Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1223 26.06.2012 (Ausgegeben am 27.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Erdgasförderung und CO2-Verpressung Kleine Anfrage - KA 6/7500 Vorbemerkung des Fragestellenden: Derzeit sind an verschiedenen Erdgassondenplätzen im Erdgasfeld des Altmarkkreises Arbeiten bzw. Baustellen festzustellen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Welche Arbeiten werden durch welche Unternehmen ausgeführt? Die Verwahrung von Bohrungen als auch Instandhaltungsmaßnahmen an noch weiter in der Erdgas-Förderung verbleibenden Bohrungen werden in den meisten Fällen von der Firma Erdöl-Erdgas-Workover GmbH & Co. KG (EEW) ggf. unter Beteiligung weiterer Serviceunternehmen wie Fangmann Energy Services GmbH & Co. KG, BLZ Geotechnik GmbH, Balance Point Control GmbH u. a. durchgeführt. Der Rückbau von Schlammgruben und Sondenplätzen erfolgt in der Regel durch die Firma I-Bau Salzwedel. Der gegenwärtig laufende Ersatz einer bestehenden Lagerstättenwasserleitung erfolgt durch die NACAP GmbH. Frage 2: Wie werden beim Rückbau Bohrlöcher verschlossen? Bis in welche Tiefe werden sie verschlossen und welche Materialien finden Verwendung? Die Bohrlöcher werden nach einer genehmigten Rahmentechnologie durch das Setzen von mehreren Zementbrücken verwahrt. Für jede Bohrung wird ein Sonderbetriebsplan zugelassen, in denen die Tiefen und Mächtigkeiten der Betonbrücken in 2 Abhängigkeit von der konkreten Situation festgelegt werden. Zur Verwahrung werden in der Tiefbohrtechnik bewährte Zementsuspensionen eingesetzt. Frage 3: Wo und wie werden die ausgebauten Teile, Rohre und sonstige Teile, entsorgt? Die aus den Bohrungen ausgebauten Teile werden entsprechend den Bestimmungen des KrWG und nach einem betrieblichen Freigabeverfahren einer Entsorgung zugeführt. So wird z. B. unbelasteter Schrott an Schrotthändler abgegeben, oder durch natürliche Radioaktivität belasteter Schrott in die hierfür zugelassene Schmelzanlage „GERTA“ der Firma Siempelkamp in Krefeld verbracht. Frage 4: Erhebt die Art der Verschließung den Anspruch CO2-resistent zu sein und für wie viele Jahre garantiert? Die Verwahrung der Bohrungen erfolgt nicht explizit mit dem Ziel, eine CO2-resistente Verwahrung sicherzustellen. Frage 5: Beabsichtigt Gaz de France weiterhin, in der Altmark CO2 zu verpressen? Wenn nein, wird die CO2-Verpressungsanlage bei Maxdorf demontiert? Das EGR-Forschungsprojekt wird von GDF SUEZ nicht weiterverfolgt. Der Rückbau der Anlagen auf dem Betriebsplatz wird geplant.