Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/109 09.06.2011 (Ausgegeben am 14.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Edeltraud Rogée (DIE LINKE) Leiharbeit in öffentlichen Einrichtungen Kleine Anfrage - KA 6/7010 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag zur sechsten Legislaturperiode bekennen sich CDU und SPD zur Modernisierung des Landes-Personalvertretungsgesetzes „auch unter Betrachtung der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind in welchen öffentlichen Einrichtungen (Landesverwaltung und nachgelagerte Behörden , landeseigene Betriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Universitäten und Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Einrichtungen , Strafvollzug, Polizei, Gerichte, Feuerwehr, Jobcenter und Argen) eingesetzt? Zum besseren Verständnis sind die Angaben zu dieser Frage in der anliegenden Tabelle - unterteilt nach unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung - dargestellt. Die Darstellung der mittelbaren Landesverwaltung beruht auf den von den Kommunen und Zweckverbänden sowie der Kunsthochschule Halle auf freiwilliger Basis übermittelten Daten. Insofern werden diese, soweit sie hier vorliegen , im Rahmen der anliegenden Tabelle vorgelegt. 2 2. Seit wann und mit welcher Verweildauer sind die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dort beschäftigt? Siehe Antwort zu 1. 3. Welche tarifliche Vergütung und Tarifverträge liegen bei den Leiharbeite- rinnen und Leiharbeitern zugrunde, auf welcher Bemessungsgrundlage? Nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 2, Buchstabe h des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt dieser Tarifvertrag nicht für Leiharbeitnehmer /innen von Personal-Service-Agenturen, soweit deren Rechtsverhältnisse durch Tarifverträge geregelt sind. Da Leiharbeitnehmer/innen kein Arbeitsverhältnis zu dem ausleihenden, sondern nur zu dem verleihenden Unternehmen begründen, richtet sich die Bezahlung der Leiharbeitnehmer/innen nach den bei den Leiharbeitsunternehmen geltenden Bestimmungen bzw. Tarifen. 4. Wie begründet die Landesregierung den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im öffentlichen Dienst? Die Landesregierung begründet den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in ihrem unmittelbaren Verwaltungsbereich mit im Wesentlichen kurzfristig anfallenden Tätigkeiten, die nur vorübergehend angelegt und für die der Aufwand einer eigenen Akquisition und deren Erfolgsaussichten als unverhältnismäßig eingeschätzt werden. Der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern erfolgt unter diesen Voraussetzungen nur im begründeten Ausnahmefall (siehe Anlage). 5. Welche gesetzliche Regelung rechtfertigt die Beschäftigung von Leihar- beiterinnen und Leiharbeitern im öffentlichen Dienst? Eine besondere gesetzliche Regelung für den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im öffentlichen Dienst ist nicht erforderlich. Im Übrigen finden die Regelungen des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 6. Was beabsichtigt die Landesregierung, im Personalvertretungsgesetz des Landes entsprechend der Aussage im Koalitionsvertrag bei den Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im öffentlichen Bereich zu regeln? Die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter gelten gemäß § 4 Abs. 2 PersVG LSA als Beschäftigte. Sie werden somit vom Personalrat der Beschäftigungsdienststelle vertreten. Die Landesregierung prüft, ob der Aufgabenkatalog der Personalräte, soweit es diese Beschäftigtengruppe betrifft, ausreichend erscheint oder ob eine Ergänzung im Interesse eines erweiterten Schutzes erforderlich wäre. Es wird auch zu prüfen sein, ob die Standards des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung , die für den Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes sinngemäß gelten, auch in die hiesigen Landesregelungen übernommen werden könnten. 3 Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 a) unmittelbare Landesverwaltung Frage 1 Frage 2 Frage 4 Behörde/Einrichtung Anzahl der derzeit beschäftigten Leiharbeitnehmer Beginn der Leiharbeitstätigkeit Verweildauer Einsatzzweck Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) 5 2010 3 Monate Aufrechterhaltung des Schleusenbetriebs MLV (Geschäftsbereich) 1 2010 offen Kurzfristiger Einsatz für Tätigkeiten eines Werkstatt - und Brückenschlossers JVA Volkstedt, Außenstelle Naumburg 4 2009 im Durchschnitt jeweils ca. 18 Monate Krankenpflege Landesbetrieb für Beschäftigung und Gefangenen des Landes Sachsen-Anhalt (LBBG) 5 2006 im Durchschnitt jeweils ca. 2 Jahre Arbeitsvorbereitung in Schneiderei und Tischlerei , kaufmännische Sachbearbeitung Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie 71 2006 Im Durchschnitt jeweils 2 Monate Drittmittelfinanzierte Rettungsgrabungen b) mittelbare Landesverwaltung Frage 1 Frage 2 Frage 4 Einrichtung Anzahl der derzeit beschäftigten Leiharbeitnehmer Beginn der Leiharbeitstätigkeit Verweildauer Einsatzzweck Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle 5 2002 Durchschnittlich ca. 2 Jahre Tätigkeiten im handwerklichen und Hausdienstbereich sowie im kaufmännischen Sekretariat Wasserverband Klötze 1 2011 unbestimmt Keine Angabe Landkreis Börde 2 2011 5 Monate Keine Angabe 4 Frage 1 Frage 2 Frage 4 Einrichtung Anzahl der derzeit beschäftigten Leiharbeitnehmer Beginn der Leiharbeitstätigkeit Verweildauer Einsatzzweck Gemeinde Barleben 1 2003 9 Jahre Einführung der Doppik Verbandsgemeinde Westliche Börde Keine Angabe 2009 Je nach Bedarf Krankheitsvertretung in Kindertagesstätten Stadt Genthin 3 2007 2010 2010 4 Jahre 17 Monate 11 Monate Reinigungsdienst Reinigungsdienst Erzieherin in Kindertagesstätte Stadt Blankenburg 2 2010 2011 Keine Angabe Keine Angabe Tätigkeit in Kindertagesstätte bzw. Hort Salzlandkreis 1 2010 12 Monate Keine Angabe Wasserzweckverband „SaaleFuhne -Ziethe“ 1 2010 11 Monate Wartung/Instandhaltung Stadt Aken 2 2011 4 Monate Tätigkeit in Kindertagesstätte bzw. Hort Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land 1 2009 Keine Angabe Tätigkeit in Kindertagesstätte Gemeinde Kabelsketal 2 2010 2011 20 Monate 9 Monate Keine Angabe Stadt Landsberg Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe Im Bedarfsfall Krankheitsvertretung in Kindertagesstätten Stadt Leuna 5 2011 1 Jahr Tätigkeit in Kindertagesstätte, Verwaltungstätigkeit Gemeinde Salzatal 1 2010 Keine Angabe Tätigkeit in Kindertagesstätte Gemeinde Schkopau 6 Keine Angabe Keine Angabe Kurzfristige Vertretung (Krankheit, Kündigung) Verbandsgemeinde Weida-Land 1 2009 Keine Angabe Keine Angabe Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg 1 2010 offen Keine Angabe Stadt Zeitz 1 2009 offen Hausmeistertätigkeit in Kindertagesstätte Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd 1 2006 wechselnd Keine Angabe