LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/82 (16/46) 29.08.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Jochen Flackus (DIE LINKE.) betr.: Dauer von Baustellen und entsprechende Kontrollen durch das Land Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Landesregierung hat ein neues Baustellen- Management angekündigt. In der Bevölkerung häufen sich Beschwerden über lang andauernde Straßensperrungen wegen Bauarbeiten, bei denen nicht immer ein reger Baubetrieb und -Fortschritt zu erkennen ist.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das Saarland braucht leistungsfähige Straßen. Investitionen in die Infrastruktur stehen daher in den nächsten Jahren im Fokus der Landesregierung. Mit dem Programm „Gute Straßen für das Saarland“ wollen wir unsere Infrastruktur nachhaltig verbessern. Im Zusammenspiel mit den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln ist es unser Ziel, diese vollständig „auf die Straße“ zu bringen. Dies bedingt gleichzeitig ein Mehr an Baustellen im klassifizierten Straßennetz des Saarlandes. Mit der Zielsetzung, die damit einhergehenden Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren, erarbeiten derzeit der Landesbetrieb für Straßenbau und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ein gemeinsames Konzept für ein optimiertes und wirksames Baustellenmanagement. Werden bei der Vergabe von Bauarbeiten durch das Landesamt für Straßenbau immer verbindliche Bauzeiten vertraglich vereinbart? Zu Frage 1: Bei der Vergabe von Bauleistungen durch den Landesbetrieb für Straßenbau werden immer verbindliche Bauzeiten vertraglich vereinbart. Ausgegeben: 29.08.2017 (28.06.2017) bitte wenden Drucksache 16/82 (16/46) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Welche Folgen für Nicht-Einhaltung der Bauzeiten bei durch das Landesamt für Straßenbau vergebenen Bauarbeiten sind standardmäßig vertraglich vorgesehen? Zu Frage 2: Die Folgen von Überschreitungen vertraglich vereinbarter Ausführungsfristen sind u. a. abhängig von den Fragen, ob Vertragsstrafen im Falle der Überschreitung der Ausführungsfristen vereinbart wurden und wer (Auftragnehmer oder Auftraggeber) die Überschreitungen in jedem Einzelfall letztlich zu vertreten hat. Vertragsstrafen bei Überschreitung von Ausführungsfristen bilden derzeit die Ausnahme . Die Abwicklung von Baumaßnahmen erfordert nicht selten Änderungen bzw. Ergänzungen des ursprünglich vorgesehenen Leistungsumfangs, da selbst bei sorgfältigsten Planungen spätere Anpassungen im Bauablauf nicht auszuschließen sind. Hieraus resultierende Bauzeitverzögerungen sind nicht dem Auftragnehmer anzulasten. Wie, durch wen und in welchen Abständen wird durch das Landesamt für Straßenbau die Einhaltung der vereinbarten Bauzeiten kontrolliert? Zu Frage 3: Durch den täglichen Abgleich des Baufortschritts mit dem jeweils vorliegenden Bauzeitenplan erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Ausführungsfristen durch die Bauüberwachung des Landesbetriebs für Straßenbau. Wird bei der Vergabe von Bauarbeiten durch das Landesamt für Straßenbau der Preis für die Bauarbeiten auf Grundlage der betroffenen Fläche (pro Kilometer) oder der Bau-Zeit (pro Tag) berechnet ? Zu Frage 4: Die Vergabe von Bauleistungen erfolgt durch den Landesbetrieb für Straßenbau grundsätzlich auf der Basis von Einheitspreisverträgen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen , welche die erforderlichen Teilleistungen in Leistungsverzeichnissen und Baubeschreibungen exakt wiedergeben. Nach vertragsgemäßer Ausführung und erfolgtem Aufmaß mit dem Auftragnehmer werden die erbrachten Leistungen über die in den jeweiligen Vertragspositionen festgelegten Abrechnungseinheiten (z. B. [m], [m 2 ], [m 3 ], [t], [Stck.],…) abgerechnet.