Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1095 08.05.2012 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 08.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7443 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Arbeit von Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt. Ziel der Förderung ist es, durch Hilfe- und Unterstützungsangebote sowie Vorbeugemaßnahmen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Frauenhäuser gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie unter Angabe der Trägerschaft seit 2006 bis heute auflisten. Im Jahr 2012 werden in Sachsen-Anhalt insgesamt 20 Frauenhäuser von unterschiedlichen Trägern vorgehalten. Die Übersicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten unter Angabe der Trägerschaft für den Zeitraum 2006 - 2012 ist der beigefügten Anlage 1 (Spalte 1 - 3) zu entnehmen. 2. Wie hoch ist die finanzielle Förderung der Frauenhäuser durch das Land Sachsen-Anhalt? Bitte getrennt nach Frauenhäusern und für den Zeitraum seit 2006 bis heute angeben. Im Jahr 2006 wurden aus dem Landeshaushalt insgesamt 1.222.000 €, im Jahr 2007 insgesamt 1.216.667 €, im Jahr 2008 insgesamt 1.188.000 €, in den Jah- 2 ren 2009 bis 2011 jährlich insgesamt 1.240.000 € verausgabt, Im Jahr 2012 stehen insgesamt 1.212.000 € zur Förderung zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung an die einzelnen Träger ist aus der Anlage 1 (Spalte 4 ff.) ersichtlich. 3. Wie hoch ist die jeweilige kommunale Förderung der Frauenhäuser? Bitte für den Zeitraum seit 2006 bis heute und getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben. Kommunale Zuwendungen werden im Jahr 2012 insgesamt in Höhe von 437.025 € zur Sicherung der Gesamtfinanzierung entsprechend der Eigenleistungsfähigkeiten der Träger in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt. Die kommunalen Zuwendungen werden nicht jährlich erfasst. Aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes und der personellen Ressourcen wurden die Angaben zu den jeweiligen kommunalen Förderungen der einzelnen Frauenhäuser auf den Zeitraum 2010 bis 2012 beschränkt. Die Übersicht der kommunalen Förderungen getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. 4. Wie viele Frauenberatungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte ge- trennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie unter Angabe der Trägerschaft seit 2006 bis heute angeben. Im Jahr 2012 werden in Sachsen-Anhalt insgesamt 8 ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser in unterschiedlicher Trägerschaft vom Land gefördert. Die Übersicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten für den Zeitraum 2006- 2012 ist unter Angabe der Trägerschaft in der Anlage 1 (Spalte 1 - 3) beigefügt. 5. Wie hoch ist die finanzielle Förderung der Frauenberatungsstellen durch das Land Sachsen-Anhalt? Bitte getrennt nach Frauenberatungsstellen und seit 2006 bis heute angeben. Von den unter Frage 2 aufgeführten Zuwendungen des Landes an die Träger der Frauenhäuser wurden für die Förderung der ambulanten Beratungsstellen im Jahr 2006 insgesamt 160.000 €, im Jahr 2007 insgesamt 166.000 €, im Jahr 2008 insgesamt 144.000 €, in den Jahren 2009 bis 2011 jährlich insgesamt 144.000 € und im Jahr 2012 insgesamt 140.000 € zugewiesen. Die jeweilige Förderung ist in der Anlage 1 (Spalte 4 ff.) dargestellt. 6. Ist der personelle Mindeststandard in allen Frauenhäusern und Bera- tungsstellen gewährleistet? Bitte nach einzelnen Frauenhäusern und Personalschlüssel differenziert aufführen. Sofern der Mindeststandard nicht gewährleistet ist, bitte die Gründe angeben. Der personelle Mindeststandard ist in allen Frauenhäusern gewährleistet. Die Beschäftigung von ausreichendem Fachpersonal ist gemäß Nummer 6.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der inhaltlichen Arbeit in den Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen vom 10.02.2012 (MBl. LSA Nr. 6/2012) eine Voraussetzung zur Gewährung von 3 Landeszuwendungen an die Träger der Frauenhäuser und ambulanten Beratungsstellen . Für ein Frauenhaus mit mindestens 4 Plätzen für Frauen und ihren Kindern sind 1,5 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte zu beschäftigen. Für jeden weiteren Frauenhausplatz erhöht sich der Anteil um 0,125 Fachkräfte. Für eine ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses ist maximal eine zu 0,75 vollzeitbeschäftigte Fachkraft zu beschäftigen. Die differenzierte Aufschlüsselung ist der Anlage 2 (Spalte 5) zu entnehmen. 7. Welche Auffälligkeiten und Beanstandungen gab es bei Prüfungen der Verwendungsnachweise seit 2006 bis heute? Bei der Verwendungsnachweisprüfung gab es bisher keine Beanstandungen. Bis zum Jahr 2009 wurden die Zuwendungen an die Frauenhäuser und deren ambulante Beratungsstellen auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen ausgereicht . Im Jahr 2010 erfolgte eine Umstellung der Förderung auf Zuwendungsbescheide . Bei der Verwendungsnachweisführung ist nun wieder eine zahlenmäßig erweiterte Aufschlüsselung der Ausgaben erforderlich. Der Verwaltungsaufwand ist sowohl bei der Nachweisführung durch die Träger als auch bei der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde erheblich gestiegen. 8. Welche und in welcher Höhe mussten Zuwendungen rückgefordert wer- den? Bitte unter Angabe des Frauenhauses, der Frauenberatungsstelle und der Höhe der Rückforderungen angeben. Zuwendungen an die Träger der Frauenhäuser waren bisher nicht zurückzufordern . 9. Wie schätzt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der kommuna- len Ebene bei der Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ein? Die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene bei der Förderung von Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen wird insgesamt als kooperativ im Interesse der Aufgabenerfüllung eingeschätzt. Die Gewährung von kommunalen Zuwendungen an die Träger von Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen ist gemäß Nummer 1.3 und 6.1 der o. g. Richtlinie eine Voraussetzung zur Gewährung von Zuwendungen des Landes in diesem Bereich. Die kommunale finanzielle Unterstützung wird im Rahmen einer freiwilligen Leistung entsprechend der verfügbaren kommunalen Haushaltsmittel in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt und in der Regel erst an die Träger ausgereicht , wenn eine Genehmigung der Kommunalaufsicht vorliegt. Die für die Träger unverzichtbaren Fördermittel werden somit meist erst in der zweiten Jahreshälfte bzw. zum Jahresende zugewiesen. Eine Anpassung der kommunalen Zuschüsse entsprechend der gestiegenen Kostenentwicklung bei den Personal- und Sachkosten der Träger erfolgte bis- 4 lang nicht. Diese gehen allein zu Lasten der Träger und können nur durch eine zusätzliche Einwerbung von Spendenmitteln ausgeglichen werden. 10. Welche Änderungen sind bei der Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen geplant und ab wann sollen diese Änderungen gelten? Auf der Grundlage der Nummer 6.6 und 6.7 der o. g. Richtlinie werden die Ergebnisse der Arbeit in den Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen jährlich von den Trägern durch einen statistischen Erhebungsbogen erfasst und in einem Sachbericht dargestellt. In einem gemeinsam geführten Erfahrungsaustausch mit dem Zuwendungsgeber werden die erreichten Ergebnisse ausgewertet und weiterentwickelt. Gemäß Nummer 6.2 der o. g. Richtlinie ist vom örtlichen Sozialhilfeträger eine Bedarfsanpassung vorzunehmen, wenn in einem zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren die Belegung des Frauenhauses mehr als 90 v. H. oder weniger als 50 v. H. beträgt. Entsprechende Anpassungen der Kapazitäten hat es in den zurückliegenden Jahren mehrfach gegeben. Für die Jahre 2012/2013 hat der Träger des Frauenhauses in Salzwedel in Abstimmung mit dem Landkreis eine Kapazitätsreduzierung von 6 auf 4 Frauenhausplätze vorgenommen. Der Träger des Frauenhauses in Zeitz hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Schließung des Frauenhauses zum 30.06.2012 angezeigt. Der Landkreis und die Stadt Zeitz sprachen sich für eine bedarfsgerechte Fortsetzung des Frauenhausangebotes aus und bemühen sich gegenwärtig um eine Trägernachfolge . Für das Jahr 2013 ff. wird gemeinsam mit den Trägern, Landkreisen und Städten sowie den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten die bedarfsgerechte Strukturentwicklung in diesem Bereich fortgeführt. Anlage 1 Förderübersicht 2006 bis 2012 - Frauenförderung Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen LK/Kreisfr. Stadt Träger Einrichtung Förderung 2006 Förderung 2007 Förderung 2008 Förderung 2009 Förderung 2010 Förderung 2011 Förderung 2012 Altmarkkreis Frauen- und Kinderhaus FH Salzwedel 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 36.000 € Salzwedel Salzwedel e.V. LK Anhalt- Frauen helfen Frauen e.V. FH Wolfen 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € Bitterfeld Wolfen amb. BS des FH Wolfen 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € Diakonie Bernburg FH Köthen 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € LK Burgenland Diakonie Naumburg-Zeitz e.V. Frauenschutzwohnung Zeitz 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 28.000 € * Frauenhaus Weißenfels e.V. FH Weißenfels 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € 60.000 € LK Börde Rückenwind e.V. Bernburg FH Wolmirstedt 68.000 € 56.667 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € amb. BS 20.000 € 26.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Stadt Dessau- Sozial-kulturelles Frauenzen- FH Dessau 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € Roßlau trum Dessau e.V. Stadt Halle Stadt Halle Frauenschutzhaus Halle 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € amb. BS des FH Halle 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € LK Harz Caritasverband Magdeburg e.V. FH Ballenstedt 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € amb. BS 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Stadt Wernigerode FH Wernigerode 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € LK Jerichower DRK Burg FH Burg 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € Land amb. BS 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € CJD Ebersbach FH Genthin 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € Stadt Stadt Magdeburg FH Magdeburg 68.000 € 68.000 € 68.000 € 84.000 € 84.000 € 84.000 € 84.000 € Magdeburg amb. BS des FH Magdeburg 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 16.000 € LK Mansfeld-Südharz ABI e.V. Sangerhausen FH Sangerhausen 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € Saalekreis Frauen helfen Frauen e.V. FH Merseburg 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € 52.000 € Merseburg amb. BS 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € 16.000 € Salzlandkreis Stadt Aschersleben FH Aschersleben 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € Rückenwind Bernburg e.V. FH Staßfurt 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € amb. BS 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Diakonie Bernburg FH Bernburg 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € LK Stendal Frauenhaus Stendal e.V. FH Stendal 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € 68.000 € LK Wittenberg AWO Wittenberg FH Reinsdorf 18.000 € 18.000 € 0¹ € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € amb. BS 16.000 € 16.000 € 0¹ € Summe 1.222.000 € 1.216.667 € 1.188.000 € 1.240.000 € 1.240.000 € 1.240.000 € 1.212.000 € ¹ keine Förderung, Träger hielt nur zwei Frauenplätze in angemieteten Zimmern vor; keinen weiteren Bedarf für eine amb. Beratungsstelle * Förderung für das 1. Halbjahr 2012 beantragt Abkürzungen: FH - Frauenhaus; BS - ambulante Beratungsstelle Förderübersicht 2010/2011 - Frauenförderung Anlage 2 Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen LK/Kreisfr. Stadt Träger Einrichtung Förd. 2010/11 Geförderte Personal- stellen Gesamtaus-gaben 2010 Landkreis/ kreisfreie Stadt Kommune sonstige Zuschüsse Eigenmittel Altmarkkreis Frauen- und Kinderhaus FH Salzwedel 52.000 € 1,75 103.216,60 € 16.000,00 € 26.000,00 € 0 € 9.216,60 € Salzwedel Salzwedel e.V. LK Anhalt-Bitterfeld Frauen helfen Frauen e.V. FH Wolfen 68.000 € 2 131.205,00 € 25.600,00 € 11.000,00 € 0 € 10.605,00 € Wolfen amb. BS des FH Wolfen 16.000 € 0,5 Diakonie Bernburg FH Köthen 36.000 € 1,5 86.500,00 € 11.300,00 € 3.000,00 € 0 € 36.200,00 € LK Burgenland Diakonie Naumburg-Zeitz e.V. Frauenschutzwohnung Zeitz 36.000 € 1,5 86.350,00 € 19.500,00 € 0 € 14.100,00 € 16.750,00 € Frauenhaus Weißenfels e.V. FH Weißenfels 60.000 € 1,875 95.000,00 € 18.000,00 € 0 € 4.400,00 € 12.600,00 € LK Börde Rückenwind e.V. Bernburg FH Wolmirstedt 68.000 € 2 146.342,83 € 38.200,00 € 0 € 0 € 20.142,83 € amb. BS 20.000 € 0,75 Stadt Dessau-Roßlau Sozial-kulturelles Frauenzen- FH Dessau 52.000 € 1,75 67.357,00 € 4.000,00 € 0 € 0 € 11.357,00 € trum Dessau e.V. Stadt Halle Stadt Halle Frauenschutzhaus Halle 68.000 € 2 215.400,00 € 0 € 0 € 0 € 131.400,00 € amb. BS des FH Halle 16.000 € 0,5 LK Harz Caritasverband Magdeburg e.V. FH Ballenstedt 68.000 € 2 207.099,77 € 26.200,00 € 0 € 53.000,00 € 39.899,77 € amb. BS 20.000 € 0,75 Stadt Wernigerode FH Wernigerode 36.000 € 1,5 84.800,00 € 5.000,00 € 0 € 9.000,00 € 34.800,00 € LK Jerichower Land DRK Burg FH Burg 52.000 € 1,75 168.425,47 € 18.750,00 € 2.000,00 € 0 € 79.675,47 € amb. BS 16.000 € 0,5 CJD Ebersbach FH Genthin 36.000 € 1,5 62.230,00 € 18.750,00 € 0 € 7.480,00 € 0 € Stadt Stadt Magdeburg FH Magdeburg 84.000 € 2,25 225.643,55 € 0 € 0 € 13.800,00 € 107.843,55 € Magdeburg amb. BS des FH Magdeburg 20.000 € 0,75 LK Mansfeld-Südharz ABI e.V. Sangerhausen FH Sangerhausen 52.000 € 1,75 88.700,00 € 17.100,00 € 9.000,00 € 0 € 10.600,00 € Saalekreis Frauen helfen Frauen e.V. FH Merseburg 52.000 € 1,75 119.730,00 € 12.500,00 € 15.700,00 € 12.480,00 € 11.050,00 € Merseburg amb. BS 16.000 € 0,5 Salzlandkreis Stadt Aschersleben FH Aschersleben 68.000 € 2 120.700,00 € 15.000,00 € 0 € 0 € 37.700,00 € Rückenwind Bernburg e.V. FH Staßfurt 36.000 € 1,5 120.765,94 € 15.000,00 € 18.000,00 € 0 € 31.765,94 € amb. BS 20.000 € 0,75 Diakonie Bernburg FH Bernburg 68.000 € 2 113.070,00 € 10.000,00 € 3.600,00 € 0 € 31.470,00 € LK Stendal Frauenhaus Stendal e.V. FH Stendal 68.000 € 2 135.800,00 € 22.225,00 € 24.900,00 € 0 € 20.675,00 € LK Wittenberg AWO Wittenberg FH Reinsdorf 36.000 € 1,5 61.800,00 € 20.000,00 € 0 € 0 € 5.800,00 € Summe 1.240.000 € 40,875 2.440.136,16 € 313.125,00 € 113.200,00 € 114.260,00 € 659.551,16 € Abkürzungen: FH - Frauenhaus; BS - Beratungsstelle Förderübersicht 2012 - Frauenförderung Anlage 2 Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen LK/Kreisfr. Stadt Träger Einrichtung Förd. 2012 Geförderte Personal- stellen Gesamt-ausgaben 2012 Landkreis/ kreisfreie Stadt Kommune sonstige Zuschüsse Eigenmittel Altmarkkreis Frauen- und Kinderhaus FH Salzwedel 36.000 € 1,5 83.580,00 € 13.000,00 € 26.000,00 € 16.800,00 € 17.780,00 € Salzwedel Salzwedel e.V. LK Anhalt-Bitterfeld Frauen helfen Frauen e.V. FH Wolfen 68.000 € 2 134.700,00 € 28.600,00 € 11.350,00 € 0 € 10.750,00 € Wolfen amb. BS des FH Wolfen 16.000 € 0,5 Diakonie Bernburg FH Köthen 36.000 € 1,5 86.000,00 € 11.300,00 € 3.000,00 € 0 € 35.700,00 € LK Burgenland Diakonie Naumburg-Zeitz e.V. Frauenschutzwohnung Zeitz 28.000 € * 1,5 53.875,00 € 10.000,00 € 0 € 7.550,00 € 8.325,00 € Frauenhaus Weißenfels e.V. FH Weißenfels 60.000 € 1,875 98.300,00 € 19.500,00 € 0 € 4.500,00 € 14.300,00 € LK Börde Rückenwind e.V. Bernburg FH Wolmirstedt 68.000 € 2 148.697,96 € 45.000,00 € 0 € 0 € 15.697,96 € amb. BS 20.000 € 0,75 Stadt Dessau-Roßlau Sozial-kulturelles Frauenzen- FH Dessau 52.000 € 1,75 79.099,00 € 8.000,00 € 0 € 0 € 19.099,00 € trum Dessau e.V. Stadt Halle Stadt Halle Frauenschutzhaus Halle 68.000 € 2 196.300,00 € 0 € 0 € 0 € 112.300,00 € amb. BS des FH Halle 16.000 € 0,5 LK Harz Caritasverband Magdeburg e.V. FH Ballenstedt 68.000 € 2 221.842,75 € 26.200,00 € 0 € 68.526,00 € 39.116,75 € amb. BS 20.000 € 0,75 Stadt Wernigerode FH Wernigerode 36.000 € 1,5 86.000,00 € 21.750,00 € 0 € 6.500,00 € 21.750,00 € LK Jerichower Land DRK Burg FH Burg 52.000 € 1,75 179.495,96 € 20.750,00 € 0 € 0 € 90.745,96 € amb. BS 16.000 € 0,5 CJD Ebersbach FH Genthin 36.000 € 1,5 69.530,00 € 18.750,00 € 0 € 0 € 14.780,00 € Stadt Stadt Magdeburg FH Magdeburg 84.000 € 2,25 234.857,00 € 0 € 0 € 14.800,00 € 120.057,00 € Magdeburg amb. BS des FH Magdeburg 16.000 € 0,5 LK Mansfeld-Südharz ABI e.V. Sangerhausen FH Sangerhausen 52.000 € 1,75 91.600,00 € 17.100,00 € 9.000,00 € 0 € 13.500,00 € Saalekreis Frauen helfen Frauen e.V. FH Merseburg 52.000 € 1,75 111.180,00 € 12.500,00 € 14.000,00 € 7.300,00 € 9.380,00 € Merseburg amb. BS 16.000 € 0,5 Salzlandkreis Stadt Aschersleben FH Aschersleben 68.000 € 2 103.500,00 € 15.000,00 € 0 € 0 € 20.500,00 € Rückenwind Bernburg e.V. FH Staßfurt 36.000 € 1,5 123.059,37 € 7.500,00 € 18.000,00 € 20.000,00 € 21.559,37 € amb. BS 20.000 € 0,75 Diakonie Bernburg FH Bernburg 68.000 € 2 105.000,00 € 10.000,00 € 3.600,00 € 0 € 23.400,00 € LK Stendal Frauenhaus Stendal e.V. FH Stendal 68.000 € 2 139.560,00 € 22.225,00 € 24.900,00 € 0 € 24.435,00 € LK Wittenberg AWO Wittenberg FH Reinsdorf 36.000 € 1,5 69.000,00 € 20.000,00 € 0 € 0 € 13.900,00 € Summe 1.212.000 € 40,375 2.415.177,04 € 327.175,00 € 109.850,00 € 145.976,00 € 647.076,04 € * Förderung nur für 1. Halbjahr 2012 beantragt Abkürzungen: FH - Frauenhaus; BS - Beratungsstelle d1095_anlage.pdf Anlage 1 Übersicht Bewilligung 2006_2012 Frauenhausförderung Anlage2 Anlage2a