Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1004 12.04.2012 (Ausgegeben am 16.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kostenübernahme der therapeutischen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge Kleine Anfrage - KA 6/7394 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) i. V. m. Art. 17, 20 der EUAufnahmerichtlinie (2003/9/EG) haben Flüchtlinge, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger Formen psychischer oder sexueller Gewalt geworden sind, Anspruch auf die erforderlichen medizinischen oder sonstigen Hilfen zur Behandlung der Verletzungen, die ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt worden sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die Kosten medizinisch notwendiger therapeutischer, psychischer und psychosozialer Behandlungen traumatisierter Flüchtlinge werden gemäß §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz durch die Leistungsbehörden übernommen. Eine Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hat ergeben, dass die meisten Leistungsträger die in den Fragen 1 bis 3 erbetenen Angaben statistisch nicht gesondert erfassen . Die vom Fragesteller erbetenen Gesamtübersichten könnten daher nur im Wege einer umfangreichen Einzelauswertung der Leistungsakten erstellt werden, wovon mit Blick auf den damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgegebenen Frist abgesehen wurde. 2 1. In wie vielen Fällen wurde in Sachsen-Anhalt im Zeitraum seit Inkrafttreten der o. g. Richtlinie bis Anfang 2012 Flüchtlingen, die Opfer von Folter, Vergewaltigung und sonstiger Formen psychischer oder sexueller Gewalt geworden sind, die Inanspruchnahme von therapeutischer, psychischer und psychosozialer Behandlung bewilligt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Jahr der Bewilligung und dem Herkunftsland aufschlüsseln. Valide Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . 2. Welche Behandlungsmaßnahmen wurden konkret bewilligt? Welche Kosten wurden im Zusammenhang mit der therapeutischen Behandlung übernommen ? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Auf die Antwort zu Frage Nr. 1 wird verwiesen. 3. Wurden in diesem Zusammenhang auch die Kosten für die Hinzuziehung von Dolmetschern, wenn ohne diese die erforderliche sprachliche Verständigung und somit eine Behandlung nicht möglich war, durch die Leistungsträger bewilligt und übernommen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Höhe der bewilligten Dolmetscherkosten aufschlüsseln. Dolmetscherleistungen sind im Rahmen der nach §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährenden Leistungen zu übernehmen, soweit die Herbeiziehung eines Dolmetschers für die medizinische Behandlung erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 1 verwiesen. 4. Gibt es eine Handlungsanweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte, unter welchen Kriterien die Übernahme der Kosten therapeutischer Behandlungen zu bewilligen sind? Wenn ja, welche? Schließt diese Handlungsanweisung auch die Bewilligung von Dolmetscherkosten ein? Auf den Anspruch erforderlicher medizinischer oder sonstiger Hilfe an Opfer von Folter , Vergewaltigung oder sonstigen Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt sowie der Bewilligung von Dolmetscherleistungen, sofern diese Leistung für die Behandlung erforderlich ist, wurde mit Runderlass vom 8. Februar 2012 ausdrücklich hingewiesen. 5. In welcher Form werden Anspruchberechtigte auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme therapeutischer Behandlungsmaßnahmen hingewiesen? Empfehlungen bezüglich therapeutischer Behandlungsmaßnahmen werden bei Bedarf durch die Beratungsstellen der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Darüber hinaus werden die Betroffenen in den Gemeinschaftsunterkünften auf das Angebot des „Psychosozialen Zentrums für MigrantInnen“ (PSZ) aufmerksam gemacht . Das PSZ mit seinen Behandlungsstellen in Halle und Magdeburg ist ein ergänzendes Angebot für in Sachsen-Anhalt lebende traumatisierte Flüchtlinge, das aus Fördermitteln des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und der UNO Flüchtlingshilfe eingerichtet wurde.