Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1193 07.06.2012 (Ausgegeben am 08.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Uwe-Volkmar Köck (DIE LINKE) Flächennutzungsplanung in Verbandsgemeinden Kleine Anfrage - KA 6/7485 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Gesetz über die Verbandsgemeinde (VerbGemG LSA) hat die Aufgabe der Flächennutzungsplanung von den Mitgliedsgemeinden auf die Verbandsgemeinde übertragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stand hat die gemeinsame Flächennutzungsplanung bei den da- von betroffenen Verbandsgemeinden erreicht? Zu dem Stand der gemeinsamen Flächennutzungsplanung bei den jeweiligen Verbandsgemeinden kann keine Aussage getroffen werden, da keine diesbezüglichen Erhebungen erfolgen. 2. Welche Unterstützung wird den Verbandsgemeinden bisher von den zu- ständigen übergeordneten Behörden zuteil? Die Verbandsgemeinden erhalten Unterstützung durch die Landkreise und das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen. Im Übrigen hat das Landesverwaltungsamt mit Rundverfügung vom 22. September 2010 die Rechtslage detailliert erläutert. 2 3. Wie bewertet die Landesregierung Bestrebungen, an die Stelle des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) ein Leitbild für die Flächennutzung setzen zu wollen? Bestrebungen, an die Stelle des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) ein Leitbild für die Flächennutzung setzen zu wollen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen widerspräche ein solches Vorgehen den Vorschriften des Baugesetzbuches. Demnach haben die Gemeinden Bauleitpläne (Flächennutzungs - und Bebauungspläne) aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; Bebauungspläne sind aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln.