Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1012 16.04.2012 (Ausgegeben am 16.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Altersteilzeit im Ministerium für Justiz und Gleichstellung Kleine Anfrage - KA 6/7435 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MJ) ist ein Rechtspflegeministerium, das für alle fünf Gerichtszweige der Justiz, für die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen und den Sozialen Dienst der Justiz des Landes zuständig ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Kolleginnen bzw. Kollegen des Hauspersonals MJ (Abteilungen, Referate und Landesjustizprüfungsamt) nehmen aktuell Altersteilzeit in Anspruch ? Bitte aufschlüsseln in die aktive und die Freistellungsphase. Im Ministerium für Justiz und Gleichstellung nehmen aktuell 16 Bedienstete Altersteilzeit in Anspruch. 10 Bedienstete befinden sich in der Freistellungsphase und 6 Bedienstete in der Arbeitsphase . 2. Handelt es sich bei den betroffenen Planstellen um zukünftig aufgrund des Personalentwicklungskonzeptes wegfallende Stellen? Wenn ja, wer nimmt diese Arbeitsaufgaben zukünftig wahr und wie werden diese Stellen besetzt? In 15 Fällen wurde die Altersteilzeit für Planpersonal bewilligt, wobei die letzte Bewilligung im Jahr 2007 erfolgte. In diesen Fällen ist ein Wegfall der Planstellen nicht vorgesehen, da die Aufgaben auch künftig wahrzunehmen sind. Lediglich in einem Fall ist der Wegfall einer Planstelle im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Da die aktive Phase der Bediensteten noch bis zum 23. Dezember 2016 andauert, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, auf welche Dienstposten die Aufgaben künftig verteilt werden.