Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1110 09.05.2012 (Ausgegeben am 09.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Lüderitz (DIE LINKE) Bauschutzbereich bei Fluglandeplätzen Kleine Anfrage - KA 6/7444 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Februar 2012 hat der Bundestag eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen und im März hat es den Bundesrat passiert. Mit dieser Gesetzesnovelle wird durch § 17 geklärt, dass die zur Erteilung einer Baugenehmigung zuständige Behörde 1. die Errichtung von Bauwerken jeder Höhe im Umkreis von 1,5 Kilometern um den Flugplatzbezugspunkt und 2. die Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 25 Metern überschreiten, in einem Umkreis von 4 Kilometern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen darf. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass dieser so genannte Bauschutzbereich nachträglich angeordnet werden kann. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Für die Nutzung der Windenergie werden durch die Regionalen Planungsgemeinschaften in ihren Regionalen Entwicklungsplänen Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten und Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt . Außerhalb dieser Gebiete ist die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen . Bei der Planaufstellung werden die obere Luftfahrtbehörde, die Deutsche Flugsicherung und die Bundeswehr hinsichtlich der Nachtfluggebiete immer beteiligt, so dass Konflikte nicht zu erwarten sind. 2 1. Wie viele Windeignungsgebiete in Sachsen-Anhalt befinden sich in diesem so genannten Bauschutzbereich der Flugplatzbezugspunkte? Bitte einzeln aufführen. Folgende Vorranggebiete/Eignungsgebiete befinden sich im so genannten Bauschutzbereich der Flugplatzbezugspunkte: Gardelegen, Wörbzig, Pobzig, Roitzsch, Straguth, Billroda, Polleben, Schermen , Möckern und Eggersdorf 2. Wie viele Windanlagen stehen zurzeit in diesem erweiterten 4 Kilometer- Radius? Bitte einzeln aufführen. Im erweiterten 4 Kilometer-Radius befinden sich folgende Windkraftanlagen (WKA): Kategorie des Flugplatzes Bezeichnung des Flugplatzes Anzahl der WKA in- nerh. 4 km Radius Hubschraubersonderlandeplatz Gardelegen 6 Sonderlandeplatz Köthen 19 Sonderlandeplatz Drosa 31 Sonderlandeplatz Renneritz 19 Sonderlandeplatz Zerbst 15 Hubschraubersonderlandeplatz Barleben, Druckzentrum 2 Sonderlandeplatz Laucha 3 Sonderlandeplatz Burg 8 Sonderlandeplatz Möckern 7 Verkehrslandeplatz Magdeburg/City 1 Hubschraubersonderlandeplatz Magdeburg, Städtisches Klinikum 8 Hubschraubersonderlandeplatz Magdeburg Universitätsklinikum 1 Sonderlandeplatz Oberrißdorf 2 Sonderlandeplatz Kunrau/Jahrstedt 3 Sonderlandeplatz Merseburg 1 Sonderlandeplatz Aschersleben 22 Sonderlandeplatz Schönebeck 2 Summe: 150 3. Beabsichtigt das Land bzw. beabsichtigen die regionalen Planungsträger , eine nachträgliche Anordnung zum Rückbau oder zur Streichung der Windeignungsgebiete zu treffen? Wenn ja, bitte einzeln aufführen. Nein, siehe Vorbemerkung.