Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1207 19.06.2012 (Ausgegeben am 19.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Gudrun Tiedge (DIE LINKE) Zur Beförderungssituation in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7490 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es derzeitig ein Beförderungskonzept für die Polizei in Sachsen-An- halt? Wenn ja, welche wesentlichen Eckpunkte beinhaltet dieses? Nein. 2. Wie viele beförderungsfähige Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen gibt es zurzeit in der Polizei? Bitte getrennt nach Polizeidirektionen auflisten. Zum Stichtag 1. Januar 2012 waren insgesamt 1.613 Polizeivollzugsbeamte beförderungsfähig (550 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, 390 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, 264 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost und die übrigen bei anderen Polizeibehörden und -einrichtungen). 3. Wie viele Beförderungen sind für die Jahre 2012 und 2013 im Bereich der Polizei geplant? Bitte getrennt nach Jahren und Polizeidirektionen aufführen . Es sind 281 Beförderungen im Jahr 2012 geplant (95 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, 77 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, 37 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost und die übrigen bei anderen Polizeibehörden und -einrichtungen). Darüber hinaus sind keine weiteren Beförderungen geplant, da der Beschluss der Landesregierung zum Beförderungskonzept 2012/2013 noch aussteht. 2 4. Wie viele Beförderungen wurden im Jahr 2012 bereits realisiert? Wann sollen die noch offen stehenden Beförderungen für die Jahre 2012 und 2013 durchgeführt werden? Bitte getrennt nach Polizeidirektionen auflisten . Im Jahr 2012 wurden bisher acht Beförderungen durchgeführt (drei bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, zwei bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost und die übrigen bei anderen Polizeibehörden und -einrichtungen). Am 11. Juni 2012 werden 281 Beförderungen durchgeführt (95 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, 77 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd, 37 bei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost sowie die übrigen bei anderen Polizeibehörden und -einrichtungen). 5. Wie hoch ist die Summe der Haushaltsmittel, die für diese Beförderungen zur Verfügung stehen? Das Beförderungsbudget für diese Beförderungen beträgt 587.900 €. 6. Ist beabsichtigt, dass die Beförderung von Polizeibeamten und Polizeibe- amtinnen von A 7 nach A 8 nach Ende der Probezeit künftig zur Regel wird. Wenn ja, soll dazu die Laufbahnverordnung geändert werden? Nein.