Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1104 08.05.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Internationale Polizeimissionen - Force Generation, Training, Begleitung und Nachsorge Kleine Anfrage - KA 6/7454 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Einsatzort Ausland gehört heute zum Alltag auch der Polizei Sachsen-Anhalts. Neben internationalen Polizeimissionen im Rahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen beteiligt sich Sachsen-Anhalt auch an bilateralen Projekten, wie z. B. derzeit in Afghanistan. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Landesregierung seit 1990 entsandt? Bitte schlüsseln Sie nach Jahr, Mission, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf. Es wurden bislang in 113 Fällen Polizeivollzugsbeamte in Internationale Polizeimissionen entsandt. 2 Jahr1 Mission2 Geschlecht Al- ter3 Amtsbe- zeichnung 1990 -1996 keine UNMIBH männlich 33 PHK 1997 UNMIBH männlich 42 PHK 1998 keine UNMIK männlich 44 PHK UNMIBH männlich 36 PHK UNMIBH weiblich 35 PK’in 1999 UNMIBH männlich 30 KHM UNMIBH weiblich 39 KK’in UNMIBH männlich 44 PHK UNMIBH männlich 37 PK UNMIK männlich 32 POK UNMIK männlich 40 KOK 2000 WEU Albanien männlich 36 PHK UNMIBH männlich 32 KHM UNMIBH männlich 28 POK UNMIK weiblich 37 PK’in UNMIK männlich 46 PHK UNMIK männlich 38 PHK UNMIK männlich 36 PR UNMIK männlich 31 PK UNMIK männlich 30 POK 2001 UNMIK männlich 40 PHK UNMIBH männlich 45 PHK UNMIBH männlich 33 KHK UNMIK männlich 30 KHM UNMIK männlich 40 PHK UNMIK weiblich 38 KOK’in 2002 UNMIK männlich 46 KOK UNMIK männlich 46 PHM UNMIK männlich 47 KOK UNMIK männlich 48 KHK UNMIK männlich 43 KOK UNMIK männlich 39 KHK UNMIK männlich 45 KOK 2003 UNMIK männlich 28 PK 1 Das Jahr bezieht sich auf das Jahr der Entsendung. 2 zu den verwendeten Abkürzungen vgl. Anlage 1 3 Das Alter bezieht sich auf das Alter zum Zeitpunkt der Entsendung. 3 Jahr1 Mission2 Geschlecht Alter 3 Amtsbezeichnung UNMIK männlich 38 PHK EUPM männlich 47 PHK EUPM männlich 43 PK UNMIK männlich 40 KK UNMIK männlich 43 PK UNMIK männlich 38 KHK UNMIK männlich 33 KOK UNMIK männlich 38 KOK UNMIK männlich 50 POR EUPM männlich 48 PHK EUPM weiblich 43 KK’in EUPM männlich 53 KHK GPPO AFG männlich 39 PHK GPPO AFG männlich 42 PHK 2004 UNOMIG Georgien männlich 49 PHK EU AMIS Sudan weiblich 41 PK’in UNMIK männlich 55 PD UNMIK männlich 34 KHM UNMIK männlich 28 KK UNMIK männlich 30 KOK UNMIK weiblich 31 KOK’in UNMIK männlich 45 KOK 2005 GPPO AFG männlich 41 PHK GPPO AFG männlich 52 LPD GPPO AFG männlich 45 PK GPPO AFG männlich 41 PHK GPPO AFG männlich 45 PHK GPPO AFG männlich 45 PHK GPPO AFG männlich 51 PHK GPPO AFG männlich 41 KHK UNMIK männlich 40 KOK UNMIK männlich 41 KHK UNMIK männlich 48 KOK UNMIK männlich 35 POK UNMIK weiblich 31 KOK’in UNAMID Sudan männlich 55 KHK UNAMID Sudan männlich 40 KOK 2006 UNAMID Sudan männlich 35 KK GPPT AFG männlich 57 PHK 2007 GPPT AFG männlich 44 PK 4 Jahr1 Mission2 Geschlecht Alter 3 Amtsbezeichnung GSVP Brüssel männlich 53 LPD GSVP AFG männlich 53 LPD UNMIK männlich 35 PHK EUPM männlich 39 POK EUPOL AFG männlich 44 PK GPPT AFG männlich 51 PHK GPPT AFG männlich 44 KHK GPPT AFG männlich 34 PHM GPPT AFG männlich 34 PHM EUPOL RoL AFG männlich 58 PD EUPOL AFG männlich 57 KHK EUPOL AFG männlich 52 PHK EUPOL AFG männlich 43 PHK EULEX Kosovo männlich 42 KOK EULEX Kosovo männlich 47 PK 2008 UNMIK Kosovo männlich 47 PK EUMM männlich 43 KOK GPPT AFG männlich 38 KOK GPPT AFG männlich 31 PK GPPT AFG männlich 35 PHM 2009 EUPOL AFG männlich 35 POK UNMIL männlich 45 KHK UNMIL männlich 39 KOK EULEX Kosovo weiblich 29 PK’in EUPOL AFG männlich 47 PK GPPT AFG männlich 40 PK GPPT AFG männlich 40 PK GPPT AFG männlich 36 PHM 2010 GPPT AFG männlich 36 PHM GPPT AFG männlich 59 KHK GPPT AFG männlich 55 PHK GPPT AFG männlich 34 PHM GPPT AFG weiblich 28 PK’in GPPT AFG männlich 49 PK EUPOL AFG männlich 49 PK UNMIL männlich 51 KOK 2011 EULEX Kosovo männlich 46 POR GPPT AFG männlich 58 PHK 2012 GPPT AFG männlich 46 PHK 5 Darüber hinaus ist ein Polizeivollzugsbeamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, seit 2003 für Tätigkeiten bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) freigestellt. In diesem Zusammenhang war er in folgenden Missionen tätig: OSZE Mission in Kroatien 2003 - 2005 OSZE Mission in Kirgistan 2005 - 2006 OSZE Mission in Georgien 2007 - 2009 OSZE Mission in Aserbaidschan 2009 - 2011 Seit 2012 ist er im Hauptquartier der OSZE in Wien tätig. 2. Wie hoch hätte demgegenüber die Beteiligungsstärke des Landes Sachsen -Anhalt nach dem Königsteiner Schlüssel in den einzelnen Missionen und Jahren sein sollen? Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich mit bis zu 910 Polizeivollzugsbeamten an internationalen Friedensmissionen. Diese werden gegenwärtig bis zum 450. Polizeivollzugsbeamten zu 1/3 durch den Bund und zu 2/3 durch die Länder, ab dem 451. Polizeivollzugsbeamten zu gleichen Teilen gestellt. Die Beiträge der Bundesländer berechnen sich grundsätzlich nach dem „Königsteiner Schlüssel“ in der jeweils gültigen Fassung. Im Falle einer gleichzeitigen Beteiligung an mehreren Polizeimissionen ist ein Ausgleich der Personalbeiträge zwischen den Missionen möglich. Aus diesem Grund wird nicht gesondert erfasst, wie hoch die Beteiligungsstärke des Landes Sachsen-Anhalt in den einzelnen Missionen hätte sein sollen. Auch eine Berechnung auf Jahre bezogen ist nicht möglich, da die Gesamtstärke der einzelnen Missionen sowie die Beteiligungsstärke des Landes Sachsen-Anhalt durch Aus- und Einreisen auch unterjährig Schwankungen unterliegt. 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Aus- landseinsätze gemeldet? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf. Beamte, die sich für eine Auslandsverwendung in internationalen Friedensmissionen und im internationalen Krisenmanagement interessieren, bewerben sich um die Aufnahme in den Personalpool für polizeiliche Auslandsverwendung . Hierfür haben sich bisher 152 Polizeivollzugsbeamte, ein Beschäftigter und 2 Verwaltungsbeamte beworben. Jahr Geschlecht Alter Amtsbezeichnung Männlich 41 PHK Männlich 32 PHK 1996 Männlich 46 KHK Männlich 38 PHK 1997 Männlich 40 PHM 6 Jahr Geschlecht Alter Amtsbezeichnung Männlich 30 PK Männlich 32 POK Männlich 43 POK Männlich 38 KR Männlich 40 PHK Männlich 43 POK Männlich 36 POM Männlich 35 POK Männlich 35 PHK Männlich 28 POM Männlich 42 PHK Männlich 29 KOM Männlich 35 PHK Männlich 38 KOM 1998 Weiblich 34 POM’in Männlich 38 KHM Männlich 37 PK Männlich 36 POM Männlich 33 PK Männlich 25 PK Männlich 31 POM Männlich 38 PM Männlich 36 POM Männlich 36 KHM Männlich 39 KHK Männlich 40 PM Männlich 48 PHK Männlich 35 PK Männlich 38 PK Männlich 30 PK Weiblich 35 KHM’in 1999 Weiblich 37 KOM’in Männlich 39 POK Männlich 29 PK Männlich 45 KOK Männlich 29 KK Männlich 28 KK Männlich 35 POK Männlich 28 POK Männlich 35 KOK Männlich 37 KOK 2000 Männlich 34 PK 7 Jahr Geschlecht Alter Amtsbezeichnung Männlich 36 KOM Männlich 28 KM Männlich 29 KM Männlich 35 KHM Männlich 35 KK Männlich 39 KOM Männlich 38 KHM Männlich 35 POM Weiblich 29 KK’in Männlich 32 KK Männlich 48 KK Männlich 36 KK Männlich 37 KHK Männlich 40 PHM Männlich 28 PM Weiblich 27 KK’in 2001 Weiblich 35 POM’in Männlich 44 KK Männlich 51 PD Männlich 36 KOK Männlich 38 POK Männlich 30 KK Männlich 28 POM Männlich 30 KK Männlich 27 PM Männlich 30 KK Männlich 36 KK Männlich 43 KOK Männlich 28 PM Männlich 48 POR Männlich 46 PHK 2002 Männlich 45 PHM Männlich 40 POK Männlich 46 PHK Männlich 32 PK Männlich 43 PHK Männlich 29 PK Männlich 29 POM Männlich 26 KK Männlich 28 PK Männlich 40 POM 2003 Männlich 37 KOK 8 Jahr Geschlecht Alter Amtsbezeichnung Männlich 30 PM Männlich 29 POM Männlich 35 POK Männlich 38 PHM Männlich 28 PM Männlich 32 KOM Männlich 33 KK Männlich 38 KOK Weiblich 26 PM’in Männlich 42 KR Männlich 38 KHM Männlich 33 POM Männlich 29 KK Männlich 28 PM Männlich 45 KHK Männlich 38 KHM Männlich 32 KOK Männlich 39 POK Männlich 31 POK 2004 Weiblich 29 KOK’in Männlich 50 LPD Männlich 28 KK Männlich 29 KK Männlich 31 KOM Männlich 35 KOM Männlich 35 KHM 2005 Männlich 32 POM Männlich 28 PK Männlich 36 PHM Männlich 37 POK Männlich 45 PR 2006 Männlich 32 PK Männlich 32 PM Männlich 38 KK 2007 Männlich 39 PsyR Männlich 29 PK Männlich 30 PK Männlich 30 POM Männlich 35 PHM 2008 Weiblich 28 PK’in Männlich 35 KOK 2009 Männlich 33 KOK 9 Jahr Geschlecht Alter Amtsbezeichnung Männlich 29 PK Männlich 42 PHM Männlich 32 POM Männlich 45 ORR Männlich 45 KR Männlich 32 PHM Männlich 33 POK Männlich 36 PK Weiblich 38 KOK’in Weiblich 25 PK’in Weiblich 38 KOK’in Weiblich 30 POM’in Männlich 28 PK Männlich 28 PK Männlich 34 Angestellter Männlich 32 PK 2010 Männlich 38 PR Männlich 33 PK Männlich 28 PK Männlich 40 POK Männlich 35 PK Männlich 29 PK Weiblich 35 PK’in 2011 Weiblich 25 PM’in Werbung und Rekrutierung 4. Wie hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandsein- sätze geworben? Beschreiben Sie bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaßnahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen . Die Landesregierung nutzt verschiedene Maßnahmen, um für die Teilnahme an Internationalen Polizeimissionen zu werben. In den letzten drei Jahren wurden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt , bei denen ca. 200 Personen erreicht werden konnten. Darüber hinaus erfolgen in den Polizeibehörden und -dienststellen Erfahrungsberichte und Präsentationen von Missionsteilnehmern. Auch bei Tagen der offenen Tür der Landesregierung, der Polizeibehörden und –einrichtungen, beim Sachsen-Anhalt-Tag sowie beim Berufsinformationstag an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist regelmäßig auch ein Informationsstand zu Internationalen Polizeimissionen präsent. 10 Ferner gibt es Informationsmaterialien, wie ein Sonderheft des Polizeikuriers, zum Thema. Geworben wird auch im polizeiinternen Intranet. Auf diese Informationen kann jeder Polizeibedienstete zugreifen. Die Werbemaßnahmen richten sich an alle Bediensteten der Landespolizei. 5. Mit welchen Maßnahmen bewirbt die Landesregierung gezielt Polizeibe- amtinnen und -beamte des höheren Dienstes, die dem Anforderungsprofil der EU bzw. der UN entsprechen? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 4. Gesonderte Werbemaßnahmen für Angehörige der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, erfolgen nicht. 6. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, pensionierte Polizeibe- amtinnen und -beamte mit in Auslandsmissionen einzubeziehen? Das Thema wurde im Rahmen der 224. Sitzung des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 28./29. Oktober 2009 in Dresden erörtert und diskutiert. Auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurde der Aufbau eines Auslandsverwendungspools für pensionierte Polizeivollzugsbeamte bei den Landesbehörden angeregt. Danach sollten die Länder den Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Laufbahngruppe 2 vor Eintritt in den Ruhestand einen entsprechenden Fragebogen vorlegen und deren Daten in einer Datenbank erfassen, um im Bedarfsfall dem BMI Vorschläge für deren Beratereinsatz zu unterbreiten . Ein Beschluss wurde nicht gefasst, da die Maßnahme seinerzeit nicht für erforderlich gehalten wurde. Die Landesregierung steht dem Aufbau eines Auslandsverwendungspools für pensionierte Beamte insbesondere wegen des hohen Aufwands kritisch gegenüber. Pensionierte Polizeivollzugsbeamte können sich aber beim Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) für die Teilnahme an Mandaten im Rahmen des ZIF bewerben. Die hierfür erforderliche Freistellungserklärung des Dienstherrn wird regelmäßig erteilt. 7. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Landesregierung für Auslandseinsätze? Die Landesregierung setzt keine materiellen und immateriellen Anreize für Auslandseinsätze . Auswahl 8. Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden und sowie die Auswahl der Do- zenten des länderspezifischen Eignungsauswahlverfahrens aus? Die in internationalen Friedensmissionen eingesetzten Polizeibediensteten stehen häufig im Brennpunkt ethnischer, religiöser, sozialer und wirtschaftlicher 11 Konflikte sowie Krisen, die unter anderem von Kriminalität, Vertreibung und menschlichem Elend geprägt sind. Neben polizeilichem Fachwissen, verbunden mit einem hohen Maß an Professionalität , müssen die Bewerberinnen und Bewerber die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Mission sowie einheitlich folgende Grundsatzanforderungen und Qualifikationen für internationale Friedensmissionen erfüllen: • Mindestdienstzeit von 8 Jahren (einschl. Vorbereitungsdienst) • gute körperliche Verfassung hinsichtlich außergewöhnlicher Belastungen im Einsatzgebiet. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen im Ausdauerbereich die altersbedingten Anforderungen des „Cooper-Tests“ erfüllen. • nachgewiesene gesundheitliche Eignung für einen (längerfristigen) Einsatz im Ausland einschließlich des Nachweises der abgeschlossenen Durchführung der vorgeschriebenen Impfungen • ausgeprägte englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (einsatzbedingt sind auch andere Sprachen möglich) • Kenntnisse über die Mandatgeber EU/VN • PC-Grundkenntnisse • Fahrerlaubnis, ggf. Befähigung zum Lenken geländegängiger Fahrzeuge • hohe Stressstabilität und Selbstdisziplin • Konfliktfähigkeit • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Motivation • ausgeprägte psychophysische Belastbarkeit und Stabilität • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und Improvisationsvermögen • stabile soziale Verhältnisse • Bereitschaft, den Dienst unter schwierigsten Lebens- und Arbeitsbedingun- gen zu verrichten und entsprechende Frustrationstoleranz • gepflegtes äußeres Erscheinungsbild • vorbildliches Auftreten • keine engen persönlichen Beziehungen in das Einsatzgebiet (z. B. familiäre Bindungen wie Verwandte ersten Grades; Lebenspartnerschaften) 12 Ein Eignungsauswahlverfahren wird grundsätzlich einmal jährlich durchgeführt und dauert drei Tage. Tag 1: Assessment-Center Tag 2: Englischtest Tag 3: Medizinischer Test Im Rahmen des Assessment-Centers wird die soziale und interkulturelle Kompetenz der Bewerber überprüft; das Assessment-Center gliedert sich in die Module : 1. Strukturiertes Interview • Gesprächseinstieg • Selbstvorstellung • Berufsbezogene und biografische Fragen • Fragen zum Allgemeinwissen • Stellungnahme zu kritischen Alltagssituationen im Polizeidienst 2. Rollenspiele 3. Gruppendiskussion Die Bewerber werden im Assessment-Center nach folgenden Kriterien bewertet : • Belastbarkeit / Stressstabilität • Kommunikationsfähigkeit • Motivation • Selbstkontrolle • Selbstständigkeit • Teamfähigkeit • Konfliktfähigkeit • Flexibilität • Einfühlungsvermögen. Die Auswahlkommission im Assessment-Center setzt sich wie folgt zusammen: 1. Leiter der Auswahlkommission 2. Vertreter der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt 3. Vertreter des Internationalen Zentrums Land Sachsen-Anhalt 4. Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport 5. Vertreter des Hauptpersonalrats 6. Vertreter des Personalpools Auslandsverwendungen Der Auswahlkommission soll mindestens eine Frau angehören. Für die Mitglieder der Auswahlkommission erfolgt eine eintägige Schulung zu • Ablauf und Inhalt der Auswahlverfahren, 13 • Grundlagen der Personalauswahl, • Modulen des mündlichen Teils des Assessment-Centers, • Beurteilungs- und Bewertungskriterien und deren Anwendung, • Methodischen Aspekten wie Fragetechniken/ -inhalte, • Leistungserfassung und -bewertung mit praktischen Übungen. Im Rahmen des Englischtests wird geprüft, ob die Bewerberin / der Bewerber in der Lage ist, Englisch als Amtsprache zu lesen, zu schreiben und zu sprechen. Der Grad der Beherrschung der englischen Sprache sollte der Stufe 3 nach der Niveaustufenbeschreibung des UNIcert® entsprechen. Das Design des Englischtests wurde an die üblichen Überprüfungsverfahren der Vereinten Nationen angelehnt. Der Test gliedert sich in die Bestandteile: • Verstehendes Lesen • Verstehendes Hören • Verfassen eines Berichts • Interview/Präsentation. Diese Auswahlkommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: • Leiter der Kommission (Diplom-Sprachmittler) und • zwei spracherfahrene Vertreter des Personalpools Auslandverwendungen. Im Rahmen der medizinischen Untersuchung wird die Eignung für Tätigkeiten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen überprüft. Die Untersuchung führt der Polizeiärztliche Dienst durch. 9. Auf welchen Gebieten werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ge- prüft? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 8. 10. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlver- fahren seit Bestehen durchlaufen? Aus den Jahren 1996 und 1997 liegen keine Aufzeichnungen vor. Seit dem Jahr 1998 haben insgesamt 106 Polizeibedienstete das Eignungsauswahlverfahren durchlaufen, davon 96 Männer und 10 Frauen. 11. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsauswahlver- fahren bestanden? Bitte schlüsseln Sie nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad auf. Seit dem Jahr 1998 haben insgesamt 62 Polizeibedienstete das Eignungsauswahlverfahren bestanden und sind in den Personalpool Auslandsverwendung aufgenommen worden. 14 Nr. Alter (heute) Geschlecht letzte Amtsbezeichnung 1 57 Männlich PHK 2 42 Männlich KHK 3 40 Männlich PHK 4 44 Männlich POK 5 38 Männlich KOK 6 38 Weiblich KOK’in 7 47 Männlich KHK 8 45 Männlich ORR 9 52 Männlich KOK 10 48 Männlich KHK 11 46 Männlich KOK 12 32 Weiblich PK’in 13 49 Männlich PK 14 41 Männlich KOK 15 37 Weiblich PR’in 16 47 Männlich POR 17 35 Männlich POM 18 42 Männlich PK 19 46 Männlich KOK 20 34 Männlich PK 21 43 Männlich KHM 22 39 Männlich POK 23 54 Männlich KOK 24 48 Männlich PHK 25 43 Männlich KK 26 29 Weiblich PK’in 27 45 Weiblich KOK’in 28 41 Männlich PR 29 38 Männlich POK 30 47 Männlich KK 31 51 Männlich PK 32 56 Männlich PHK 33 41 Männlich KHM 34 38 Männlich PHM 15 Nr. Alter (heute) Geschlecht letzte Amtsbezeichnung 35 35 Männlich KK 36 41 Männlich POK 37 47 Männlich PHK 38 47 Männlich PHK 39 51 Männlich PHK 40 62 Männlich PHK 41 47 Männlich KOK 42 46 Weiblich POM’in 43 51 Männlich PK 44 45 Männlich KK 45 31 Männlich PK 46 46 Männlich PHK 47 61 Männlich PD 48 55 Männlich PHM 49 47 Weiblich PK’in 50 60 Männlich KHK 51 47 Männlich KHK 52 48 Männlich PsyR 53 35 Männlich PK 54 45 Männlich PHM 55 46 Männlich KOK 56 58 Männlich LPD 57 48 Männlich POK 58 49 Männlich KD 59 45 Weiblich KOK’in 60 57 Männlich PHK 61 49 Männlich PHK 62 47 Männlich PHK Von diesen 62 Personen sind 23 Personen zwischenzeitlich aus verschiedenen Gründen aus dem Personalpool Auslandsverwendungen ausgeschieden. 12. Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert? Im Rahmen des Assessment-Centers werden folgende Kriterien bewertet: • Belastbarkeit/Stressstabilität 16 • Kommunikationsfähigkeit • Motivation • Selbstkontrolle • Selbstständigkeit • Teamfähigkeit • Konfliktfähigkeit • Flexibilität • Einfühlungsvermögen. Jedes Kriterium wird in je zwei unterschiedlichen Modulen des Auswahlverfahrens von allen Kommissionsmitgliedern bewertet. Aus den Einzelbewertungen ergeben sich für jedes Kriterium zwei Mittelwerte. Der Durchschnitt dieser beiden Mittelwerte stellt jeweils den Skalenendwert für jedes Kriterium dar. Es wird die Summe aus den Skalenendwerten über alle neun Skalen sowie die Anzahl der negativen Abweichungen von den jeweiligen Mindestanforderungen pro Skala ermittelt. Als nicht geeignet gilt ein Bewerber, der • in mehr als vier Kriterien nicht die Mindestanforderungen erzielt • nicht mindestens einen Summenwert von 25,0 über alle neun Kriterien er- reicht • in einem Kriterium eine negative Abweichung von 1,5 oder mehr aufweist. Der Englischtest gliedert sich in die Bestandteile: • Verstehendes Lesen • Verstehendes Hören • Verfassen eines Berichts • Interview/Präsentation. Für jeden Teil können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Die Leistungen der Bewerber in den einzelnen Testteilen werden jeweils von zwei Kommissionsmitgliedern unabhängig voneinander bewertet und jeweils zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Nach Abschluss des Englischtests spricht die Kommission eine Bewertung nach folgenden Kriterien aus: • 60 % in allen vier Teilen des Tests = uneingeschränkt empfohlen • 40 % in allen vier Teilen des Tests = bedingt empfohlen • < 40 % ab nur einem der vier Teile des Tests = nicht empfohlen Zwei Beamte, die das Assessment-Center erfolgreich durchlaufen haben, bei denen aber die Zielsprachenkompetenzen im Ergebnis des Englischtests als bedingt ausreichend bewertet wurde, sind in den sogenannten Förderpool Fremdsprachenkompetenz aufgenommen worden. Sie erhalten vom Land eine besondere Förderung zur Verbesserung ihrer Sprachkompetenzen. 17 Polizeivollzugsbeamte mit psychischen Erkrankungen und Störungen sowie derartigen Vorerkrankungen, die eine herabgesetzte psychische Belastung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen in der Missionsverwendung vermuten lassen, sind für einen Einsatz bei Friedensmissionen gesundheitlich nicht geeignet. 13. Haben Sie das Eignungsauswahlverfahren jemals an veränderte Anforderungen adaptiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie? Zuletzt wurde das Auswahlverfahren für die soziale und interkulturelle Kompetenz im Jahr 2004 komplett überarbeitet und an die Anforderungen eines modernen Assessment-Centers angepasst. Der Bestand an Testaufgaben für den Englischtest wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und anderen Experten sowie Muttersprachlern ständig erweitert und überprüft. 14. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten wählen Sie Ih- re Trainer und Dozenten aus? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 8. 15. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte Ihres Landes, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde, trotzdem entsandt wurden? Wenn ja, erläutern Sie bitte die Fälle und Beweggründe. Nein. Begleitung und Kontakt zur entsendenden Dienststelle 16. Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten? Die den entsandten Polizeibediensteten übertragenen Dienstposten werden für die Dauer ihrer Auslandsverwendung grundsätzlich nicht nachbesetzt. Die Aufgaben sind vom jeweiligen Abwesenheitsvertreter oder durch vorübergehende Verlagerung in andere Aufgabenbereiche oder durch Aufgabenübertragung an Einzelne möglichst umfassend zu kompensieren. Im Anschluss an die Auslandsverwendung kehren die entsandten Polizeibediensteten auf die ihnen übertragenen Dienstposten zurück. 17. Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Aus- landseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Gründe für das Entstehen von Mehrarbeit werden nicht erfasst. Es ist aber davon auszugehen, dass den Kolleginnen und Kollegen durch den Auslandseinsatz von Polizeibediensteten keine Mehrarbeit entsteht. Soweit dies im Einzelfall doch auftritt, richtet sich die Vergütung von Mehrarbeit nach den Bestimmungen des § 63 Abs. 2 Landesbeamtengesetz. 18 18. Stellt die Landesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz wäh- rend des Auslandseinsatzes zu überbrücken? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung zu Frage 16. 19. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um etwaige Prob- leme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und - beamten mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu erörtern und zu lösen? Den Vorgesetzten der Entsendedienststellen obliegt auch weiterhin eine Fürsorgepflicht . Sie sind daher z. B. gehalten, Gesprächs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote zu unterbreiten. Um die Kontaktpflege und die stetige Information über Aktuelles in der Landespolizei sicherzustellen, werden diesen Polizeibediensteten Ansprechpartner der personalführenden Polizeibehörde / -einrichtung benannt, welche die Bediensteten vor der Entsendung, während der Auslandsverwendung und nach Rückkehr betreuen. Dies umfasst auch die Unterrichtung der Polizeibediensteten über relevante Stellenausschreibungen, Behördenpublikationen und maßgebliche Veränderungen in ihrer Dienststelle und die Einladung zu Veranstaltungen des abordnenden Arbeitsbereiches. Auch die betroffenen Polizeibediensteten sind verpflichtet, einen regelmäßigen Kontakt zur entsendenden Dienststelle aufrecht zu erhalten. Psychologische und Seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz 20. Wie werden die von Ihnen entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote? Polizeivollzugsbeamte werden vor einem Auslandseinsatz auf ihre gesundheitliche Eignung für die Auslandsverwendung polizeiärztlich untersucht. Hierbei sind Polizeivollzugsbeamte mit psychischen Erkrankungen und Störungen sowie derartigen Vorerkrankungen, die eine herabgesetzte psychische Belastung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen in der Missionsverwendung vermuten lassen, für einen Einsatz bei Friedensmissionen gesundheitlich nicht geeignet. Die entsandten Polizeibeamten werden über die von der AG IPM erstellten Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamter im Rahmen internationaler Friedensmissionen belehrt. In diesen Leitlinien sind die Betreuungsangebote, die den Beamten zur Verfügung stehen, benannt. Diese sind insbesondere: • Betreuung durch die Kontingentleitung Soziale Betreuung und Begleitung im Einsatzraum gehören zu den originären Aufgaben einer Polizeiführerin / eines Polizeiführers und liegen somit im Verantwortungsbereich der Kontingentleitung. 19 • Unterstützung durch ein German Support Team (GST) In Fällen, in denen aufgrund der weiträumigen Dislozierung bzw. der Größe des deutschen Polizeikontingents und / oder der fehlenden Infrastruktur im Missionsgebiet keine angemessene Versorgung, Kommunikation und Verbindung zur Heimat möglich ist, kann zur Unterstützung der Kontingentleitung ein GST eingerichtet werden. Zuständig für die Einrichtung eines GST ist das BMI in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt. • Kontingenttreffen / Veranstaltungen aus besonderem Anlass Da die Polizeibediensteten bei internationalen Friedensmissionen in der Regel über das gesamte Einsatzgebiet disloziert sind und nationale Kontingente grundsätzlich nicht geschlossen eingesetzt werden, bedarf die Betreuung besonderer organisatorischer Maßnahmen. Bedingt durch den Aufenthalt der Polizeibediensteten in einem fremden Kulturkreis mit überwiegend ausländischen / fremdsprachlichen Beschäftigten, kommt dem Kontakt zu anderen deutschen Kontingentangehörigen eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Es werden daher in regelmäßigen Abständen sowie zu besonderen Anlässen Kontingent- bzw. Teilkontingenttreffen durchgeführt. Diese geben den Polizeibediensteten die Möglichkeit, sich auszutauschen, Probleme gemeinsam zu erörtern und den kollegialen Kontakt im nationalen Kreis zu pflegen. Aus Anlass dieser Treffen können dann ggf. weitere Betreuungsmaßnahmen angeboten werden. • Betreuungseinrichtungen vor Ort Zur Kompensation einsatzbedingter Belastungen ist - insbesondere zur Vermeidung von gesundheitsschädigendem Verhalten - eine sinnvolle Freizeitgestaltung von entscheidender Bedeutung. Hierzu klärt die Kontingentleitung vorhandene Möglichkeiten im Einsatzraum auf und macht diese bekannt. Wenn die Infrastruktur im Missionsgebiet keine angemessene Kommunikation und Verbindung zur Heimat zulässt, werden taugliche Kommunikationseinrichtungen (z. B. Satellitenkommunikationsanlagen, Internetverbindungen) zur entgeltlichen Nutzung bereitgestellt. • Seelsorgerische Angebote Die Dienstherren und die Kirchen wirken bei der seelsorgerischen Betreuung im Einsatzgebiet und in der Heimat eng zusammen. Vielfach kann im Rahmen der Möglichkeiten auch die Militärseelsorge der Bundeswehr in Anspruch genommen werden. • Inspektions- und Betreuungsreisen in das Einsatzgebiet Inspektions- und Betreuungsreisen des für den Auslandseinsatz verantwortlichen Personals aus Bund und Ländern stellen ein wichtiges Betreuungsinstrument dar, da hierdurch die Rückbindung der Polizeivollzugsbeamten an 20 die Heimat gefördert und die Möglichkeit der Gesprächsführung mit einer neutralen, nicht in den Einsatz eingebundenen Person eröffnet wird. Im Rahmen dieser Betreuungsbesuche werden die Einsatzkräfte regelmäßig aufgesucht. • Einrichtung/Einsatz des Kriseninterventionsteams des BMI (KIT) Eine intensive Einsatzvorbereitung, Betreuungsmaßnahmen vor Ort sowie die Einsatznachbereitung erhöhen die psychisch-emotionale Stabilität der Einsatzkräfte. Dies befähigt die Polizeibediensteten, den besonderen Einsatzbelastungen besser zu begegnen. Darüber hinaus kann es jedoch Extremsituationen geben, deren Bewältigung den einzelnen PVB überfordert und die daher den Einsatz des Kriseninterventionsteams erforderlich machen . Vorrangiges Ziel ist die psychisch-emotionale sowie ggf. physische Restabilisierung der Polizeibediensteten zur Erhaltung ihrer Gesundheit. Die Aufgabenwahrnehmung besteht neben der Vorstellung des KIT im Rahmen der Vorbereitungsseminare vorrangig in der Durchführung anlassbezogener , strukturierter Nachbesprechungen („Debriefing“) möglichst zeit- und ortsnah zum Ereignis. Über notwendige medizinische Maßnahmen entscheidet eine Ärztin / ein Arzt des KIT. Die Entscheidung über sonstige Maßnahmen (z.B. Antrag beim BMI auf Rückführung nach Deutschland) trifft die Kontingentleitung in Absprache mit dem KIT. Über den Einsatz des KIT entscheidet das BMI in Absprache mit der Kontingentleitung und im Benehmen mit den im Einzelfall beteiligten Bundesländern sowie dem Vorsitz der AG IPM unter Berücksichtigung eines möglichen Einsatzes entsprechender länderspezifischer Betreuungskomponenten. Über den Einsatz des KIT ist zu entscheiden, wenn ein Ereignis eingetreten ist, das außerhalb der normalen menschlichen Erfahrung liegt und zu erwarten ist, dass die vorhandenen Kompensationsmechanismen nicht ausreichen. Der Einsatz des KIT ist regelmäßig vorgesehen bei Todesfällen, schweren Verletzungen, Suiziden, Geiselhaft, extremen Bedrohungslagen sowie in Ausnahmefällen bei belastenden Ereignissen im persönlichen Bereich. Zu den Mitgliedern des KIT gehören: • Ärztinnen / Ärzte • Polizeivollzugsbeamte • Seelsorgerinnen/Seelsorger, Psychologinnen/Psychologen, Sozialwis- senschaftlerinnen/Sozialwissenschaftler Das Land Sachsen-Anhalt ist seit dem Jahr 2003 mit einem Polizeiarzt und zusätzlich seit dem Jahr 2010 mit einer Polizeipsychologin in diesem Kriseninterventionsteam vertreten. Eine personelle Einbindung beider Landesvertreter in Betreuungsfälle dieses Kriseninterventionsteams im Ausland ist bislang nicht erfolgt. Zur Resonanz auf die angebotenen Betreuungsmaßnahmen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es sind aber Einzelfälle bekannt, in denen Betreuungsangebote genutzt wurden. 21 In den Polizeibehörden und –einrichtungen sind Betreuer benannt, die den Polizeibediensteten und auch deren Angehörigen als Ansprechpartner dienen. Diese Betreuer stellen Informationen über Zuständigkeiten und Ansprechstellen sowie Betreuungsmöglichkeiten, aber auch über die aktuelle Lage im Einsatzgebiet zur Verfügung. Sie unterstützen bei der Kontaktaufnahme zwischen dem Beamten im Missionsgebiet und dessen Angehörigen; aber auch bei der Kontaktaufnahme zwischen Angehörigen. Sie unterstützen bei Notfällen und vermitteln Hilfe und Unterstützung. Darüber hinaus wird im Land Sachsen-Anhalt jährlich eine Arbeitstagung durchgeführt, an der alle Mitglieder des Personalpools Auslandsverwendungen sowie Vertreter der Polizeibehörden und –einrichtungen teilnehmen. Bei diesen Arbeitstagungen werden die Mitglieder des Personalpools über aktuelle Entwicklungen informiert. Ferner bietet die Arbeitstagung Gelegenheit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch . Daneben wird für die Polizeibediensteten und deren Angehörige jährlich ein Angehörigenseminar durchgeführt. Dies bietet Bediensteten und Angehörigen die Möglichkeit, sich gegenseitig persönlich kennen zu lernen und eigene Formen der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung vor, während und nach einem internationalen Polizeieinsatz zu entwickeln. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, belastende Erlebnisse anzusprechen , sich darüber auszutauschen und mögliche Lösungen zu finden oder von den allgemeinen und aktuellen Erfahrungen einsatzerfahrener Polizeibediensteter und deren Partnern/Angehörigen zu profitieren. Das Angehörigenseminar bietet die Möglichkeit, mit Verantwortungsträgern der Polizei und des Ministeriums für Inneres und Sport Fragen, Bedürfnisse und Probleme im Zusammenhang mit Friedenseinsätzen zu besprechen. Die Arbeitstagung und das Angehörigenseminar werden sehr gut angenommen. Nach Rückkehr aus einer Auslandsmission werden Polizeivollzugsbeamte vom zuständigen Polizeiarzt nachuntersucht. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird die Notwendigkeit nachsorgerischer medizinisch-psychologischer Betreuungsmaßnahmen geprüft. 21. Wie wurden die Familien der entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten vor, während und/oder nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet? Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 20. 22. Wie garantiert die Landesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind? Sofern erforderlich, wird der Erwerb von speziellen Fachqualifikationen (z. B. CISM- Standard für Fachkräfte der Einsatznachsorge) für Polizeiärzte und die Polizeipsychologin im Rahmen der dienstlichen Fortbildung ermöglicht. 22 23. Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre ent- sendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unterstützt die Landesregierung das Kontakthalten? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 20. 24. Wie lange nach ihrer Rückkehr vom Auslandseinsatz können Polizeibeam- tinnen und -beamte auf die Nachsorgeangebote zurückgreifen? Unbeschränkt. 25. Wird die Nachsorge evaluiert? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht? Die nach Rückkehr aus den Missionsgebieten durchgeführten polizeiärztlichen Nachuntersuchungen (einschl. ggf. weitergehender Betreuungsmaßnahmen) werden aktenkundig erfasst. Karrieremöglichkeiten 26. Welcher Anteil der Polizeibeamtinnen und -beamten wurde nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 16. 27. Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufent- halt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können? Wenn ja, wie werden diese ermittelt und welche Art von Stellen waren dies? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 16. Mit der Verwendung in einer Internationalen Polizeimission erweitern die eingesetzten Bediensteten ihre Sozial- und interkulturelle Kompetenz. Diese Kompetenzen sind grundsätzlich auf jedem Dienstposten der Landespolizei von Bedeutung . 28. Wie hoch war der Anteil an Polizeibeamtinnen und -beamten, die nach ih- rem Auslandsaufenthalt befördert wurden? Bitte führen Sie aus, wann genau die Beförderung erfolgte. Übersichten zum Anteil an Polizeibeamtinnen und –beamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden, werden nicht geführt. 29. Beabsichtigt die Landesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförde- rungskriterium in die „Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei“ mit aufzunehmen? Wenn ja, erläutern Sie bitte den derzeitigen Sachstand. Wenn nein, erläutern Sie bitte die Gründe. 23 Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei gibt es nicht. Beförderungsentscheidungen erfolgen entsprechend Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Eignung, Befähigung und Leistung. Grundlage für Beförderungsentscheidungen sind die Beurteilungen. Auslandserfahrungen werden in den Beurteilungen berücksichtigt. 30. Besteht für die abgeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten ein Rück- kehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 16. 31. Wie beurteilt die Landesregierung Überlegungen, das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und -beamte zu senken? Das Renteneintrittsalter für im Ausland verwendete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bestimmt sich, sofern Rentenansprüche bestehen, nach den einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts und ist genauso hoch wie für andere vergleichbare Inhaberinnen und Inhaber eines Rentenanspruches. Überlegungen, dieses wegen einer Auslandsverwendung abzusenken, sind nicht bekannt. Soweit mit der Fragestellung die beamtenrechtliche Ruhstandsaltersgrenze angesprochen wird, die derzeit für Beamtinnen und Beamte beim vollendeten 65. Lebensjahr (allgemeine Altersgrenze) und für Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte beim vollendeten 60. Lebensjahr (besondere Altersgrenze) liegt, ist aktuell eine weitere Absenkung nicht vorgesehen. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung ist vielmehr eine schrittweise Anhebung der allgemeinen und der besonderen Altersgrenze in dieser Legislaturperiode vorgesehen, um die im Bereich der Rentenversicherung erfolgten Anhebungen nachzuvollziehen. 32. Werden die entsandten Polizeibeamtinnen und -beamten nach ihrer Rück- kehr vom Innenminister empfangen und/oder ausgezeichnet? Wenn ja, wie viele waren es? Wenn nein, warum nicht? Ein bis zweimal jährlich gibt der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt einen End-Of-Mission-Empfang für die Rückkehrer aus den Internationalen Polizeimissionen. Angehörige des Personalpools Auslandsverwendungen werden auch regelmäßig bei der Entsendung von Bediensteten zum Empfang der Landesregierung berücksichtigt. Der Bundesinnenminister lädt Missionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jährlich zu einer Feierstunde mit anschließendem Empfang ein, um deren besonderes Engagement zu würdigen. 24 33. Gibt es für heimgekehrte Polizeibeamtinnen und -beamte ein Vorspracherecht beim Polizeipräsidenten in Angelegenheiten, die ihre Entsendung betreffen? Wenn nein, warum nicht? Ja. 34. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um rückgekehr- te Polizeibeamtinnen und -beamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren? Rechtzeitig vor Wiederaufnahme der Tätigkeit in der abordnenden Behörde /Einrichtung erörtert das Dezernat Personal in einem Planungsgespräch mit dem Polizeibediensteten künftige Verwendungsmöglichkeiten und ggf. vorbereitende Schulungen zur Einarbeitung. Der jeweilige Vorgesetzte ist hierbei einzubeziehen . Mit dem Leiter der Polizeibehörde oder -einrichtung oder einem von ihm bestimmten Vertreter, unter Einbeziehung des unmittelbaren Vorgesetzten und dem beauftragten Ansprechpartner werden mit den Bediensteten Rückkehrgespräche geführt. Die Teilnahme an Nachbereitungsseminaren wird ermöglicht. Im Übrigen können die Bediensteten die unter 20. näher ausgeführten Angebote nutzen. 35. Gibt es für heimkehrende Polizeibeamtinnen und -beamten eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle? Wenn ja, wie lange beträgt ihre Dauer? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es sind keine Gründe ersichtlich, aus denen eine Vakanz zwischen Rückkehr und Aufnahme der Arbeit in der Dienststelle liegen könnte. Die Bediensteten erhalten zur Regelung privater Belange einschließlich der Rückgabe von zusätzlich empfangener Bekleidung und Ausrüstung bis zu drei Tage Sonderurlaub nach Bundesrecht. Soweit sie nicht individuell Urlaub in Anspruch nehmen, treten sie anschließend ihren Dienst an. 36. Wie lange müssen Polizeibeamtinnen und -beamte Ihres Landes im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen? Vor einer erneuten Auslandsverwendung sind nachfolgende Dienstzeiten im Land Sachsen-Anhalt vorzusehen, die der Reintegration des Polizeibediensteten in das berufliche und gesellschaftliche Leben dienen: Sowohl nach der ersten als auch der zweiten Auslandsverwendung mit einer jeweiligen Verweildauer zwischen sechs und zwölf Monaten (Langzeitverwendung ) kommt eine erneute Auslandsverwendung grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr, nach der dritten und vierten Langzeitverwendung nach einer Dienstzeit von zwei Jahren nach Rückkehr aus der 25 letzten Auslandsverwendung in Betracht. Ab der fünften Langzeitverwendung beträgt die Reintegrationszeit grundsätzlich drei Jahre. Synergie 37. Werten Sie die von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandsein- satz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr aus? Wenn ja, wie? Derzeit wird ein standardisierter Abschlussbericht erarbeitet, der von Missionsteilnehmern künftig vorgelegt werden soll und vom Internationalen Zentrum ausgewertet werden wird. 38. Verwenden Sie von den Polizeibeamtinnen und -beamten im Auslandsein- satz erworbene Kenntnisse und Erfahrungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 27. Bund-Länder-Zusammenarbeit 39. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit Ihrer Landesregierung mit der Bun- desregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze? Die Landesregierung arbeitet mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze eng und vertrauensvoll zusammen. 40. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit Ihrer Landesregierung mit der Ar- beitsgemeinschaft Internationale Polizeimissionen (AG IPM)? Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat auf ihrer Sitzung am 25. November 1994 beschlossen, gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe zu gründen. Sie ist Beratungs- und Entscheidungsgremium in allen Fragen der Vorbereitung, Beteiligung und Durchführung von Auslandsmissionen, soweit nicht gesetzliche Regelungen oder andere Zuständigkeiten entgegenstehen. Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft hat das Land Nordrhein-Westfalen übernommen . Das Land Sachsen-Anhalt ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Internationale Polizeimissionen. Die Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Länder und des Bundes innerhalb der AG IPM ist eng und vertrauensvoll . 41. Wie bewertet die Landesregierung die Weitergabe von Informationen durch die AG IPM? Die AG IPM bedient sich zur Vorbereitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Einsatz deutscher Polizeibediensteter im Rahmen internationaler Friedensmissionen einer im BMI eingerichteten Geschäftsstelle. 26 Die Weitergabe von Informationen durch die Geschäftsstelle AG IPM bewertet die Landesregierung positiv. 42. Betrachtet die Landesregierung die Unterstützung durch die AG IPM als hinreichend? Wenn ja, wie kommen Sie zu dieser Einschätzung? Wenn nein, wo sehen Sie Nachbesserungsbedarf? Die Landesregierung verweist auf die Ausführungen zu 40. 43. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung auf- grund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können? Bereits zum 1. Oktober 2009 hatte die Landesregierung das Internationale Zentrum an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt eingerichtet. Dieses dient als zentrale Serviceeinrichtung zur Umsetzung internationaler Aufgaben und Verpflichtungen. Das Internationale Zentrum ist unter anderem auch für die Führung des Personalpools Internationale Polizeimissionen und für Fragen der Personalgewinnung , -auswahl, -planung und -betreuung zuständig. Ferner organisiert das Internationale Zentrum jährliche Arbeitstagungen mit den Mitgliedern des Personalpools Auslandsverwendungen und die Angehörigenseminare. Weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen. 27 Anlage 1 Abkürzungen Missionen Abkürzung Missionsname Missionszeit GPPO German Police Project Office, Afghanistan 2002*) - 2007 GPPT German Police Project Team, Afghanistan 2007 - heute EUPOL EU Police Mission in Afghanistan 2007 - heute EUPOL RoL EU Rule of Law Mission in Afghanistan 2007 - heute UNMIBH UN Mission in Bosnia & Herzegowina 1996 - 2002 EUPM EU Mission in Bosnia & Herzegowina 2002 - heute UNMIK UN Mission im Kosovo 1999 - heute EULEX Kosovo Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo 2008 - heute OSCE KOS OSZE Mission im Kosovo 1999 - heute UNMIL UN Mission in Liberia 2003 - heute EU AMIS EU Mission in Darfur 2007 - heute UNAMID UN Mission in Darfur 2007 - heute GSVP Brüssel Geschäftsstelle für gemeinsame Sicherheits- und Ver- teidigungspolitik in Brüssel seit 2001 (ESVP) seit 2007 (GSVP) GSVP AFG Mission für die Geschäftsstelle für gemeinsame Si- cherheits- und Verteidigungspolitik in Afghanistan 2007 - 2008 EUMM EU Mission in Georgien 2008 - heute UNOMIG UN Mission in Georgien 1993 - 2009 WEU MAPE WEU Mission in Albanien 2000 28 Anlage 2 Amtsbezeichnungen Abk. Amtsbezeichnung Laufbahngruppe PM Polizeimeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt POM Polizeiobermeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt PHM Polizeihauptmeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt PK Polizeikommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt POK Polizeioberkommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt PHK Polizeihauptkommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt PR Polizeirat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt POR Polizeioberrat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt PD Polizeidirektor Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt LPD Leitender Polizeidirektor Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt KM Kriminalmeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt KOM Kriminalobermeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt KHM Kriminalhauptmeister Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt KK Kriminalkommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt KOK Kriminaloberkommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt KHK Kriminalhauptkommissar Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt KR Kriminalrat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt KOR Kriminaloberrat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt KD Kriminaldirektor Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt LKD Leitender Kriminaldirektor Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt PsyR Psychologierat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt ORR Oberregierungsrat Laufbahngruppe 2 Zweites Einstiegsamt