LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/643 (16/549) 19.11.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Tierversuchsfreie Forschung Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Landesbeauftragte für Tierschutz warnt im Saarländischen Tierschutzbericht infolge des ‚Homburger Kolloquiums – Tierschutz und Tierversuchskunde ‘, dass wir bei Tierversuchen ‚alleine wegen statistischer Grundüberlegungen und zur ‚Verbesserung der Aussagekraft wissenschaftlicher Arbeiten‘ mit einer Steigerung der Tierzahlen bis zu 20 Prozent rechnen können‘. Die Landesregierung hat auf die Anfrage Drucksache 16/427-neu geantwortet: ‚Im Jahr 2017 wurden von Einrichtungen der Universität des Saarlandes (Unicampus in Saarbrücken und Universitätsklinikum in Homburg) sowie der Pharmacelsus GmbH und dem Helmholtz Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland, beide ansässig in Saarbrücken , Tierversuche durchgeführt.‘ Im Saarländischen Hochschulgesetz heißt es in § 3 (14): ‚Die Hochschulen fördern die Entwicklung von Methoden und Materialien, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können. Sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung zulässt , andere Lehrmethoden und -materialien einzusetzen , soll in der Lehre auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren verzichtet werden. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall zulassen, dass einzelne in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Studien- und Prüfungsleistungen ohne die Verwendung eigens hierfür getöteter Tiere erbracht werden können.‘“ Ausgegeben: 19.11.2018 (06.09.2018) Drucksache 16/643 (16/549) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Versuche an den saarländischen Hochschulen und Forschungsinstituten, für die bislang Tiere benutzt wurden, konnten im vergangenen Jahr und in den ersten sechs Monaten diesen Jahres durch neue Methoden tierversuchsfrei umgesetzt werden? Zu Frage 1: In Deutschland gibt es keine amtliche Forschungsstatistik, die Informationen zu Forschungszwecken und -inhalten erhebt. Es werden lediglich die Forschungsausgaben erhoben. Die UdS führt hierzu ebenfalls keine statistischen Erhebungen durch. Daher liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse zu dieser Fragestellung vor. Wie viele begründete Anträge, in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Studien- und Prüfungsleistungen ohne die Verwendung eigens hierfür getöteter Tiere zu erbringen, gab es an den saarländischen Hochschulen im vergangenen Jahr und in den ersten sechs Monaten diesen Jahres und wie viele davon wurden positiv beschieden? Zu Frage 2: Laut Mitteilung der Universität des Saarlandes (UdS) gibt es an der UdS keine Studiengänge , bei denen von den Studierenden im Rahmen der Lehre oder Prüfung Leistungen unter Verwendung eigens dafür getöteter Tiere gefordert werden. Daher liegen auch keine Anträge auf eine entsprechende Befreiung vor. Welche Mittel und Ressourcen stellen die saarländischen Hochschulen derzeit bereit, um die Entwicklung von Methoden und Materialien zu fördern , die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können? Zu Frage 3: Nach Mitteilung der Universität des Saarlandes gibt es keine Mittel, die ausschließlich Projekte fördern, die im Sinne der 3 Rs (Replace, Reduce, Refine) zu einem Ersatz oder einer Verringerung von Tierversuchen führen sollen. Welche Fortschritte gibt es bisher bei der Entwicklung von Methoden und Materialien, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können? Zu Frage 4: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Jahr 2008 die weltweit erste wissensbasierte Suchmaschine für Alternativmethoden zu Tierversuchen online gestellt (www.CO3R.org). Drucksache 16/643 (16/549) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Darüber hinaus besteht auf europäischer Ebene das EURL ECVAM (European Union Reference Laboratory for Alternatives to Animal Testing). Auf der Homepage des EURL ECVAM kann man sich über Alternative Testverfahren informieren. Das EURL ECVAM hat darüber hinaus das EU-NETVAL (European Union Network of Laboratories for the Validation of Alternative Methods) etabliert. Das EU NETVAL unterstützt das EURL ECVAM bei der Validierung von alternativen Testverfahren. Plant die Landesregierung eine Aufstockung der Mittel oder eigene Projekte zur Entwicklung von Methoden und Materialien, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, um dem Anspruch aus dem Koalitionsvertrag („In Zusammenarbeit und im Dialog mit Forschungsinstituten und Hochschulen wollen wir Alternativen zu Tierversuchen entwickeln“) gerecht zu werden? Zu Frage 5: Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Methoden und Materialien zu entwickeln, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, können grundsätzlich aus dem Landesforschungsförderprogramm gefördert werden. Die Landesregierung steht einer Förderung derartiger Projektanträge zur Entwicklung von alternativen Methoden zu Tierversuchen offen gegenüber. Derzeit fördert sie das Forschungsprojekt von Herrn Prof. Dr. Peter Lipp „cardio3R - 3R in der kardiovaskulären Forschung“ zur Entwicklung alternativer Methoden zu Tierversuchen in der kardiovaskulären Forschung, die dem 3R-Konzept (Refinement, Reduction und Replacement) Rechnung tragen. Das Projekt wird in Kooperation mit der Universität Heidelberg und der Technischen Universität München bereits seit Ende 2015 durchgeführt und wird noch bis zum 30.04.2019 gefördert. Insgesamt wird dieses Projekt mit rund 322.000 € gefördert. Wie viele Tiere wurden im vergangenen Jahr und in den ersten sechs Monaten diesen Jahres an den saarländischen Hochschulen und Forschungsinstituten für Versuche herangezogen aufgrund statistischer Grundüberlegungen und zur Verbesserung der Aussagekraft wissenschaftlicher Arbeiten? Zu Frage 6: Hier kann lediglich eine allgemeine Aussage zu den im Jahr 2017 verwendeten Tieren im Tierversuch getroffen werden. Diese sind gemäß Versuchstiermeldeverordnung jährlich bis zum 31. März für das zurückliegende Kalenderjahr von den verantwortlichen Personen, die Tierversuche durchführen, der zuständigen Behörde mitzuteilen. Drucksache 16/643 (16/549) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Folgende Tierarten wurden im Jahr 2017 verwendet: Tierart Anzahl Maus 20 137 Ratte 693 Meerschweinchen 27 Kaninchen 47 Schweine 82 Goldhamster 5 Schafe 6 Mongolische Rennmaus 2 Reptilien 1