LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/96 (16/57) 18.09.2017 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD) betr.: Schließung von Krankenhäusern Trifft es zu, dass die saarländische Landesregierung Krankenhausträger darauf hingewiesen, sie angeregt oder aufgefordert hat, ein Krankenhaus (oder mehrere) zu schließen, um solche Mittel zu erhalten? Zur Frage: Leider konkretisiert der Fragesteller nicht, um welche Mittel es hier geht. Es wird vermutet , dass der Fragesteller damit Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gemeint haben könnte. Von daher bezieht sich die nachfolgende Antwort auf diese Mutmaßung . Am 26. Januar 2016 – also relativ kurzfristig nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung und der Krankenhausstrukturfondsverordnung – hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, die private Krankenversicherung sowie die saarländischen Krankenhausträger zu einer Informationsveranstaltung zur Krankenhausstrukturfondsverordnung eingeladen, um zusammen den Fahrplan und die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Dabei unterhielt man sich auch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die die Krankenhausstrukturfondsverordnung bietet. Mit Schreiben des Ministeriums vom März 2016 an alle Krankenhausträger wurden diese gebeten, bis zum 10.04.2016 eine Projektskizze zuzusenden, sofern sie beabsichtigen , einen Antrag für Mittel aus dem Krankenhaus-Strukturfonds zu stellen. Zu keinem Zeitpunkt hat die saarländische Landesregierung die Krankenhausträger allerdings angeregt oder aufgefordert, Krankenhäuser zu schließen, um Gelder aus dem Krankenhausstrukturfonds zu erhalten. Ausgegeben: 18.09.2017 (17.08.2017)