Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1097 08.05.2012 (Ausgegeben am 09.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Hundegesetz und kommunale Praxis I Kleine Anfrage - KA 6/7432 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. März 2009 trat das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Kraft. Seitdem werden die Aufgaben nach diesem Gesetz von den Einheitsgemeinden , Verwaltungsgemeinschaften oder Verbandsgemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Einmalig zahlte das Land 2009 einen Pauschalbetrag in Höhe von 75.000 Euro für erforderliche Investitionen an die Kommunen, um die sich mit der Aufgabenübertragung ergebenen Mehrkosten abzugelten. Die laufenden Mehrkosten werden derzeit durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages in Höhe von 100.000 Euro abgegolten . Fachaufsichtsbehörden sind das Landesverwaltungsamt und das für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde sind seit Inkrafttreten des Hundegesetzes vom Landes- verwaltungsamt zentral registriert worden? Nach § 11 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuVO) ist das Landesverwaltungsamt für den Betrieb des Hunderegisters verantwortlich. Die einzelnen Datensätze des einheitlichen Datenbestandes werden von den örtlich zuständigen Behör- 2 den nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG) im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit verarbeitet . Von den zuständigen Behörden wurden mit Stand vom 4. April 2012 insgesamt 28.750 Hunde nach § 15 Abs. 1 GefHuG im zentralen Hunderegister erfasst . 2. Wie viele Hunde wurden seit Inkrafttreten des Hundegesetzes mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet? Von den im Hunderegister erfassten Tieren sind insgesamt 26.565 mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) nach § 2 Abs. 2 GefHuG gekennzeichnet . Anzahl gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis/kreisfreie Stadt Hunde insgesamt davon mit Transponder Magdeburg 2.427 1.893 Halle 1.694 1.658 Dessau-Roßlau 918 889 Anhalt-Bitterfeld 2.552 2.462 Bördekreis 2.728 2.603 Burgenlandkreis 2.044 1.909 Harz 2.659 2.521 Jerichower Land 1.678 1.442 Mansfeld-Südharz 2.103 1.961 Saalekreis 2.528 2.464 Salzlandkreis 2.703 2.565 Salzwedel 1.109 1.057 Stendal 1.870 1.641 Wittenberg 1.737 1.500 insgesamt: 28.750 26.565 3 3. Wie viele Wesenstests sind seit Inkrafttreten des Hundegesetzes durchgeführt worden und wie viele sind davon nicht beanstandet worden? Die anerkannt sachverständigen Personen sind verpflichtet, dem Ministerium für Inneres und Sport Angaben zum Tag und Monat der Ausstellung von Bescheinigungen über durchgeführte Wesenstests, zum Alter, Geschlecht sowie Rasse des Hundes und zu den Ergebnissen des Wesenstests zu übermitteln. Der Wohnort des Halters wird in der Statistik nicht erfasst. Die anerkannt sachverständigen Personen sind befugt, Wesenstests unabhängig vom Wohnort des Hundehalters durchzuführen. Eine Gliederung der durchgeführten Wesenstests nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann nur in Bezug auf den Wohnort der Sachverständigen vorgenommen werden. Da zwei anerkannt sachverständige Personen ihren Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt haben (Hamburg und Teltow), sind die von diesen Sachverständigen durchgeführten Wesenstests (insgesamt drei Tests) in der nachfolgenden Übersicht nicht enthalten. Anzahl gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis/kreisfreie Stadt durchgeführte Wesenstests davon nicht bestanden Magdeburg 276 14 Halle 0 0 Dessau-Roßlau 25 0 Anhalt-Bitterfeld 57 5 Bördekreis 39 0 Burgenlandkreis 51 1 Harz 0 0 Jerichower Land 111 1 Mansfeld-Südharz 0 0 Saalekreis 186 1 Salzlandkreis 262 7 Salzwedel 0 0 Stendal 153 2 Wittenberg 106 3 ges.: 1.266 34 4 4. Wie viele Sachverständige sind dazu berechtigt, in Sachsen-Anhalt We- senstests durchzuführen und wo sind die genannten Sachverständigen ansässig? Derzeit sind 24 Personen amtlich anerkannt im Sinne von 10 Abs. 1 GefHuG. Diese sind ansässig in: Aken, Bernburg, Dessau-Roßlau, Gräfenhainichen, Gröbzig, Hamburg, Havelberg, Iden, Lostau, Magdeburg, Memleben, Merseburg , Osterburg, Ostrau (Saalkreis), Teltow, Rogätz, Schleberoda, Schönebeck, Sennewitz, Werben und Zerbst. Das Verzeichnis der anerkannt sachverständigen Personen und Einrichtungen ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Sport für jedermann einsehbar. 5. Wie viele Sachkundeprüfungen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes bean- tragt, abgelegt und bestanden worden? Bei dem für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständigen Landesverwaltungsamt sind insgesamt 362 „Anträge“ auf Abnahme der Sachkundeprüfung eingegangen, von denen sich 47 „Anträge“ noch in Bearbeitung befinden und 315 bereits abschließend bearbeitet wurden. 229 Personen haben die Sachkundeprüfung bestanden. In vier Fällen wurde die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestanden. In 82 Fällen wurde die Prüfung aufgrund von vom Antragsteller zu vertretenden Gründen nicht bzw. nicht abschließend durchgeführt. 6. Wie viele Ordnungswidrigkeiten sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund welcher Tatbestände eingeleitet worden? Die Antworten bitte tabellarisch zusammenfassen und nach Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern. Da das GefHuG eine Datenerhebung hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten nicht vorsieht, können statistische Angaben in Bezug auf Anzahl, Tatbestand und Verteilung der nach dem Gesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem Hunderegister nicht erhoben werden. Daher wird die Frage im Wesentlichen anhand bereits unabhängig von der Kleinen Anfrage durchgeführter Erhebungen beantwortet. Siehe Anlage (Anzahl gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten). 5 Anlage Kalenderjahre 2009, 2010, 2011 Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren Landkreis, kreisfreie Stadt Nummer des Owi-Tatbestandes nach § 16 Abs. 1 GefHuG eingeleite Verfahren 2009 eingeleite Verfahren 2010 eingeleite Verfahren 2011 Magdeburg 5 1 1 19 57 34 Landeshauptstadt MD ins- ges.: 0 58 35 Halle 4 1 3 5 23 10 7 1 1 8 1 2 11 3 1 12 15 4 7 19 54 73 102 Stadt HAL insges.: 73 103 125 Dessau-Roßlau 5 3 2 19 3 8 10 Stadt DE insges.: 3 11 12 Anhalt-Bitterfeld 1 15 23 39 2 2 4 13 29 72 5 9 7 5 19 12 11 22 LK ABI insges.: 51 70 138 Bördekreis 1 26 4 26 2 3 3 1 4 13 47 52 5 27 15 2 6 3 1 8 2 12 1 15 2 17 1 19 8 15 8 LK BK insges.: 84 81 92 Burgenlandkreis 1 3 11 70 2 2 10 3 2 10 4 15 61 5 1 6 2 8 1 12 2 15 1 19 4 LK BLK insges.: 7 29 159 6 Harz 1 21 17 47 2 2 4 26 27 68 5 24 5 5 6 5 1 3 8 1 12 1 15 1 19 8 13 18 LK HZ insges.: 84 65 144 Jerichower Land 1 6 11 4 5 11 5 3 2 6 1 1 19 16 30 LK JL insges.: 0 31 55 MansfeldSüdharz 1 24 96 59 2 22 4 11 3 44 4 21 119 110 5 19 11 13 6 5 3 8 1 19 11 13 LK MSH insges.: 135 241 210 Saalekreis 1 15 23 3 1 4 17 22 5 1 16 5 11 1 19 9 15 LK SK insges.: 2 57 66 Salzlandkreis 1 12 52 44 3 16 24 4 9 79 75 5 8 13 4 6 1 19 3 13 24 LK SLK insgs.: 32 173 172 Salzwedel 1 18 12 4 20 22 5 2 3 6 1 1 11 1 19 10 7 LK SAW insges.: 1 52 44 7 Stendal 1 2 64 55 2 9 3 8 4 60 120 106 5 3 8 6 6 1 7 1 8 1 1 1 11 1 12 7 4 15 2 19 3 89 LK SDL insges.: 75 203 274 Wittenberg 1 6 1 2 1 4 8 5 5 20 6 6 5 10 11 1 17 2 19 22 26 LK WB insges.: 0 62 51 Land insgesamt: 547 1.236 1.577