Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1227 26.06.2012 (Ausgegeben am 26.06.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Förderung des Vereins für nationale und internationale Kontakte und Kooperationen Güntersberge „NIKK“ Kleine Anfrage - KA 6/7508 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: In welchem Umfang hat der Verein für nationale und internationale Kontakte und Kooperationen Güntersberge „NIKK“ Landesförderung beantragt? Bitte nach Projekt- und Personalkosten getrennt darstellen. Unter Personalkosten werden nur solche Kosten verstanden, die für Personal entstehen , das arbeitsvertraglich an den Zuwendungsempfänger gebunden ist, nicht jedoch für Personal, das im Wege von Honorar-, Dienstleistungs- oder Werkverträgen engagiert werden soll. Personalkosten in diesem Sinne wurden nicht beantragt. Der Verein für nationale und internationale Kontakte und Kooperationen Güntersberge „NIKK“ hat Landeszuwendungen in einem Gesamtumfang von 101.650 € beantragt . Frage Nr. 2: Wie gestaltet sich der derzeitige Bewilligungsstand der beantragten Mittel? Hierzu bitte die Höhe der Landesförderung getrennt nach Projekt- und Personalkosten unter Angabe der jeweiligen Haushaltstitel und der tariflichen Eingruppierung der Personalstellen darstellen. Bewilligungsentscheidungen konnten aus unterschiedlichen Gründen noch nicht getroffen werden; drei Anträge des Vereins auf Projektförderung gingen erst am 5. Juni bzw. am 12. Juni 2012 bei der Bewilligungsbehörde ein. Für andere Bewilligungen fehlt es zurzeit an der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die Finanzierung der beantragten Maßnahmen erfolgt im Falle einer Bewilligung aus Kapitel 05 17 Titel 684 61; Kapitel 07 04 Titel 686 02; Kapitel 07 87 Titel 686 77. Perso- 2 nalkosten sind nicht beantragt (vergleiche Antwort zu Frage Nr. 1). Insoweit entfällt eine tarifliche Eingruppierung von Personalstellen. Frage Nr. 3: Wie gestaltet sich die Art der Finanzierung des Trägers? Bitte angeben, ob es sich seitens des Landes um eine Festbetrags-, Fehlbetrags- oder Anteilsfinanzierung handelt und, ob die Mittel per Zuwendungsbescheid oder -vertrag ausgereicht werden sollen. Eine institutionelle Förderung des Trägers erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt nicht. Die Finanzierung der Projekte aus Landesmitteln erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel und unter der Zugrundelegung zuwendungsrechtlicher Vorschriften durch Anteilsfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag bzw. durch Festbetragsfinanzierung. Die Bewilligungen erfolgen ausschließlich in Form von Zuwendungsbescheiden. Darüber hinaus finanziert der Träger seine Projekte aus Bundes-, Kommunal- und weiteren Mitteln Dritter (z. B. Stiftung, Lotto-Toto). Es werden auch Eigenmittel des Trägers eingesetzt.