Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1042 24.04.2012 (Ausgegeben am 24.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorfinanzierung der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen Kleine Anfrage - KA 6/7412 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Die Landkreise und kreisfreien Städte sind sowohl zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 22 Abs. 1 SGB II verpflichtet, sowie den Belastungen aus der Wahrnehmung der Aufgabe der Sozialhilfe nach § 8 Nrn. 1, 3 und 7 des Zwölften Sozialgesetzbuches ausgesetzt . Zur Finanzierung dieser und weiterer Aufgaben gibt es verschiedene Finanzströme zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die die Lasten aus den übertragenen Aufgaben im Sozialbereich für die kommunalen Träger abmildern sollen. Für die Jahre 2012 und 2013 ergeben sich jedoch erhebliche Rückgänge bei den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige („Hartz-IV“-SoBEZ) für die Kommunen, da in diesen beiden Jahren nicht nur der dem Land als „Hartz-IV“-SoBEZ zugewiesene Betrag abgesenkt wird, sondern zusätzlich die Rückzahlung der im Jahr 2011 zu viel gezahlten „Hartz-IV“- SoBEZ erfolgt (§ 11 Abs. 3a des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern). Bei den Berechnungen der Zuweisungen aus den §§ 7 und 8 FAG konnten die aktuellen Rückgänge noch nicht berücksichtigt werden, da die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2007 bis 2009 zu Grunde gelegt wurden. Deshalb wurde zur Vorfinanzierung der Mindereinnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe rund 32,3 Millionen € (Minderung „Hartz-IV“-SoBEZ 47 Millionen € abzüglich der Entlastung im Bereich der Grundsicherung im Alter in Höhe von derzeit 14,7 Millionen €) vorgeschlagen, dass die elf Landkreise und die drei kreisfreien Städte mit der Investitionsbank jeweils einen Kreditvertrag abschließen, dessen Zinsbelastung vom Land 2 finanziert wird. Bei dem Kredit handelt es sich haushaltsrechtlich um einen Kassenkredit . Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. Existiert mittlerweile eine abgestimmte Vorgehensweise, um die Ausrei- chung der Mittel vornehmen zu können? Wenn ja, wie sieht das Konzept zur Vorfinanzierung der SoBEZ aus, das die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nach Aussage des Ministers in der Plenarsitzung vom 15. Dezember 2011, ausarbeiten sollte? Wenn nein, wann wird die Entscheidung über die Vorgehensweise getroffen werden? Hinsichtlich der Vorgehensweise fanden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Sport statt. Die vorgeschlagene Verfahrensweise, die Finanzierungslücke durch Einzelkreditverträge zwischen kreisfreien Städten, Landkreisen und Investitionsbank zu schließen, fand bisher nicht die Zustimmung seitens der kommunalen Spitzenverbände. 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das Verfahren transparent ges- taltet wird? Soweit Kreditverträge mit der Investitionsbank benötigt werden, werden seitens des Landes die Zinsen als Schuldendiensthilfe den Kommunen erstattet. Dem folgend tragen sie keine finanzielle Belastung des Kredites. Das Anwachsen des Fehlbetrages um die Erhöhung des Kassenkredites kann zwar nicht vermieden werden. Eine Reaktion der Kommunalaufsichten ist jedoch nicht zu befürchten, da die Abgeltung im Rahmen des Finanzausgleiches erfolgen soll und insofern gewiss ist, dass dieser Kassenkredit getilgt werden kann. 3. Ist eine Beantragung der Mittel durch die Landkreise und kreisfreien Städte erforderlich? Wenn ja, welche Landkreise und kreisfreien Städte haben aktuell eine Vorfinanzierung der SoBEZ durch das Land beantragt? Welche Kommunen haben bereits Verträge zur Vorfinanzierung der SoBEZ mit dem Land Sachsen-Anhalt abgeschlossen? Wenn nein, erfolgt die Ausreichung der Mittel automatisch? Eine Beantragung der Mittel wäre erforderlich, ist aber bisher aus den oben dargelegten Gründen nicht erfolgt. 3 4. Welcher Gesamtbetrag soll den Kommunen zur Verfügung gestellt werden? Wie werden die Mittel zwischen den Kommunen aufgeteilt? In welchen Raten werden die Mittel ausgezahlt? Bitte getrennt nach einzelnen Kommunen darstellen. Insgesamt sollen Mindereinnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe rund 32,3 Millionen € (Minderung „Hartz IV“- SoBEZ 47 Millionen € abzüglich der Entlastung im Bereich der Grundsicherung im Alter in Höhe von derzeit 14,7 Millionen €) ausgeglichen werden. Hierzu sollen die elf Landkreise und die drei kreisfreien Städte mit der Investitionsbank jeweils einen Kreditvertrag abschließen . Berechnungsgrundlage sind dann die Mindereinnahmen bei den „Hartz IV“- SoBEZ und die Mehreinnahmen im Bereich der Grundsicherung im Alter . 5. Wie verteilen sich die SoBEZ in den Jahren 2005 bis 2011? Gibt es bereits Prognosen darüber, wie hoch die SoBEZ in den Jahren 2012 bis 2015 sein werden? Wenn ja, mit welchen Mitteln wird gerechnet? Bitte getrennt für die einzelnen Kommunen angeben. Die Verteilung der SoBEZ auf die Kommunen ist für den geforderten Zeitraum von 2005 bis 2011 mit den Zahlen des Ministeriums für Arbeit und Soziales in der Anlage 1 dargestellt. Ab dem Jahr 2012 belaufen sich die SoBEZ auf 110 Millionen €. 6. Hat das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 bis 2011 SoBEZ einbehal- ten? Wenn ja, wofür? Wird das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden vier Jahren einen Anteil der SoBEZ einbehalten und wenn ja, wie begründet das Land das? Das Land ist an der Finanzierung der „Hartz-IV“-SoBEZ mit rund 3 % über die Umsatzsteuer beteiligt. Hintergrund ist, dass die SoBEZ durch diesen Umsatzsteuerverzicht der Länder finanziert werden. Nach Abzug dieses Betrages verbleiben letztlich jene 157 und jetzigen 110 Millionen € als Auszahlungsbetrag an die Kommunen. 4 5 Empfänger SoBEZ SoBEZ Empfänger SoBEZ SoBEZ SoBEZ SoBEZ SoBEZ vor Kreisgebietsreform 2005 2006 nach Kreisgebietsreform 2007 2008 2009 2010 2011* in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Dessau-Roßlau 5.457.360,90 5.189.866,03 Dessau-Roßlau 5.382.629,33 5.425.687,88 6.453.959,15 6.493.792,14 6.419.799,91 Halle 19.997.296,01 20.078.490,27 Halle 19.806.868,48 20.068.898,87 19.952.122,63 20.444.990,72 20.860.186,97 Magdeburg 18.311.210,65 18.760.248,46 Magdeburg 19.092.856,10 19.550.152,69 19.831.183,87 20.067.287,75 20.508.333,20 LK Aschersleben-Staßfurt 6.749.847,59 6.636.460,82 Altmarkkreis Salzwedel 4.799.441,30 4.751.248,50 4.538.675,12 4.374.637,84 4.082.819,52 LK Salzwedel 4.504.909,15 4.620.727,39 LK Anhalt-Bitterfeld 14.753.926,82 13.196.380,81 12.184.037,73 12.287.903,29 12.545.715,03 LK Anhalt-Zerbst 4.283.047,69 4.310.113,73 LK Börde 8.503.038,31 8.322.138,57 8.304.442,94 8.328.729,89 8.117.640,96 LK Bernburg 4.102.694,91 3.916.954,41 Burgenlandkreis 13.531.543,68 13.448.821,62 13.148.600,04 13.037.448,68 12.859.559,71 LK Bitterfeld 6.668.782,79 6.305.064,18 LK Harz 13.887.648,72 14.044.824,09 13.720.835,11 13.606.121,83 13.657.763,75 LK Bördekreis 4.195.871,36 4.352.120,36 LK Jerichower Land 5.690.739,81 6.040.046,57 6.031.201,12 5.711.567,76 5.083.084,41 Burgenlandkreis 8.823.419,61 8.774.950,55 LK Mansfeld-Südharz 10.054.700,90 9.763.016,60 9.784.219,03 10.039.563,77 9.869.753,12 LK Halberstadt 4.503.777,12 4.734.567,66 LK Saalekreis 11.532.061,38 11.560.044,83 11.334.975,35 11.187.445,67 11.306.558,10 LK Jerichower Land 5.340.494,39 5.471.813,77 Salzlandkreis 15.145.470,73 15.023.278,14 15.108.781,41 14.827.573,59 15.370.843,48 LK Köthen 4.555.740,45 4.521.615,19 LK Stendal 8.941.800,50 8.750.537,26 8.592.875,92 8.299.349,53 8.244.132,40 LK Mansfelder Land 6.292.216,41 6.418.383,10 LK Wittenberg 5.877.273,94 7.054.923,57 8.014.090,58 8.293.587,54 8.073.809,44 LK Merseburg-Querfurt 8.658.115,68 8.739.724,98 LK Ohrekreis 3.967.343,27 4.088.759,69 LK Quedlinburg 4.838.837,91 4.925.923,50 LK Saalkreis 2.586.249,56 2.648.152,91 LK Sangerhausen 3.656.864,65 3.719.300,77 LK Schönebeck 5.275.617,10 5.045.636,90 LK Stendal 8.815.463,01 8.728.519,39 LK Weißenfels 4.775.900,11 4.797.364,58 LK Wernigerode 4.087.313,24 4.072.642,79 LK Wittenberg 6.551.626,45 6.142.598,57 Sachsen-Anhalt 157.000.000,00 157.000.000,00 Sachsen-Anhalt 157.000.000,00 157.000.000,00 157.000.000,00 157.000.000,00 157.000.000,00 *für 2011 bislang vorläufige Zuweisung, die endgültige Verteilung erfolgt nach der Jahresabrechnung voraussichtlich im Juli 2012