Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1003 12.04.2012 (Ausgegeben am 16.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE) Nutzung Flughafens Leipzig/Halle durch Spezialeinheiten des Bundesgrenzschutzes Kleine Anfrage - KA 6/7426 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Zeitungsbericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 10. Februar 2012 gibt es Pläne der Bundespolizei den Flughafen Leipzig/Halle zum Drehkreuz für internationale Einsätze der Bundesgrenzschutz-Spezialeinheit GSG 9 zu machen. Nach diesem Bericht stände die Bundespolizei in Verhandlungen mit einer russischen Frachtfluggesellschaft über den Transport von Hubschraubern der GSG 9 in ausländische Einsatzgebiete. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Tatsachen sind der Landesregierung zu dem genannten Zeitungsar- tikel und der Nutzung des Flughafens als Drehkreuz für Internationale Einsätze der Bundesgrenzschutz-Spezialeinheit GSG 9 bekannt? Weder der Landesregierung noch der Mitteldeutschen Flughafen AG liegen Erkenntnisse zu den in der Presse veröffentlichten Spekulationen über die Nutzung des Flughafens Leipzig / Halle durch die Bundespolizei vor. 2. Inwiefern ist eine solche Nutzung durch die GSG 9 bzw. der Transport von Hubschraubern der GSG 9 mit der Betriebsgenehmigung des Flughafens vereinbar? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.