LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/76 (16/35) 29.08.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) betr.: Muslimische Gemeinde Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Saarländische Rundfunk berichtete im Aktuellen Bericht vom 09.06.2017 über das von der Muslimischen Gemeinde geplante Gebetshaus in der alten Sulzbacher Post. Die Stadt verfügt über keinerlei Informationen über den Umbau des 800 qm großen Gebäudes. Der Bürgermeister Michael Adam (CDU) äußert sich der Presse gegenüber besorgt. Er beklagt, dass es bislang keinerlei Gespräche gab und die Muslimische Gemeinde sich abschotte. Außerdem gäbe es seitens der Muslimischen Gemeinde keine Integrationsbemühungen . Der Autor von „Inside Islam“, Constantin Schreiber, äußert sich im Interview mit dem SR wie folgt: Die Muslimische Gemeinde Saarland gilt als eine der einflussreichsten salafistischen Gemeinden im Südwesten Deutschlands. Experten gehen davon aus, dass das große Gebetshaus Magnetwirkung über das Saarland hinaus haben würde.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Begriffe Islam und Islamismus werden in der öffentlichen Diskussion häufig gleichbedeutend verwendet oder verwechselt. Während die Bezeichnung Islam für eine Religion mit einer Vielzahl von Strömungen steht, bezeichnet Islamismus eine extremistische politische Ideologie, die den Anspruch erhebt, Herrschaftsideologie und Gesellschaftsordnung zu sein. Der Salafismus ist eine besonders strenge und kompromisslose Strömung eines „reinen und unverfälschten Islam“ und wird sowohl in Deutschland wie auch auf internationaler Ebene als die derzeit dynamischste islamistische Bewegung betrachtet. Seine Anhängerschaft wird bundesweit auf etwa 10.000 Personen beziffert. Ausgegeben: 29.08.2017 (19.06.2017) Drucksache 16/76 (16/35) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Inwieweit ist die Landesregierung bei dem geplanten Umbau der alten Sulzbacher Post von der Muslimischen Gemeinde Saarland informiert und/oder beteiligt? Zu Frage 1: Dem Landesamt für Verfassungsschutz liegen im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit Informationen vor, die dem Geheimschutz unterliegen. Das Landespolizeipräsidium hat im Rahmen des polizeilichen Präventionsprojektes „Dialog mit Muslimen“ über die örtlich zuständige Polizeiinspektion regelmäßig Kontakt mit der Muslimischen Gemeinde Saar in Sulzbach. In diesem Zusammenhang ist auch der Umbau der alten Sulzbacher Post bekannt geworden. Darüber hinaus hat die Muslimische Gemeinde Saar selbst den Umbau über das Internet öffentlich gemacht. Eine Beteiligung der Landesregierung fand nicht statt. Falls die Landesregierung in irgendeiner Form über das geplante Vorhaben informiert ist, bitte ich um eine detaillierte Auflistung der vorhandenen Informationen . Zu Frage 2: Nach Auskunft der Unteren Bauaufsichtsbehörde(UBA) des Regionalverbandes ging für das Bauvorhaben „Umbau und Nutzungsänderung des ehemaligen Postgebäudes zu einer religiösen Einrichtung, Gebetshaus für Muslime“ (Baugrundstück: Sulzbachtalstraße 49 in Sulzbach) am 05.08.2015 ein Bauantrag bei der UBA ein. Antragsteller war die Muslimische Gemeinde Saarland e.V., vertreten durch den Vorsitzenden. Das Bauvorhaben wurde im Baugenehmigungsverfahren nach § 65 LBO geprüft. Die Baugenehmigung wurde am 23.03.2016 erteilt. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport über den geplanten Umbau informiert. Aus Gründen des Geheimschutzes kann hierüber detailliert nur im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes berichtet werden. Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Muslimischen Gemeinde Saarland? Zu Frage 3: Im Rahmen seiner Präventionsarbeit hat das Landesamt für Verfassungsschutz mit Verantwortlichen salafistisch dominierter oder salafistisch beeinflusster Moscheegemeinden im Saarland Kontakt aufgenommen. In der Vergangenheit fanden Gespräche in diesem Zusammenhang auch mit Verantwortlichen der Muslimischen Gemeinde Saar statt, zuletzt am 4. März 2017. Bezüglich polizeilicher Kontakte mit der Muslimischen Gemeinde Saar wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 16/76 (16/35) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Personen im Zusammenhang des salafistischen Terrorismus sind saarlandweit als „Gefährder “ eingestuft? a) Ist bei diesen Personen eine Verbindung oder Kontakte zur Muslimischen Gemeinde Saarland bekannt? Wie viele Personen mit Kontakten zum Islamischen Staat werden derzeit vom Verfassungsschutz beobachtet und/oder überprüft? a) Ist bei diesen Personen eine Verbindung oder Kontakte zur Muslimischen Gemeinde Saarland bekannt? Zu den Fragen 4 und 5: Die Antworten zu den Fragen 4 und 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs zusammengefasst. Eine gesetzliche Definition des „Gefährders“ besteht zurzeit nicht. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz ist ein Gefährder eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO begehen wird. Die Zahl der Gefährder wird aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mitgeteilt, um Rückschlüsse auf die Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden zu vermeiden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann hierüber nur im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes berichtet werden. Wie viele Personen mit Kontakten in die Salafistische Szene sind der Landesregierung aktuell bekannt ? a) im Saarland, insgesamt? b) davon im Regionalverband Saarbrücken? c) davon in den einzelnen Städten und Gemeinden des Regionalverbands Saarbrücken? Zu Frage 6: a) im Saarland insgesamt Das Mitglieder-/Anhängerpotenzial der dem Beobachtungsbereich Islamismus/ Islamistischer Terrorismus zugeordneten Organisationen, Gruppierungen und Einzelaktivisten im Saarland belief sich 2016 auf insgesamt etwa 260 Personen (Vorjahr: ca. 220). Dem Phänomenbereich des Salafismus werden dabei rund 200 Personen (Vorjahr: ca. 150) zugerechnet, die nahezu in Gänze im politischen Salafismus zu verorten sind; ungefähr 10 % gelten als gewaltorientiert. Etwa 10 % sind weiblich, der Anteil an Konvertiten beträgt ca. 5 %. Den zahlenmäßig größten Anteil bildet die Altersstruktur von 26 bis 35 Jahren (ca. 50 %), der Anteil der 18 - bis 25- jährigen liegt bei etwa 25%, der Anteil der unter 18-jährigen bei ca. 5 %. Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund beträgt ca. 90 %. b) davon im Regionalverband Saarbrücken? Etwa 50 % des Mitglieder-/Anhängerpotenzials im Phänomenbereich Salafismus im Saarland haben ihren Wohnsitz im Regionalverband Saarbrücken. Drucksache 16/76 (16/35) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - c) davon in den einzelnen Städten und Gemeinden des Regionalverbands Saarbrücken ? Wiederum unterteilt auf die einzelnen Städte und Gemeinden des Regionalverbands beträgt der Anteil in der Stadt Saarbrücken ca. 65 %, Sulzbach ca. 25 %, Völklingen ca. 5 % und in den Gemeinden Heusweiler, Kleinblittersdorf sowie in Püttlingen jeweils ca. 1 %. Wie viele Straftaten hat es in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im Zusammenhang mit Salafismus gegeben a) im Saarland, insgesamt? b) davon im Regionalverband Saarbrücken? c) davon in den einzelnen Städten und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken? Zu Frage 7: Eine Unterteilung in verschiedene islamistische Strömungen (z.B. Salafismus) wird nicht durchgeführt. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 waren insgesamt zehn Straftaten (2014: 0, 2015: 1, 2016: 9) mit erwiesenem bzw. zu vermutendem islamistischem Hintergrund zu verzeichnen. b) davon im Regionalverband Saarbrücken? Insgesamt gab es im Regionalverband Saarbrücken im betreffenden Zeitraum fünf Straftaten. c) davon in den einzelnen Städten und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken ? Von den fünf Straftaten im Regionalverband Saarbrücken wurden zwei Straftaten in Alt-Saarbrücken (66117), zwei Straftaten in Saarbrücken-Burbach (66115) sowie eine Straftat in Saarbrücken-St. Johann (66111) begangen.