LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/77 (16/40) 29.08.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Erfahrungen der saarländischen Polizei mit Körperkameras Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit Juli 2016 sind in ausgewählten Polizeiinspektionen der saarländischen Polizei im regulären Wach- und Streifendienst Körperkameras im Einsatz . Damit wollte die Landesregierung der zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber den Polizistinnen und Polizisten begegnen.“ Wie viele Aufnahmen mit Körperkameras bei wie vielen Einsätzen haben saarländische Polizistinnen und Polizisten seitdem gemacht? (Bitte einzeln auflisten). Zu Frage 1: Die Auswertung erfolgte am 22. Juni 2017 über die Bearbeitungs- und Archivierungssoftware „Digital Evidence Management Software“ (DEMS). Seit Einführung der Körperkameras im Rahmen des Probebetriebs am 5. Juli 2016 wurden bislang 395 Dateien erstellt, wovon 326 der aktuellen Regelung entsprechend unverzüglich gelöscht wurden. Dies entspricht ca. 82,5 % der Gesamtanzahl. Insgesamt wurden 69 Files gesichert und als Beweismittel in ein Strafverfahren eingebracht – dies entspricht ca. 17,5 %. Aufgrund der umgehenden und umfassenden Löschung der Dateien, die nicht als Beweismittel in ein Verfahren eingehen, sind hierzu keine Detailinformationen vorhanden . Eine Einzelauflistung ist deshalb nicht möglich. Ausgegeben: 29.08.2017 (20.06.2017) Drucksache 16/77 (16/40) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie hat sich die Zahl tätlicher Angriffe auf Polizeikräfte im Saarland seit Beginn des Einsatzes von Körperkameras entwickelt? (Bitte einzeln auflisten nach Monat und Zahl.) Zu Frage 2: Im Rahmen eines Sachstandsberichts an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurden die Gesamtzahlen der Straftaten zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten (PVB) in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen (PI) 1 erhoben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ermöglicht die Auswertung ausschließlich über den Begriff der Opferspezifik, in diesem Fall PVB. Die von der Auswertung umfassten Straftaten enthalten deshalb neben den unmittelbaren tätlichen Angriffen auch andere Straftaten zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten. Referenzzeitraum ist der Zeitraum des Probebetriebs vom 5. Juli 2016 bis 5. Januar 2017. Die entsprechenden Daten aus den Jahren 2014 und 2015 wurden als Vergleichswerte herangezogen und umfassen folgende Delikte der polizeilichen Kriminalstatistik: Exhibitionistische Handlungen, Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Widerstand gg. PVB. Eine genauere deliktische Aufschlüsselung der Fallzahlen erfolgte an dieser Stelle nicht, da in den Vergleichszeiträumen unterschiedliche PKS-Erfassungspraktiken herrschten, wodurch nur die Gesamtzahlen gegenübergestellt werden können. Gebiet 2014 2015 2016 PI Lebach 9 6 6 PI Neunkirchen 26 21 20 PI Saarbrücken-St. Johann* 97 97 74 Σ 132 124 100 Abb. 1 Übersicht registrierter Straftaten gegen PVB, Auszug PKS, Abfragezeitpunkt: 14. März 2017/ *für den Bereich der Stadt Saarbrücken (PI-Gebiet) ohne Fälle der Bundespolizei Gebiet 2014 2015 Gesamt Juli August September Oktober November Dezember Januar PI Lebach 2 2 1 0 3 1 0 9 PI Neunkirchen 3 5 5 1 4 8 0 26 PI Saarbrücken- St. Johann* 18 17 15 7 21 18 1 97 Σ 23 24 21 8 28 27 1 132 Abb. 2a Übersicht registrierter Straftaten gegen PVB, Auszug PKS, Abfragezeitpunkt: 14. März 2017/ *für den Bereich der Stadt Saarbrücken (PI-Gebiet) ohne Fälle der Bundespolizei 1 Ohne Straftaten zum Nachteil der Beamten der Bundespolizei Drucksache 16/77 (16/40) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Gebiet 2015 2016 Gesamt Juli August September Oktober November Dezember Januar PI Lebach 1 2 0 1 0 2 0 6 PI Neunkirchen 4 2 3 4 3 5 0 21 PI Saarbrücken- St. Johann* 12 18 10 20 16 18 3 97 Σ 17 22 13 25 19 25 3 124 Abb. 2b Übersicht registrierter Straftaten gegen PVB, Auszug PKS, Abfragezeitpunkt: 14. März 2017/ *für den Bereich der Stadt Saarbrücken (PI-Gebiet) ohne Fälle der Bundespolizei Gebiet 2016 2017 Gesamt Juli August September Oktober November Dezember Januar PI Lebach 2 0 1 0 2 1 0 6 PI Neunkirchen 3 6 2 2 4 2 1 20 PI Saarbrücken- St. Johann* 9 15 14 14 9 13 0 74 Σ 14 21 17 16 15 16 1 100 Abb. 2c Übersicht registrierter Straftaten gegen PVB, Auszug PKS, Abfragezeitpunkt: 14. März 2017/ *für den Bereich der Stadt Saarbrücken (PI-Gebiet) ohne Fälle der Bundespolizei Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Straftaten gegen PVB bei den am Probebetrieb beteiligten PIan von 124 auf 100 Fälle zurückgingen. Somit kann insgesamt von einer Senkung der Fallzahlen um ca. 20 % ausgegangen werden. Der Rückgang fiel im Vergleich der Zahlen von 2016 gegenüber 2014 noch etwas höher aus. Wurden in diesem Zeitraum auch Aufzeichnungen mit Körperkameras in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und anderen Räumen von Berufsgeheimnisträgern angefertigt? (Wenn ja, bitte einzeln auflisten.) Zu Frage 3: Entsprechend den rechtlichen Grundlagen erfolgten keine Aufnahmen in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und anderen Räumen von Berufsgeheimnisträgern. Wie lange werden die Datensätze gespeichert? Zu Frage 4: Die Daten werden unverzüglich von der Körperkamera in die Software DEMS übertragen . Dabei werden sie automatisch auf der Körperkamera gelöscht. Sind die Daten nicht zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich, werden sie unverzüglich manuell in der Software DEMS gelöscht. Sofern die Daten zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind, werden sie auf einen externen Datenträger kopiert und dem jeweiligen Vorgang beigefügt. Die Löschfristen richten sich nach den Löschfristen des Vorgangs. Die nach dem Datenexport noch im DEMS gespeicherten Originalaufnahmen (Sachbearbeitungsdaten) werden gemäß der bestehenden Errichtungsanordnung nach Ablauf von drei Jahren gelöscht. Drucksache 16/77 (16/40) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, „inwiefern die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erweiterung des Anwendungsbereiches geschaffen werden können “. Welche Erweiterungen des Anwendungsbereichs plant die Landesregierung? Zu Frage 5: Der Einsatz von Körperkameras bei der Saarländischen Polizei wurde zunächst als Pilotprojekt bei ausgewählten Polizeidienststellen durchgeführt und hat sich im Wesentlichen bewährt, so dass eine landesweite Einführung für alle polizeilichen Dienststellen geplant ist. Sollte sich bei der geplanten flächendeckenden Anwendung ergeben , dass der bisherige rechtliche Rahmen in bestimmten polizeilichen Einsatzsituationen nicht ausreicht, das Ziel zu erreichen, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und - beamte zu verhindern, soll eine mögliche Erweiterung des Rechtsrahmens geprüft werden.