Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1050 24.04.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Situation der Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7415 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung der Landesregierung Zu dem Thema Schulverpflegung führt die Landesregierung keine eigenen Datenerhebungen durch. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Ergebnisse einer repräsentativen Schulbefragung zur Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt, durchgeführt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, verwendet (http://www.vzsa.de/mediabig/70031A.pdf). Im Rahmen dieser Erhebung wurden im Frühjahr 2008 954 Schulen angeschrieben, 644 Schulen haben eine Rückmeldung abgegeben. 2 Aktuelle Situation in Zahlen Frage 1: a) Wie viele Schulen (total und in Prozent) verfügen in Sachsen-Anhalt über ein warmes Mittagsangebot? b) Wie viele davon auf dem Schulgelände und wie viele außerhalb? c) Wie hoch ist der Anteil an Ausgabekantinen? d) Wie viele Schulen mit einem Mittagsangebot befinden sich in öffentlicher und wie viele befinden sich in privater Trägerschaft? Antwort: a) 631 Schulen bieten eine warme Mittagsverpflegung an, dies entspricht 98 % aller Schulen, die geantwortet haben. b) Davon bieten ein warmes Mittagsangebot innerhalb und außerhalb der Schule an: Anzahl in Prozent innerhalb der Schule 607 96,2 außerhalb der Schule 15 2,4 keine Angabe 9 1,4 Summe 631 100,00 c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. d) Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 2: Wie viele dieser Mensen bieten nach Kenntnissen der Landesregierung über das Mittagsangebot hinaus vor und nach der Schule sowie in den Pausen Snacks und Getränke an? Antwort: Von den insgesamt 644 befragten Schulen bieten 29 % Getränke (ohne Schulmilch) und 19 % eine Zwischenverpflegung an. Inwieweit diese Angebote von den Mittagsversorgungs -Mensen bereit gestellt werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. 3 Frage 3: Wie viele der Ganztags- und wie viele der Halbtagsschulen verfügen über eine warme Mittagsversorgung, wie viele über ein Snackangebot (total und in Prozent ) und wie viele Schülerinnen und Schüler pro Schule nehmen das Mittagsangebot wahr? Antwort: 73 (100 %) Ganztagsschulen sowie 545 (98 %) Halbtagsschulen verfügen über eine warme Mittagsversorgung. Angaben, wie viele Ganztags- und Halbtagsschulen über ein Snackangebot verfügen , liegen der Landesregierung nicht vor. Dies betrifft auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Schule, die das Mittagsangebot annehmen. 51 % der Schülerinnen und Schüler nehmen täglich im Durchschnitt am Mittagsessen teil. Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung den erforderlichen Finanzrahmen, um flächendeckend alle Schülerinnen und Schüler mit einer warmen Mahlzeit in Sachsen-Anhalt zu versorgen? Antwort: Eine Kalkulation der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung aus dem Jahr 2009 anhand der damaligen Schülerzahlen und des Durchschnittspreises von 1,86 € pro Mittagsmahlzeit ergab Kosten in Höhe von 61,8 Millionen € pro Jahr zur flächendeckenden Versorgung aller Schülerinnen und Schüler. Frage 5: Wie viele Schülerinnen und Schüler kommen aktuell ohne Frühstück in die Schule, und für wie viele bedeutet das schulische Mittagsangebot die einzige warme Mahlzeit am Tag (total und in Prozent)? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Daten vor, wie viele Kinder ohne Frühstück in die Schule gehen. Eine Aussage darüber, für wie viele Schülerinnen und Schüler das schulische Mittagsangebot die einzige warme Mahlzeit am Tag darstellt, ist somit nicht möglich. 4 Frage 6: Wie hat sich die Übergewichtssituation bei Kindern, insbesondere von Schulanfängerinnen und Schulanfängern in den letzten zehn Jahren entwickelt (total und in Prozent)? Antwort: Daten zum Körpergewicht von Kindern in Sachsen-Anhalt liegen aus den Schuleingangsuntersuchungen (seit 2006, 4. Lebensjahr, bis 2005, 5. Lebensjahr) und aus den schulärztlichen Reihenuntersuchungen in der 3. und 6. Klasse vor. Ein direkter Vergleich der Daten aus den letzten zehn Jahren ist bei den Schuleingangsuntersuchungen nur bedingt möglich, weil Kinder seit 2006 früher als zuvor (ca. 10,3 Monate eher) untersucht werden. Aus den vorliegenden Daten lässt sich im Zeitverlauf keine eklatante Zunahme der Anzahl übergewichtiger und extrem übergewichtiger Schulanfänger erkennen (s. Anlage , Tabelle 1). Zwischen 5 und 7 % der Einschüler hat über die Jahre hinweg Übergewicht , 2 bis 3 % der Einschüler ist von Adipositas betroffen, etwa 1 % der Einschüler ist extrem übergewichtig (anhand der Zahlen ab 2006). Bei den Schulkindern in der 3. und 6. Klasse bewegt sich der Anteil übergewichtiger und extrem adipöser Kinder ebenfalls auf weitgehend konstantem Niveau (s. Anlage, Tabelle 2). Daten stehen dazu seit 2009 zur Verfügung. Knapp 11 % der Dritt- und 13 % der Sechstklässler sind demnach übergewichtig. Von Adipositas betroffen sind 7 % der Dritt- und gut 9 % der Sechstklässler. Insgesamt ist in diesen Altersgruppen knapp jeder fünfte Schüler übergewichtig oder adipös. Frage 7: Falls keine ausreichenden Daten zu den oben genannten Fragen vorhanden sein sollten, wann werden diese Daten erhoben? Antwort: Die Daten zum Ist-Stand zur Verpflegungssituation an den Schulen in SachsenAnhalt wurden letztmalig im Frühjahr 2008 durch die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt erhoben. Seitens der Landesregierung ist eine Erhebung entsprechender Daten nicht vorgesehen. 5 Organisation Frage 8: In welchem Umfang beteiligt sich das Land an den laufenden Kosten für die Schulkantine? Antwort: Das Land übernimmt dafür keine Kosten. Dies liegt in der Zuständigkeit der Schulträger . Frage 9: Wer ist für die Umsetzung der Schulverpflegung verantwortlich (externer Caterer , Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder Schülerinnen und Schüler der Schule, Hausmeister, Eltern, etc.)? Antwort: Für die Organisation der Ausschreibungen sind zu - 54 % die Schulträger, - 34 % die Schulleitung, - 20 % der Schulelternrat und - 2 % der Schülerrat verantwortlich1. Über die Auswahl des Anbieters entscheidet zu - 48 % der Schulträger, - 44 % der Schulelternrat, - 44 % die Schulleitung, - 14 % die Gesamtkonferenz und - 10 % der Schülerrat.2 Frage 10: Wer koordiniert die gleichmäßige, qualitativ hochwertige Umsetzung eines Essensangebots in den Schulen in Sachsen-Anhalt? Antwort: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welcher Personenkreis die gleichmäßige, qualitativ hochwertige Umsetzung eines Essensangebotes koordinieren muss. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat in Qualitätsstandards für die Schul- 1 Es waren Mehrfachnennungen möglich. 2 Es waren Mehrfachnennungen möglich. 6 verpflegung eine Benennung eines Verpflegungsbeauftragten empfohlen. Als möglicher Personenkreis kommt eine Lehrkraft, eine externe Honorarkraft, zum Beispiel ein/e Ernährungswissenschaftler/in oder eine Kommission aus Eltern, Schülerschaft, Lehrerschaft, Schulleitung und Schulträger in Frage. Erfahrungswerte der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung zeigen, dass es punktuell Engagierte aus der Lehrerschaft, Schulleitung, Trägerschaft und Elternschaft gibt. Eine/n ausgewiesene/n Koordinator/in gibt es bei den meisten Schulen nicht. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung unterstützt lokale Akteure in Qualitätsentwicklung und -einschätzung. Frage 11: In wie vielen der Schulen mit warmem Mittagsangebot werden Schülerinnen und Schüler und/oder Eltern in die Planung und/oder Zubereitung des Angebots mit einbezogen (total und in Prozent)? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 12: Wie sieht die rechtliche Grundlage zum Betreiben eines Kiosks, einer Cafeteria aus? Antwort: Dies zu regeln, liegt in der Zuständigkeit der Schulträger. Frage 13: An wie vielen Schulen wird die Schulernährung durch ein entsprechendes Unterrichtsfach , Projektarbeit o. Ä. unterstützt? Antwort: Zur Anzahl der Schulen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. In den Bildungsplänen des Landes Sachsen-Anhalt sind insbesondere in den Fächern Sozialkunde, Wirtschaft, Hauswirtschaft, Technik, Rechtskunde und Ethikunterricht thematische Schwerpunkte zum Thema Ernährungsbildung (gesundheitsfördernde Lebensweise, Nahrungspyramide und Verdauungsweg, Ernährungsgewohnheiten , gesundes Frühstück, alternatives Pausenbrot, heterotrophe und autotrophe Ernährung, Ursachen ernährungsbedingter Krankheiten) verbindlich verankert. Viele Schulen wählen im Laufe eines Schuljahres bei der Gestaltung ihres Projekttages das Thema „Gesunde Ernährung“. 7 Qualität des angebotenen Essens Frage 14: Welche Richtlinien sichern die Qualität des Schulessens? In welchem Umfang werden die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung umgesetzt? Antwort: Als Qualitätsmaßstab werden auch in Sachen-Anhalt die Qualitätsstandards der DGE genutzt. Erfahrungswerte der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung zeigen, dass Qualitätsentwicklung derzeit punktuell und noch nicht flächendeckend stattfindet. Einflussfaktoren, die die vollständige Umsetzung der DGE-Standards erschweren und/oder langwidrig werden lassen, sind zumeist im Werteverständnis, bestehenden Geschmacksvorlieben und dem Zahlungsvermögen bzw. der Zahlungswilligkeit für gesunde Ernährung zu sehen. Frage 15: Welche Verpflegungstypen werden in welchem Ausmaß in den Schulmensen angeboten (total und in Prozent)? Antwort: An den Schulen werden die verschiedenen Verpflegungstypen wie folgt angeboten: Verpflegungstyp Anzahl in Prozent Warmverpflegung 566 90 % Mischküche 31 5 % Tiefkühlsystem 11 2 % Cook & Chill 18 1 % keine Angabe 5 3 % Frage 16: An welchem Qualitätsstandard orientiert sich das Mittagsangebot (unterschiedliche Angaben bitte auflisten)? Antwort: Grundsätzlich geben die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der DGE eine Orientierung (http://www.schuleplusessen.de/service/medien.html#c246). 8 Frage 17: Durch wen wird die Qualität des Essens überprüft? Antwort: Erfahrungswerte der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung zeigen, dass innerschulisch punktuell Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte, Elternteile oder Schülerinnen und Schüler die Qualität des Essens überprüfen. Im Abgleich zu den Qualitätsstandards der DGE bietet die Vernetzungsstelle Speiseplananalysen an. Frage 18: Welche Möglichkeiten zur Beschwerde über die Qualität des Mittagsangebots existieren nach Kenntnis der Landesregierung für Schülerinnen und Schüler, und wie bewertet die Landesregierung diese? Antwort: Die Meldung erfolgt an die Schulleitung. Die Entscheidung zur Auswahl des Essenanbieters wird überwiegend vor Ort getroffen. Insofern ist es folgerichtig, dass Beschwerden an die Schulleitungen herangetragen werden und ggf. in Abstimmung mit dem Schulträger bearbeitet werden. Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung das Kräfteverhältnis von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Schulernährung und industrielle Werbekampagnen für fett- und zuckerreiche Lebensmittel? Antwort: Ein sogenanntes Kräfteverhältnis von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Schulernährung und industrielle Werbekampagnen für fett- und zuckerreiche Lebensmittel kann durch die Landesregierung nicht beurteilt werden. Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch einen Erziehungsauftrag. Daher wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen zur gesunden Schulernährung nachhaltiger wirken als kurzeitige Werbekampagnen. 9 Zufriedenheit Frage 20: Wie viele Schülerinnen und Schüler der Schulen mit warmem Mittagsangebot nutzen dieses regelmäßig (total und in Prozent)? Antwort: Eine absolute Zahl liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen . Frage 21: Gibt es Zahlen dazu, wie zufrieden die Schülerinnen und Schüler mit dem Mittagsangebot sind? Wenn ja, bitte nennen. Antwort: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Preise Frage 22: Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Durchschnittspreise für die Mittagsverpflegung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt und welche Ursachen identifiziert die Landesregierung für die Preisentwicklung? Antwort: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 23: Was zahlen aktuell Eltern für das Schulessen ihrer Kinder (unterschiedliche Angaben bitte auflisten)? Antwort: Der absolute Mindestpreis liegt bei 1 €, der absolute Maximalpreis bei 4 €, der Durchschnittspreis bei 1,86 €. 10 Frage 24: Wie hoch sind die Vollkosten für ein Schulessen und welchen Anteil deckt der Elternbeitrag ab? Antwort: Eine pauschale Aussage zum Vollkostenpreis ist nicht möglich, da die Höhe unter anderem von der Art des Verpflegungssystems, der Anzahl der Portionen, der Ausstattungssituation in der Schulküche sowie eventuellen zusätzlichen Leistungen, wie dem Stellen einer Ausgabekraft und dem darauf zutreffenden Steuersatz (7 oder 19 %), abhängig ist. Frage 25: Welche Möglichkeiten bestehen, die Bereitschaft der Eltern zu fördern, einen höheren Preis für eine bessere Qualität der Versorgung zu zahlen? Antwort: Hierzu gibt es keine Erkenntnisse. Geringverdienerfamilien Frage 26: Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Schulverpflegungsangebote aus dem sogenannten Bildungspaket des Bundes für bedürftige Kinder aus Geringverdienerfamilien? Antwort: Die Möglichkeit der Umsetzung der Schulverpflegungsangebote aus dem sogenannten Bildungspaket des Bundes wird in Sachsen-Anhalt genutzt. Eine Bewertung ist derzeit noch nicht vorgenommen worden, da das vorliegende Zahlenmaterial noch keine belastungsfähigen Aussagen erlaubt. Mit Stand 31. Dezember 2011 wurden Aufwendungen für Schulessen in Höhe von 3,45 Millionen € geleistet. Frage 27: Werden alle bedürftigen Kinder erreicht? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 11 Frage 28: Wie hoch wären die erforderlichen Mittel, um flächendeckend alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler mit einem warmen Essen in Sachsen-Anhalt zu versorgen ? Antwort: Eine Kalkulation der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung aus dem Jahr 2009 anhand der damaligen Armutsquote von 21,5 % und des Durchschnittspreises von 1,86 € pro Mittagsmahlzeit ergab Kosten in Höhe von 13,3 Millionen € pro Jahr zur Versorgung aller bedürftigen Schülerinnen und Schüler. Vernetzungsstellen Frage 29: Wie bewertet die Landesregierung die Vernetzungsstelle Schulverpflegung? Antwort: Die Vernetzungsstelle führt regelmäßig Beratungen mit den in der AG benannten Vertretern durch. Sie nimmt ihre Aufgaben im Kontext des Nationalen Aktionsplanes (NAP) für die Lebenswelten (sogenannte Settings) Schule und Kita wahr. Durch den Bund werden für fünf Jahre Fördermittel bereit gestellt, die durch Landesmittel kofinanziert werden. Aufgabe der „Vernetzungsstelle für die Kita- und Schulverpflegung“ ist es, nachhaltige Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Kita- und Schulverpflegung umzusetzen. Dabei sollen zum einen bestehende Strukturen genutzt und zum anderen neue Kooperationen mit den vor Ort relevanten Akteuren und Multiplikatoren vereinbart und entwickelt werden. Neben dieser Vernetzungsarbeit geht es um die fachlich kompetente Beratung und Information aller Beteiligten. Daneben geht es um die Kompetenzentwicklung zur gesunden Ernährung. Somit ist die Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung sowohl auf die vor Ort (in den Kitas und Schulen) angebotene Verpflegung als auch auf die dort geleistete Bildungs- und Erziehungsarbeit für eine gesunde Ernährung gerichtet. Die Arbeit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung im Land SachsenAnhalt dient der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kita- und Schulverpflegung . Sie umfasst die Umsetzung von Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung , die Unterstützung von Schulen bei der Erarbeitung schulinterner Konzepte, die Unterstützung von Caterern beim Angebot gesunder und ausgewogener Kitaund Schulverpflegung, die Gewinnung von Kooperationspartnern, den Aufbau eines landesweiten Kooperationsnetzwerks für die Kita- und Schulverpflegung, die Koordinierung laufender Projekte im Bereich Kita- und Schulverpflegung, die Vernetzung mit anderen Maßnahmen, eine Vermittlung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten , Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung zielgruppenbezogener Informationsveranstaltungen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen. Erfahrungen aus 12 der Arbeit anderer im Bund bestehender Vernetzungsstellen werden auf regelmäßigen Treffen der Vernetzungsstellen ausgetauscht und Synergien genutzt. Die Vernetzungsstelle fungiert als Netzwerkknoten und führt unterschiedliche Akteure im Bereich Schulverpflegung zusammen. Sie übernimmt insofern NetzwerkerAufgaben zur Förderung einer flächendeckenden, qualitätsgesicherten und gesunden Schulverpflegung, die in dieser gebündelten Form bisher von keiner Institution wahrgenommen wurden. Aus Sicht der Landesregierung ist die Arbeit der Vernetzungsstelle erfolgreich, nahezu alle Schulträger, zahlreiche Schulen und Kitas sowie auch Caterer wurden sensibilisiert und konnten für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Frage 30: Welche zukünftige Rolle sieht die Landesregierung für die Vernetzungsstellen? Antwort: Das aus Bundes- und Landesmitteln finanzierte Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung “, in Sachsen-Anhalt Kita- und Schulverpflegung, läuft noch bis zum Jahr 2014. In allen Bundesländern wurden in Trägerschaft der Landesvereinigungen für Gesundheit oder der Verbraucherzentralen Vernetzungsstellen eingerichtet. Bis zum zunächst festgelegten Projektende 2014 wird die Vernetzungsstelle in SachsenAnhalt weiter als zentrale Beratungsinstitution für Schul- und Kita-Träger, Schulen, Eltern, Kinder und Caterer ausgebaut. Diese bisher erfolgreiche Entwicklung der Vernetzungsstelle „Kita- und Schulverpflegung“ in Sachsen-Anhalt wird auch für die Restlaufzeit des Projekts erwartet. Die Fortführung dieser bisher geleisteten Arbeit ist notwendig. Allerdings muss für eine langfristige Arbeit der Vernetzungsstelle auch eine langfristige Finanzierungsgrundlage sichergestellt werden, die nicht nur aus Landesmitteln gespeist wird. Eine zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung wird daher grundsätzlich als notwendig erachtet, um die Arbeit der Vernetzungsstelle „Kitaund Schulverpflegung“ in der bisherigen Form sicherzustellen. Möglichkeiten einer langfristigen Finanzierung der Vernetzungsstellen, nicht nur in Sachsen-Anhalt, sind bereits regelmäßig Thema von Beratungen der Fachebene mit dem auf Bundesebene federführenden Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Auf der 7. Verbraucherschutzministerkonferenz wurde die Verstetigung der Vernetzungsstellen „Kita- und Schulverpflegung“ ebenfalls beraten und das BMELV von allen Ländern gebeten, Möglichkeiten einer weiteren Bund-Länder-Finanzierung auszuloten. Abschließende Ergebnisse liegen dazu noch nicht vor. 13 Frage 31: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Vernetzungsstelle nach Auslaufen der Projektmittel des Bundes weiter zu führen? Antwort: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 30 verwiesen. Eine Fortführung der Vernetzungsstelle „Kita- und Schulverpflegung“ im Land ist sinnvoll, wird aber nur dann möglich sein, wenn ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Gut drei Viertel der Gesamtfinanzierung des bis 2014 laufenden Projekts Vernetzungsstelle(n) „Kita- und Schulverpflegung“ übernimmt der Bund (insgesamt 332 886,34 € Bundesmittel , 101 307,07 € Landesmittel). In den länderübergreifenden Fachgremien, den Ernährungsreferenten der Länder und der Arbeitsgemeinschaft „Gesunde Ernährung und Ernährungsbildung“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz werden derzeit gemeinsam mit dem BMELV Möglichkeiten einer Verstätigung der Vernetzungsstellen ausgelotet. Konkrete Ergebnisse liegen dazu noch nicht vor. Die nächste Sitzung beider Gremien findet im September 2012 in Bonn statt. 14 15 Anlage zur Antwort auf Frage 6 Tabelle 1: Schulanfänger Übergewicht, jedoch kein Adipositas Adipositas, jedoch keine extreme Adipositas extreme Adipositas Übergewicht, jedoch kein Adipositas Adipositas, jedoch keine extreme Adipositas extreme AdipositasEinschulungs-jahr Anzahl erfasster Kinder kein Übergewicht über 90,0- Wert bis 97,0-Wert über 97,0- Wert bis 99,5-Wert über 99,5 -Wert kein Übergewicht über 90,0- Wert bis 97,0-Wert über 97,0- Wert bis 99,5-Wert über 99,5 -Wert 2001 1250 87,0% 7,3% 3,7% 2,1% 1087 91 46 26 2002 1259 89,1% 6,1% 3,1% 1,7% 1122 77 39 21 2003 2022 84,7% 7,9% 5,0% 2,4% 1712 159 102 49 2004 1529 85,4% 7,3% 4,9% 2,4% 1306 112 75 36 2005 799 86,2% 5,3% 5,3% 3,3% 689 42 42 26 2006 515 88,2% 7,8% 3,1% 1,0% 454 40 16 5 2007 1343 87,4% 7,7% 3,3% 1,6% 1174 104 44 21 2008 1216 90,4% 6,1% 2,4% 1,2% 1099 74 29 14 2009 1119 90,1% 6,3% 2,3% 1,3% 1008 71 26 14 2010 1214 88,4% 7,2% 3,0% 1,4% 1073 87 37 17 2011 1193 91,0% 5,2% 2,4% 1,3% 1086 62 29 16 Gesamt 34484 88,5% 6,7% 3,4% 1,4% 30513 2313 1184 474 16 17 Tabelle 2: Übergewicht und Adipositas in den schulärztlichen Reihenuntersuchungen in der dritten und sechsten Klasse Kinder mit ... 2008 2009 2010 2011 2008-2011 Anzahl 1.069 1.144 1.254 3.467 Untergewicht (<10.P) % 9,5% 8,9% 9,1% 9,1% Anzahl 8.258 9.373 10.098 27.729Normalgewicht (10.- 90.P) % 73,2% 72,6% 73,0% 72,9% Anzahl 1.138 1.410 1.498 4.046 Übergewicht (>90.-97.P) % 10,1% 10,9% 10,8% 10,6% Anzahl 820 978 985 2.783 Adipositas (>97.P) % 7,3% 7,6% 7,1% 7,3% Insgesamt durch GBE erfasste Kinder Anzahl 11.285 12.905 13.835 38.025 im selben Schuljahr gemeldete Drittklässler an Grundschulen Anzahl 16.506 16.441 17.927 50.874 U nt er su ch un g de r 3 . K la ss en K in de r i m A lte r v on 8 ,5 J ah re n Erfassungsgrad % 68,4% 78,5% 77,2% 74,7% Anzahl 914 1.058 1.169 3.141 Untergewicht (<10.P) % 9,4% 8,9% 8,9% 9,0% Anzahl 6.780 8.201 9.106 24.087Normalgewicht (10.- 90.P) % 69,4% 68,9% 69,5% 69,3% Anzahl 1.205 1.531 1.662 4.398 Übergewicht (>90.-97.P) % 12,3% 12,9% 12,7% 12,6% Anzahl 870 1.115 1.171 3.156 Adipositas (>97.P) % 8,9% 9,4% 8,9% 9,1% Insgesamt durch GBE erfasste Kinder Anzahl 9.769 11.905 13.108 34.782 im selben Schuljahr gemeldete Sechstklässler in allg.bild. Schulen Anzahl 13.760 14.621 15.299 43.680 U nt er su ch un g de r 6 . K la ss en K in de r i m A lte r v on 1 1, 6 Ja hr en Erfassungsgrad % 71,0% 81,4% 85,7% 79,6%