Eine Baukostenschätzung liegt regelmäßig zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht vor, sondern wird im Zuge des Planungsverfahrens erstellt: Rechenzentrum Universität, Land, Gemeinden (Campus Saarbrücken) Neubau Prosektur/ Präparation zzgl. Lehre Biophysik und Physiologie (Campus HOM) Neubau NT-Praktikum (Campus Saarbrücken) A2 3 (Dach) (Campus Saarbrücken) D4 1 (Fassade) Mensa (Campus Saarbrücken) C3 1 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Campus Saarbrücken) A4 1 (EG, 1. OG) Pharmazie (Campus Saarbrücken) A1 7 Biowissenschaften (Campus Saarbrücken) E2 6 Physik (Campus Saarbrücken) E2 7 NT-Werkhalle (Campus Saarbrücken) C1 1/C1 2Facility Management (Campus Saarbrücken) Geb. 74 Mensa (Campus Homburg) A5 1 (Dach) Mechatronik (Campus Saarbrücken) A5 4 (Dach) ZfL/Bildungswissenschaften (Campus Saarbrücken) C5 2/C5 3 Fakultät P (Campus Saarbrücken) In Abstimmung zwischen Landesregierung und der Universität des Saarlandes wurde die Priorisierung und zeitliche Vertaktung der Baumaßnahmen im Rahmen der Haushaltsaufstellung abgestimmt. Wie hoch beziffert die Landesregierung den Sanierungsstau an der UdS? Zu Frage 14: Als strategisches Managementinstrument soll künftig ein Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) für den optimalen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen bei der Bestandsmodernisierung eingesetzt werden. Durch die Erstellung des Hochschulstandortentwicklungsplanes (HSEP) wird eine transparente Grundlage für eine Beurteilung der weiteren baulichen Entwicklung der Fakultäten gelegt, anhand derer auch die künftige Verwendbarkeit der Bestandsgebäude für die Zwecke der Lehre und Forschung beurteilt werden kann. Ausgehend von den erarbeiteten Ergebnissen kann dann eine sinnvolle Festlegung der weiteren Sanierungsschritte erfolgen. Neben der Ermittlung der Flächenbedarfe soll der Hochschulentwicklungsplan ein stabiles Gerüst bieten, in dem die zahlreichen Anforderungen von Nutzern und Land abgebildet werden und Alternativszenarien vorgedacht und geplant werden können. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 12 - Eine reine Ermittlung der Sanierungskosten über alle Bestandsgebäude hinweg in Form einer einerseits sehr aufwändigen, andererseits aber immer noch nicht ausreichend detaillierten baulich-technischen Bestandsbewertung der Universitätsgebäude auf dem Campus Saarbrücken und Homburg ist nicht empfehlenswert. Eine solche Untersuchung kann nur eine Aussage zum jeweiligen Untersuchungszeitpunkt machen . Eine nachhaltige Sanierung stellt jedoch in der Regel keine reine Wiederherstellung des Status Quo der Gebäude dar. Vielmehr handelt es sich um die Anpassung der Gebäudesubstanz an geltende technische und sicherheitstechnische Normen sowie geänderte Funktionen. Diese Kostenermittlungen sozusagen auf Vorrat in einer für eine verbindliche Kostenfeststellung erforderlichen Tiefe durchzuführen würde erhebliche Kosten auslösen sowie eigene Kapazitäten binden, die dann für eine tatsächliche Verbesserung der Substanz nicht mehr zur Verfügung stehen. Es fehlen derzeit insbesondere Angaben hinsichtlich der zukünftigen funktionellen und baulichen Entwicklung der Liegenschaften. Aus diesem Grunde können nur sinnvolle Aussagen zu Kosten aktuell durchzuführender Sanierungsmaßnahmen, für die eine ausreichende planerische Bearbeitung erfolgt ist, gemacht werden. Das Ausgabenvolumen für Hochbaumaßnahmen an der UdS für das vergangene Haushaltsjahr 2017 ist in Titel 20 21 des Haushaltsplanes 2016/2017 ersichtlich und beläuft sich auf 20,11 Mio. € und wir fragen die Landesregierung: In welchem Umfang wurden die vorgesehenen Mittel abgerufen bzw. eingesetzt? Zu Frage 15: Im Jahr 2017 wurden im Bereich der UdS von der Staatlichen Hochbaubehörde (SHB) im Landesverwaltungsamt (LaVA) 11.761.663,10 € verausgabt. Darüber hinaus wurden Mittel in Höhe von 10.917.813,58 € durch Bauvergaben in konkreten Aufträgen gebunden. Es wurden somit insgesamt 22.679.476,68 € abgerufen bzw. für eine Mittelbindung eingesetzt. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 13 - Das Ausgabenvolumen für Hochbaumaßnahmen an der UdS für das laufende Haushaltsjahr 2018 ist in Titel 20 21 des Haushaltsplanes 2018 ersichtlich und beläuft sich auf 21,16 Mio. € und wir fragen die Landesregierung: a) Welche der davon erfassten Baumaßnahmen befinden sich aktuell in der Planungs- und Vorbereitungsphase, welche befinden sich bereits in der Umsetzung? b) Für einige der in diesem Titel aufgeführten Baumaßnahmen befand sich die Kostenermittlungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans ausweislich der Ausführungen noch in Vorbereitung. Welche Kostenermittlung liegen zwischenzeitlich (im Hinblick auf Kapitel 20 21) neu vor und welchen Inhalt haben sie? Zu Frage 16: Die Beantwortung der Teilfragen a) und b) erfolgt zur vereinfachten Darstellung gemeinsam in der folgenden Tabelle 1. Diese listet die aktuellen Baumaßnahmen an der Universität des Saarlandes auf. In Spalte 1 ist Kapitel und Titel der Maßnahme aufgeführt . Spalte 2 enthält den Namen der Baumaßnahme. Maßnahmen die sich aktuell in der Planungs- und Vorbereitungsphase befinden, sind mit einem X in Spalte 3, Maßnahmen in Umsetzung mit einem X in Spalte 4 versehen. Spalte 5 gibt die vorliegenden Kostenermittlungen an. In Spalte 6 sind die geplanten Mittelabflüsse für das Jahr 2018 in T€ dargestellt. In der Tabelle verwendete Abkürzungen: KVM-Bau bedeutet Kostenvoranmeldung- Bau, GBK bedeutet Gesamtbaukosten (in diesen sind die Kosten der Kostengruppen (KGR) 200 – 700 ohne die Kosten für die Erstausstattung enthalten.). BA steht für Bauabschnitt. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 14 - Baumaßnah men Kapitel Titel Baumaßnahme Planungsund Vorbereitungs - phase Umset - zung Vorliegende Kostenermittlung Gepl. Mittelabfluss in 2018 20 21 791 01 Brandschutzmaßnahmen Geb. 61 Anatomie, Campus Homburg X 20 T€ 20 21 791 02 Umbau Und Sanierung des Gebäudes C5 1 (Musiksaal), Campus Saarbrücken X 1.000 T€ 20 21 791 03 Dachsanierung Geb. A5 1, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 07.12.2016 GBK 2.750.000,- € ./. 20 21 791 04 Dachsanierung Geb. A5 4, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 02.08.2017 GBK 3.051.000,- € ./. 20 21 791 06 Neubau einer Neutralisationsanlage, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 04.11.2016 GBK 1.700.000,- € ./. 20 21 792 17 Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Campus Saarbrücken 3. BA X 2. BA X 2.500 T€ 20 21 791 13 Ausbau von Straßen und Plätzen im Bereich Campus Saarbrücken 2. BA X 500 T€ 20 21 791 64 Neubau eines zentralen Hörsaal- und Seminargebäudes für die Medizinische Fakultät, Campus Homburg X 5.500 T€ 20 21 791 65 Geb. C4 1 (Anorganische Chemie) Umbau und Sanierung, Campus Saarbrücken X 1.300 T€ 20 21 791 66 Ersatzneubau Prosektur/Präparation zzgl. Lehre Biophysik und Physiologie, Campus Homburg X KVM-Bau vom Okt. 2017 GBK 21.000.000,- € ./. 20 21 791 68 Umbau/ Sanierung Geb. C6 4, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 26.02.2016 GBK 10.290.000,- € ./. 20 21 791 70 Neubau Präklinisches Zentrum für Molekulare Signalverarbeitung (PZMS), Campus Homburg X ./. 20 21 791 72 Umbau und Sanierung Geb. C5 2 und Neubau Hörsaal- Seminargebäude, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 18.10.2017 GBK 40.848.000,- € ./. 20 74 791 74 Neubau Zentrum für Biophysik (ZBP), Campus Saarbrücken X Kostenschätzung vom 06.12.2017 GBK 31.000.000,- € ./. 20 21 791 78 Neubau Praktikumsgebäude Pharmazie, Campus Saarbrücken X 1.500 T€ 20 21 791 85 Neubau Gebäudekomplex für Rechtsmedizin / Pathologie, Campus Homburg X 2.500 T€ 20 21 791 92 Baumaßnahmen für die Anatomie in Gebäude 61 Campus Homburg X ./. 20 21 791 95 Umbau und Sanierung des Gebäudes C4 3 (23.3) für die Chemischen Institute, Campus Saarbrücken X KVM-Bau vom 27.07.2015 GBK 15.145.000,- € ./. Summe in 2018 14.820 T€ Tabelle 1: Übersicht über die Baumaßnahmen an der Universität des Saarlandes (Campus Homburg und Campus Saarbrücken) Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 15 - Aus dem Haushaltsplan ist nicht ersichtlich, in welcher Höhe konkret Mittel für die kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an der UdS veranschlagt sind, da diese in einem Sammeltitel unter Titel 743 01 zusammengefasst sind, und wir fragen die Landesregierung: Mit welchen Kosten im Einzelnen sind welche kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an der UdS und unter Bereitstellung welcher Mittel im Haushaltsplan 2018 vorgesehen? Zu Frage 17: Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand der in Tabelle 2, Tabelle 3 und Tabelle 4 aufgeführten Daten. Tabelle 2 stellt die Kosten der Maßnahmen am Standort Saarbrücken dar. Spalte 1 enthält die Maßnahmen-Nummer, in Spalte 2 werden die Baumaßnahmen aufgelistet. Spalte 3 enthält das Jahr des Bauauftrages. In Spalte 4 werden – sofern erfolgt – die Anpassungen der Gesamtbaukosten, in Spalte 5 wird die Mittelabflussprognose für das Jahr 2018 aufgeführt. Verwendete Abkürzungen: UdS bedeutet Universität das Saarlandes, GBK bedeutet Gesamtbaukosten, darin sind enthalten die Kosten der KGR 200 bis 700 (ohne Erstausstattung ). KoPl bedeutet Kostenplanung. Maßnahmen-Nr. Baumaßnahme Jahr Anpassung Gesamtbaukosten Prognose 2018 neue GBK 36-800.004.01.10 UdS Geb. A2 2 WC-Anl., Trockenl., Wasserst ., Niederspannungshauptverteilung 2016 883.000,00 € 37.000,00 € 36-800.004.01.11 UdS Geb. A2 2, Sanierung Fassade und Fenster 2018 950.000,00 € 500.000,00 € 36-800.005.01.11 UdS Geb. A2 3, Fenstererneuerung EG u. Teile 1.OG 2016 239.000,00 € 50.000,00 € 36-800.005.01.12 UdS Geb. A2 3, Dachsanierung KoPl 0,00 € 36-800.008.01.18 UdS Geb. A4 1, Sanierung 2 Etagen, Umbau Labor- in Büroräume KoPl 45.000,00 € 0,00 € 36-800.008.02.13 UdS Geb. A4 2, Erneuerung Aufzugsanlage 2017 250.000,00 € 36-800.009.02.10 UdS Geb. B2 2, Nordzugang Witterungsschutz Technik KoPl 0,00 € 36-800.014.01.12 UdS Geb. A 5 3, Sanierung der Aufzugsanlage 2016 30.000,00 € 36-800.019.01.12 UdS Geb. A3 2, Sanierung der Dachfläche KoPl 0,00 € 36-800.019.02.10 UdS Geb. A3 1, Sanierung der Dachfläche KoPl 0,00 € 36-800.021.03.10 UdS Geb. C1 3, Erneuerung Dachfläche Garagen KoPl 0,00 € 36-800.023.05.10 UdS Geb. C4 4/C4 5, Lüftungsanlage Chemikalienlager, Anstrich 2015 541.000,00 € 36-800.023.10.02 Geb. C4 6, Einrichtung eines unbeheizten Lagergebäudes KoPl 5.000,00 € 0,00 € 36-800.026.01.11 UdS Geb. B6 1, Umbau Wohngebäude in Büros 2017 310.000,00 € 300.000,00 € 36-800.027.02.14 UdS Geb. E2 5, F 30 Einhausung Brandmeldezentrale 2016 4.000,00 € 36-800.028.01.18 Geb.D4 1, Sanierung Dampfkesselanlage 2017 738.000,00 € 36-800.028.01.19 UdS Geb. D 4 1; Sanierung der Zuluftanlage Küche + Speisesaal 2016 425.000,00 € Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 16 - 36-800.028.01.20 Geb. D4 1, Erneuerung Fettabscheider 2018 36.000,00 € 30.000,00 € 36-800.039.02.12 UdS Geb. B8 3, Ern. Wasseraufbereitung + San. Duschen / Trennung Trinkwasser 2018 700.000,00 € 400.000,00 € 36-800.039.05.11 UdS Geb. B5 1, Sanierung von Duschen 2015 100.000,00 € 0,00 € Summe Campus Saarbrücken 5.256.000,00 € 1.317.000,00 € Tabelle 2: Kleine Neu- Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen am Campus Saarbrücken Tabelle 3 zeigt eine Übersicht über die Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen am Campus Homburg. Der Inhalt der Spalten entspricht Tabelle 2. Verwendete Abkürzungen: KoPl bedeutet Kostenplanung, GBK bedeutet Gesamtbaukosten (hierin sind alle Kosten der KGR 200 – 700, ohne Erstausstattungskosten, enthalten ) Maßnahmen-Nr. Baumaßnahme Jahr Anpassung Gesamtbaukosten Prognose 2018 neue GBK 13-800.065.01.14 Geb. 65 Verlagerung der Technikzentrale 2017 896.000,00€ 60.000,00 € 13-800.074.01.02 Geb. 74 Fassaden-/Dachsanierung KoPl 40.000,00 € 13-800.045.01.16 Geb. 45.1 Flachdachsanierung inkl. Blitzschutz 2017 465.000,00€ 449.000,00 € 13-800.046.01.13 Geb. 46 Sanierung Außenwand Raum 1.16 2018 5.000,00€ 5.000,00€ Summe Campus Homburg 1.366.000,00 € 554.000,00 € Tabelle 3: Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen am Campus Homburg In der folgenden Tabelle 4 sind die Kosten getrennt nach dem Standort sowie in der Summe beider Standorte aufgeführt. Die Abkürzung GBK bedeutet auch hier Gesamtbaukosten . Standort Anpassung Gesamtbaukosten Prognose 2018 neue GBK Summe Campus Saarbrücken 5.256.000,00€ 1.317.000,00€ Summe Campus Homburg 1.366.000,00€ 554.000,00 € Gesamtsumme 6.622.000,00€ 1.871.000,00€ Tabelle 4: Übersicht über die Kosten für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen je Standort Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 17 - Welche davon befinden sich in der Vorbereitungsund Planungsphase, welche befinden sich in der Umsetzung? Zu Frage 18: Siehe zur Beantwortung dieser Frage Tabelle, Tabelle und Tabelle . Alle Maßnahmen in Tabelle oder in Tabelle , die in der Spalte 3 „Jahr“ die Angabe „KoPl“ für Kostenplanung enthalten, befinden sich in der Vorbereitungs- und Planungsphase, alle anderen Maßnahmen in der Ausführungsphase. Ebenfalls nicht ersichtlich sind die im Rahmen der an der UdS geplanten großen Baumaßnahmen konkret veranschlagten Nebenkosten, da sie in einem Sammeltitel unter 748 01 dargestellt sind und wir fragen die Landesregierung: Wie hoch sind die im Einzelnen veranschlagten Mittel für die Nebenkosten zu der jeweiligen geplanten großen Baumaßnahme an der Universität ? Zu Frage 19: Die folgende Tabelle 5 gibt die im Einzelnen veranschlagten Mittel für die Nebenkosten und die Baukosten der jeweiligen Baumaßnahme am Campus Saarbrücken an. In Spalte 1 findet sich die Nummer der Maßnahme sowie die Kapitel- bzw. Titelnummer . Bei Kap. 2003 Tit. 748 01 handelt es sich um den zentralen Nebenkostentitel, Kap. 2021 Tit. xxx xx ist der Titel der jeweiligen Baumaßnahme. Aus Spalte 3 können die jeweiligen Gesamtbaukosten, bzw. der Stand der Kostenermittlung entnommen werden. Spalte 4 spiegelt die Gesamtausgaben der Vorjahre wieder, wobei aus der Zeile „2003 748 01“ jeweils die Nebenkosten und aus der darunter liegenden Zeile „2021 xxx xx“ jeweils die Baukosten entnommen werden können. In den gleichen Zeilen können in Spalte 5 die prognostizierten Mittelabflüsse für das Jahr 2018 abgelesen werden. Die fettgedruckten Zahlen jeweils am Anfang der Zellen in den Spalten 3, 4 und 5 stellen die Summe aus Bau- und Nebenkosten dar. Verwendete Abkürzungen: UdS bedeutet „Universität des Saarlandes“, KVM bedeutet „Kostenvoranmeldung“, KNUE bedeutet „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen “, HU-Bau bedeutet „Haushaltsunterlage Bau“. Die gleichen Erläuterungen sind auch für Tabelle 2 gültig. Baumaßnahmen Nr. Kapitel Titel Baumaßnahme genehmigte Gesamtbaukosten (Schätzung) Ausgaben Vorjahre gesamt Prognose 2018 36-800.011.01.02 UdS Gebäude C5 2 + C5 3, Umbau und Sanierung sowie Abriss und Neubau für die Philosophische Fakultät 36.900 T € 300 T€ 20 03 748 01 7.201 T € 1.725,50 € 300 T€ 20 21 791 72 29.699 T € 0,00 € 0 T€ KVM-Bau 36-800.011.02.02 UdS Geb. C5 1 (Musiksaal) Umbau und Sanierung 2.391 T € 75.148,41 € 1.550 T€ 20 03 748 01 518 T € 70.358,36 € 350 T€ 20 21 791 02 1.873 T € 4.790,05 € 1.200 T€ 36-800.013.01.12 UdS Gebäude A5 1, Dachsanierung + Rückbau Glasanbau 2.750 T € 180 T€ Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 18 - Baumaßnahmen Nr. Kapitel Titel Baumaßnahme genehmigte Gesamtbaukosten (Schätzung) Ausgaben Vorjahre gesamt Prognose 2018 20 03 748 01 622 T € 29.528,03 € 180 T € 20 21 791 03 2.128 T € 0,00 € 0,00 € 36-800.015.01.12 UdS Gebäude A5 4, Dachsanierung + Trockenlegung 3.051 T € 80 T€ 20 03 748 01 686 T € 1.000,00 € 80 T€ 20 21 791 04 2.365 T € 0,00 € 0 T€ 36-800.022.01.01 UdS Geb. C6 (Physik) Umbauten im Gebäude 20 21 791 99 6.685 T€ 6.341.667,20 € 100 T€ 36-800.022.01.02 UdS Geb. C6 4 (Physik) Umbau / Sanierung 10.290 T € 58.595,50 € 20 03 748 01 2.365,5 T€ 43.695,50 € 0,00 € 20 21 791 68 7.924,5 T € 14.900,00 € 0,00 € 36-800.023.01.01 UdS Geb. C4 1 (Anorganische Chemie) Umbau und Sanierung 20 21 791 65 18.550 T€ 16.251.531,68 € 1.300 T€ 36-800.023.03.02 UdS Geb. C4 3 Umbau / Sanierung Hörsaalgebäude Chemie 15.141 T € 900 T€ 20 03 748 01 3.494 T € 178.942,38 € 900 T€ 20 21 791 95 11.647 T € 0,00 € 0,00 € 36-800.023.10.01 UdS Gebäude C4 9, Ersatzneubau Neutralisation 1.700 T € 200 T€ 20 03 748 01 510 T € 0,00 € 200 T€ 20 21 791 06 1.190 T € 0,00 € 0,00 € 36-800.024.01.10 UdS Gebäude A1 7, Sanierung Hörsaalgebäude Biologie 12.500 T € Planungsauftr . KVM-Bau fehlt 20 03 748 01 15.822,26 € 0,00 € 20 21 791 xx 0,00 € 0,00 € 36-800.028.01.21 UdS Gebäude D4 1, Betonsanierung + Erneuerung Fenster 0,00 € Planungsauftr . KVM-Bau 20 03 748 01 0,00 € 0,00 € 20 21 ? 0,00 € 0,00 € 36-800.032.04.01 UdS Neubau Zentrum für Biophysik (ZBP) 30.999 T € 150 T€ 20 03 748 01 6.675 T € 150 T€ 20 21 791 74 24.324 T € 0,00 € 0,00 € HU-Bau 36-800.032.03.01 UdS Neubau Praktikumsgebäude Pharmazie 17.998 T € 1.025.459,80 € 6.400 T€ 20 03 748 01 3.367,6 T € 825.808,86 € 1.000 T€ 20 21 791 78 14.630,4 T € 199.650,94 € 5.400 T€ 36-800.939.01.01 Helmholzinstitut / CISPA 20 03 748 01 15.839,14 € 130 T€ 20 21 793 13 UdS Ausbau von Straßen und Plätzen 36-800.941.01.77 BA 1 Stuhlsatzenhausweg 1.655 T € 1.171.837,61 € 0 T€ Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 19 - Baumaßnahmen Nr. Kapitel Titel Baumaßnahme genehmigte Gesamtbaukosten (Schätzung) Ausgaben Vorjahre gesamt Prognose 2018 36-800.941.01.78 BA 2 Straßen im Kern 1.730 T € 248.656,85 € 500 T€ 36-800.960.00.01 UdS Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen 20 21 792 17 33.705 T € 23.135.150,69 € 2.500 T€ 20 03 748 01 Summe Nebenkosten 25.439,1 T € 1.180.977,60 € 3.240 T€ 20 21 Summe Baukosten 158.105,9 T € 47.384.024,16 € 11.130 T€ Summe Gesamt Campus SB 183.545,0 T € 48.565.001,76 € 14.370 T€ Tabelle 1: Aufstellung der Nebenkosten und der Baukosten für Baumaßnahmen am Campus Saarbrücken Der folgenden Tabelle 2 können in analoger Weise die gewünschten Zahlen zum Campus Homburg entnommen werden. Baumaßnahmen Nr. Kapitel Titel Baumaßnahme genehmigte Gesamtbaukosten (Schätzung) Ausgaben Vorjahre gesamt Prognose 2018 13-800.061.01.21 Brandschutzmaßnahmen Geb.61 Anatomie 2.175 T€ 200 T€ 20 03 748 01 568 T€ 91.888,04 € 200 T€ 20 21 791 01 1.607 T€ 0,00 € 0 T€ 13-800.035.01.01 Neubau Hörsaal-, Seminar +Bibliotheksgebäude 15.002 T€ 5.500 T€ 20 21 791 64 4.452.481,23 € 13-800.061.01.23 Geb.61 Sanierung/Ersatzneubau Prosektur und Präparation (20.400 T€) 20 T€ KVM-Bau 20 03 748 01 (4.086 T€) 29.591,98 € 20 T€ 20 21 791 66 (16.314 T€) 0,00 € 0 T€ 13-800.016.02.01 Neubau für die Physiologie CIPMM 30.600 T€ 20 21 791 67 28.557.533,07 € 750 T€ 13-800.048.05.01 Fördermaßnahme n. Art. 91b GG PZMS (35.760 T€) 1.500 T€ Kostenrahmen 2003 748 01 (6.496,8 T€) 267.323,63 € 1.500 T€ 20 21 791 70 (29.263,2 T€) 0,00 € 0 T€ 13-800.049.03.01 Neubau Institut für Rechtsmedizin und Pathologie IRP 21.220 T€ 18.076.145,96€ 2.500 T€ 20 21 791 85 2.500 T€ 20 03 748 01 Summe Nebenkosten 11.150,8 T€ 388.803,65€ 1.720 T€ 20 21 Summe Baukosten 114.006,2 T€ 51.086.160,26€ 8.750 T€ Summe Gesamt Campus HOM 125.157,0 T€ 51.474.963,91€ 10.470 T€ Tabelle 2: Aufstellung der Nebenkosten und der Baukosten für Baumaßnahmen am Campus Homburg Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 20 - In welcher Höhe wurden die für Bau- und Sanierungsmaßnahmen – auch die für kleine Neu-, Umund Erweiterungsbauten und Nebenkosten – im Einzelnen vorgesehenen Mittel in den Jahren 2011 bis 2017 nicht abgerufen? Zu Frage 20: Wie aus untenstehender Tabelle 3 ersichtlich, wurde bei den GNUE in den Jahren 2011 bis 2017 mit den Ausgaben die Summe der bereitgestellten Mittel nicht erreicht. Die teilweise erheblichen Unterschiede in den jährlichen Ausgaben sind im Wesentlichen durch den Ablauf weniger sehr großer Baumaßnahmen beeinflusst. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Betreuungsaufwand für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (KNUE) im Verhältnis Aufwand zu Umsatz erheblich ungünstiger ist als dies bei großen Maßnahmen der Fall ist (zur Frage Personalkapazitäten vgl. Antwort auf Frage 22). Bei den Nebenkosten (in Tabelle 4 aufgeführt) ist anzumerken, dass der Titel in dieser Form (Veranschlagung der Nebenkosten in getrennten Titel) erst seit 2016 existiert. Davor war dieser Titel als „Planungstitel“ vorgesehen und diente dem Start von noch nicht im Haushalt abschließend veranschlagten Maßnahmen, wobei der Titel später wieder aus den jeweiligen Bautiteln aufzufüllen war. Es ist weiterhin festzuhalten, dass sich hier der Ansatz für die UdS nicht ablesen lässt. Der Titel umfasst die Nebenkosten aller GNUE-Maßnahmen. Im Falle der KNUE geht die Liste (siehe hierzu Tabelle 5) davon aus, dass bei Einrichtung des Sammeltitels in 2013 mit einer Gesamtveranschlagung von 10.500.000,00 € für die UdS der vorherige Ansatz i. H. v. 2.500.000,00 € vorzusehen ist. Bis Ende 2017 wurde deshalb der Ansatz aus 2013 nicht verändert. Haushaltjahr Mittel gemäß Haushaltsansatz Verausgabte Haushaltsmittel Differenz Spalte 2- 3 2011 19.115.000,00 € 11.300.277,88 € 7.814.722,12 € 2012 23.612.000,00 € 10.261.367,86 € 13.350.632,14 € 2013 24.626.200,00 € 13.187.375,63 € 11.438.824,37 € 2014 22.871.800,00 € 21.960.646,63 € 911.153,37 € 2015 23.520.000,00 € 20.455.866,01 € 3.064.133,99 € 2016 19.921.000,00 € 14.916.560,82 € 5.004.439,18 € 2017 18.710.000,00 € 11.761.663,10 € 6.948.336,90 € Tabelle 3: Baukosten Große Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (GNUE) Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 21 - Haushaltjahr Mittel gemäß Haushaltsansatz alle Liegenschaften EP 20 Verausgabte Haushaltsmittel Differenz Spalte 2 - 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 5.000.000 € 295.386,39 € 4.704.613,61 € 2017 7.500.000 € 1.177.808,01 € 6.322.191,99 € Tabelle 4: Nebenkosten GNUE Haushaltjahr Mittel gemäß Haushaltsansatz Verausgabte Haushaltsmittel Differenz Spalte 2- 3 2011 2.500.000 € 2.529.299,47 € -29.299,47 € 2012 2.500.000 € 3.136.811,90 € -636.811,90 € 2013 2.500.000 € 2.154.340,48 € 345.659,52 € 2014 2.500.000 € 1.385.700,34 € 1.114.299,66 € 2015 2.500.000 € 1.112.094,25 € 1.387.905,75 € 2016 2.500.000 € 651.610,49 € 1.848.389,51 € 2017 2.500.000 € 1.264.977,84 € 1.235.022,16 € Tabelle 5: Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (KNUE) – Baukosten einschließlich Nebenkosten Art Mittel gemäß Haushaltsansatz Verausgabte Haushaltsmittel Differenz Spalte 2- 3 GNUE Baukosten 152.376.000,00 € 103.843.757,93 € 48.532.242,07 € GNUE Nebenkosten 12.500.000,00 € 1.473.194,40 € 11.026.805,60 € KNUE Bau- und Nebenkosten 17.500.000,00 € 12.234.834,77 € 5.265.165,23 € Tabelle 6: Zusammenstellung der Baumittel für GNUE und KNUE für die Jahre 2011 bis 2017 Soweit Gelder nicht vollständig abgerufen wurden: welche Ursachen hat dies aus Sicht der Landesregierung und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das Problem des Mittelabflusses zu beheben? Zu Frage 21: Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs erfolgt die Beantwortung von Frage 21 und Frage 22 gemeinsam unter Frage 22 Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 22 - Gibt es Sicht der Landesregierung ein Defizit in den planerischen Kapazitäten in der Landesbauverwaltung ? Zu Frage 22: Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Regierungsbildung mit dem Hochbau befasste Organisationen aus dem früheren Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Finanzen und Europa und der Staatskanzlei im erweiterten Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zusammengeführt. Dies dient unter anderem auch der Kompetenzund Kapazitätsbündelung. Es erfolgte bereits eine moderate Personalaufstockung. Im Rahmen der Investitionsoffensive soll ein weiterer Zuwachs erfolgen. Die konkreten Vorstellungen wird die Landesregierung im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019-2020 im Regierungsprogramm in das parlamentarische Verfahren einbringen . Insbesondere bei den Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wird sich eine Erhöhung des Mittelabflusses frühestens 2 Jahre nach faktischer Verfügbarkeit der Personalressourcen einstellen. Wie steht die Landesregierung zu einer von der UdS geforderten Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen? Zu Frage 23: Auf der Basis einer noch zu unterzeichnenden Absichtserklärung soll die Universität in einem begrenzten Umfang einzelne noch zu vereinbarende Baumaßnahmen in Eigenregie mit Bauherreneigenschaft umsetzen. Die Baumaßnahmen werden danach von der Universität vorfinanziert. Dies dient primär einer temporären Kapazitätserweiterung. Dabei ist sicherzustellen, dass mit den gleichen Standards gearbeitet wird, um insbesondere rechtliche Vorgaben z. B. an die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und technische Normen zu erfüllen . Derzeit laufen 2 Baumaßnahmen am Campus Saarbrücken als Pilotprojekte, die seitens der UdS mit Bauherreneigenschaft umgesetzt werden sollen. Sollte nach Abschluss der beiden Pilotprojekte an der Übertragung der Bauherreneigenschaft festgehalten werden, so ist sicher zu stellen, dass die UdS für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Saarlandes in den Geltungsbereich der neuen RL-Hochbau eingebunden wird. Welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen – unter Einbeziehung der sog. Kleinen Maßnahmen – sollen im laufenden Jahr 2018 eingeleitet werden und welche sind für die Jahre 2019 und 2020 geplant? Zu Frage 24: Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in den zuständigen Sachgebieten des LaVA/SHB werden in 2018 keine neuen kleinen Bau- und Sanierungsmaßnahmen eingeleitet . Prognosen für die Jahre 2019 und 2020 können derzeit nicht abgegeben werden . Hierzu sind die Ergebnisse der laufenden Stellenausschreibungen bei der SHB abzuwarten. Drucksache 16/627 (16/355) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 23 - In welcher Priorität sollen die vorgesehenen Bauund Sanierungsmaßnahmen – unter Einbeziehung der sog. Kleinen Maßnahmen – vorgenommen werden und welcher Zeitraum ist für die jeweilige Maßnahme vorgesehen? (Bitte eine Reihung der umzusetzenden Maßnahmen vornehmen.) Zu Frage 25: Die Prioritäten bei den GNUE legt die Landesregierung in Abstimmung mit der Hochschule fest. Das Ergebnis der abgestimmten Prioritätensetzung spiegeln der Bauhaushalt und seine mittelfristige Finanzplanung wieder. Bei den KNUE werden die Prioritäten bereits im Zuge der Ressortgespräche im jeweiligen Vorjahr zwischen Landesregierung und UdS festgelegt. Alle im Bauauftrag des MIBS enthaltenen KNUE sind vorrangig priorisiert und sollen zeitnah geplant bzw. umgesetzt werden. Hierdurch können sich jedoch auch unterjährig Änderungen ergeben, wenn sich unvorhersehbare bauliche Handlungsnotwendigkeiten ergeben.