Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1066 26.04.2012 (Ausgegeben am 26.04.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Hendrik Lange (DIE LINKE) Graduiertenförderung Kleine Anfrage - KA 6/7430 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele Promovierende bezogen insgesamt in Sachsen-Anhalt seit 2008 ein Stipendium nach Graduiertenförderungsgesetz? Bitte nach männlichen und weiblichen Promovierenden und für die einzelnen Hochschulen und Fachbereiche /Fakultäten in den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen. Antwort zu Frage 1: Hochschule 2008 2009 2010 2011 MLU m 33 35 30 32 w 45 47 47 37 OvGU m 32 33 36 34 w 15 17 21 20 Burg m 3 4 4 5 w 5 5 4 4 Summe 133 141 142 132 Die Fachhochschulen beginnen erst 2012 mit der Vergabe von Stipendien. 2 Aufteilung auf Fakultäten/Fachbereiche 2008 2009 2010 2011 Geistes- und Sozialwissenschaften m 13 16 18 20 w 33 29 34 30 MINT m 43 44 40 38 w 19 24 23 21 Jura-/Wirtschaftswissen - schaften m 5 5 6 7 w 5 7 7 4 Kunst/Design w 3 4 4 5 m 5 5 4 4 Medizin w 4 3 3 0 m 3 4 3 2 Sonstiges m 1 w Summe 133 141 142 132 Frage 2: Welches Budget für die Vergabe von Stipendien nach Graduiertenförderungsgesetz stand den einzelnen Hochschulen in Sachsen-Anhalt seit 2008 zur Verfügung ? Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und den einzelnen Budgets, welche den einzelnen Hochschulen aus dem Haushaltsposten Graduiertenförderung im Einzelplan 06 des Haushaltes in den einzelnen Jahren zur Verfügung gestellt wurden. Antwort zu Frage 2: Seit 2008 standen im Haushaltsplan jährlich jeweils 1,5 Millionen € für die Landesgraduiertenförderung zur Verfügung. Diese wurden wie folgt den Hochschulen zugewiesen : 3 Hochschule 2008 2009 2010 2011 MLU 864 900 864 900 864 900 800 900 OvGU 573 300 573 300 573 300 530 000 Burg 61 800 61 800 61 800 50 000 HS Anhalt 0 0 0 30 000 HS MagdeburgStendal 0 0 0 30 000 HS Harz 0 0 0 30 000 HS Merseburg 0 0 0 30 000 Frage 3: Nach welchen Kriterien wird das aus der Graduiertenförderung zur Verfügung gestellte Budget den einzelnen Hochschulen zugewiesen? Nach welchen Kriterien wurde die Höhe dieser Budgets festgelegt? Antwort zu Frage 3: Die Verteilung auf die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Otto-vonGuericke -Universität Magdeburg und die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle erfolgt nach einem langjährigen Mittel auf der Basis der Studierendenzahlen. Die durch die Gesetzesänderung 2011 neu hinzu gekommenen Fachhochschulen erhielten jeweils pauschal 30 000 €, was zur Vergabe von jeweils zwei Stipendien ausreicht . Frage 4: Wie vielen Promovierenden mit einem Stipendium nach Graduiertenförderungsgesetz wurde seit 2008 der Förderzeitraum verlängert? Bitte nach Jahren und nach männlichen und weiblichen Promovierenden getrennt ausweisen. Antwort zu Frage 4: Verlängerungen 2008 2009 2010 2011 m 14 9 4 8 w 6 6 7 3 4 Frage 5: Wie viele Promovierende mit einem Stipendium nach Graduiertenförderungsgesetz erhielten seit 2008 einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Graduiertenförderungsgesetz? Bitte nach Jahren und nach männlichen und weiblichen Promovierenden getrennt ausweisen. Antwort zu Frage 5: Kinderbetreuungs- zuschlag 2008 2009 2010 2011 m 9 3 3 8 w 12 7 9 6 Frage 6: Wie viele Promovierende mit einem Stipendium nach Graduiertenförderungsgesetz brachen seit 2008 ihre Promotion ab? Welche Hauptgründe bestanden dafür? Bitte alle Angaben nach Jahren und nach männlichen und weiblichen Promovierenden getrennt ausweisen. Antwort zu Frage 6: Abbrüche der Promotion von Stipendiaten gab es keine. Einige haben allerdings das Stipendium zurückgegeben. Rückgabe des Stipendiums 2008 2009 2010 2011 m 4 5 2 2 w 4 8 4 2 Hauptgründe für die Rückgabe des Stipendiums waren: • Zusage einer Assistenten- oder Mitarbeiterstelle, • Bewilligung eines anderen höheren Stipendiums, • Beginn des Referendariats. 5 Frage 7: Wie vielen Promovierenden mit einem Stipendium nach Graduiertenförderungsgesetz wurde seit 2008 das Stipendium entzogen? Welche Hauptgründe bestanden dafür? Bitte alle Angaben nach Jahren und nach männlichen und weiblichen Promovierenden getrennt ausweisen. Antwort zu Frage 7: Keinem Promovierenden wurde das Stipendium seit 2008 entzogen. Frage 8: Welche quantitativen Vorstellungen hat die Landesregierung für die Stipendienvergabe nach dem jetzt gültigen Haushaltsplan? Sollen Stipendien auf die Hochschulen aufgeschlüsselt werden? Wenn ja, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe? Antwort zu Frage 8: In den Jahren 2012 und 2013 weist der Haushaltsplan für die Graduiertenförderung die gleiche Höhe wie in den Vorjahren aus. Insofern wird sich die Zuweisung des Jahres 2011 fortsetzen. Zu den Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.