Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1044 24.04.2012 (Ausgegeben am 24.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Uwe Loos (DIE LINKE) Leistungen der öffentlichen Hand, die der Umsatzsteuer unterliegen Kleine Anfrage - KA 6/7416 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie vor kurzem bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Urteil grundsätzlich und insbesondere in Anbetracht der bisherigen Praxis in den Kommunen Sachsen-Anhalts? Sowohl der Bundesfinanzhof als auch der Europäische Gerichtshof haben inzwischen in mehreren Urteilen (unter anderem in dem Urteil vom 10. November 2011 - V R 41/10) die Auffassung vertreten, die derzeitige Besteuerung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand verstoße gegen die unionsrechtlichen Regelungen . Die aus der Rechtsprechung zu ziehenden Konsequenzen werden derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft. Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik sind derzeit weder Aussagen zu inhaltlichen Fragen noch dazu möglich, wann mit einer Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen zu rechnen ist. Soweit die Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen eine verschärfte Rechtsanwendung nach sich zieht, wird sich die Landesregierung für eine Übergangsregelung einsetzen. 2 2. Welche Auswirkungen auf die kommunale Finanzsituation und die öffentliche Daseinsvorsorge könnten sich in Folge des Urteils in Sachsen-Anhalt ergeben? Die Auswirkungen sind abhängig vom Ausgang der Prüfung durch das Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern. 3. Muss aus Sicht der Landesregierung mit negativen Folgen für den Sport in Sachsen-Anhalt gerechnet werden? Siehe Antwort zur Frage 2.