LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/78 (16/41) 29.08.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Personalentwicklung bei der saarländischen Polizei Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden in den kommenden beiden Jahren aus dem Dienst scheiden? Zu Frage 1: Im Jahr 2018 werden nach aktuellem Kenntnisstand 106 Polizeivollzugsbeamte regulär wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Im Jahr 2019 werden dies voraussichtlich 107 Polizeivollzugsbeamte sein. Wie viele neue Polizistinnen und Polizisten werden in den kommenden beiden Jahren ihren Dienst neu aufnehmen? Zu Frage 2: Im Februar 2018 werden voraussichtlich 80 Kommissaranwärterinnen und –anwärter ihre Laufbahnausbildung abschließen und zu Polizeikommissarinnen und Polizeikommissaren ernannt. Im Februar 2019 werden es voraussichtlich 83 Anwärterinnen und Anwärter sein, die zu Polizeikommissarinnen und -kommissaren ernannt werden. Im Oktober 2017 sollen 120 Kommissaranwärterinnen und –anwärter eingestellt werden , im Oktober 2018 ist die Einstellung von 124 Kommissaranwärterinnen und – anwärtern vorgesehen. Ausgegeben: 29.08.2017 (20.06.2017) Drucksache 16/78 (16/41) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Wie hat sich die Zahl der Polizistinnen und Polizisten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu Frage 3: Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Stabilitätsrat hat sich die Anzahl der Planstellen für Beamte im Stellenplan der Polizeivollzugsbeamten in den letzten fünf Jahren wie folgt reduziert: 2013: 2790 2014: 2747 2015: 2723 2016: 2713 2017: 2703 Die Anzahl der Beamten in der Polizei (inkl. Beamte auf Widerruf) hat sich jeweils zum Stichtag 30.6. eines Jahres wie folgt entwickelt: 2013: 2988 2014: 2929 2015: 2894 2016: 2866 2017: 2886 Wie sieht das aktuelle Verhältnis der Zahl der Polizistinnen und Polizisten im Saarland zur Zahl der Einwohner im Vergleich mit den anderen Bundesländern aus? Zu Frage 4: Die Berechnung eines solchen Verhältnisses, also der Relation der Anzahl von Polizeibeamtinnen und –beamten zur Einwohnerzahl (sog. Polizeidichte), und eines solchen Ländervergleichs wird bei der Polizei des Saarlandes amtlich nicht vorgenommen , da unter anderem die Aussagekraft zur Begründung organisationsbezogener und personalwirtschaftlicher Maßnahmen ungeeignet ist. So hat in der Vergangenheit dazu bereits die Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder (IMK) umfassend ihre Haltung dargelegt. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen bei den Polizeien der Länder und des Bundes hat sie herausgestellt , dass für die Polizei der Personalbedarf nicht auf der Grundlage der sog. Polizeidichte berechnet werden kann. Heranzuziehen seien für die Festlegung der Personalgröße vor allem Faktoren wie die Einsatz- und Kriminalitätsbelastung, das Verkehrsunfallgeschehen sowie unter Umständen regionale Besonderheiten wie zum Beispiel Außengrenzen , Transitstrecken, Flächenkriterien, Siedlungs- und Bevölkerungsdichte. Wie viele Stellen in der sogenannten „Zweitverwendung “ für Polizistinnen und Polizisten sind derzeit noch unbesetzt – und in welchen Bereichen ? Drucksache 16/78 (16/41) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Zu Frage 5: Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller unter dem Begriff der „Zweitverwendung “ intern ausschreibungspflichtige Funktionen bzw. Dienstposten der Polizeivollzugsbeamten außerhalb ihrer Erstverwendung im Wach- und Streifendienst oder bei der Bereitschaftspolizei versteht. Seitens der Dienststellen wurden im Frühjahr 2017 Personalisierungsbedarfe in diesem Bereich der „Zweitverwendungen“ angemeldet, die noch nicht abschließend überprüft sind. 27 Dienstposten wurden bis Ende Juni 2017 bereits ausgeschrieben .