Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1190 07.06.2012 (Ausgegeben am 07.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausbau Ortsdurchfahrt Osterwieck im Zuge der Landesstraße 87 – Teil I Kleine Anfrage - KA 6/7481 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Landesstraßenbauprogramm ist unter der Nr. 0418 die Ortsdurchfahrt Osterwieck im Zuge der Landesstraße 87 aufgeführt. Die L 87 führt aus Richtung Zilly über Berßel durch Osterwieck und weiter zur Landesgrenze Niedersachsen in Richtung Hornburg . Einem Bericht der Halberstädter Volksstimme vom 23. November 2011 zufolge handelt es sich bei dieser Maßnahme um den Ausbau der Hornburger Straße. Ein erster Abschnitt wurde bereits im Jahr 2009 fertig gestellt. Nach dem genannten Zeitungsbericht soll als zweiter von insgesamt drei Abschnitten des Ausbaus der Hornburger Straße in Osterwieck der Ausbau der Kreuzung der Hornburger Straße mit dem Denkmalplatz und der Goslarer Straße erfolgen. Der Ausbau dieser Kreuzung sei ursprünglich für 2011/2012 vorgesehen gewesen, musste aber wegen anderer Vorhaben an Landesstraßen im Landkreis Harz mit höherer Priorität zurückgestellt werden. Der Kreuzungsausbau an der Hornburger Straße einschließlich einer neuen Brücke sei nun für das Bauprogramm ab dem Jahr 2013 vorgesehen. Die planerische Vorbereitung in der Ortslage erfolgt nach dem genannten Zeitungsbericht unter der Regie der Stadt Osterwieck. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Planung der Maßnahme obliegt der Stadt Osterwieck unter fachlicher Einbindung der Landesstraßenbaubehörde (LSBB). Der Planungsträger hat die Leistungsphasen 3 bis 6 der Objektplanung Verkehrsanlagen (Entwurfsplanung bis Vorbereitung 2 der Vergabe) an das Ingenieurbüro GBP aus Wernigerode vergeben. Gleichzeitig werden im Auftrag der Wasser-Abwasser (WA) Ilsetal Osterwieck AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) Schmutz- und Trinkwasserleitungen neu verlegt. Das Versorgungsunternehmen Halberstadtwerke wird ebenfalls Teile seines Gasnetzes erneuern . Das Projekt soll als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Land Sachsen-Anhalt , der Stadt Osterwieck und den beteiligten Versorgungsunternehmen umgesetzt werden. Der Vorentwurf mit Stand 05/2012 wurde einschließlich der dazugehörigen Untersuchungen für Baugrund, Schall und Verkehrstechnik sowie des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages durch die Stadt Osterwieck mit Schreiben vom 9. Mai 2012 der LSBB zur fachtechnischen Prüfung übergeben. Die Unterlagen befinden sich zurzeit in der Prüfung durch die LSBB. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt auf der Grundlage des vorliegenden Planungsstandes. Allgemeine Projektdaten: Art der Baumaßnahme: Um- und Ausbau / Erweiterung Straßenkategorie: HS III gem. RIN Länge: 172 m Knotenpunktform: Einmündung Querschnitt: Grundmaß der Fahrstreifenbreite 3,00 m (+ Aufstellbereich und Kurvenverbreiterung) Bauklasse: III Bauwerk: Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über den Mühlen- graben Gesamtbaukosten: 0,943 Mio. € (nach Kostenberechnung mit Stand vom 23. März 2012) 1. Welche Gründe waren für die höhere Priorität anderer Vorhaben an Lan- desstraßen im Landkreis Harz maßgeblich? Wie wurden dabei die Bemerkungen des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht 2010 (S. 134) nach denen die derzeit in der Planung befindlichen Neubaumaßnahmen bei den Landesstraßen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls auf künftig geplante Neubaumaßnahmen im Straßenbau zu verzichten sind, um den erheblichen Mittelbedarf für Unterhaltung und Instandsetzung abzusichern - sofern keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden - berücksichtigt ? Im Bereich des Landkreises Harz ist in den Jahren 2011 und 2012 für die nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben an Landesstraßen ein Baubeginn erfolgt bzw. geplant. Die Gründe für die höhere Priorität dieser gegenüber dem hier hinterfragten Vorhaben sind jeweils benannt. 2011 L 85 Ortsdurchfahrt (OD) Wernigerode, Spiralkreisel - keine ausreichende Leistungsfähigkeit der vorhandenen Knotenpunkte auf- grund der sehr hohen Verkehrsbelastung - keine ausreichende Verkehrssicherheit (Unfallhäufungsstelle) - es lag eine genehmigte Ausführungsplanung vor 3 L 93 Brücke (und Behelfsbrücke) über die Bode in Treseburg - das Bauwerk war aufgrund der Zustandsnote bereits für den Verkehr ge- sperrt - es lag eine genehmigte Ausführungsplanung vor L 94 Stützwand in Altenbrak - die Straße war aufgrund der teilweise verbrochenen Stützwand bereits halb- seitig für den Verkehr gesperrt - es lag eine genehmigte Ausführungsplanung vor L 100 OD Wernigerode, Friedrichstraße, BA 1.1 - mangelhafter Zustand der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen bei gleichzei- tig sehr hoher Verkehrsbelastung - es lag eine genehmigte Ausführungsplanung vor 2012 L 85 OD Drübeck/Ost - mangelhafter Zustand der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen bei gleichzei- tig sehr hoher Verkehrsbelastung - es liegt eine genehmigte Ausführungsplanung vor L 88 OD Osterwieck Brücke über die Ilse - Bauwerk ist aufgrund der Zustandsnote nur einspurig befahrbar - bei weiterer Verschlechterung droht Vollsperrung L 92/240 Thale - Westerhausen - mangelhafter Zustand der Fahrbahn bei gleichzeitig hoher Verkehrsbelas- tung - hohe Verkehrsbedeutung im Straßennetz (Folgemaßnahme B 6n) - Planfeststellungsbeschluss vom 9. Februar 2008 - es liegt eine genehmigte Ausführungsplanung vor B 27 OD Rübeland Knotenpunkt (KN) L 96 (Land als Kreuzungsbeteiligter am Knotenpunkt, Baubeginn in 2012, Finanzierungsanteil Land voraussichtlich ab 2013) - Bauwerk ist aufgrund der Zustandsnote nur einspurig befahrbar - bei weiterer Verschlechterung droht Vollsperrung - es liegt eine genehmigte Ausführungsplanung vor In den Jahren 2011 und 2012 wurden keine Neubauvorhaben an Landesstraßen im Bereich der LSBB, RB West begonnen. 4 2. Wie gewichtet die Landesregierung gegenüber den in der Antwort zu Frage 1 genannten Projekten die Notwendigkeit der Sanierung der Ortsdurchfahrten in den Ortsteilen Veltheim und Osterode (beide Landesstraße 91), Hessen (Landesstraße 89) oder Rohrsheim (Landesstraße 78)? Aus Sicht der LSBB RB West wird der Ausbau der Ortsdurchfahrten L 91 OD Veltheim L 91 OD Osterode L 89 OD Hessen L 78 OD Rohrsheim gegenüber den in Antwort zu Frage 1 genannten Projekten in gleicher Höhe gewichtet wie die L 87, OD Osterwieck, 3. BA. Entscheidende Einflüsse auf die zeitliche Einordnung der Ausführung der einzelnen Vorhaben, die einer Umsetzung bedürfen, haben nachfolgende Kriterien: a) die Zahl der bereits baureif geplanten Vorhaben an Landesstraßen (insbe- sondere auch Um- und Ausbauvorhaben) im Bereich der LSBB RB West; teilweise mit zeitlicher Befristung des geltenden Baurechts b) die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (sowohl für Planungen als auch für den Bau) c) die Verkehrsbelastung der betreffenden Streckenabschnitte und die Verkehrsbedeutung im Straßennetz genannter Landesstraßen d) die planerischen Grundlagen für die Vorhaben Für die L 89 OD Hessen existiert eine Vorplanung mit Stand vom Dezember 2011. Diese wurde durch den Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Huy-Fallstein als Planungsträger erstellt und mit Prüfbericht vom 10. Februar 2012 durch die LSBB RB West bestätigt. Für die Ortsdurchfahrten Veltheim, Osterode und Rohrsheim liegen noch keine Planungen vor. 3. Welche öffentlichen Stellen und Träger öffentlicher Belange wurden bei der Planung bisher beteiligt und zu welchen Zeitpunkten? - Landkreis Harz, Straßenverkehrsamt 2010 / 2011 - Polizeirevier Harz (Revierverkehrsdienst) 2010 / 2011 - Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde 2008 / 2011 - Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme 2008 / 2011 - WA Ilsetal Osterwieck AöR 2010 / 2011 - im Planungsbereich tätige Ver- und Entsorgungsunternehmen 2010 / 2011 5 4. Welchen Planungsstand hat der Kreuzungsausbau gegenwärtig? Für welchen Zeitpunkt ist die Ausschreibung der Bauleistungen für den Kreuzungsausbau vorgesehen? Planungsstand: ungeprüfter Vorentwurf (Leistungsphase 3 nach HOAI) Ausschreibung: nach Vorliegen der Genehmigungs- und Ausführungs- planung und unter Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel ab 2013 / 2014 5. Findet der § 37 Abs. 3 Satz 1 StrG LSA für „Fälle von unwesentlicher Be- deutung“ im vorliegenden Fall Anwendung und wie begründet die Landesregierung dies? Die Stadt Osterwieck wird als zuständiger Planungsträger für den Planungsbereich keinen Bebauungsplan aufstellen. Erforderlichenfalls wird eine Plangenehmigung durchgeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnte allerdings auf ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren verzichtet werden, da die Voraussetzungen gemäß Straßengesetz des Landes (StrG LSA § 37 (3)) erfüllt sind. 6. Zu welchen Zeitpunkten und welchen Verfahrensständen ist eine Informa- tion der Öffentlichkeit durch die Landesstraßenbaubehörde bzw. die Stadt Osterwieck zu dem vorgesehenen Kreuzungsausbau und der Art seiner Gestaltung (z. B. Knotenpunktform, Fahrbahnbreiten, Breite Gehwege, ggf. Durchmesser Mittelinsel, Querungshilfen für Fußgänger in den Knotenpunktzufahrten ) beabsichtigt? Eine Information der Öffentlichkeit ist durch die Vorstellung im Bauausschuss und entsprechende Anwohnerversammlungen im Rahmen der Genehmigungsplanung und der nachfolgenden Planungsphasen voraussichtlich ab III. Quartal 2012 vorgesehen. 7. Wie viele Bäume welcher Arten werden für den beabsichtigten Kreuzungs- ausbau voraussichtlich gefällt werden müssen? Wurden die Stammumfänge der zur Fällung vorgesehenen Bäume erfasst und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie viele der zu fällenden Bäume sind nach der Baumschutzsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck geschützt? Insgesamt sind 7 Bäume (Kastanie, Birke, Spitzahorn) mit Stammdurchmessern zwischen 50 und 80 cm von der Baumaßnahme betroffen. Alle sind nach Baumschutzsatzung geschützt. 8. An welchen Standorten sind Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Bäu- me vorgesehen? Bitte Standorte (räumlich so konkret wie unter Verzicht auf die Angabe von Flur- und Flurstücksnummern möglich) und Anzahl der Bäume nach Standorten nennen. Falls diese Standorte noch nicht festgelegt sind: Bis zu welchem Zeitpunkt wird eine entsprechende Festlegung erwartet? Trassennahe Ersatzpflanzungen sind wie folgt vorgesehen: 6 - 6 rotblühende Kastanien und 2 Blütenkirschen zwischen geplanter Straße und Mühlengraben - 1 Spitzahorn neben der geplanten Brücke - 1 Platane nördlich der geplanten Brücke - 2 Winterlinden entlang der Straße „Denkmalplatz“ 9. Wie groß ist das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen im Be- reich des Kreuzungsausbaus gegenwärtig und prognostisch? Wie hoch ist in beiden Fällen der Schwerverkehr und das Radverkehrsaufkommen (anteilig und in absoluten Zahlen pro Tag)? Verkehrsstärken aus der Zählung 2010 (Verkehrstechnische Untersuchung): Streckenabschnitt Verkehrsstärke 2010 Schwerverkehr (SV)-Anteil 2010 Radfahrer 2010 lfd. Nr. [Kfz/24 Std.] [SV/24 Std.] [%] [Rad/ 24 Std.] 1 L 87 Goslarer Straße, westlich der Schulzenstraße 4.526 194 4,3 370 2 L 87 Goslarer Straße, östlich der Schulzenstraße 3.938 186 4,7 470 3 L 87 Hornburger Straße 2.228 130 5,8 140 4 Denkmalplatz 3.064 76 2,5 354 5 Schulzenstraße 1.600 8 0,5 308 Prognose Horizont 2025: Basierend auf bundesweiten Prognoseergebnissen und insbesondere in der Bewertung für das Bundesland Sachsen-Anhalt kann die Größe des Bestandsverkehrs 2010 im Planungsraum auf den Prognosehorizont 2025 übertragen werden. 10. Wie viele Unfälle gab es seit dem Jahr 2000 je Jahr im Kreuzungsbereich? Bitte aufgeschlüsselt nach Verkehrsmittel und Unfallursache angeben. In den Jahren 2005 bis 2012 ereigneten sich im Kreuzungsbereich 9 Unfälle. Details hierzu enthält Anlage 1. 11. Wie groß sind die Gesamtkosten des vorgesehenen Kreuzungsausbaus (einschließlich der Kosten aller an der Maßnahme Beteiligter)? Wie teilen sich diese Kosten auf die an der Maßnahme Beteiligten nach Jahresscheiben auf? Baulastträger Gesamtkosten LSBB, RB West 695.000 € Stadt Osterwieck 100.000 € WA Ilsetal 87.000 € Halberstadtwerke 53.000 € 7 E.ON Avacon 5.000 € Telekom AG 3.000 € Gesamt: 943.000 € Derzeit ist die Maßnahme im LSBB, RB West, für die Jahre 2013 / 2014 eingeordnet . Aufgrund der Größenordnung des Kostenanteils des Landes ist eine Aufteilung auf zwei Jahre geplant. Die abschließende Zuordnung auf Jahresscheiben ist abhängig vom Fortschritt der weiteren Planungsphasen und dem daraus resultierenden möglichen Zeitpunkt des Baustarts. 8 Anlage 1 Verkehrsunfallgeschehen Stadt Osterwieck Kreuzungsbereich Hornburger Str./Goslaer Str./Denkmalsplatz LfNr Jahr Mt Tag Zeit Licht Str_Zus Getötet Schwerv Leichtv Bet_01 Bet_02 Bet Unf_Typ Unf_Urs 1 2005 12 3 14:15 he tr 0 0 0 PKW RF 2 EK 28 2 2006 1 9 06:05 du na 0 0 0 PKW BUS 2 EK 28 3 2007 10 18 16:43 he na 0 0 0 PKW PKW 2 AB 35 4 2008 5 28 17:53 he tr 0 0 1 PKW KRD 2 AB 35 5 2009 8 4 19:15 he tr 0 0 0 PKW KRD 2 AB 14 6 2010 1 3 13:06 he wg 0 0 0 PKW - 1 F 10 7 2010 4 16 06:15 dä tr 0 0 0 PKW PKW 2 EK 28 8 2011 11 4 20:20 du tr 0 1 0 PKW RF 2 EK 28 9 2012 1 19 16:00 he na 0 0 0 LKW PKW 2 SO 36 Legende: Lichtverhältnisse: he - Helligkeit Unfalltyp: F - Fahrunfall dä - Dämmerung AB - Abbiegeunfall du - Dunkelheit EK - Einbiegen/Kreuzenunfall SO - sonstiger Unfall Straßenzustand: tr - trocken na - nass Unfallursache: 10 - Benutzung der falschen Fahrbahn, od. verbotswidrige wg - winterglatt Benutzung anderer Straßenteile 14 - Ungenügender Sicherheitsabstand Beteiligte: Bus - Kraftomnibus 28 - Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrs- LKW - Lastkraftwagen zeichen PKW - Personenkraftwagen 35 - Fehler beim Abbiegen KRD - Motorrad 36 - Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren RF - Radfahrer Da das EUSKA-System erst im 2. Halbjahr 2004 eingeführt wurde, können erst ab dem Jahr 2005 komplette statistische Angaben getätig werden. Die gelb markierten Verkehrsunfälle ereigneten sich im Einmündungsbereich Schulzenstraße, der grünlich gekennzeichnete zwischen beiden Einmündungen.