Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1043 24.04.2012 (Ausgegeben am 24.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Frau Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hygienische Mängel Schlachthof Wiesenhof in Möckern Kleine Anfrage - KA 6/7414 Vorbemerkung der Fragestellenden: Bei der Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH in Möckern (tätig in der Schlachtung und Verarbeitung von Masthähnchen) haben die Behörden aufgrund hygienischer Mängel die Produktion im Schlachtbetrieb zeitweise stillgelegt. Laut Medienberichten untersagte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Jerichower Land dem Betrieb in Möckern am 28. Februar 2012 Geflügel zu kaufen oder zu schlachten. Bei einer Routinekontrolle habe es Beanstandungen gegeben. Nähere Angaben wurden nicht gemacht. Am 6. März 2012 folgten dem Sprecher der Behörde zufolge durch mehrere Veterinäre Kontrollen im Betrieb, bei denen keine Mängel mehr festgestellt worden seien. Daraufhin teilte der Landkreis mit, dass Wiesenhof den Betrieb wieder aufnehmen dürfe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung der Landesregierung Infolge von Umbauarbeiten in dem Geflügelschlachthof Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH kam es nach der Wiederaufnahme der Produktion am 28. Februar 2012 zu einer Unterbrechung des Schwarz/Weiß-Prinzips, das heißt die Trennung „reine “/“nicht-reine“ Bereiche war nicht mehr eingehalten. Mit Verfügung vom 5. März 2012 hat der Landkreis Jerichower Land das Schlachten von Geflügel, das Zerlegen und Verarbeiten von Geflügelfleisch sowie das Inverkehrbringen der ab 28. Februar 2012 produzierten Ware unter anderem wegen dieses Mangels untersagt. Am 6. März 2012 fand eine Nachbegehung im bemängelten Bereich des Betriebs statt. Diese Begehung ergab, dass nach weiteren Baumaßnahmen das Schwarz-WeißPrinzip wieder hergestellt war. Damit konnte die Schlachtung ab 7. März 2012 fortgesetzt werden. 2 Frage Nr. 1: Aus welchem Anlass und mit welchen Ergebnissen hat die Behörde die Kontrolle durchgeführt? Bitte die genauen Ursachen für die hygienischen Mängel benennen. Handelt es sich bei den Beanstandungen um Mängel, die bereits früher einmal oder mehrmals festgestellt wurden? Antwort zu Frage Nr. 1: Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen sowie veterinärrechtlichen Bestimmungen wird durch das arbeitstäglich im Betrieb tätige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Jerichower Land kontrolliert. Im Betrieb wurden aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen erhebliche bauliche Mängel festgestellt, die unter anderem zu einer Durchbrechung des Schwarz-WeißPrinzips führten (siehe Antwort zu Frage 2). Diese Mängel sind früher so nicht aufgetreten , da sie in direktem Zusammenhang mit den laufenden Umbaumaßnahmen standen. Frage Nr. 2: Wann und wie wurden die Mängel beseitigt? Antwort zu Frage Nr. 2: Der Landkreis hat am 7. März 2012 die Umsetzung seiner diesbezüglichen Verfügung festgestellt. Die durch die laufenden Umbaumaßnahmen aufgetretenen Mängel waren beseitigt worden, indem insbesondere die lückenlose Gewährleistung des Schwarz-Weiß-Prinzips durch bauliche Maßnahmen wiederhergestellt wurde. Diese bestanden darin, dass unzulässige Verbindungen zwischen Schlacht- und Verarbeitungslinie geschlossen wurden. Frage Nr. 3: Kann die Landesregierung bestätigen, dass kein Geflügel in den Handel gelangt ist, das für den Verbraucher schädlich sein könnte? Wenn ja, worauf beruht diese Information? Wenn nein, warum konnte nicht verhindert werden, dass Geflügel in den Handel gelangt ist, das für den Verbraucher schädlich ist? Antwort zu Frage Nr. 3: Die lebensmittelrechtliche Beurteilung ergibt sich aus Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 853/2004, der verbietet, Erzeugnisse tierischen Ursprungs in den Verkehr zu bringen, die aus Betrieben stammen, die nicht den Anforderungen der VO (EG) Nr. 852/2004 und anderen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen oder keine Zulassung haben. Da der Betrieb zwischen dem 28. Februar 2012 und dem 6. März 2012 über keine Zulassung verfügte, ist die in diesem Zeitraum produzierte Ware nicht verkehrsfähig. 3 Unabhängig davon gibt es keine Verdachtsmomente für eine Beurteilung der betreffenden Ware als gesundheitsschädlich, so dass nicht davon auszugehen ist, dass Ware in den Handel gelangt ist, die für den Verbraucher gesundheitsschädlich ist. Frage Nr. 4: Welche rechtlichen Konsequenzen hat dieser konkrete Vorfall für das genannte Unternehmen? Antwort zu Frage Nr. 4: Durch Bescheid vom 5. März 2012 untersagte der Landkreis Jerichower Land mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres das Schlachten von Geflügel, das Zerlegen und Verarbeiten von Geflügelfleisch sowie das Inverkehrbringen des im Zeitraum vom 28. Februar - 5. März 2012 erschlachteten, zerlegten und verarbeiteten Geflügelfleisches . Der Widerspruch des Unternehmens gegen diesen Bescheid wurde vom Landesverwaltungsamt zurückgewiesen. Des Weiteren wurde durch den Landkreis Jerichower Land ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Frage Nr. 5: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit die erforderlichen hygienischen Bedingungen bei der Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH künftig gewährleistet werden? Antwort zu Frage Nr. 5: Verantwortlich für die Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit ist der Lebensmittelunternehmer (siehe VO (EG) Nr. 178/2002). Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen durch den Lebensmittelunternehmer ist der Landkreis Jerichower Land. Im Rahmen der Fachaufsicht werden das Landesverwaltungsamt sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales weiterhin die Einhaltung der rechtlichen und fachaufsichtlichen Vorgaben an die Durchführung der Kontrollen überprüfen um sicherzustellen, dass Lebensmittelunternehmen im erforderlichen Maß kontrolliert werden.