LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/639 (16/551) 29.10.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Lehrbeauftragte an der Musikhochschule und an anderen saarländischen Hochschulen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Jahr 2011 wurde die „Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen“ gegründet , die die „Frankfurter Resolution“ verabschiedet hat. Darin heißt es: „Lehraufträge an deutschen Musikhochschulen sollten ursprünglich der Ergänzung des Lehrangebots dienen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Weit über die Hälfte des Unterrichts wird - bereits seit Jahren - von Lehrbeauftragten erteilt, so dass nur noch von einer Sicherstellung des Lehrangebots durch Lehraufträge gesprochen werden kann. Diese nebenamtlichen Hochschullehrer verdienen nur einen Bruchteil ihrer fest angestellten Kollegen und sind arbeitsrechtlich in keiner Weise abgesichert.“ In ihren Forderungen an die Bundestagsfraktionen für die Bundestagswahl 2017 schreibt die Bundeskonferenz : „Die Situation der Lehrbeauftragten, insbesondere an den Musikhochschulen, ist weitgehend prekär… Deshalb erhalten Lehrbeauftragte heute für ihre Arbeit nur ca. 22 – 44 Prozent dessen, was vergleichbare festangestellte Dozentinnen und Dozenten verdienen. Von der geringen Vergütung kann sich niemand adäquat sozial absichern. Gerade denjenigen Lehrbeauftragten, die ihre Tätigkeit bereits über Jahrzehnte als Haupterwerb ausüben, droht daher Altersarmut.“ Ausgegeben: 08.11.2018 (11.09.2018) Drucksache 16/639 (16/551) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Lehrbeauftragte sind derzeit an der Hochschule für Musik Saar beschäftigt? Zu Frage 1: Hochschule für Musik Saar Zum Zeitpunkt der Anfrage sind keine Lehraufträge an der Hochschule für Musik Saar erteilt. In der zurückliegenden Vorlesungszeit des Sommersemesters 2018 (09.04. bis 14.07.2018) wurden an insgesamt 82 Personen Lehraufträge mit einem Umfang von 1 bis zu 8,75 Semesterwochenstunden erteilt. In welchem Umfang wird das obligatorische Lehrangebot an den einzelnen Fakultäten und den zentralen Einrichtungen der Hochschule für Musik Saar durch Lehrbeauftragte abgedeckt? Zu Frage 2: Die im zurückliegenden Sommersemester 2018 erteilten Lehraufträge nach § 46 des Musikhochschulgesetzes (MhG) erfolgten in einem Umfang von 6.138 Unterrichtsstunden . Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 36,79 % des gesamten Lehrangebotes der Hochschule. Wie viele Lehrbeauftragte sind derzeit an den übrigen Hochschulen und der Universität beschäftigt und in welchem Umfang wird das obligatorische Lehrangebot an den einzelnen Fakultäten und den zentralen Einrichtungen durch sie abgedeckt? Zu Frage 3: Hochschule der Bildenden Künste Saar Zum Zeitpunkt der Anfrage sind keine Lehraufträge an der Hochschule der Bildenden Künste Saar erteilt. Im Sommersemester 2018 wurden an insgesamt 27 Personen Lehraufträge nach § 45 des Kunsthochschulgesetzes (KhG) mit einem Umfang von jeweils 2 bis zu 8 Semesterwochenstunden, insgesamt 850 Unterrichtsstunden, erteilt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 25 % des gesamten Lehrangebotes der Hochschule. Universität des Saarlandes Die Universität des Saarlandes hat im Studienjahr 2018/19 an 1.056 Personen Lehraufträge erteilt. Zur weitergehenden Fragestellung wird auf die als Anlage 1 beigefügte Auswertung „Hauptamtliches Lehrangebot und Lehrauftragsstunden nach Fakultäten“ verwiesen. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes An der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes waren im Sommersemester 2018 216 Lehrbeauftragte eingesetzt. Diese haben das Lehrangebot in einem Umfang von 628 Semesterwochenstunden abgedeckt. Dies entsprach ca. 17% der gesamten curricularen Lehre. - Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen: 47 Lehrbeauftragte mit insgesamt 143,5 Semesterwochenstunden, gesamt 2.152,5 Stunden pro Semester - Fakultät für Ingenieurwissenschaften: 76 Lehrbeauftragte mit insgesamt 217 Stunden pro Woche, gesamt 3.251 Stunden pro Semester - Fakultät für Sozialwissenschaften: 48 Lehrbeauftragte mit insgesamt 113 Stunden pro Woche, gesamt 1.700 Stunden pro Semester Drucksache 16/639 (16/551) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: 45 Lehrbeauftragte mit insgesamt 154 Stunden pro Woche, gesamt 2.310 Stunden pro Semester Die Lehrauftragserteilung zum Wintersemester 2018/2019 ist noch nicht abgeschlossen . Im Durchschnitt hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes in jedem Wintersemester ca. 322 Lehrbeauftragte, von denen ca. 40 auch hauptberuflich an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes beschäftigt sind. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes bindet Lehraufträge bewusst in die anwendungsorientierte Lehre ein, vor allem, damit die Studierenden einen fachspezifischen Einblick aus der Praxis erhalten können. Lehraufträge dienen somit als sinnvolle Ergänzung zur hauptamtlichen Lehre. In welchem Umfang werden ergänzende Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte an den Hochschulen des Saarlandes durchgeführt (bitte einzeln auflisten nach Hochschule)? Zu Frage 4: Hochschule für Musik Saar Ergänzende Lehrveranstaltungen an der Hochschule für Musik Saar werden nur bei Bereitstellung zusätzlicher – über das Budget der Hochschule hinausgehender – Drittmittel angeboten. Dies erfolgt in Form einer vertraglichen Verpflichtung durch Honorarvereinbarungen für Meisterkurse bzw. Workshops mit anerkannten Künstlerinnen und Künstlern bzw. Forscherinnen und Forschern. Ergänzende Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte werden an der Hochschule für Musik Saar nicht durchgeführt. Hochschule der Bildenden Künste Saar In der Studienstruktur der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt es keine ergänzenden Lehrveranstaltungen, die durch Lehrbeauftragte abgedeckt werden. Universität des Saarlandes Auf die als Anlage 2 beigefügte Auswertung „Lehrauftragsstunden nach Anrechnungsfaktor “ wird verwiesen. Bei den dort als „neutral“ ausgewiesenen Lehrauftragsstunden handelt es sich um ergänzende Lehrveranstaltungen. Anmerkung der Universität des Saarlandes zu den Anlagen 1 und 2: Die Lehrauftragsstunden sind in der Anlage 1 als „Lehrangebot aus Lehrauftragsstunden “ und in Anlage 2 als „Lehrauftragsstunden“ angegeben und dadurch nicht deckungsgleich . Der Unterschied ist, dass in der Anlage 1 die Zahl der Semesterwochenstunden bei der Umrechnung in das Lehrangebot mit dem jeweiligen Anrechnungsfaktor multipliziert werden muss, damit eine Vergleichbarkeit mit dem Lehrangebot aus Stellen gegeben ist. Die Heranziehung des Anrechnungsfaktors in der Anlage 2 würde jedoch dazu führen, dass alle neutralen (zusätzlichen) Lehrveranstaltungsstunden genullt wären. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes An der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes werden Lehraufträge nur für Lehrveranstaltungen vergeben, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind. Für die Durchführung von ergänzenden Lehrveranstaltungen, z. B. Übungen, Repetitorien und ähnlichen Zusatzveranstaltungen zu Lehrveranstaltungen, können Lehraufträge nicht erteilt werden. Drucksache 16/639 (16/551) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - In welchem Umfang werden Lehrbeauftragte an den einzelnen Fakultäten der saarländischen Hochschulen zu Korrekturleistungen und Prüfungen (Modulprüfungen, Abschlussprüfungen) herangezogen (bitte einzeln auflisten nach Hochschule und Fakultäten)? Zu Frage 5: Hochschule für Musik Saar An der Hochschule für Musik Saar sind Fakultäten als organisatorische Einheiten von Fachbereichen nicht eingerichtet. Hinsichtlich der Fragestellung kann mitgeteilt werden , dass Lehrbeauftragte auch zu Korrekturleistungen und Prüfungen herangezogen werden. Dies erfolgt grundsätzlich dort, wo es um eine Prüfungsleistung von Studierenden geht, die durch die bzw. den Lehrbeauftragten unterrichtet wurden. Darüber hinaus werden Lehrbeauftragte auch zu anderen Korrekturen und Prüfungsleistungen herangezogen, die nicht den Abschluss der eigenen Lehrveranstaltung bilden. Hierbei besteht keine seitens der Hochschule ausgesprochene Verpflichtung zur Teilnahme durch die Lehrbeauftragten. Hochschule der Bildenden Künste Saar Nach dem Kunsthochschulgesetz können Lehrbeauftragte prüfberechtigt sein. Von dieser Option wird jedoch kein Gebrauch gemacht. Sie ergänzen gegebenenfalls als „Gast“ eine Prüfungskommission. Es kann vereinzelt vorkommen, dass Lehrbeauftragte auch zu Korrekturleistungen herangezogen werden. Universität des Saarlandes An der Universität werden in folgendem Umfang Prüfungslehraufträge erteilt: - Fakultät HW: 4 Personen - Fakultät P: 1 Person - Fakultät R: 105 Personen Insgesamt: 110 Personen Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Lehrbeauftragte nehmen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes nur die Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen ab, die sie selbst gehalten haben und korrigieren diese. Die Betreuung von Studien- und Abschlussarbeiten gehört nicht zu den Aufgaben einer oder eines Lehrbeauftragten im Rahmen des ihr oder ihm erteilten Lehrauftrages. Welche Vergütung erhalten die Lehrbeauftragten an den Hochschulen im Vergleich zu den festangestellten Dozentinnen und Dozenten (bitte einzeln auflisten nach Hochschule)? Zu Frage 6: Hochschule für Musik Saar Die Vergütung der Lehrbeauftragten an der Hochschule für Musik Saar wurde letztmals durch Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 13. Oktober 2015, Amtsbl. S. 1167/2015, geregelt. Hiernach werden zwei Vergütungsstufen unterschieden . In der Vergütungsstufe 1 beträgt die Vergütung je Unterrichtsstunde 33 EUR, in der Vergütungsstufe 2 beträgt sie 39 EUR. Darüber hinaus kann nach § 2 Abs.1 S. 3 des o.a. Erlasses die Rektorin oder der Rektor der Hochschule Lehrbeauftragten, deren Veranstaltungen eine besondere Bedeutung haben und an deren Gewinnung aufgrund künstlerischer Tätigkeit ein besonderes Interesse besteht, eine Vergütung bis zu 50 EUR pro Stunde gewährt werden. Drucksache 16/639 (16/551) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Eine Entscheidung hierzu erfolgt durch die Rektorin bzw. den Rektor der Hochschule für Musik Saar unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Soweit Lehrbeauftragte zu Korrekturleistungen und Prüfungen herangezogen werden, wo es nicht um eine Prüfungsleistung von Studierenden geht, die durch die bzw. den Lehrbeauftragten unterrichtet wurden, erfolgt seit dem Wintersemester 2016/17 eine Vergütung auf der Grundlage der Ordnung über die Vergütung von Prüfungsleistungen der Lehrbeauftragten an der Hochschule für Musik Saar vom 6. Juli 2016. Je nach Art der Prüfungsleistung werden folgende Vergütungen gezahlt: a) Eignungsprüfungen: 20 EUR pro Stunde, b) Prüfungen, die nicht den Abschluss der eigenen Lehrveranstaltung bilden: 20 EUR pro Stunde, c) Erst- und Zweitkorrektur von Bachelor- und Masterarbeiten : 100 EUR pro Korrektur. Als Lehrkräfte für besondere Aufgaben festangestellte Dozentinnen und Dozenten erhalten in der Regel eine Vergütung nach E 13 TV- L. Hochschule der Bildenden Künste Saar Die Vergütung von Lehraufträgen an der Hochschule der Bildenden Künste Saar regelt der Erlass des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 27. Januar 2003. Es werden drei Vergütungsstufen unterschieden. In der Vergütungsstufe A beträgt die Vergütung je Unterrichtsstunde 20 EUR, in der Vergütungsstufe B beträgt sie 32 EUR und in der Vergütungsstufe C beträgt sie 39 EUR. Soweit Lehrbeauftragte im Einzelfall zu Korrekturen und Prüfungsleistungen herangezogen werden, wird diese Tätigkeit, neben dem originären Lehrauftrag, nicht zusätzlich vergütet. Als Lehrkräfte für besondere Aufgaben festangestellte Dozentinnen und Dozenten erhalten in der Regel eine Vergütung nach E 10 TV-L. Universität des Saarlandes Die Vergütung der Lehrbeauftragten ergibt sich aus der anliegenden Ordnung zur Vergütung der Lehrbeauftragten sowie dem Erlass betreffend die Lehrauftragsvergütung an der Universität (siehe Anlagen 3 und 4). Soweit mit „festangestellten Dozentinnen und Dozenten“ die Dienstverhältnisse der Lehrkräfte für besondere Aufgaben gemeint sein sollten, werden diese in der Regel im Beschäftigungsverhältnis nach Vergütungsgruppen E 13 TV-L oder E 14 TV-L und im Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppen A 13 oder A 14 vergütet. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Die Vergütung der Lehrbeauftragten bemisst sich nach dem jeweiligen Bildungsabschluss der oder des einzelnen Lehrbeauftragten anhand der Lehrauftragsvergütungsordnung : - 34,00 €/Vorlesungsstunde: Lehrbeauftragte, die zum Professor berufen sind oder Lehrbeauftragte mit Promotion - 29,00 €/Vorlesungsstunde: Lehrbeauftragte mit Zweitem Staatsexamen, Master- Abschluss oder Universitätsdiplom - 26,00 €/Vorlesungsstunde: Lehrbeauftragte mit Bachelor-Abschluss oder FH- Diplom - 22,00 €/Vorlesungsstunde: Lehrbeauftragte mit Meisterprüfung, staatl. anerkannten Abschlüssen. Festangestellte Dozentinnen und Dozenten (z. B. Lehrkräfte für besondere Aufgaben) erhalten in der Regel eine Vergütung nach E 10-E 13 TV-L. Drucksache 16/639 (16/551) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - Inwieweit wird die Vorbereitungszeit der Lehrbeauftragten für Lehrveranstaltungen honoriert? Zu Frage 7: Hochschule für Musik Saar Hochschule der Bildenden Künste Saar Eine gesonderte Honorierung der Vorbereitungszeit der Lehrbeauftragten für Lehrveranstaltungen erfolgt nicht. Sie ist durch die Lehrauftragsvergütung abgedeckt. Universität des Saarlandes Die Lehrauftragsvergütungen beinhalten die Vorbereitungszeit. Sind die Lehrveranstaltungen mit einer erheblichen Belastung durch Vor- oder Nachbereitung verbunden, kann eine erhöhte Vergütungsstufe gewährt werden (siehe auch Anlage 4: Vergütungsstufen I/S, II/S, III/S). Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Mit der Vergütung sind sämtliche mit dem Lehrauftrag in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Vorbereitung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Aufsichtsführung und Korrektur, abgegolten. Wie sieht die Absicherung der Lehrbeauftragten an den Hochschulen im Saarland aus, insbesondere im Krankheitsfall, im Mutterschutz, bei Unfällen , Berufsunfähigkeit und bei der Altersversorgung aus (bitte einzeln auflisten nach Hochschulen )? Zu Frage 8: Hochschule für Musik Saar Hochschule der Bildenden Künste Saar Bei den Lehraufträgen handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art. Das bedeutet, dass die Lehrbeauftragten im Rahmen eines selbständigen Dienstverhältnisses für ihre Absicherung selbst verantwortlich sind. Hinsichtlich des Unfallschutzes wird auf § 47 Abs. 2 MhG bzw. § 47 Abs. 2 KhG verwiesen Universität des Saarlandes Die Lehrbeauftragten sind selbständig tätig und in der Regel neben einer hauptberuflichen Tätigkeit mit maximal 6 Semesterwochenstunden beschäftigt. Eine Absicherung besteht bei Unfällen über die Unfallkasse des Saarlandes. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Lehraufträge werden in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art im Rahmen eines selbstständigen Dienstverhältnisses übernommen. Auf Grund dieser Selbstständigkeit sind die Lehrbeauftragten für ihre Absicherung selbst verantwortlich. Jedoch ist hier anzumerken, dass die Lehrbeauftragten an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes zum weitaus größten Teil in einem ordentlichen Beschäftigungsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber stehen und die Lehraufträge lediglich im Rahmen einer Nebentätigkeit wahrnehmen. Die übrigen Lehrbeauftragten setzen sich aus Personen im Ruhestand oder Freiberuflern (Gewerbetreibende, freiberufliche Sprachlehrer, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc.) zusammen.