Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1208 19.06.2012 (Ausgegeben am 19.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lebensmittelrechtliche Zulassung des Schlacht- und Zerlegebetriebes Wiesenhof -Geflügel Möckern GmbH Kleine Anfrage - KA 6/7491 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Für welche Zeiträume und über welche Kapazitäten haben lebensmittelrechtliche Zulassungen gemäß dem EU-Hygienepaket und der Tierischen Lebensmittel -Hygieneverordnung (Tier LMHV) für den Schlacht- und Zerlegebetrieb Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH seit Bestehen des Betriebes bestanden? Bitte aufgeteilt nach den einzelnen Tätigkeiten: Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Verpackung auflisten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Subventionsbetrug eingeleitet, die auch die Frage der EU-Zulassung des in Rede stehenden Betriebes betreffen. Insofern können im laufenden Verfahren keine näheren Angaben gemacht werden. Zudem wurden im Rahmen der Ermittlungen alle in Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen und Betriebszulassungen im Landesverwaltungsamt Halle vorgehaltenen Akten der Staatsanwaltschaft übergeben, so dass diese derzeit nicht verfügbar sind. Hinsichtlich der angefragten Angaben zu Kapazitäten wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2 verwiesen. 2 Frage Nr. 2: Ist es richtig, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH eingeleitet wurde? Wenn ja, von wem und aus welchem Grund? Durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) wurde aufgrund der Nichteinhaltung der Nebenbestimmung des Zulassungsbescheides vom 26. August 2010 zur Temperaturführung ein Zwangsgeld von 50.000 € angedroht, festgesetzt und beigetrieben. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens für den diesbezüglichen Verstoß ist erfolgt. Der Geflügelschlachthof Möckern hat gemäß Bescheid vom 12. Mai 2000 eine genehmigte Schlachtkapazität von 240 Tonnen Lebendgewicht Geflügel pro Tag. Bei immissionsschutzrechtlichen Kontrollen ist festgestellt worden, dass die zulässige Schlachtkapazität in den Jahren 2009 und 2010 zeitweise überschritten wurde. Wegen dieses Verstoßes gegen die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz hat das LVwA im November 2010 Strafanzeige wegen des Verdachtes des illegalen Betriebes gestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat das Verfahren eingestellt . Nach deren Prüfung lag mit der Kapazitätsüberschreitung kein Straftatbestand vor, sondern eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung das LVwA zuständig ist. Das LVwA hat daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgeldbescheide für die in bestimmten Zeiträumen festgestellten Kapazitätsüberschreitungen erlassen. Das Unternehmen hat dagegen Widerspruch eingelegt, dem vom LVwA nicht abgeholfen werden konnte. Nach Einreichung einer Klage durch das Unternehmen wurde der Vorgang an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Die gerichtliche Entscheidung dazu steht noch aus. Des Weiteren hat der Landkreis Jerichower Land mitgeteilt, dass wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.