LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/661 (16/531) 03.12.2018 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Personalmangel, Pflegenotstand und ein möglicherweise bevorstehender Arbeitskampf für Entlastung am Universitätsklinikum des Saarlandes Vorbemerkung der Fragestellerinnen und des Fragestellers: „Weil die Leitung des Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) keinen Tarifvertrag Entlastung mit der Gewerkschaft ver.di abschließen will, läuft bis zum 12. September die Urabstimmung über einen Streik. Die Landesregierung trägt dabei eine besondere politische Verantwortung für die Arbeits - und Versorgungsbedingungen im landeseigenen Klinikum.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Durch Verhandlungen des Vorstandes des UKS mit der Gewerkschaft ver.di ist es inzwischen gelungen, den ursprünglich für den 19. September 2018 angekündigten Streik abzuwenden. Ergänzend weist die Landesregierung darauf hin, dass der Abschluss von Tarifverträgen Aufgabe des Vorstandes des Universitätsklinikums des Saarlandes ist und prinzipiell der Zustimmung der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder bedarf. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt das rechtlich selbständige UKS nach § 3 UKSG einer Rechtsaufsicht und keiner Fachaufsicht. Auch dem Aufsichtsrat des UKS, der den Vorstand zu beraten und überwachen hat, kommt diese Aufgabe nicht zu. Ausgegeben: 03.12.2018 (28.08.2018) Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie steht die Landesregierung zum Abschluss eines Tarifvertrags Entlastung am UKS, wie er von den Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di gefordert wird? Zu Frage 1: Das Saarland ist Mitglied der Arbeitgebervereinigung Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Aufgrund einer entsprechenden Beschlusslage der Mitgliedsländer der TdL weist diese die bundesweit an einer Vielzahl von Kliniken erhobene Forderung der Gewerkschaft ver.di nach dem Abschluss eines Tarifvertrages Entlastung zurück, da sie die erhobenen Forderungen insbesondere nach Personalbemessungs- und Mindestbesetzungsregelungen für inhaltlich nicht tarifierbar hält. Aus diesem Grund werden seitens der Tarifgemeinschaft weder auf Verbandsebene Tarifverhandlungen in dieser Thematik aufgenommen, noch sind entsprechende Verhandlungen auf landesbezirklicher Ebene in den Mitgliedsländern zugelassen. Die Landesregierung sieht sich an die entsprechende Beschlusslage der TdL gebunden . Unabhängig davon hat die Landesregierung die Bemühungen des Universitätsklinikums befürwortet, mit der Gewerkschaft ver.di außerhalb einer tarifvertraglichen Regelung eine schuldrechtliche Vereinbarung zur wirksamen Entlastung der Beschäftigten im Pflegebereich nach dem Vorbild der in Nordrhein-Westfalen getroffenen Lösung zu finden. Wird sich die Landesregierung im Falle eines Arbeitskampfes gegenüber der Leitung des Universitätsklinikums dafür einsetzen, dass erneut eine Notdienstvereinbarung mit der ver.di abgeschlossen wird, die das Streikrecht der Beschäftigten und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet? Zu Frage 2: Der Abschluss einer Notdienstvereinbarung ist ebenfalls Aufgabe des Vorstandes des UKS. Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Vorstand des UKS dieser Aufgabe nicht gerecht wird. Sieht die Landesregierung für diesen Fall die im Juni abgeschlossene und bereits in der Praxis bewährte Notdienstvereinbarung zwischen dem UKS und ver.di als geeignete Grundlage hierfür? Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wird die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen, um das Streikrecht der Beschäftigten zu sichern? Wenn ja, welche? Zu Frage 4: Das verfassungsrechtlich gewährleistete Streikrecht steht für die Landesregierung und auch für den Vorstand des UKS außer Frage. Dies gilt aber in gleicher Weise für die Möglichkeit, Arbeitskampfmaßnahmen von Gewerkschaften oder von Arbeitgeberseite einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Die Landesregierung sieht daher keine Gefährdung des Streikrechts, wenn angekündigte Streikmaßnahmen durch eine unabhängige Arbeitsgerichtsbarkeit überprüft werden. Ebenso wenig besteht die Notwendigkeit einer darüberhinausgehenden Sicherung des Streikrechts. Ein Verbot der Beschreitung des Rechtswegs scheidet für die Landesregierung aus. Gibt es für den Fall eines Arbeitskampfes Planungen , wie gegebenenfalls die Verteilung der Patientinnen und Patienten und der Notfälle auf andere Krankenhäuser geregelt werden kann, um die ärztliche und pflegerische Versorgung zu gewährleisten ? Wenn nicht, sieht sich die Landesregierung in der Verantwortung, auf das Zustandekommen solcher Planungen hinzuwirken? Zu Frage 5: Auch Planungen zur eventuellen Verteilung von Patientinnen und Patienten im Falle eines Arbeitskampfes zählen zu den Aufgaben des Vorstandes des UKS. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wie haben sich die Fallzahlen am UKS, ausgenommen der Behandlungen in den psychiatrischen Abteilungen, zwischen 2012 und 2018 (Stichtag 01.07.2018) entwickelt? Zu Frage 6: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes haben sich die Fallzahlen (ohne Psychiatrie) zwischen 2012 und 2018 wie folgt entwickelt: Stationärer Bereich: Jahresfälle 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1. HJ 2018 Fallzahl 46.228 48.393 47.800 48.885 49.816 50.419 25.148 Ambulanter Bereich: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1. HJ 2018 Anzahl Fälle 201.997 210.248 212.440 216.575 224.346 230.554 116.429 Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Wie hat sich die Anzahl von Pflegekräften am UKS, ausgenommen der psychiatrischen Abteilungen , zwischen 2012 und 2018 (Stichtag 01.07.2018) entwickelt (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, VZÄ beziehungsweise Vollkräften, Qualifikationsstufen /-kategorien, examinierten Pflegefachkräften , Pflegeassistenzen und Hilfskräften)? Zu Frage 7: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes hat sich die Anzahl der Pflegekräfte zwischen 2012 und 2018 wie folgt entwickelt: Wie hat sich die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten am UKS, ausgenommen der psychiatrischen Abteilungen , zwischen 2012 und 2018 (Stichtag 01.07.2018) entwickelt (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, VZÄ beziehungsweise Vollkräften, Qualifikationsstufen /-kategorien, Assistenzärzten/-innen, Oberärzten/-innen, Chefärzten/-innen)? Zu Frage 8: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes hat sich die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zwischen 2012 und 2018 wie folgt entwickelt: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamtergebnis 475,10 532,74 553,77 567,69 579,29 583,45 589,51 Arzt/Ärztin 249,85 293,16 302,80 303,62 312,73 311,62 312,06 Fachärztin/Facharzt 81,20 92,78 100,29 107,39 105,86 105,73 111,62 Oberärztin/Oberarzt 110,68 116,80 119,35 127,05 128,97 136,53 136,19 Ständige/r Vertreterin/Vertreter 24,63 23,42 23,92 22,49 22,17 21,51 22,75 Zahnarzt/-ärztin 8,75 6,58 7,42 7,14 9,57 8,06 6,88 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamtergebnis 1.018,55 1.043,62 1.035,76 1.005,70 979,04 1.003,45 1.015,10 Altenpfleger/in 1,38 Geschäftsführende Pflegdienstleitung 5,00 4,62 5,00 5,00 5,21 4,44 5,08 Gesundh.-u.Kikrankenpfleger/in 191,00 196,25 193,07 182,13 175,51 181,92 175,36 Gesundh.-u.Krankenpfleger/in 804,66 825,04 812,24 793,59 775,28 785,18 793,69 Krankenpflegehelfer/in 9,47 9,56 10,29 9,34 8,93 6,44 7,79 Pflegedienstleitung 6,00 5,67 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Pflegehelfer/in 1,00 1,00 Servicekraft 0,96 10,69 17,58 Stationshilfe 8,68 9,16 6,67 8,48 7,74 Teamassistent/in 1,42 1,48 1,48 1,48 1,48 1,31 1,48 Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Wie hat sich der Case-Mix-Index am UKS in zwischen 2012 und 2017 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu Frage 9: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes hat sich der Case-Mix-Index zwischen 2012 und 2018 wie folgt entwickelt: Stationärer Bereich: Jahresfälle 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1. HJ 2018 CMI 1,442 1,417 1,446 1,454 1,424 1,427 1,377 Wie viele Patientinnen und Patienten betreut eine Pflegekraft am UKS durchschnittlich pro Schicht (Bitte nach Bereichen aufschlüsseln)? Zu Frage 10: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes ergibt sich bezogen auf die durchschnittlich belegten Betten im Jahr 2018 für die einzelnen Bereiche folgender Schlüssel Pflegekraft/belegtem Bett: Kostenstelle/Bereich VK/belegtem Bett [-] KLINIK FÜR ANÄSTHESIOLOGIE Anästhesiologie [+] 0001/811001 IOI 01 Station IOI 3,12 [-] KLINIK FÜR AUGENHEILKUNDE Augenheilkunde [+] 0001/401002 A 02 Gem.St. Augen 0,56 [-] KLINIK FÜR THORAX UHERZCHIRURGIE Herzchirurgie [+] 0001/441001 CH 01 Int.St.THG-Chi 3,78 [+] 0001/441002 CH 02 Gem.St.THGChir 0,69 [+] 0001/441003 CH 03 Sonderpfl. HTC 2,45 [-] KLINIK FÜR UNFALLCHIRURGIE Unfallchirurgie [+] 0001/431001 CU 01 Unfallchirurgi 1,14 [+] 0001/431002 CU 02 Unfallchirurg 0,71 [-] KLINIK FÜR ALLG. CHIRURGIE Allg. Chirurgie [+] 0001/421001 CA 01 Stat. Visz-Ch. 0,69 [+] 0001/421002 CA 02 Stat.Visz-Gef. 1,09 [+] 0001/421003 CA 03 Stat Gefäßchi. 0,55 [-] KLINIK FÜR KINDERCHIRURGIE Kinderchirurgie [+] 0001/391009 CK 09 Kindst.KiChir. 1,04 [-] KLINIK FÜR DERMATOLOGIE Dermatologie [+] 0001/471001 D 01 Oper. Stat.Haut 0,80 [+] 0001/471003 D 03 Gem. Stat. Haut 0,69 [-] KLINIK FÜR FRAUENHEILKUNDE Frauenheilkunde [+] 0001/311001 FR 01 Op.Station FR 0,63 [+] 0001/311002 FR 02 Kons.Stat. FR 0,60 [+] 0001/311003 FR 03 Geburth. Stat. 0,45 [+] 0001/311004 FR 04 Ges. Neugebor. [+] 0001/311005 FR 05 Wachstation FR 4,55 Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 6 - [-] KLINIK FÜR HALS-NASEN-OHRENHEILK Hals-Nasen-Ohren [+] 0001/491003 HO 03 Gem.+ Kind 0,65 [+] 0001/491007 HO 02 Gem.Station 0,70 [-] KLINIK FÜR ALLGEMEINE PÄDIATRIE Allgemeine Pädiatrie [+] 0001/321001 KK 01 St.1 Intensiv 3,52 [+] 0001/321002 KK 02 St.2 Neonatol. 1,27 [+] 0001/321004 KK 04 St.4 Neu.-Säug 1,89 [+] 0001/321007 KK 07 St.7 Allg.Päd. 1,61 [-] KLINIK FÜR PÄD. ONKOLOGIE Pädiatr. Onkologie [+] 0001/321005 KK 05 St.5 Onkol.St. 2,08 [-] KLINIK FÜR PÄD. KARDIOLOGIE Päd. Kardiologie [+] 0001/321003 KK 03 St.3 Kind-Kard 1,71 [-] KLINIK FÜR PALLIATIV Palliativtherapie [+] 0001/351001 PA 01 Palliativstat 1,62 [-] IMED IMED [+] 0001/223001 M1 KMTS KMT M1 1,22 [+] 0001/211001 M NCU Normalpfl/Wahl 0,66 [+] 0001/213000 M INT Intensiveinh. 2,72 [-] KLINIK FÜR INNERE MEDIZIN II Innere Medizin II [+] 0001/531001 M2 01 St. 1 In MedII 0,57 [+] 0001/531002 M2 02 St. 2 In MedII 0,56 [-] KLINIK FÜR INNERE MEDIZIN IV Innere Medizin IV [+] 0001/551001 M4 01 Gem.St.Dial.N. 0,70 [+] 0001/551002 M4 02 Gem.St.Dial.N. 0,58 [-] KLINIK FÜR INNERE MEDIZIN V Innere Medizin V [+] 0001/561001 M5 01 Intensiv Pneum 4,58 [+] 0001/561002 M5 02 Gem.St. Pneumo 0,58 [+] 0001/561003 M5 03 Gem.St. Pneumo 0,54 [+] 0001/561005 M5 05 Weaning Pneumo 1,77 [-] KLINIK FÜR NEUROCHIRURGIE Neurochirurgie [+] 0001/641001 NC 01 Intensiv NChir 2,88 [+] 0001/641002 NC 02 Gem.St. NChir 0,67 [+] 0001/641003 NC 03 Gem.St. NChir. 0,75 [+] 0001/641005 NC 05 IMC NChir 1,97 [-] KLINIK FÜR NEUROLOGIE Klinik f. Neurologie [+] 0001/601001 NN 01 Stroke/IMC NN 1,40 [+] 0001/601002 NN 02 Berger B Neuro 0,41 [+] 0001/601004 NN 04 Conrad B St. 0,63 [+] 0001/601005 NN 05 Intens. Neurol 3,53 [-] KLINIK FÜR PSYCHIATRIE/-THERAPIE Klinik f Psychiatrie [+] 0001/611002 NP 02 Bonhoeffer A 0,70 [+] 0001/611003 NP 03 Bonhoeffer B 0,61 [+] 0001/611004 NP 04 Kraepelin A 0,57 [+] 0001/611005 NP 05 Kraepelin B 0,82 [-] KLINIK FÜR KINDERPSYCHIATRIE Kinderpsychiatrie [+] 0001/611001 NP 01 Conrad A Psy. 0,81 Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 7 - [-] KLINIK FÜR ORTHOPÄDIE Klinik f. Orthopädie [+] 0001/661001 O 01 Asept.MSt. Orth 0,73 [+] 0001/661004 O 04 Asept. Gem.St. 0,76 [+] 0001/661005 O 05 Sept. FSt.Orth. 0,77 [+] 0001/661006 O 06 Int. Care Einh. 2,00 [-] KLINIK FÜR NUKLEARMEDIZIN Nuklearmedizin [+] 0001/791001 RN 01 Gem.St. Nukl. 1,02 [-] KLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE Strahlentherapie [+] 0001/781001 RA 01 Gem.Stat. STh. 0,70 [-] KLINIK FÜR UROLOGIE Klinik für Urologie [+] 0001/701004 U 04 Gem.St. Urol. 0,70 [+] 0001/701005 U 05 Gem. Station 0,65 [-] POOLKLINIK Poolklinik [+] 0001/201001 PL 01 IMC-Stat Geb.6 1,80 Wie viele Pflegekräfte fehlen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit am UKS? Zu Frage 11: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes sind derzeit im Bereich der Pflege auf den Stationen, in den OP-Bereichen und Ambulanzen rund 100 Stellen unbesetzt . Wie hat sich der Krankenstand am UKS zwischen 2012 und 2017 entwickelt und wie hoch ist er aktuell (Bitte nach Jahren und Beschäftigtengruppen aufschlüsseln)? Zu Frage 12: Nach Auskunft des Universitätsklinikums des Saarlandes hat sich der Krankenstand zwischen 2012 und 2017 wie folgt entwickelt: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtergebnis 6,94 7,31 7,56 8,15 8,50 7,98 Ärztl. Dienst 2,13 2,57 2,18 2,77 2,57 2,92 Pflegedienst 6,91 7,42 7,85 8,35 9,08 8,33 Med.-Tech. D. 5,87 6,44 6,79 7,72 7,89 7,50 Funktionsdienst 9,12 8,76 8,64 9,69 10,13 9,13 Klin. Hauspers. 16,76 19,29 20,86 18,12 23,22 20,09 Wirtsch/Vers. D 12,08 13,37 14,09 14,10 14,30 13,63 Techn.D. wirt. 10,26 9,77 10,99 12,49 12,22 11,90 Verwaltungs-D. 6,65 6,30 7,19 7,75 8,19 7,63 Sonderdienste 2,35 6,05 6,41 4,84 3,58 3,58 Ausbildungsst. 6,74 9,69 10,14 12,90 11,48 12,59 Sonstiges Pers. 0,77 2,42 4,05 Techn.D. med. 4,37 6,68 15,24 7,33 2,83 2,19 Drucksache 16/661 (16/531) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 8 - Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die vom Personalmangel bestimmten Arbeitsund Versorgungsbedingungen am UKS zu verbessern ? Zu Frage 13 : Der von den Fragestellern konstatierte Personalmangel stellt ein bundesweites und kein spezifisches Problem am UKS dar. Die Landesregierung unterstützt daher den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG), der eine verbesserte Finanzierung der Pflege auch in den Krankenhäusern zum Ziel hat. Die Landesregierung sieht in den vorgesehenen unterschiedlichen Instrumenten wie zum Beispiel der Finanzierung jeder zusätzlichen oder aufgestockten Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern und der vollständigen Übernahme von Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege durch die Kostenträger rückwirkend bereits ab dem Jahr 2018) geeignete Maßnahmen , die zur Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern beitragen werden.