Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1109 09.05.2012 (Ausgegeben am 09.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Rast- und Parkplatz an der B 71 Kleine Anfrage - KA 6/7440 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Auf welcher Planungsgrundlage bzw. auf welchen sonstigen Vorgaben basiert die getroffene Entscheidung zum Bau und insbesondere auch zur Größe des an der B 71 zwischen den Orten Wiepke und Kakerbeck neu errichteten Rast- und Parkplatzes? In den zurückliegenden Jahren wurde festgestellt, dass trotz des Rückgangs des Gesamtverkehrs der Anteil am Güterverkehr (2011: 1208 Fahrzeuge Schwerverkehr bei Zunahme um 12 % im Vergleich zum Vorjahr) auf der B 71 stetig angestiegen ist. Die Kapazität des vorhandenen Parkplatzes „Langer Heinrich“ an der B 71 in Richtung Gardelegen zwischen Wiepke und Kakerbeck reichte nicht aus, diesen Fahrzeugen ausreichend Stellplätze zur Einhaltung der Standzeiten zu bieten. Hinzu kommt, dass der vorhandene Parkplatz für die Fahrzeuge beider Verkehrsrichtungen genutzt werden musste. Vor diesem Hintergrund hat sich die Straßenbauverwaltung entschlossen, unter Beachtung der zur Planung von Parkplätzen bestehenden Vorschriften und Richtlinien (z. B. Richtlinie für die Anlage von Rastanlagen an Straßen, RR1), den neuen Parkplatz „Langer Heinrich II“ in Richtung Salzwedel herzustellen. Mit dieser Anlage stehen nunmehr ausreichende Ruhe- und Erholungsbereiche für die Verkehrsteilnehmer zur Verfügung. Nach der Verkehrsfreigabe im Jahr 2011 konnte festgestellt werden, dass bereits jetzt wochentags eine Auslastung von 90 % erreicht ist. 2 2. Wie viele Stellplätze umfasst der Rast- und Parkplatz? Bitte aufführen nach LKW, PKW, Bus und ggf. nach anderen Stellplätzen. Dieser Parkplatz hat 15 LKW- und 18 PKW-Stellplätze erhalten. 3. Wie hoch waren die Kosten für das Gesamtvorhaben? Die Baukosten belaufen sich auf 456.375 €, die Kosten für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umfassen 56.645 €. 4. Wie viele Hektar Wald und sonstige Flächen wurden in Anspruch ge- nommen? Ca. 11.140 m2 Fläche wurden zur Realisierung benötigt. Davon entfielen 7.230 m2 auf Waldfläche, die umgewandelt werden musste.