Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1222 26.06.2012 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Derivative Geschäfte des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7496 Vorbemerkung des Fragestellenden: Diese Kleine Anfrage kann auch Aspekte berühren, für die die Landesregierung eine Geheimhaltung für notwendig hält. Ist dies der Fall, ist dies nachvollziehbar zu begründen . In diesen Fällen soll die Landesregierung Gebrauch von den Möglichkeiten der Geheimschutzordnung des Landtages machen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Landesregierung beantwortet die Kleine Anfrage in anonymisierter Form, sodass auf die Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages verzichtet werden kann. Soweit der Fragesteller über die gegebenen Antworten hinaus weiteren Informationsbedarf haben sollte, ist die Landesregierung bereit, weitere schutzbedürftige Details im Rahmen einer vertraulichen Sitzung des Finanzausschusses mitzuteilen. Dies vorausgeschickt beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie hoch ist das aktuelle Volumen der zu tilgenden bzw. zu prolongieren- den Kredite und das Nominal der abgeschlossenen Derivate in jedem Kalenderjahr bis zum vollständigen Auslaufen aller derzeitigen Instrumente? Bitte für jedes Kalenderjahr getrennt nach Kredit- und Derivatgeschäft angeben . 2 Die angefragten Daten können der Anlage 1 entnommen werden. 2. Wie hoch sind die jährlichen Zinsausgaben in den Jahren 2012 bis 2025? Bitte die Antwort differenzieren nach den Zinsausgaben für die originären Kreditgeschäfte und den Zinsausgaben unter Berücksichtigung der getätigten Derivatgeschäfte. Bitte dazu für die Prolongation der derzeitigen Kreditinstrumente das in einem Kalenderjahr zu prolongierende Kreditvolumen fortan in fünf Szenarien mit 0 %, 2 %, 4 %, 6 % und 10 % Zinsniveau berechnen. Bitte für die Jahre der fünf Szenario-Rechnungen angeben: Restschuld, Tilgungsbetrag, Prolongationsvolumen, Zinsausgaben. Die angefragten Daten können der Anlage 2 entnommen werden. 3. Wie hoch wären die Zinsausgaben für die unter 2 gefragten Szenarien kumuliert ab dem Jahr 2012 bis zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung der Landesschuld gemäß der in der Mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 angegebenen,„Zeithorizonte zur Rückführung von Landesschulden “? Die angefragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zinsannahme pauschal Zinsannahme pauschal Zinsannahme pauschal Zinsannahme pauschal Zinsannahme pauschal 0% 2% 4% 6% 10% Zinsausgaben 2012 - 2082 kumuliert 4.860.028.575 22.536.231.807 35.352.406.463 48.168.581.119 73.800.930.432 4. Welche Art von Produkten hat das Land in seinem Zinsoptimierungsport- folio in welchem Umfang abgeschlossen? Bitte unter Angabe von Nominalen (endfällig, amortisierend, aufzinsend), Laufzeiten. Welchen Kupon zahlt das Land Sachsen-Anhalt und welchen empfängt es in dem jeweiligen Derivat? Bitte die Kuponformel angeben, insbesondere Referenzindices und Hebel. In der Anlage 3 sind alle Derivate zur Zinsreduzierung mit den erwünschten Angaben aufgelistet. Die jeweilige Kuponformel wird bei Bedarf in einer vertraulichen Sitzung des Finanzausschusses vorgelegt. Ebenso kann hier eine Spezifizierung der Referenzindices vorgenommen werden. 5. Ist die maximale Belastung, die dem Land aus den Zinsoptimierungsderi- vaten erwachsen können, im Sinne eines „Worst Case“ begrenzt oder bestehen theoretisch wie praktisch unbegrenzte Cashflow-Risiken? Grundsätzlich bestehen bezogen auf das Gesamtschuldenportfolio theoretisch unbegrenzte Cash-Flow-Risiken, da mit einem allgemeinen Zinsanstieg auch die Zinsrisiken aus variablen Zinsen (zukünftige Refinanzierungen, variabel verzinsliche Kredite, Derivate zur Zinsreduzierung) unbegrenzt steigen können. Derivate zur Zinsreduzierung wirken bezogen auf das Gesamtschuldenportfolio insgesamt bei Zinsbewegungen Zinsrisiko reduzierend. 3 6. Welche Optionskomponenten enthalten die Zinsoptimierungsderivate, die über Mindest- bzw. Maximalkupons hinausgehend - also z. B. Kündigungsrechte , Trigger-, TARN-, Ratchet- oder Cliquetkomponenten? Wenn ja, ist das Land Käufer oder Verkäufer dieser Optionalitäten? Bei nur drei Derivaten zur Zinsreduzierung sind über Mindest- bzw. Maximalkomponenten hinausgehende Optionskomponenten enthalten. Hierunter fallen keine Kündigungsrechte, Trigger-, TARN-, Ratchet- oder Cliquetkomponenten. In der Regel ist das Land Verkäufer von über Mindest- bzw. Maximalkomponenten hinausgehenden Optionskomponenten. Die jeweilige Optionskomponente wird bei Bedarf in einer vertraulichen Sitzung des Finanzausschusses vorgelegt . 7. Ist das Finanzministerium in der Lage, die Zinsoptimierungsderivate ei- genständig zu bewerten? Wenn ja, welchen Marktwert hatten diese zum Börsenschluss am 2. Mai 2012? Bitte die Einzelwerte pro Kontrakt und in Summe für das gesamte Optimierungsportfolio angeben. Wie oft werden die Produkte gegebenenfalls bewertet? Ja. Der kumulierte Marktwert aller Zinsreduzierungsderivate betrugt zum 2. Mai 2012 -36,5 Mio. EUR. Die Einzelaufstellung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Die Geschäfte werden auf täglicher Basis eigenständig bewertet. 8. Sollte Frage 7 mit „ja“ zu beantworten sein: Welche Marktrisiken werden gemessen? Umfasst die Bewertung sämtliche potenziellen Quellen von Wertrisiken, aus denen dem Land finanzielle Beeinträchtigungen entstehen können? Im Fokus der Risikosteuerung des Landes steht nicht die Risikosteuerung in Bezug auf die Marktrisiken, da das Land grundsätzlich eine „Buy-and-HoldStrategie “ verfolgt. Das Land steuert daher sein Zinsreduzierungsportfolio Cash-Flow-orientiert auf Grundlage tagesaktueller Zins- und Forwardzinssätze. Für alle Zinsreduzierungsgeschäfte werden daher auf täglicher Basis die CashFlow -Risiken für das laufende und alle zukünftigen Haushaltsjahre ermittelt. Diese Cash-Flow-Risiken enthalten exakt sämtliche potentielle Wertrisiken, die für eine „Buy-and-Hold-Strategie“ relevant sind. Nicht Cash-Flow-wirksame Veränderungen von Parametern, die einen Einfluss auf den Marktwert haben, bleiben unberücksichtigt. Die Beobachtung von Marktwerten und Marktrisiken dient demgegenüber der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei einer Veränderung der Chance-Risiko-Einschätzung von Einzelverträgen. 9. Wie gut lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung das Verlustpo- tenzial des Zinsoptimierungsportfolios zwischen zwei Stichtagen anhand der Einzeljahres- und Gesamtrisikolimits abschätzen? Die durch das Einzeljahres- bzw. Gesamtrisikolimit begrenzte Einzeljahresrisikokennzahl bzw. Gesamtrisikokennzahl macht Cash-Flow-Risiken im Bereich der eingesetzten Zinsreduzierungsderivate für das jeweilige Jahr bzw. für die Gesamtlaufzeit des Portfolios von Derivaten zur Zinsreduzierung visibel. Im Ministerium der Finanzen durchgeführte Cash-Flow-Berechnungen aus standardi- 4 sierten Stressszenarien verdeutlichen und quantifizieren darüber hinaus für das Portfolio von Derivaten zur Zinsreduzierung ungünstige Zinsentwicklungen auf Einzelgeschäftsebene und auf Portfolioebene. Mithilfe dieser Stressszenarien kann somit sehr gut das maximale Verlustpotential in Hinblick auf die Einhaltung der Limite gesteuert werden. 10. Rechnet das Land auf regelmäßiger Basis eine Prognose über den poten- ziellen Barwertverlust, der dem Land bei gegebener Konfidenz und Haltedauer aus dem Zinsoptimierungsportfolio erwachsen kann (Value-at-risk)? Nein. 11. In welchem Verhältnis stehen Festsatz- zu variablen Krediten? Wie hoch ist der Anteil der festverzinslichen Kredite gegenüber den variabel verzinslichen Krediten? Das Verhältnis von Festzinskrediten zu variabel verzinslichen Krediten (inklusive Derivate zur Zinssicherung und ohne Derivate zur Zinssteuerung und Derivate zur Zinsreduzierung) lag zum 19. Juni 2012 bei 77,8 % (Festsatz) und 22,1 % variable verzinslich. 12. Welche Portfolioderivate wurden zur Zinssteuerung abgeschlossen? Wie wird der grundgeschäftliche Sicherungszusammenhang gewährleistet? Sind diese kongruent zu bestehenden Krediten hinsichtlich Laufzeit, Nominale , spiegelbildliche Zahler- oder Empfängerposition? Bisher hat das Land Forward-Payer-Swaps, Flipper-Collars, den Verkauf von Receiver-Swaptions, Payerswaps und Doppelswaps als Derivate zur Zinssteuerung eingesetzt. Teilweise beinhalteten diese Derivate zur Zinssteuerung den Verkauf von Kündigungsrechten. Alle Portfolioderivate dienen der Zinssteuerung des Gesamtportfolios. Der grundgeschäftliche Zusammenhang hinsichtlich Laufzeit, Nominale und Empfängerposition (aus Sicht des Landes) ist für jedes Geschäft gegeben. Die Zahlerposition (aus Sicht des Landes) entspricht naturgemäß nicht dem Grundgeschäft. 13. Wie hoch ist der barwertgewichtete Durchschnittszins der Festsatzkredi- te? Der Durchschnittszinssatz für festverzinsliche EUR-Kredite (ohne synthetische Festzinskredite) beträgt 4,07 % (Stichtag 02.05.2012). 14. Ist das Land in der Lage, den Marktwert der Festsatzkreditportfolios zu berechnen? Wenn ja, wie hoch ist die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert? Der Marktwert der festverzinslichen Kredite (ohne synthetische Festzinskredite) zum 2. Mai 2012 betrug rund - 15,66 Mrd. EUR. Der Buchwert belief sich auf rund - 13,66 Mrd. EUR. Die Differenz beträgt mithin 2,00 Mrd. EUR. 5 15. Der 31. Dezember gilt als Referenztermin für Finanzgeschäfte für außergewöhnlich , weil an diesen Tag in der Regel deutlich weniger Finanzgeschäfte getätigt werden als an anderen Tagen des Jahres. Warum hat die Landesregierung im § 3 des Entwurfes zum Haushaltsgesetz 2012/2013 nur den 31. Dezember als Referenztermin für die Zahlungsströme des Derivatbestandes gewählt? Nutzt die Landesregierung noch andere feste Termine und wie werden diese in die Analyse nach den Vorgaben des Haushaltsgesetzes einbezogen? Wenn ja, welche? Der 31. Dezember wurde als Referenzdatum gewählt, weil an diesem Tag jedes Kalenderjahr endet und der Landeshaushalt Rechnung legt. Das Ministerium der Finanzen betrachtet den 31. Dezember für die Rechnungslegung nicht als außergewöhnlich, auch nicht im Hinblick auf die Rechnungslegung von Finanzgeschäften . Darüber hinaus ist bei einer auf den Haushalt bezogenen CashFlow -Steuerung die Übereinstimmung der Betrachtungszeitpunkte mit den Haushaltszeitpunkten unabdingbar. Die Einhaltung der haushaltsgesetzlichen Vorgaben wird im Ministerium der Finanzen auf täglicher Basis beobachtet. Darüber hinaus finden turnusmäßige Kapitalmarktgespräche statt, die u. a. den Auslastungsgrad der haushaltsgesetzlichen Bestimmungen zum Inhalt haben. 16. Verwendet die Landesregierung in der Risikosteuerung der derivativen Position des Landes neben der Betrachtung von Terminsätzen auch Marktrisikoparameter die geeignet sind, die Wertveränderung einer Derivateposition bei Änderung der am Markt gehandelten Volatilität abzubilden ? Insbesondere von Optionsgeschäften und Constant Maturity Swaps? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das Land verwendet bei seiner Risikosteuerung keine zusätzlichen Kapitalmarktparameter (wie z. B. Volatilitäten), da die Risikosteuerung Cash-Floworientiert erfolgt. Hinsichtlich der Begründung wird auf das Risikotragfähigkeitskonzept (Anlage 5, insb. S. 22) verwiesen. Dennoch werden auch Marktrisikoparameter insoweit ständig beobachtet, als die Handlungsfähigkeit bei einer Veränderung des Chance-Risiko-Verhältnisses bei der Cash-Flow-Einschätzung für das jeweilige Derivat gewährleistet ist. 17. Das Haushaltsgesetz schreibt ein maximales Risikolimit nur für Zinsredu- zierungsderivate vor. Wie bewertet die Landesregierung ein zusätzliches Limit auf die maximalen Bewertungsverluste, wie dies auch vom Landesrechnungshof in seinem Schreiben vom 8. Dezember 2011 angeregt wurde ? Gibt es ein maximales Wertrisiko für die anderen derivativen Geschäfte des Landes? Wenn ja, welches und wo ist dies festgehalten? Wenn nein, warum nicht? Die Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Risikolimits, welches einen maximalen negativen Marktwert festlegt, wurde mehrfach im Rahmen der Erörterungen der Gesamtthematik im Finanzausschuss des Landtages und im Unterausschuss Rechnungsprüfung von Ende 2010 bis Anfang 2012 erörtert. Es wird insoweit auf die ausführlichen fachlichen Darstellungen der Sitzungsprotokolle verwiesen. Das Land steuert sein gesamtes Derivateportfolio nicht Marktwertsondern Cash-flow-orientiert. Ein maximales Bewertungsverlustlimit würde im Widerspruch zum Cash-Flow-basierten Steuerungsansatz stehen. 6 18. Am 16. November 2010 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt einen Dienstleistungsvertrag für die Erstellung eines Marktdatensystems unter der Nummer 2010-150120 ausgeschrieben, welches die „Berechnung von Zahlungsstromsimulationen, Marktwerten und Risikoparametern“ ermöglichen sollte. Wurde dieses System angeschafft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden dadurch gewonnen? Die Landesregierung schrieb am 16. November 2010 europaweit die Vergabe einer Dienstleistung zur Berechnung von Zahlungsstromsimulationen, Marktwerten und Risikoparametern aus. Das Vergabeverfahren wurde mit Zeichnung eines Dienstvertrages im Juli 2011 erfolgreich beendet. Auf Basis dieses Vertrages wird das Land ab dem 3. Quartal 2012 die Risiko- und Portfoliomanagementsoftware des Dienstleisters aktiv zur Risikosteuerung nutzen. Die hierfür notwendigen umfangreichen mehrmonatigen Implementierungsarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. Das Land wird mit dem IT-System des Dienstleisters eigenständig Cash-Flow-Simulationen für das gesamte Kredit- und Derivateportfolio durchführen können. Darüber hinaus ist das Land in der Lage eigenständig Marktwerte für das Derivateportfolio zu berechnen. 19. Kann die Landesregierung den Marktwert des Zinsreduzierungsportfolios ausrechnen? Wie hoch ist dieser? Ja. Zum 2. Mai 2012 betrug der eigenständig ermittelte Marktwert: -36,5 Mio. EUR. 20. Falls das unter 18 angesprochene Marktdatensystem angeschafft wurde, warum bleiben die Regelungen zur Risikominimierung im Haushaltsgesetz hinter dem Leistungsumfang des Marktdatensystems zurück? Es wird auf die Antworten zu Frage 16 und 17 verwiesen. 21. Welchen Marktwert hat das Schuldenportfolio des Landes? In welchem Umfang bilden Swaps das Portfolio, insbesondere Zinsswaps, Währungsswaps und Credit Default Swaps? Bitte einzeln nach Swaparten, Volumen und Laufzeit auflisten. Der eigenständig ermittelte Marktwert des gesamten Schuldenportfolios (Kredite und Derivate) zum 2. Mai 2012 betrug -23,2 Mrd. EUR. Der eigenständig ermittelte Marktwert der Derivate betrug -350,8 Mio. EUR. Davon entfallen -195,3 Mio. EUR auf die Zinssicherungsderivate, -119,0 Mio. EUR auf die Zinssteuerungsderivate und -36,5 Mio. EUR auf die Zinsreduzierungsderivate. Alle Positionen sind Zinsswaps. Das Volumen und die Laufzeit sind der u. a. Tabelle zu entnehmen. Art Volumen Maximale Laufzeit Zinsswaps* 8,88 Mrd. EUR 2043 Währungsswaps 0,00 EUR --- CDS 0,00 EUR --- * Zins und Währungsswaps sind, da hieraus kein Währungsrisiko besteht, in der Position Zinsswaps eingerechnet. 7 22. Welche Geld- und Kapitalmarktgeschäfte des Landes Sachsen-Anhalt befinden sich derzeitig noch im Portfolio, die nach der neuen Dienstanweisung für Geld und Kapitalmarktgeschäfte vom 8. Dezember 2011 nicht mehr möglich wären? Wie hoch ist das Volumen und wie lang die Laufzeiten ? Welchen Kriterien der neuen Dienstanweisung werden diese Geschäfte nicht mehr gerecht? Bitte einzeln angeben. Die neue Dienstanweisung für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte beinhaltet hinsichtlich der Derivate zur Zinsreduzierung eine Positivabgrenzung im Produktkatalog . Dieser Produktkatalog beinhaltet nicht alle Produkte der vorhergehenden Dienstanweisung für den Einsatz von Finanztermingeschäften. Zurzeit bestehen 11 Geschäfte (Swapnummern: 414, 426, 526, 585, 593, 666, 667, 700, 701, 756 und 775) die nach der neuen Dienstanweisung vom 10. Dezember 2011 als Neugeschäfte zurzeit nicht möglich wären. Diese Derivate sind zum einen aus Risikogesichtspunkten und zum anderen aufgrund der gebotenen Nachweispflicht der Marktgerechtigkeit nicht im neuen Produktkatalog aufgenommen worden. Laufzeit und Volumen des jeweiligen Derivates kann der Anlage 3 entnommen werden. d1222_anlage.pdf Anlage_1 Anlage_2 Anlage_3 Anlage_4 Anlage_5