Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1099 08.05.2012 (Ausgegeben am 09.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Waffenbesitz Kleine Anfrage - KA 6/7441 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung stellt in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge (Drs. 6/758) im Punkt 3 fest, „Die Mitgliedschaft in einer Reservistenkameradschaft ist nicht Gegenstand der Überprüfung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Waffengesetz“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist diese Antwort der Landesregierung so zu verstehen, dass die Mitglied- schaft in einer Reservistenkameradschaft die Voraussetzung zum Führen und für den Besitz von Waffen erfüllt? Nein. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz von Waffen werden nach § 4 Waffengesetz (WaffG) geprüft. Danach setzt eine Erlaubnis unter anderem voraus, dass die Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 1 WaffG), die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen sowie die erforderliche Sachkunde (§ 7 WaffG) und ein Bedürfnis (§ 8 WaffG) nachgewiesen haben. 2. Wie viele Besitzer von Waffen sind in Sachsen-Anhalt registriert? In Sachsen-Anhalt sind 28.290 Personen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Stand 01.01.2012). 2 3. Über wie viele Waffen verfügen die im Land registrierten Waffenbesitzer insgesamt und wie viele sind davon Lang- und Kurzwaffen? Die im Land registrierten Waffenbesitzer verfügen über insgesamt 116.969 Waffen , davon sind 83.421 Lang- und 33.548 Kurzwaffen (Stand 01.01.2012). 4. Wie viele jagdberechtigte Personen mit gültigem Waffenschein sind im Land registriert? Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG) erteilt. In Sachsen-Anhalt sind keine jagdberechtigten Personen mit gültigem Waffenschein registriert. Jagdberechtigt sind im Regelfall Personen, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger ). Nach § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG werden durch Jäger erworbene Waffen in einer Waffenbesitzkarte eingetragen. Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Einund Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Jagdschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen (§ 13 Abs. 6 WaffG). 5. Wie viele Waffen befinden sich insgesamt im Besitz der im Land registrier- ten jagdberechtigten Personen mit Waffenschein? Keine, da es in Sachsen-Anhalt keine jagdberechtigten Personen mit Waffenschein gibt; vgl. Antwort zu Frage 4. 6. Wie viele Schützen- bzw. Sportschützenvereine sind im Land registriert und wie groß ist deren Mitgliederzahl? Schützen- bzw. Sportschützenvereine sind im Land waffenrechtlich nicht registriert . Nach Angaben der im Land Sachsen-Anhalt tätigen Verbände sind insgesamt 487 Vereine/Gruppen/Arbeitsgemeinschaften/Kameradschaften mit rund 21.500 Mitgliedern organisiert. Im Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e. V. - unter dem Dachverband des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB) - sind 371 Vereine mit rund 17.750 Mitgliedern organisiert. Im Bund der Militär- und Polizeischützen e. V. (BDMP) - Landesverband Sachsen -Anhalt sind 90 Schießleistungsgruppen mit ca. 3.000 Mitgliedern organisiert . Im Bund Deutscher Sportschützen 1975 e. V. (BDS) - Landesverband SachsenAnhalt sind 25 Vereine mit rund 600 Mitgliedern organisiert. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ist in SachsenAnhalt mit einer Reservistenarbeitsgemeinschaft und 14 Mitgliedern organisiert. Der Kyffhäuserbund e. V. ist mit drei Kameradschaften und 94 Mitgliedern in Sachsen-Anhalt organisiert. 3 7. Wie viele Waffen befinden sich in Privatbesitz von Mitgliedern der Schüt- zen- und Sportschützenvereine? Schützen- bzw. Sportschützenvereine im Land sind in Besitz von insgesamt 9.216 Waffen, davon 7.791 Lang- und 1.425 Kurzwaffen (Stand 01.01.2012). 8. Wie viele Waffen sind Bezug nehmend auf Frage 5 und 8 Kurz- bzw. Langwaffen? Keine; vgl. Antwort zu Frage 5. 9. Wie viele Waffen befinden sich im Besitz von sonstigen berechtigen Per- sonen und davon im Besitz von Mitgliedern einer Reservistenkameradschaft ? Sonstige berechtigte Personen sind im Besitz von 4.392 Waffen (Stand 01.01.2012). Wie viele dieser Erlaubnisberechtigten gleichzeitig Mitglieder einer Reservistenarbeitsgemeinschaft sind, und wie viele Waffen dieser Personenkreis berechtigt besitzt, ist behördlich nicht bekannt.