Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1119 09.05.2012 Hinweis: Die Anlage ist in WORD als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 10.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Ausgabenentwicklung in den Kommunen Kleine Anfrage - KA 6/7466 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der notwendigen Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist die Ausgabenentwicklung in den Kommunen ein Thema von zentraler Bedeutung in Sachsen-Anhalt und bedarf einer detaillierten Betrachtung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten, den einzelnen Landkreisen sowie den einzelnen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden hinsichtlich ihrer Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Die Frage lässt sich nicht beantworten, da die Kassenstatistik keine Daten zu einzelnen Aufgabenbereichen liefert. Erst mit der Jahresrechnungsstatistik 2011, die voraussichtlich Anfang Februar 2013 vorliegen wird, ist eine Beantwortung der Frage möglich. 2. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Siehe Antwort zu Frage 1. 2 3. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 8 Nrn. 1, 3 und 7 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den §§ 11 bis 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 7 des Gesundheitsdienstgesetzes (Finanzierung von Suchtberatungsstellen) und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Die Ausgaben der kreisfreien Städte und Landkreise zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen sind der Landesregierung nicht bekannt. Sie wären auch nicht unmittelbar aus der Jahresrechnungsstatistik zu ersehen, da die Finanzierung von Suchtberatungsstellen keine eigenständige Gliederungsposition im Sinne der Statistik darstellt. 6. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten und den einzelnen Landkreisen hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den §§ 27 bis 35 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Hilfe zur Erziehung) und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Wie hoch waren die entstandenen Ausgaben im Jahr 2011 in den einzel- nen kreisfreien Städten, den einzelnen Landkreisen sowie den einzelnen Städten und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden hinsichtlich Personal, laufender Sachaufwand und Investitionen und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut /prozentual)? Die gewünschten Angaben sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen. 3 8. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich des Abbaus vor- handener Standards und einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit ? Hinsichtlich des Abbaus vorhandener Standards wurde durch die Landesregierung in der Kabinettsbefassung am 24. Januar 2012 beschlossen, dass ein von der interministeriellen Arbeitsgruppe Standardabbau erarbeitetes Antragsverfahren auf der Grundlage des § 133 Abs. 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 68 Absatz 6 Landkreisordnung mit dem Ziel der finanziellen Entlastung der Kommunen durchgeführt wird. Mit den im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) genannten Formen der Zusammenarbeit - Arbeitsgemeinschaft, Zweckvereinbarung und Zweckverband - haben die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise wichtige Instrumente, um ihr Verwaltungshandeln effizient und wirtschaftlich gestalten zu können. Damit bestehen die erforderlichen Mittel, Gemeinschaftslösungen auf der kommunalen Ebene insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung , Naturschutz u. ä. m.) zu ermöglichen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Kommunalrechts wird selbstverständlich geprüft, inwieweit Anpassungen an veränderte Strukturen erforderlich sind.