LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/88 (16/5) 04.09.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Rettungsdienst im Saarland Im Saarland gibt es 36 Rettungswachen. Wer kalkuliert den Stellenschlüssel für die einzelnen Rettungswachen im Saarland? Wie sieht der Stellenschlüssel für die einzelnen Rettungswachen aus (bitte auflisten) und auf welcher Grundlage ist dieser Stellenschlüssel entstanden? Wie werden darin Fehlzeiten, Fortbildungen, Betriebsratstätigkeiten u. ä. berücksichtigt? Zu Frage 1: Im Land definieren die Rettungsdienstbeauftragten (DRK Landesverband, DRK Kreisverbände , Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Ambulanz Frisch, Feuerwehr Saarbrücken, Feuerwehr Neunkirchen) ihre Stellenschlüssel im Wesentlichen in eigener Organisationsverantwortung nach Maßgaben der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes und denen der einschlägigen arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften sowie nach der Maßgabe der von den Rettungsdienstbeauftragten sicherzustellenden Vorhaltezeiten der Rettungsmittel. Die jeweiligen Stellenschlüssel werden dabei auch durch die unterschiedliche Mitwirkung von ehrenamtlichen Helfern und FSJ-lern (Freiwilliges soziales Jahr) beeinflusst. Eine Auflistung der Stellenschlüssel mit einheitlichen Kriterien nach Rettungswachen und einzelnen Rettungsdienstbeauftragten ist für den ZRF Saar nicht möglich. Es gibt keine einheitliche Stellenschlüsselvorgabe mit einheitlichen Kriterien des ZRF Saar gegenüber den Rettungsdienstbeauftragten. Der ZRF legt lediglich auf Basis seines gesetzlichen Auftrages nach dem Saarländischen Rettungsdienstgesetz (SRettG) die Wachenstandorte fest und bestimmt die Art und Zahl der bodengebundenen Rettungsmittel (BRM), d. h. der Fahrzeuge (§ 6 SRettG). Je nach Fahrzeugart bestimmt das Gesetz die zugehörigen Mindestqualifikationen für das auf den BRM eingesetzte Personal (§ 4 SRettG). Lediglich diese Daten liegen dem ZRF regelmäßig vor. Ausgegeben: 04.09.2017 (09.05.2017) Drucksache 16/88 (16/5) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 2 - Darüber hinaus vergibt er die Aufträge zur Durchführung des Rettungsdienstes in den unterschiedlichen Wachenbereichen an die Hilfsorganisationen und Feuerwehren sowie sonstige Dritte (Beauftragte), § 8 SRettG. Diese führen die Beauftragung mit eigenem Personal in eigenständiger Arbeitgebereigenschaft mit eigenem Direktionsrecht aus. Mit anderen Worten: Ob die vorgegebenen Vorhaltezeiten am jeweils vorgegebenen Standort mit Vollzeitkräften, mit Teilzeitkräften, mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, mit Mitarbeitern im FSJ oder anderen Mitarbeitern (saisonal verfügbare Medizinstudenten ) in unterschiedlicher Anzahl abgedeckt werden, liegt in der Organisationsverantwortung der Beauftragten. Selbst eine Erhebung bei allen Beauftragten über die Anzahl der Stellen sowie über Art und Umfang der Beschäftigungen würde aufgrund unterschiedlicher Möglichkeiten (z. B. durch unterschiedliche Tarifverträge, unterschiedliche arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen , unterschiedliche Verfügbarkeiten) und Handhabung nicht zu einer validen, d. h. vergleichbaren Datenbasis führen. Wie viele Überstunden / Mehrarbeit sind im Jahr 2016 für die Belegschaften der vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) im Saarland Beauftragten angefallen und wie viele Überstunden wurden vergütet? Zu Frage 2: Zur Beantwortung dieser Frage wurden vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar die Rettungsdienstbeauftragten um Auskunft gebeten. Nach den eingegangenen Rückmeldungen wurden 2016 insgesamt 6.895 Überstunden und 22.196 Mehrarbeitsstunden geleistet. Von den Überstunden wurden 722 vergütet . Die übrigen Plusstunden wurden als Gutschrift ins neue Jahr über den 31.12.2016 hinaus übernommen, d.h. die Abgeltung dieser Stunden in Geld oder Freizeit erfolgt nach dem 31.12.2016. Insgesamt entstehen im saarländischen Rettungsdienst landesweit nach Maßgabe der vereinbarten Vorhaltezeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungswagen und Krankentransportwagen jährlich ca. 1.295.000 Personalstunden. Der Anteil der Überstunden in Relation zu den Gesamtpersonalstunden liegt damit bei 0,53 v.H., der Anteil der Mehrarbeitsstunden bei 1,71 v.H. Wann, wen, wie oft und mit welchem Ergebnis hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die vom ZRF Beauftragten im Hinblick auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert ? (Bitte auflisten) Zu Frage 3: Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz kontrolliert u.a. aufgrund zahlreicher Beschwerden seitens der Arbeitnehmer seit 2014 die Arbeitszeiten im öffentlichen Rettungsdienst und bei privaten Krankentransportunternehmen. Drucksache 16/88 (16/5) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 3 - Die Überprüfung eines Rettungsdienstbeauftragten auf Einhaltung der Arbeitszeit erfordert es, dass über einen Mindestzeitraum von 3 Monaten ein aussagekräftiges Bild über den Umgang mit Arbeitszeiten, Krankheitsausfällen etc. aufgestellt wird. Dafür ist es notwendig alle Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne und Lohnunterlagen aller Mitarbeiter zu betrachten. Es ist zu recherchieren, ob neben dem Arbeitszeitgesetz auch eventuell noch ein Tarifvertrag mit entsprechenden Regeln zur Arbeitszeit zum Tragen kommt. Eine effektive Kontrolle kann nur mit der sehr zeitintensiven Kontrolle und Auswertung aller relevanten Unterlagen durchgeführt werden. 2015 wurde aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Rettungsdienstbeauftragter kontrolliert . Hierbei sind zahlreiche Verstöße im Bereich der täglichen Arbeitszeit festgestellt worden. Der Rettungsdienstbeauftragte hat aufgrund der Kontrolle durch das LUA das gesamte Schichtsystem im Saarland umgestellt. Eine erneute Kontrolle in 2017 soll nun die Effektivität der Umstellung in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zeigen. Regelmäßige Kontrollen finden in unterschiedlichen Zeitintervallen statt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine namentliche Benennung des Rettungsdienstbeauftragten in dieser Antwort. Wie häufig konnten im vergangenen Jahr Rettungswagen , Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Krankentransportwagen gar nicht oder zeitweise nicht besetzt werden? Bitte auflisten pro Rettungswache . Zu Frage 4: In den Rettungswagen konnten 2016 insgesamt höchstens 1778 Stunden der vereinbarten Regelvorhaltezeit von 418.266 Stunden durch Personalausfälle (ganztägig oder zeitweise) nicht besetzt werden, dies entspricht einer Abmeldequote von 0,43 %. In den Notarzteinsatzfahrzeugen konnten 2016 insgesamt höchstens 225 Stunden der vereinbarten Regelvorhaltezeit von 122.725 Stunden durch Personalausfälle (zeitweise ) nicht besetzt werden, dies entspricht einer Abmeldequote von 0,18 %. In den Krankentransportwagen konnten 2016 insgesamt höchstens 10.441 Stunden der vereinbarten Regelvorhaltezeit von 171.782 Stunden durch Personalausfälle (ganztägig oder zeitweise) nicht besetzt werden, dies entspricht einer Abmeldequote von ca. 6 %. Die Ausfälle verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Rettungswachen: (siehe nächste Seite) (Quelle: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung) Drucksache 16/88 (16/5) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 4 - Drucksache 16/88 (16/5) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - - 5 - Sieht die Landesregierung einen Bedarf an Nachpersonalisierung des Rettungsdienstes im Saarland ? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Die Landesregierung sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit für eine strukturelle Nachpersonalisierung im saarländischen Rettungsdienst. Die personelle Besetzung der Rettungsmittel entspricht den rechtlichen Vorgaben, ist adäquat zu den Aufgaben und dient dem Anspruch, flächendeckend einen leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Die Personalsituation der Rettungsdienstbeauftragten unterliegt dennoch einem ständigen Wandel, der insbesondere durch den Rückgang des Ehrenamtes und die rückläufigen FSJ-Zahlen geprägt ist. In den Jahren 2017 bis 2019 werden darüber hinaus die hauptamtlichen Stellen erhöht werden müssen, um tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzungen zu kompensieren. Welche vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) im Saarland Beauftragten verfügen über einen gültigen Tarifvertrag ? Welche nicht? Zu Frage 6: Die Beauftragten Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Malteser Hilfsdienst (MHD), Stadt Neunkirchen und Landeshauptstadt Saarbrücken verfügen über einen Tarifvertrag. Der Beauftragte Ambulanz Frisch vergütet außerhalb einer tarifvertraglichen Regelung. Wie beurteilt die Landesregierung die Vergabe der Rettungswache im Gemeindebezirk Erbringen (Gemeinde Beckingen) an einen privaten Anbieter bezüglich § 8, Absatz 1 SRettG, wenn eine Mitwirkung im Rettungsdienst unvereinbar ist mit einer konkurrierenden Betätigung im Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes? Spielten bei der Vergabe auch Kriterien wie Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes o.ä. eine Rolle? Zu Frage 7: Die Landesregierung war in die Vergabeentscheidung der neuen Rettungswache Beckingen -Erbringen nicht einbezogen. Da in der Rettungswache Beckingen-Erbringen nur ein Rettungstransportwagen (RTW) vorgehalten wird, liegt kein Fall der Konkurrenzklausel des § 8 Absatz 1 Satz 2 SRettG vor, da diese ein gleichzeitiges, konkurrierendes Engagement im Krankentransport innerhalb und außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes verhindern soll (vgl. auch Begründung zu Nummer 10 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes in Drucksache 12/879 vom 26.05.2003).