LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/664 (16/623) 03.12.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Täter-Opfer-Ausgleich Wie viele Täter-Opfer-Ausgleiche bei erwachsenen Tätern hat es im Saarland in den vergangenen drei Jahren gegeben (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 1: Das Institut des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) findet sich in verschiedenen rechtlichen Vorschriften wieder (z.B. § 46a StGB, § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StPO) und hat das ernsthafte Bemühen um Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Schadenswiedergutmachung zwischen Opfer und Täter einer Straftat zum Gegenstand. Statistisch erfasst sind solche Täter-Opfer-Ausgleiche, die beim Saarländischen Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO) angebracht und durchgeführt werden. Diese sind Gegenstand der nachfolgenden Tabellen. Die angegebenen Zahlen basieren auf den zugegangenen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte. Nachfolgend sind die Zahlen gelistet betreffend TOA bei erwachsenen Tätern: Jahr Anzahl 2015 94 2016 92 2017 40 Ausgegeben: 03.12.2018 (05.11.2018) Drucksache 16/664 (16/623) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Täter-Opfer-Ausgleiche bei jugendlichen Tätern hat es im Saarland in den vergangenen drei Jahren gegeben (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 2: Jahr Anzahl 2015 153 2016 182 2017 78 Wie viele Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren wurden davon jeweils von Staatsanwaltschaft und Gerichten zugewiesen, wie viele Verfahren kamen durch Selbstmelder oder über andere Wege zustande ? Zu Frage 3: Beim Kompetenzzentrum der Justiz wurden nur Verfahren auf Zuweisung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte durchgeführt. Eine statistische Erfassung sonstiger Verfahren, die auf Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum TOA gerichtet sind, liegt nicht vor. Jahr Staatsanwaltschaft/Gerichte 2015 220 2016 219 2017 102 Die vorgenannten Zahlen entsprechen nicht der Summe aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2, da in einem zugewiesenen Verfahren auch mehrere Personen beteiligt sein können. Wie viele Beschuldigte und Geschädigte waren in den Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren der letzten drei Jahre insgesamt betroffen (bitte einzeln auflisten nach Jahr, jugendlichen und erwachsenen Tätern )? Zu Frage 4: Jahr Erwachsene Täter/ Opfer Jugendliche Täter/ Opfer Gesamt 2015 94/95 153/151 247/246 2016 92/119 182/177 274/296 2017 40/49 79/78 119/127 Drucksache 16/664 (16/623) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Nach welchen Straftaten kam es im Saarland in den letzten drei Jahren zu einem Täter-Opfer- Ausgleich (bitte einzeln auflisten nach Jahr, jugendlichen und erwachsenen Tätern)? Zu Frage 5: Die Tabelle enthält Mehrfachnennungen. Tatvorwurf Erw.2017 Erw.2016 Erw.2015 Jug.2017 Jug.2016 Jug.2015 Körperverletzung 19 31 38 34 60 55 Beleidigung 6 19 8 9 29 26 Bedrohung 5 6 3 5 10 11 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 2 2 3 1 2 Verleumdung 2 1 0 1 0 0 sexueller Missbrauch 2 0 0 1 1 0 Sachbeschädigung 4 7 2 4 20 10 gef. Körperverletzung 14 20 23 11 19 21 fahrlässige Körperverletzung 3 4 4 1 8 2 Nötigung 2 6 6 0 2 4 Betrug 0 5 3 1 0 1 Misshandlung Schutzbefohlener 0 3 0 0 0 0 Unterlassene Hilfeleistung 0 2 0 0 0 0 Raub 0 1 1 0 0 0 Unterschlagung 0 1 3 0 0 2 Urkundenfälschung 0 0 1 0 0 0 Diebstahl 2 0 2 3 2 2 sexuelle Belästigung 1 0 0 3 0 0 Hausfriedensbruch 1 1 0 0 2 1 besonders schwerer Diebstahl 0 0 0 0 1 0 Verstoß gegen Waffengesetz 0 0 0 1 0 0 Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz 1 0 0 1 2 1 Unerlaubtes Entfernen v. Unfall 0 0 1 0 1 0 Nötigung 0 0 0 0 4 0 Üble Nachrede 0 0 1 0 3 0 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen 0 2 0 0 4 1 Volksverhetzung 1 0 0 0 0 0 Nachstellung 0 0 1 0 0 0 Körperverletzung im Amt 0 1 0 0 0 0 Fahren ohne Fahrerlaubnis 0 0 1 0 0 0 Gefährlicher Eingriff i. d. Straßenverkehr 0 0 0 0 1 0 Beleidigung auf Sex. Grundlage 0 0 0 0 1 0 Drucksache 16/664 (16/623) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Welche Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen , die für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs zuständig sind? Zu Frage 6: Es handelt sich abhängig von der befassten Person um solche, die über ein (Hochschul-)Studium, ein Diplom oder einen Bachelor Soziale Arbeit, eine Mediatorenausbildung oder eine Fort- und Weiterbildung über Fachseminare verfügen. Ist der Täter-Opfer-Ausgleich ein regelmäßiger Bestandsteil der Ausbildung der Polizei und der Rechtsreferendare? Zu Frage 7: Ausbildung der Polizei: Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist fester Bestandteil der polizeilichen Ausbildung. Er ist als Studienziel im aktuellen Studienplan für die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgeführt und im Fach Kriminalistik verankert. Den Studierenden werden im Hauptstudium (2. und 3. Ausbildungsjahr) die Rolle der Polizei beim TOA und die diesbezüglich geltende Vorschriftenlage vermittelt. Sie erlernen die Aufgabe und Bedeutung sowie die Anwendungs- und Umsetzungsmöglichkeiten des TOA im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Zudem werden sie während der berufspraktischen Studienabschnitte im Rahmen der Aufnahme und Bearbeitung von Strafanzeigen in der Praxis mit der Anwendung des TOA vertraut gemacht. Ausbildung der Rechtsreferendare: Die Strafrechtsstation erstreckt sich über die ersten drei der insgesamt 24 Monate des juristischen Vorbereitungsdienstes im Saarland. Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich wird in der zweiten juristischen Staatsprüfung allenfalls in der mündlichen Prüfung abgefragt , weil es sich für die Anfertigung der (einzigen) Strafrechtsklausur im Assessorexamen nicht eignet. Gleichwohl werden die einzelnen Facetten des Täter-Opfer- Ausgleichs in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht angemessen behandelt. Sie spielen z. B. eine Rolle in der Unterrichtseinheit 3 im Rahmen der Einstellungsverfügung und in den Unterrichtseinheiten 6 und 7 (Sitzungsdienst, Plädoyer, Strafzumessung u. a.). Darüber hinaus können Aspekte des Täter-Opfer-Ausgleichs im Einzelfall Gegenstand von Unterrichtseinheiten zum Strafurteil bzw. zur Strafverteidigung sein. Schließlich sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare während der Ausbildung am Arbeitsplatz (Staatsanwaltschaft oder Strafrichter/in) je nach Verfahrensgestaltung teilweise mit Fragen des Täter-Opfer-Ausgleichs befasst.