Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1226 26.06.2012 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 27.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Fracking Kleine Anfrage - KA 6/7504 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Beabsichtigt Gaz de France, Restmengen des Erdgases im Förderfeld der Altmark neben Fracking auch mit unterirdischen Sprengungen oder sonstigen unkonventionellen Methoden zu fördern? Wenn ja, um welche Methoden handelt es sich dabei? Der Einsatz von Sprengstoffen zur Perforation (zielgerichtete, punktuelle Öffnung der Verrohrung im Bereich der Lagerstätte) stellt keine unkonventionelle Methode dar, da die Perforation grundsätzlich in jeder Bohrung, die die Förderung aufnehmen soll, durchgeführt werden muss. Bei der Perforation werden an einem Kabel Hohlladungen in den Bereich des Lagerstättenhorizonts gebracht und dort gezündet. Dabei kommen Sprengladungen bis zu 21g Sprengstoff/Schuss bei bis zu 20 Schuss/m zum Einsatz. Die Gesamtanzahl der Schüsse richtet sich nach der Mächtigkeit des jeweiligen Lagerstättenhorizonts. Eine Absicht der GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH (GDF SUEZ), Restmengen des Erdgases im Förderfeld der Altmark neben Fracking auch mit sonstigen unkonventionellen Methoden zu fördern, besteht nicht. Frage 2: Wo und wie oft wurde in der Vergangenheit seit 1990 mit Fracking-Methoden gearbeitet? Seit dem Jahre 1990 wurden insgesamt 20 Frac-Behandlungen an verschiedenen Erdgassonden durchgeführt, davon 15 in den Jahren 1990 und 1992. In den folgenden zehn Jahren wurde nicht gefrackt. 2 Seit dem Jahre 2003 wurden in folgenden Bohrungen Stimulationsbehandlungen mittels Frac durchgeführt: Altensalzwedel 151 am 26. Februar 2003, Salzwedel 30 am 9. April 2003, Salzwedel 14 am 1. März 2005, Püggen 132 am 14. März 2006 und Mellin 20 am 7. Dezember 2010. Frage 3: In der Bohrung „Mellin 20“ wurde am 7. Dezember 2010 ein Frac durchgeführt. Welche Mengen wurden mit welchen Drücken in welche Tiefe gepresst? Welche Substanzen wurden dort verpresst und wie ist deren prozentuale Zusammensetzung ? Wie viel von der insgesamt verpressten Frac-Flüssigkeit ist im Untergrund verblieben und wie viel wurde wieder gefördert? Was geschah anschließend mit dem zurückgeförderten Frackwasser? Die Menge und Zusammensetzung der zum Einsatz gekommenen Fracfluide ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Es wurden insgesamt vier Fluidrezepturen mit einem Gesamtvolumen von ca. 290 m³ zum Einsatz gebracht. Die Fracfluide wurden mit einem Pumpendruck von 342 bar in einer Teufe von 3.144 m bis 3.150 m verpresst . Die Menge des zurückgeförderten Fluids wurde nicht explizit erfasst. Das Frackwasser wurde zusammen mit dem ebenfalls anfallenden Lagerstättenwasser in das Lagerstättenwasserverpresssystem am Standort Brüchau verpresst. Frage 4: Wurden diese Vorgänge beim Landesbergamt beantragt und von diesem genehmigt ? Wenn ja, welche Auflagen sind mit dieser Genehmigung erteilt worden ? Die Fracbehandlung der Mellin 20 ist als übliche Stimulationsmaßnahme im Rahmen der Hauptbetriebsplanzulassung vom 28. Oktober 2008 genehmigt worden. Mit Bescheid vom 24. Mai 2011 wurde diese Hauptbetriebsplanzulassung ergänzt, seitdem ist vor jeder Fracbehandlung ein Sonderbetriebsplan zur Zulassung einzureichen. Frage 5: Welche „Unkonventionelle Gasförderung im Aufsuchungsgebiet in der Bundesrepublik Deutschland“, speziell im Raum Fleetmark, Binde und Vissum, wurde wann und von wem genehmigt? Im Raum Fleetmark, Binde und Vissum bestehen keine Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Die in der Nähe befindlichen Bergwerkseigentumsfelder Altmark und Sanne der GDF SUEZ sind nicht dem Bereich der unkonventionellen Gasförderung zuzurechnen. Frage 6: Welche Arbeiten fanden bereits statt und welche Materialien wurden dort verwendet ? Soweit hier bekannt, fanden in diesem Gebiet bisher keine Arbeiten statt, die nach BBergG anzeige- oder genehmigungspflichtig gewesen wären. 3 Frage 7: Beabsichtigt Gaz de France auch in Zukunft Fracking durchzuführen? Frac-Behandlungen sind ein technisch bewährtes und - wie die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen belegen - störungsfrei durchführbares Verfahren zur Unterstützung der Erdgasförderung. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über diese Technologie arbeitet GDF SUEZ daran, die Umweltverträglichkeit der Frac-Fluide weiter zu verbessern und sicherzustellen. Vom Ergebnis dieser Entwicklungen hängt es ab, ob das Unternehmen auch in Zukunft Fracking durchführen wird. Frage 8: Welche konkreten Vorhaben hat die kanadische Firma BNK Petroleum bereits beim Landesbergamt beantragt, was ist in Bearbeitung und was wurde genehmigt ? Wenn ja, für welche Region und welche Orte? Dem Unternehmen BNK Petroleum Inc. wurde eine Erlaubnis zur Aufsuchung von „Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen“ erteilt. Die Erlaubnis für das Feld „Harz-Börde“ gilt vom 15. Mai 2010 bis 14. Mai 2015. Das Feld erstreckt sich über eine Fläche von rd. 3.400 km² (siehe Anlage 2). Gemäß Arbeitsprogramm der BNK Petroleum Inc., welches sich in fünf Phasen entsprechend im Zeitraum von fünf Jahren unterteilt, soll zunächst eine Analyse der vorhandenen Daten durchgeführt werden. Danach sind eine seismische Erkundung und die Erarbeitung eines Lagerstättenmodells vorgesehen. Im Ergebnis dieser Erkundungsphasen sollen anschließend ggf. eine Bohrerkundung sowie eine Frac-Stimulation durchgeführt werden. Bisher liegen der Bergbehörde jedoch noch keine Betriebsplanunterlagen (Aufsuchungsbetriebsplan ) zu den praktischen Erkundungsphasen (Seismik, Bohrung /Fracking) vor. Für die weiteren Erkundungsphasen plant die BNK eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit sowohl mit den beteiligten Behörden als auch für die interessierte Öffentlichkeit durchzuführen, um das weitere Vorhaben transparent zu gestalten und weitgehende Akzeptanz zu erlangen. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch absehbar, dass eine Zulassung der geplanten Fracture-Stimulation nur auf der Grundlage einer bis dahin vorliegenden bundeseinheitlichen Regelung über den Umfang des dafür notwendigen Genehmigungsverfahrens erfolgen kann. In jedem Fall wird die Bergbehörde einen Antrag auf Fracking auch durch sachverständige Gutachter überprüfen lassen. Tabelle.pdf Anlage 1 KA 6-7504 Anlage 2 KA 6-7504