Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1094 08.05.2012 Hinweis: Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport vom 30. Oktober 2012 wurde ein Nachtrag eingereicht. Der Nachtrag ist im Anschluss an die Antwort beigefügt. (Ausgegeben am 08.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Hundegesetz und kommunale Praxis II Kleine Anfrage - KA 6/7433 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. März 2009 trat das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft. Seitdem werden die Aufgaben nach diesem Gesetz von den Einheitsgemeinden , Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Einmalig zahlte das Land 2009 einen Pauschalbetrag in Höhe von 75.000 Euro für erforderliche Investitionen an die Kommunen, um die sich mit der Aufgabenübertragung ergebenen Mehrkosten abzugelten. Die laufenden Mehrkosten werden derzeit durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages in Höhe von 100.000 Euro abgegolten . Fachaufsichtsbehörden sind das Landesverwaltungsamt und das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Hundeangriffe gegen Menschen und Tiere in den Jahren 2010 bis 2011 entwickelt und von welchen Hunderassen gingen diese Angriffe aus? 2 Die statistischen Erhebungen für die Jahre 2009 bis 2011 konnten noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Für die Jahre 2009 und 2010 ist die Erhebung nahezu vollständig. Es steht der Bericht einer der nach § 17 Abs. 1 Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG) zuständigen Behörden noch aus. Erste verwertbare, prüffähige Ergebnisse der statistischen Erhebungen für das Kalenderjahr 2011 liegen voraussichtlich erst in der 2. Hälfte dieses Jahres vor. Sobald diese vorliegen wird die Beantwortung der entsprechenden Fragen nachgereicht. Die im Vergleich zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage (KA 5/7282) vom 9. Februar 2011 (LT-Drs. 5/3147) überarbeiteten statistischen Erhebungen für die Kalenderjahre 2009 und 2010 ergeben sich aus den Anlagen 1 bis 4. 2. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils entzo- gen und ausgesetzt aufgefunden? In der Zeit vom 1. März 2009 bis 31. Dezember 2009 sind insgesamt 60 Hunde und im Kalenderjahr 2010 insgesamt 87 Hunde nach § 14 GefHuG i.V.m. § 45 SOG LSA sichergestellt worden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Lesegeräte wurden seit Inkrafttreten des Hundegesetzes von den Kommunen angeschafft? Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Beschaffung? Insgesamt wurden 138 Lesegeräte angeschafft. Die Kosten dafür belaufen sich auf 33.711,21 Euro (Stand 24. April 2012). 4. Wie hoch waren die einmaligen und laufenden Mehrkosten in jeder einzel- nen Kommune Sachsen-Anhalts insgesamt, die bei der Umsetzung des Gesetzes im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 entstanden sind? Die Auswirkungen des Gesetzes einschließlich der einmaligen und laufenden Mehrkosten (vgl. § 17 Abs. 4) sollen nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach dessen Inkrafttreten am 1. März 2009 durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft und über das Ergebnis soll im Landtag unterrichtet werden (§ 18). Nach den derzeitigen Planungen soll der Bericht zum Ende des Jahres 2013 dem Innenausschuss des Landtages vorgelegt werden. Für die Überprüfung der Mehrkosten der Kommunen ist es erforderlich, möglichst kontinuierlich und detailliert zu dokumentieren, mit welchen Kosten die Einheitsgemeinden, Kreisfreien Städte, Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden durch das Gesetz belastet werden und ob die erhobenen Gebühren und Auslagen, die auf Grundlage des Hundegesetzes erhobenen Verwarn - und Bußgelder sowie die einmaligen und jährlichen Pauschalbeträge diese Kosten grundsätzlich decken. Zur Vermeidung von unnötigem Verwaltungs- 3 aufwand hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) in enger Abstimmung mit dem Innenministerium schon 2009/2010 sogenannte Modellkommunen (eine möglichst repräsentative Auswahl der Einheitsgemeinden, Kreisfreien Städte, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften) ausgewählt und mit diesen einen mit allen Beteiligten abgestimmten „Kostenbogen “ erarbeitet, der als Grundlage für die Dokumentation aller aufgrund des Gesetzes entstandenen Ausgaben (Personal- und Sachaufwand) und Einnahmen (Gebühren, Auslagen, Verwarn- und Bußgelder, Pauschalbeträge) der jeweiligen Modellkommune dient. Dieser „Runde Tisch“ unter Federführung des SGSA tagt in unregelmäßigen Abständen auch unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Arbeit des SGSA mit den Modellkommunen führte auch bereits dazu, dass die in der Gebührenordnung ausgewiesenen Gebühren und Auslagen zwischenzeitlich erhöht wurden, um so einem sich ggf. entwickelnden Mehrbedarf der Kommunen auch schon durch rechtzeitige Änderung von Gebührensätzen in der Allgemeinen Gebührenordnung entgegenzuwirken . Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Dokumentation soll nicht nur die schon vorhandene gesetzliche Kostenregelung überprüft werden, sondern es sollen auch die überprüften Pauschalbeträge mit der ursprünglichen Prognose abgeglichen werden, um so den Kommunen pauschal die tatsächlich entstandenen Kosten (rückwirkend) zu erstatten, sofern tatsächlich Mehrkosten angefallen sind. Eine dieser gesetzlich vorgegebenen Evaluierung vorgezogene Datenerhebung zu einmaligen und laufenden Mehrkosten jeder einzelnen der 123 zuständigen Behörden im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar und würde zu einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand führen. 4 Anlage 1 Kalenderjahr 2009 Biss- und sonstige Vorfälle Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 3 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHuG Salzwedel 4 0 0 Anhalt-Bitterfeld 7 2 0 Börde 12 1 1 Burgenlandkreis 8 0 0 Dessau-Roßlau 5 0 0 Halle 2 0 0 Harz 16 2 2 Jerichower Land 4 0 0 Magdeburg 18 0 1 Mansfeld-Südharz 15 0 1 Saalekreis 4 0 0 Salzlandkreis 8 0 1 Stendal 23 8 4 Wittenberg 3 0 3 Gesamt 129 13 13 Anlage 2 Kalenderjahr 2010 Biss- und sonstige Vorfälle Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 3 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHuG Salzwedel 7 1 2 Anhalt-Bitterfeld 9 3 5 Börde 9 1 4 Burgenlandkreis 17 1 0 Dessau-Roßlau 3 0 2 Halle 9 0 0 Harz 17 0 0 Jerichower Land 19 0 1 Magdeburg 21 0 0 Mansfeld-Südharz 17 2 2 Saalekreis 12 3 3 Salzlandkreis 20 0 2 Stendal 16 0 0 Wittenberg 10 2 1 Gesamt 186 13 22 5 Anlage 3 Kalenderjahr 2009 Biss- und sonstige Vorfälle Rasse Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 Gef- HuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 3 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHuG Akita 0 0 1 American Staffordshire Terrier 15 1 2 Appenzeller Sennenhund 1 0 0 Australian Shepherd 2 0 0 Belgischer Schäferhund (Malinois) 1 0 0 Berger de Brie 1 0 0 Berner Sennenhund 2 0 0 Border Collie 3 0 0 Bull Terrier 2 0 0 Dachshund 2 0 0 Dalmatinski pas 1 0 0 derzeit ohne Rassezuordnung 10 0 1 Deutsch Drahthaar 1 0 0 Deutsche Dogge 8 0 1 Deutscher Boxer 2 0 0 Deutscher Jagdterrier 1 0 0 Deutscher Schäferhund 30 1 2 Dobermann 2 1 0 Dogo Argentino 2 0 0 Dogue de Bordeaux 1 0 0 Fox Terrier (Smooth) 1 0 0 Franz. Bulldogge (Bouledogue français) 1 1 0 Golden Retriever 5 0 1 Grosser Münsterländer Vorstehhund 1 0 0 Hovawart 1 2 0 Jack Russell Terrier 4 0 2 Kavkazskaïa Ovtcharka 1 0 0 Kleiner Münsterländer 1 0 0 Labrador Retriever 4 0 0 Pitbull Terrier 3 1 0 Pudel (Caniche) 1 0 0 Rhodesian Ridgeback 2 3 2 Rottweiler 7 1 0 Siberian Husky 3 1 1 St.Bernhardshund 1 0 0 Staffordshire Bull Terrier 6 1 0 Gesamt 129 13 13 6 Anlage 4 Kalenderjahr 2010 Biss- und sonstige Vorfälle Rasse Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 3 GefHuG Anzahl der Vorfälle im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 4 GefHuG Airedale Terrier 1 0 0 Akita 4 0 0 Alaskan Malamute 1 0 0 American Cocker Spaniel 1 0 1 American Staffordshire Terrier 14 1 1 Bayrischer Gebirgsschweisshund 1 0 0 Belgischer Schäferhund (Malinois) 2 0 1 Berner Sennenhund 2 0 0 Border Collie 1 0 0 Bouledogue français (Franz. Bulldogge) 1 0 0 Bulldog 1 0 1 Bullmastiff 2 0 1 Ceskoslovenský Vlcak 1 0 0 Chien de berger belge 1 0 0 Chihuahueño (Chihuahua) 1 0 0 Chow Chow 0 1 0 Collie Rough 2 0 0 Dachshund 1 0 0 Dalmatinski pas 3 0 0 derzeit ohne Rassezuordnung 10 0 1 Deutsch Drahthaar 2 0 0 Deutsche Dogge 10 0 1 Deutscher Boxer 6 0 0 Deutscher Schäferhund 39 1 7 Deutscher Spitz 1 0 0 Dobermann 5 2 1 Dogo Argentino 1 0 0 Fila Brasileiro 1 0 0 Fox Terrier (Smooth) 1 0 0 Golden Retriever 5 0 0 Gordon Setter 1 0 0 Harzer Fuchs 1 0 0 Hollandse Herdershond 0 1 0 Hovawart 2 0 0 Jack Russell Terrier 6 0 0 Kavkazskaïa Ovtcharka 3 0 0 Kleiner Münsterländer 2 0 0 Labrador Retriever 9 0 0 Newfoundland 2 0 0 Österreichischer Pinscher 1 0 0 Pitbull Terrier 6 1 0 Pudel (Caniche) 0 1 0 Rhodesian Ridgeback 2 0 1 7 Riesenschnauzer 2 0 0 Rottweiler 13 2 2 Schnauzer 2 0 0 Siberian Husky 0 1 4 Staffordshire Bull Terrier 7 2 0 Weimaraner 2 0 0 West Highland White Terrier 1 0 0 Yorkshire Terrier 2 0 0 Zwergpinscher 1 0 0 Gesamt 186 13 22 Landtag von Sachsen-Anhalt Nachtrag zu Drucksache 6/1094 06.11.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.11.2012) Nachtrag (zu Drucksache 6/1094) Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Hundegesetz und kommunale Praxis II Kleine Anfrage - KA 6/7433 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung - Drs. 6/1094 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. März 2009 trat das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft. Seitdem werden die Aufgaben nach diesem Gesetz von den Einheitsgemeinden , Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Einmalig zahlte das Land 2009 einen Pauschalbetrag in Höhe von 75.000 Euro für erforderliche Investitionen an die Kommunen, um die sich mit der Aufgabenübertragung ergebenen Mehrkosten abzugelten. Die laufenden Mehrkosten werden derzeit durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages in Höhe von 100.000 Euro abgegolten . Fachaufsichtsbehörden sind das Landesverwaltungsamt und das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die im Rahmen statistischer Erhebungen ermittelten Ergebnisse über Biss- und sonstige Vorfälle sowie über entzogene und ausgesetzt aufgefundene Hunde für die Kalenderjahre 2009 bis 2011 liegen jetzt vor. Namens der Landesregierung beantworte ich die entsprechenden Fragen der Kleinen Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Hundeangriffe gegen Menschen und Tiere in den Jahren 2010 bis 2011 entwickelt und von welchen Hunderassen gingen diese Angriffe aus? Im Vergleich zur Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage (KA 6/7433) vom 26. April dieses Jahres (LT-Drs. 6/1094) ergeben sich hinsichtlich der statistischen Erhebungen für die Kalenderjahre 2009 und 2010 keine Änderungen (vgl. Anlage 1, 2, 4 und 5). Erste verwertbare, prüffähige Ergebnisse der statistischen Erhebungen für das Kalenderjahr 2011 ergeben sich aus Anlage 3 und 6. 2. Wie viele Hunde wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils entzo- gen und ausgesetzt aufgefunden? Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes wurden im Kalenderjahr 2011 79 Hunde nach § 14 GefHuG i. V. m. § 45 SOG LSA sichergestellt. Die statistischen Erhebungen der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 ausgesetzt aufgefundenen Hunde ergeben sich aus Anlage 7.