Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1135 23.05.2012 (Ausgegeben am 23.05.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Herr Rüdiger Erben (SPD) Erkenntnisse zur Zahl und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in SachsenAnhalt - Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Bergmann - Drs. 6/991 Kleine Anfrage - KA 6/7474 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der flächendeckenden Bildung von Einheits- oder Verbandsgemeinden wurde unter anderem das Ziel verfolgt, durch Neuorganisations- und Bündelungsmöglichkeiten (Additionsprinzip von Ortsfeuerwehren) die Einsatzstärke sowie Tagesalarmsicherheit und damit die Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr entsprechend § 2 Abs. 2 BrSchG sicherzustellen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wird in der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage, entgegen der landesrechtlichen Regelungen, allein die Leistungsfähigkeit von Ortsfeuerwehren und nicht die der Gemeindefeuerwehren bewertet? In der Antwort auf die Kleine Anfrage ist die Landesregierung hauptsächlich auf Ortsfeuerwehren eingegangen, weil sich die Anfrage auf 572 Feuerwehren im Jahr 2009 bezog (siehe Frage 2 der KA 6/7390). Damit konnten nur die jetzigen Ortsfeuerwehren gemeint sein, da Sachsen-Anhalt nach der Gemeindegebietsreform nur noch über 123 Gemeindefeuerwehren verfügt. 2. Wie viele Gemeindefeuerwehren sind ständig einsatzbereit und können den Grundschutz durch mindestens eine Gruppe (1/8) sicherstellen? Alle Gemeindefeuerwehren von Einheits- und Verbandsgemeinden in SachsenAnhalt können den Einsatz mindestens einer Gruppe (1/8) sicherstellen. Ob damit der Grundschutz der Gemeinde sichergestellt ist, richtet sich nach der individuellen Risikoanalyse und dem Brandschutzbedarfsplan der jeweiligen Gemeinde .