Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1006 12.04.2012 (Ausgegeben am 16.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einrichtung von Horten an Förderschulen Kleine Anfrage - KA 6/7395 Vorbemerkung des Fragestellenden: § 8 Abs. 6 Satz 3 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt sieht vor, bei Bedarf einen Hort an der jeweiligen Förderschule einzurichten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Wie wird bei Anträgen auf Einrichtung eines Schulhorts gemäß § 8 Abs. 6 Satz 3 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt geprüft, ob ein entsprechender Bedarf vorliegt? Wer ist für diese Prüfung generell zuständig, zu welchem Zeitpunkt im Schuljahr wird der Bedarf ermittelt und von wem? Insofern ein Schulträger oder ein Träger einer anderen Einrichtung einen Hort einrichten möchte, ist davon auszugehen, dass es einen Bedarf gibt. Für die Einrichtung eines Schulhorts gemäß § 8 Abs. 6 Satz 3 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt liegen keine Anträge von Schulträgern oder anderen Einrichtungen vor. Frage 2: Wie viele Anträge auf Einrichtung eines Schulhorts an einer Förderschule gemäß § 8 Abs. 6 Satz 3 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt gab es in den Jahren 2007 bis 2011? Bitte differenzieren nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Es gab in den benannten Jahren keine Anträge von Schulträgern oder anderen Einrichtungen auf Einrichtung eines Schulhortes. 2 Frage 3: Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt? Bitte differenzieren nach Landkreisen und kreisfreien Städten und auch als Vom-Hundert-Satz im Verhältnis zur Gesamtzahl der Anträge angeben. Siehe Antwort auf Frage 2. Frage 4: Welche Gründe bewogen die Landesregierung dazu, den Antrag auf Einrichtung eines Schulhorts an der Förderschule in Wernigerode abzulehnen? Bitte das Ablehnungsschreiben des Antrags als Beilage zur Antwort auf die Kleine Anfrage beifügen. Frage 4.1: Wie und von wem wurde erhoben, ob in Wernigerode Bedarf für einen Hort besteht? Der Landesregierung ist kein Antrag des Schulträgers oder von anderen Einrichtungen auf Errichtung eines Schulhortes in Wernigerode bekannt. Frage 5: Veranlassen die Schwierigkeiten in Wernigerode bezüglich der Ferienbetreuung von Förderschülerinnen und -schülern in den Winterferien 2012 die Landesregierung dazu, den dortigen Bedarf anders zu bewerten? Wenn ja, besteht aus Sicht der Landesregierung in Wernigerode aktueller Bedarf , sodass ein erneuter Antrag auf Einrichtung eines Schulhorts Erfolgsaussichten hat? Wenn nein, warum nicht? Wie in allen anderen Fällen konnte auch in Wernigerode dem von Personensorgeberechtigten geltend gemachten Betreuungsbedarf anders als durch einen Schulhort entsprochen werden. Dies gilt, wie in Wernigerode ersichtlich, auch für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.