Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1132 22.05.2012 (Ausgegeben am 23.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Vertrag über Jobticket Kleine Anfrage - KA 6/7471 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Hat das Land Sachsen-Anhalt einen Vertrag über ein „Jobticket“ für Lan- desbedienstete (zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV) mit Betreibern des ÖPNV abgeschlossen? Wenn das nicht der Fall ist, was sind die Gründe dafür? Das Land Sachsen-Anhalt hat drei Jobticket-Verträge abgeschlossen: Jobticket Vertragspartner Vertragsabschluss DB Jobticket Fernverkehr DB Vertrieb GmbH 17.09.2008 MDV-Jobticket DB Regio AG und Partner im Mitteldeutschen Verkehrsverbund 21.12.2010 Marego-Jobticket DB Regio AG und Partner im Magdeburger Reqionalverkehrsverbund 21.12.2010 2 2. Unter welchen Voraussetzungen können Landesbedienstete ein „Jobticket “ erwerben? Voraussetzung für den Erwerb eines Jobtickets ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis bei einem Ministerium, einer Behörde oder Einrichtung des Abnehmers (Land Sachsen-Anhalt) mit Dienstorten im jeweiligen Streckennetz. Darüber hinaus muss mit dem Bestellschein die notwendige Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Beträge für das Jobticket vorliegen. 3. Wie wird das „Jobticket“ beworben? Um die Landesbediensteten auf die Möglichkeit des Erwerbs von Jobtickets aufmerksam zu machen, wurden nachfolgend genannte Maßnahmen ergriffen: Die Information aller Ressorts über den Vertragsabschluss, insbesondere über die Bedingungen zum Erwerb eines Jobtickets, über die erforderlichen Bestellscheine sowie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen mit den entsprechenden Antworten erfolgte schriftlich. Des Weiteren hält das MLV alle o. g. Informationen auf seiner Extranetseite mit Möglichkeiten zum Herunterladen vor. Im Rahmen eines interministeriellen Arbeitskreises wurde kürzlich die Thematik „Jobticket“ erörtert. Begrüßt wurde dabei die geplante zusätzliche Bewerbung der einzelnen Jobticket -Möglichkeiten durch gezielte Informationsveranstaltungen oder Informationsstände in den Ressorts. 4. Sind Landesbedienstete vom Erwerb eines „Jobtickets“ ausgeschlossen? Wenn ja, warum? Sofern die o. g. Voraussetzungen vorliegen, sind keine Landesbediensteten ausgeschlossen. 5. Können Referendarinnen und Referendare im Lehramt ein „Jobticket“ er- werben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird ihnen dieses Angebot zu Beginn des Referendariats dargestellt? Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst können prinzipiell Jobtickets beantragen . Da sie in dieser Zeit jedoch dem Status nach Auszubildende sind, können auch weitere Sparangebote wie z. B. für Auszubildende genutzt werden. In Abhängigkeit der zu nutzenden Strecken/Verkehrsmittel und der entsprechenden Angebote der Verkehrsunternehmen ist eine individuelle Kostenprüfung des Nutzers vorzunehmen. Der Erwerb eines Jobtickets wurde den Lehramtsanwärtern zu Beginn des Vorbereitungsdienstes nicht explizit dargestellt. Die diesbezügliche Fragestellung wird jedoch dahin gehend aufgegriffen, dass auf die Angebote zukünftig hingewiesen wird.