LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/73 (16/25) 29.08.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Überprüfung von positiv beschiedenen Asylverfahren Vorbemerkung des Fragestellers: „Die „Ad-hoc-Prüfung aus besonderem Anlass“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ergeben, dass von 2.000 positiv beschiedenen Asylentscheidungen in vielen Fällen Mängel festgestellt wurden. Eine vorzeitige Überprüfung weiterer 85.000 positiv beschiedener Asylanträge wurde für diesen Sommer durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits angekündigt .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge handelt es sich um eine Bundesbehörde , welche der Fachaufsicht des Bundesministeriums des Innern unterliegt. Insoweit liegen der Landesregierung keine konkreten Erkenntnisse über die in der Vorbemerkung des Fragestellers erwähnte „Ad-hoc-Prüfung aus besonderem Anlass“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder evtl. weiterer vorgesehener Überprüfungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Annalena Baerbrock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Erkenntnisse und Konsequenzen aus den Enthüllungen hinsichtlich des rechtsextremistischen Netzwerkes um Franco A.: Qualitätsmanagement beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BT-Drs. 18/12752) hingewiesen. Hiernach hat die Stichprobe des BAMF aus Anlass des Falls Franco A. ergeben, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelte. Die Prüfung habe keinen einzigen vergleichbaren Fall zu Tage gefördert. Ausgegeben: 29.08.2017 (09.06.2017) bitte wenden Drucksache 16/73 (16/25) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Fanden im Rahmen der Überprüfung von 2.000 positiv beschiedenen Asylanträgen auch Überprüfungen im Saarland statt? Falls ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Sollen weitere Überprüfungen von positiven Asylentscheidungen im Saarland vorgenommen werden ? Falls ja, wie viele? Zu den Fragen 1-4: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.