Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1240 02.07.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 02.07.2012) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen (LSBTI) in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/927 Vorbemerkung der Fragestellenden: Nach rund zehn Jahren seit Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist eine Analyse darüber erforderlich, ob und inwieweit die mit diesem Gesetz verbundenen Ziele unter gleichzeitiger Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebotes umgesetzt worden sind. Hierbei ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass von Betroffenengruppen auf Diskriminierungen oder Vorurteile, z. B. gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften oder transidenten Menschen, hingewiesen wird. Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) setzt sich die Landesregierung für die Gleichberechtigung von lesbischen, schwulen, bisexuellen , transgender und intersexuellen Menschen ein. Sie sieht es als eine ihrer Aufgaben an, die Emanzipation von Menschen mit verschiedener sexueller Identität zu unterstützen , Diskriminierungen abzubauen und die gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern , damit diese Menschen in Sachsen-Anhalt selbstbestimmt leben können. Unterschiedliche sexuelle Orientierungen und Lebensentwürfe sollten in einer Gesellschaft nicht nur toleriert werden, sondern zur Normalität gehören. Jedoch kann die Landesregierung dies nicht allein umsetzen; vielmehr muss es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erkannt werden, um Erfolg zu haben. Indem nicht mehr tabuisiert wird, sondern offene Diskussionen und öffentliche Veranstaltungen mit und für Menschen mit verschiedener sexueller Identität stattfinden und die Medien in vielfältiger Form darüber berichten, ist die gesellschaftliche Akzeptanz in den letzten Jahren stetig angestiegen. 2 Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG) vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) und dessen Umsetzung in den Ländern hat sich nicht nur die rechtliche Situation sondern auch die öffentliche Wahrnehmung dieser Lebensweisen verbessert. Auch wenn in Sachsen -Anhalt die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen im Landesrecht hergestellt ist, so ist die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Bundesrecht noch nicht erreicht. Zumindest im Hinblick auf das Ehegattensplitting gewährt die Landesregierung im Wege der Aussetzung der Vollziehung gemäß der Abgabenordnung entgegen dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes vorläufig die für Ehegatten vorbehaltene Zusammenveranlagung. Während die gesellschaftliche Akzeptanz für gleichgeschlechtliche Lebensweisen stetig steigt, werden die Anliegen von transgender und intersexuellen Menschen nur wenig bis gar nicht thematisiert. Es handelt sich insbesondere um Forderungen, deren Umsetzung ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Die 22. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und - senatoren der Länder befasst sich am 14. und 15. Juni 2012 mit einem Antrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von intersexuellen Menschen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Beratung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes in den Ausschüssen des Bundesrates ein Entschließungsantrag im Gespräch, der die Bundesregierung in Umsetzung der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates von Februar 2012 u. a. zur Prüfung der Einrichtung einer Kategorie „anderes“ für Personen , deren Geschlecht nicht eindeutig feststeht, im Personenstandsregister auffordert . Die in der Großen Anfrage abgefragten Daten liegen der Landesregierung größtenteils nicht vor. Dazu zählt auch die Anzahl der in Sachsen-Anhalt lebenden lesbischen , schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen. Ein Grund dafür ist, dass es keine Rechtsgrundlage für die Erfassung der sexuellen Identität, z. B. im Rahmen des Melderechts, gibt. Die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage zur allgemeinen Erfassung dieser Daten steht immer unter dem Vorbehalt des Schutzes der Persönlichkeit. Danach muss es möglich sein, seine sexuelle Orientierung ohne Sorge vor Repressalien öffentlich kund zu tun beziehungsweise diese zu verschweigen. Im Hinblick darauf beruhen die in den Antworten angegebenen Daten auf Schätzungen bzw. Erhebungen, die im Rahmen anderer Kontexte erstellt wurden . Die Datenlage ließe sich zwar durch in Auftrag zu gebende Studien und Gutachten verbessern, jedoch wären dazu Haushaltsmittel in nicht unerheblicher Höhe einzusetzen . I. Allgemeine Fragen Frage Nr. 1 Wie schätzt die Landesregierung die verfassungsrechtliche, die sonstige rechtliche sowie die tatsächliche gesellschaftliche Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen , transgender und intersexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern (LSBTI) in Sachsen-Anhalt ein? Antwort zu Frage Nr. 1 Die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre in vielen Lebensbereichen verbessert. 3 In Sachsen-Anhalt gibt es das Gesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen vom 22. Dezember 1997 (GVBl. LSA S. 1072). Mit § 1 dieses Gesetzes werden Dienststellen und Einrichtungen des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, ihre Aufgaben so zu erfüllen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt wird. Sowohl Verordnungen und Richtlinien als auch der Verwaltungsvollzug sind danach auf bestehende Benachteiligungen im Hinblick auf die sexuelle Identität zu überprüfen und soweit erforderlich zu verändern. Grundlage für eine weitere Verbesserung der rechtlichen Stellung ist das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz; LPartG) vom 16. Februar 2001 (BGBl I 2001, 266), das das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP) ermöglichte und zum 1. August 2001 in Kraft trat. Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrecht vom 15. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3396) wurde das LPartG erweitert. In Sachsen-Anhalt wurden folgende Anpassungsgesetze erlassen:  Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einfüh- rung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 26. März 2004 (GVBl. LSA S.234),  Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 674),  Zweites Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 2. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 58),  Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68). Steuerrechtlich gibt es in Deutschland keine Regelung, die lesbische, schwule, bisexuelle , transgender und intersexuelle gegenüber heterosexuellen Menschen benachteiligt oder bevorzugt. Allerdings werden verpartnerte und verheiratete Personen weiterhin unterschiedlich behandelt. Das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 haben zwar zur Gleichstellung im Grunderwerbsteuerrecht, sowie im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geführt. Die Gleichstellung von Partnerinnen und Partner einer ELP mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht (Splittingverfahren), ist jedoch bisher nicht erfolgt. Sie fällt unter die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Die Bundesregierung teilte hierzu mit, dass sie zunächst den Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07) abwarten will. Die verfassungsrechtliche Situation von gleichgeschlechtlich lebenden Bürgerinnen und Bürgern unterscheidet sich nicht von der anderer Einwohnerinnen und Einwohner . Die Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes (GG) und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Verf LSA) entfalten ihren Schutz unabhängig von der sexuellen Identität der Grundrechtsberechtigten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG, Artikel 5 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 Verf LSA garantiert eine individuelle Lebensgestaltung und sichert die Privatsphäre. Der allgemeine Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 GG, Artikel 7 Absatz 1 Verf LSA schützt alle Personengruppen vor Diskriminierung. 4 Frage Nr. 2 Welche repräsentativen Untersuchungen, Analysen oder Studien liegen der Landesregierung zur Situation von LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern in SachsenAnhalt vor? Antwort zu Frage Nr. 2 Im Jahre 2000 wurde eine Broschüre über eine Studie zur Lebenssituation gleichgeschlechtlich lebender Menschen „Lesben und Schwule in Sachsen- Anhalt“ veröffentlicht . Der Landesregierung liegen darüber hinaus entsprechende Untersuchungen, Analysen oder Studien vor, die sich überwiegend nicht auf die Situation in SachsenAnhalt beziehen. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt führt zu diesem Themenbereich wegen zu geringer Fallzahlen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung keine statistischen Erhebungen durch. Die Daten des Mirkrozensus lassen sich nicht hochrechnen. Demzufolge liegen auch keine belastbaren Zahlen vor. Die Landesregierung bezieht - je nach Anlass - Informationen zur Situation von nichtheterosexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern Sachsen-Anhalts aus den Medien bzw. Befragungen der betreffenden Stellen sowie vom Landesverband des Lesbenund Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) und von Projektträgern. So wurden im Zusammenhang mit der Untersuchung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft Sachsen-Anhalts der LSVD und seine ihm angeschlossenen Vereine befragt. Auch diese konnten keine umfassenden statistischen Daten melden. Deren Angaben umfassten Zahlen zu Beratungsfällen und Beratungsbereichen, Gewaltopfern, thematische Veranstaltungen etc. Frage Nr. 3 Hat die Landesregierung vor, (weitere) entsprechende Untersuchungen, Analysen oder Studien in Auftrag zu geben? Wenn nein, warum wird dies für nicht erforderlich erachtet? Antwort zu Frage Nr. 3 Die Landesregierung plant derzeit keine Untersuchungen, Analysen oder Studien zu diesem Themenbereich. Für eine derartige Untersuchung stehen im Haushaltsplan 2012/2013 keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Frage Nr. 4 Welche wesentlichen Ursachen sieht die Landesregierung dafür, dass nichtheterosexuelle Lebensweisen von Teilen der Gesellschaft immer noch nicht als eine Alternative zur heterosexuellen Lebensweise begriffen werden? Antwort zu Frage Nr. 4 Die Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz von nicht heterosexuellen Lebensweisen ist wegen der jahrzehntelangen öffentlichen Tabuisierung ein langwieriger Prozess und kann nicht administrativ verordnet werden. Deshalb müssen zur weiteren Verbesserung der Akzeptanz alle gesellschaftlichen Bereiche ihren Beitrag leisten . Frage Nr. 5 Welche Defizite sieht die Landesregierung bei der Gleichstellung und Gleichbehandlung von nicht-heterosexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern? 5 Antwort zu Frage Nr. 5 Im Landesrecht erfolgt keine unterschiedliche Behandlung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen im Vergleich zu heterosexuellen Menschen. Durch bundesrechtliche Regelungen gibt es Unterschiede zwischen verpartnerten und verheirateten Personen. Dies sind insbesondere Regelungen zum Adoptionsrecht, zum Einkommenssteuerrecht und zum Zwangsvollstreckungsrecht. Frage Nr. 6 Hat die Landesregierung die Absicht, Grundsätze einer Politik für nichtheterosexuelle Einwohnerinnen und Einwohner zu erarbeiten? Wenn ja, wann kann damit gerechnet werden? Welche inhaltlichen Ziele sollen derartige Grundsätze haben ? Wenn nein, warum erachtet die Landesregierung dies für nicht erforderlich? Antwort zu Frage Nr. 6 Die Politik der Landesregierung hat stets das Ziel, keine Bevölkerungsgruppe zu benachteiligen. Deshalb werden alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor deren Erlass auf mögliche Auswirkungen für die jeweiligen Personengruppierungen geprüft . Das umfasst auch nicht-heterosexuelle Einwohnerinnen und Einwohner. Gesonderte politische Grundsätze für nicht heterosexuell lebende Personen werden deshalb für nicht erforderlich gehalten. Das AGG, Artikel 1 GG und die Artikel 4 Abs. 4, Artikel 5 und Artikel 7 Abs. 1 Verf LSA bieten ausreichende rechtliche Grundlagen , um alle Personen gleich zu behandeln (auf die Vorbemerkung wird verwiesen ). Frage Nr. 7 Ist die Aufnahme des Begriffes der „sexuellen Identität“ in Art. 7 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalts geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 7 Es gibt aus Rechtsgründen keinen Bedarf für eine entsprechende Verfassungstextänderung . Die Lebensgestaltung von nicht-heterosexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern wird nicht nur durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Ihre Diskriminierung verbietet bereits der allgemeine Gleichheitsgrundsatz. Dieser Schutz ist effektiv und ausreichend. Bei der unterschiedlichen Behandlung von Personengruppen legt das Bundesverfassungsgericht einen besonders strengen Maßstab an. Die Anforderungen sind umso strenger, je größer die Gefahr ist, dass eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Artikels 3 Absatz 3 GG vergleichbar sind (inhaltsgleich: Artikel 7 Absatz 3 Verf LSA), zur Diskriminierung einer Minderheit führt. Das ist bei der sexuellen Identität der Fall (ausdrücklich zur sexuellen Orientierung: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, Az. 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199). Deshalb liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz bereits dann vor, wenn zwischen den ungleich behandelten Personengruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können. Soweit bestehende Defizite zu beseitigen sind, kann dies durch den einfachen Gesetzgeber geleistet werden. Schon aus dem bisherigen Verfassungstext liest das Bundesverfassungsgericht eine Verpflichtung ab, Schlechterstellungen abzubauen (z.B. für das Versorgungsrecht: BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, Az. 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199). 6 II. Stellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften (ELP) und LSBTI- Familien mit Kindern Frage Nr. 1 Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften (ELP) gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wurden in den Jahren 2001 bis 2011 geschlossen? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 1 In den Jahren 2001 bis 2011 wurden 573 Lebenspartnerschaften begründet, die sich wie folgt aufteilen: MD DE HAL SAW ABI BÖ BLK HZ JL MSH SDL SLK SK WB 2001 w/w 4 1 1 0 1 3 0 1 0 0 0 0 0 1 m/m 9 0 9 0 3 0 2 2 2 0 1 1 3 0 2002 w/w 4 0 2 0 2 1 0 1 1 2 0 1 0 0 m/m 5 3 9 0 0 0 3 3 0 1 0 4 1 2 2003 w/w 3 1 3 0 2 0 1 1 0 0 0 2 0 0 m/m 4 1 5 0 2 1 1 2 0 0 3 1 1 0 2004 w/w 6 1 1 0 1 0 0 0 1 0 1 0 0 1 m/m 4 0 5 0 0 4 0 2 1 0 0 0 0 1 2005 w/w 1 2 5 0 1 0 1 2 1 1 2 1 3 0 m/m 2 0 3 1 0 1 0 0 0 2 1 2 3 1 2006 w/w 5 0 3 0 0 2 1 2 0 0 0 1 1 3 m/m 1 0 5 1 5 2 0 3 1 0 3 3 1 1 2007 w/w 2 0 1 0 0 2 1 2 2 1 0 3 0 1 m/m 4 0 11 0 1 1 0 0 2 0 0 0 1 0 2008 w/w 5 1 8 1 2 0 5 1 1 0 1 1 1 2 m/m 6 2 17 0 1 1 2 1 1 0 3 2 1 3 2009 w/w 7 5 6 1 1 1 3 8 2 1 2 3 1 1 m/m 9 2 8 2 0 3 2 5 1 1 4 1 5 1 2010 w/w 6 1 7 3 1 2 2 9 0 1 3 1 4 1 m/m 6 2 7 1 0 4 0 3 0 1 4 1 3 1 2011 w/w 5 3 7 1 3 3 1 5 3 2 3 2 4 7 m/m 5 2 7 1 1 3 1 1 0 1 2 0 1 3 Frage Nr. 2 Wie viele dieser ELP sind Familien mit mindestens einem Kind? Antwort zu Frage Nr. 2 Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da bei der Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften die in dieser Partnerschaft lebenden Kinder personenstandsrechtlich nicht erfasst werden. Frage Nr. 3 Wie viele Stiefkindadoptionen von Partnerinnen und Partnern des gleichen Geschlechts gab es seit 2001 in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. 7 Antwort zu Frage Nr. 3 Die erbetenen Daten werden in keiner amtlichen Statistik ausgewiesen. Im Rahmen der aus einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegenden Daten ergibt sich Folgendes: Im Jahr 2002 wurde in Magdeburg ein Antrag gestellt. 2007 waren es je ein Antrag in den Landkreisen Bördekreis, Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land und MansfeldSüdharz . In Magdeburg gab es 2011 wieder einen Antrag. Frage Nr. 4 Wie viele Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. LSBTI allgemein (auch alleinstehende Erziehungsberechtigte) gab es seit 2001 in Sachsen-Anhalt (nicht nur ELP)? Wie viele davon waren Adoptionen von Kindern aus dem Ausland? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 4 Die erbetenen Daten werden in keiner amtlichen Statistik ausgewiesen. Im Rahmen der aus einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegenden Daten ergibt sich Folgendes: Die Stadt Magdeburg vermittelte in den Jahren 2002, 2004, 2006, 2007, 2009 und 2011 jeweils eine Adoption und im Jahre 2003 zwei Adoptionen an gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende. Die Stadt Halle vermittelte drei Adoptionen an alleinstehende Adoptionsbewerberinnen und -bewerber. Dem Salzlandkreis liegt aktuell der Antrag eines gleichgeschlechtlichen Paares vor. Der Antrag betrifft eine Auslandsadoption und zwar eine Stiefkindadoption zweier im Ausland lebender, deutscher Partnerinnen. Aus ihrer Praxis der Adoptionsvermittlung und Seminaren kann das Landesverwaltungsamt die Aussage treffen, dass sowohl gleichgeschlechtliche Paare als auch alleinstehende Bewerberinnen und Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden und auch entsprechende Vermittlungen bei Eignung stattfanden und stattfinden. Bei Lebenspartnerinnen und –partnern adoptiert aus rechtlichen Gründen nur eine Person, jedoch werden beide Lebenspartnerinnen und –partnern in die Eignungsprüfung einbezogen. Aktuell betrifft dies drei Paare. Frage Nr. 5 Wie viele Inpflegenahmen (Vollzeitpflege auf Vermittlung durch das Jugendamt) von Kindern entsprechend durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. LSBTI allgemein (auch alleinstehende Erziehungsberechtigte) gab es seit 2001 in Sachsen-Anhalt (nicht nur ELP)? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 5 Die erbetenen Daten werden in keiner amtlichen Statistik ausgewiesen. Im Rahmen der aus einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegenden Daten ergibt sich Folgendes: In den Landkreisen Börde und Salzlandkreis sind seit 2010 bzw. 2011 je ein gleichgeschlechtliches Paar und in der Stadt Magdeburg seit 2011 zwei gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern tätig. Im Landkreis Saalekreis wurde in 2012 ein Pflegekind an ein gleichgeschlechtliches Paar vermittelt. 8 Im Rahmen des überregionalen Vermittlungsausgleiches durch die Zentrale Adoptionsstelle beim Landesverwaltungsamt sind Vermittlungen an gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen erfolgt. Auch ein Pflegeverhältnis mit einem transsexuellen Elternteil ist bekannt. Frage Nr. 6 Sind der Landesregierung statistische Angaben über alleinstehende Erziehungsberechtigte LSBTI-Einwohnerinnen und Einwohner mit mindestens einem Kind in Sachsen -Anhalt bekannt? Wenn ja, wie viele alleinstehende Erziehungsberechtigte LSBTI gibt es in Sachsen-Anhalt seit 2001? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 6 Der Landesregierung liegen statistische Angaben über Alleinerziehende vor, die sexuelle Identität wird jedoch nicht erfasst. Frage Nr. 7 Wie viele Kinder in Sachsen-Anhalt lebten bzw. leben seit 2001 bei ihren alleinstehenden erziehungsberechtigten LSBTI-Elternteilen? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 7 Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Anmeldung der Wohnung bzw. der im Haushalt mit wohnenden Kinder erfordert keine Nennung der sexuellen Identität. Frage Nr. 8 Werden (mittlerweile) auch die Aufhebungen der ELP erfasst? Antwort zu Frage Nr. 8 Die Anzahl der durch gerichtlichen Beschluss aufgehobenen Lebenspartnerschaften wird seit 2006 im Rahmen der statistischen Erhebungen in Familiensachen erfasst. Frage Nr. 8 a) Wenn ja, wie viele ELP wurden seit 2001 wieder aufgehoben? Bitte nach Landkreisen , kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 8 a) Eine Aufschlüsselung der Aufhebungen nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht ist nicht möglich, da eine statistische Erfassung insoweit nicht stattfindet. Es können lediglich Angaben zu den Aufhebungen nach Amtsgerichtsbezirken gemacht werden: 9 Amtsgericht 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Eisleben 0 0 0 0 0 0 Halle 0 0 0 1 4 1 Merseburg 0 0 0 0 0 0 Naumburg 0 0 0 0 0 1 Sangerhausen 0 0 0 0 0 1 Weißenfels 0 0 0 0 0 0 Zeitz 0 0 0 0 0 1 LG-Bezirk Halle 0 0 0 1 4 4 Aschersleben 0 0 0 0 0 0 Bernburg 0 0 0 0 0 0 Halberstadt 0 0 0 0 0 0 Haldensleben 0 0 0 0 0 1 Magdeburg 3 1 0 1 1 2 Oschersleben 0 0 0 0 0 0 Quedlinburg 0 0 0 0 0 0 Schönebeck 0 0 0 0 0 0 Wernigerode 0 0 0 0 0 0 LG-Bezirk MD 3 1 0 1 1 3 Bitterfeld 0 1 0 0 0 1 Dessau 0 0 0 0 1 0 Köthen 0 0 0 0 0 0 Wittenberg 0 0 1 0 0 0 Zerbst 0 1 0 0 0 0 LG-Bezirk Dessau 0 2 1 0 1 1 Gardelegen 0 0 0 0 0 0 Salzwedel 0 0 0 0 1 1 Stendal 0 0 2 0 1 0 Burg 0 0 1 0 0 3 LG-Bezirk Stendal 0 0 3 0 1 4 Amtsgerichte insges. 3 3 4 2 7 12 ===================================================== Frage 8 b) Wenn nein, ist eine Erfassung geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 8 b) Entfällt. Frage Nr. 9 Wie viele Klagen sind seit 2001 vor den sachsen-anhaltischen Gerichten wegen Ungleichbehandlung der ELP eingereicht und wie viele entschieden worden? Bitte nach Klagegegenstand, Beklagten und Gerichtsbarkeit differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 9 Die Zahl der Verfahren vor den Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt, die eine Ungleichbehandlung der ELP zum Gegenstand hatten, könnte nur im Wege einer Durchsicht sämtlicher Verfahrensakten ermittelt werden, da diese in den Justizgeschäftsstatistiken nicht gesondert erfasst werden. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz unverhältnismäßig beeinträchtigen würde und daher als nicht angemessen erscheint. 10 Frage Nr. 10 Gibt es in Sachsen-Anhalt höhere Gebühren für die Anmeldung zur Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der Anmeldung der Eheschließung ? Wenn ja, in welchen Kommunen werden höhere Gebühren erhoben? Ist die Aufhebung dieser Ungleichbehandlung geplant und wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 10 In Sachsen-Anhalt werden die Amtshandlungen zur Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung einer Eheschließung und die Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gebührenrechtlich gleich behandelt (Kostentarif 171, lfd. Nr. 1 und 2 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)). Frage Nr. 11 Wann erfolgt die Anpassung der Normen an das LPartG im Bereich des Dienstrechts , einschließlich Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekosten-, Umzugskosten-, Disziplinar-, Beihilfe- und Trennungsgeldrechts? Bitte konkreten Zeitplan und Inhalt der Anpassung angeben. Antwort zu Frage Nr. 11 Mit den unter der Antwort zur Frage Nr. 1 im Themenkomplex I genannten Anpassungsgesetzen erfolgten bereits die in der Fragestellung aufgeführten Anpassungen. Das betrifft insbesondere die Gleichstellung für folgende Rechtsgebiete: - Beihilferecht ab dem 1. Februar 2010, - Besoldung und Versorgung zum 1. April 2011, rückwirkend zum 3. Dezember 2003, - Reisekosten-, Umzugkosten- und Trennungsgeldrecht sowie - sonstiges Dienstrecht einschließlich Disziplinarrecht. Frage Nr. 12 Beabsichtigt die Landesregierung eine Bundesratsinitiative hinsichtlich der Gleichbehandlung von Ehe und ELP im Einkommensteuerrecht und im Adoptionsrecht? Antwort zu Frage Nr. 12 In 2011 wurde von Berlin im Bundesrat eine Entschließung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht (BR-Drs. 124/11) initiiert, die im Plenum keine Mehrheit fand. Darüber hinaus gab es immer wieder Entschließungen im Bundesrat zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts (z.B. BR-Drs. 386/10; Antrag stellendes Land war ebenfalls Berlin). Zu einem Gesetzentwurf der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/6343) und einem Antrag der Fraktion der SPD im Bundestag (BT-Drs. 17/8155) wurde am 15. Mai 2012 eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an den Bundestag umgedruckt (BT-Drs. 17/9611), mit der dem Bundestag empfohlen wird, die in Rede stehenden Initiativen abzulehnen. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung zurzeit keinen Raum für einen erneuten Vorstoß im Bundesrat im Hinblick auf die Gleichstellung der ELP mit der Ehe in Sachen Adoptionsrecht. Aufgrund der unterschiedlichen Behandlung von Ehegatten und Partnerinnen und Partnern einer ELP sind beim Bundesverfassungsgericht zum Themenkomplex des Ehegattensplittings drei Verfahren anhängig (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07). Die Bundesregierung will vor einer eventuellen Gesetzesänderung zu- 11 nächst den Ausgang der Verfahren abwarten. Jedoch gewährt die Finanzverwaltung Sachsen-Anhalts Partnerinnen und Partnern einer ELP im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abgabenordnung entgegen dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes die für Ehegatten vorbehaltene Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer (mit dem damit verbundenen Splittingverfahren). Auch die Vergabe der Lohnsteuerklassenkombination für Ehegatten (III/V und IV/IV - ggf. mit Faktor ) ist auf Antrag im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes möglich. Diese bis zur abschließenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht verfahrensrechtlich ordnungsgemäße Vorgehensweise der Finanzverwaltung für die betroffenen Partnerinnen und Partner einer ELP wird als nicht endgültig zufriedenstellende Lösung des eigentlichen Anliegens erachtet. Die Landesregierung würde deshalb eine Gleichstellung von ELP und Ehen im Einkommenssteuerecht unterstützen. Hierzu wird auch auf die Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 6/1046) zur Kleinen Anfrage LT-Drs. KA 6/7419 verwiesen. Ein in der 15. Sitzungsperiode am 7. und 8. Juni 2012 behandelter Antrag zu dieser Thematik (LT-Drs. 6/1143) wurde federführend in den Ausschuss für Finanzen und mitberatend in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen. Frage Nr. 13 Welche landesrechtlichen Ungleichbehandlungen bestehen zum aktuellen Zeitpunkt noch zwischen der ELP und der Ehe? Bitte gesetzliche Regelungen enumerativ aufzählen , Fundstellen mit Paragraf und Gesetz. Antwort zu Frage Nr. 13 Landesrechtliche Ungleichbehandlungen bestehen nicht mehr. Frage Nr. 14 Existiert eine Dienstanweisung in den einzelnen Ressorts zur Berücksichtigung des LPartG bei Gesetzesentwürfen? Wenn nein, wie werden die Rechte der Partnerinnen oder Partner in einer ELP in Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt? Antwort zu Frage Nr. 14 Eine derartige Dienstanweisung gibt es nicht und sie wird auch nicht für notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen Nr. 1 und Nr. 6 im Themen-komplex 1 verwiesen. Frage Nr. 15 Inwieweit wird in Sachsen-Anhalt die EU-Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt? Wenn nicht, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt ist eine (auch rückwirkende) Umsetzung geplant? Antwort zu Frage Nr. 15 Die EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 legt einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest. Damit sollen Personen wegen ihrer Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität vor Diskriminierungen im Berufsleben geschützt werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie durch das „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung “ vom 4. August 2006 (BGBl. I S. 1897). Wichtigster Bestandteil des Umsetzungsgesetzes ist das AGG, das auch in Sachsen-Anhalt anzuwenden ist. 12 Frage Nr. 16 In welchen sachsen-anhaltischen Kommunen können Partnerinnen oder Partner einer ELP nicht gemeinsam bestattet werden? Auflistung wird erbeten. Antwort zu Frage Nr. 16 Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass es bei den Kommunen Versagungsgründe gibt, die eine gemeinsame Bestattung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen und -partner ausschließen. Entgegenstehende Regelungen in den Friedhofssatzungen sind der Landesregierung ebenfalls nicht bekannt. III. Diskriminierung/Antidiskriminierungsarbeit Frage Nr. 1 Liegen der Landesregierung Daten über das Ausmaß der Diskriminierung von lesbischen , schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen (LSBTI) Einwohnerinnen und Einwohnern beispielsweise im Berufs- und Arbeitsleben vor? Wenn ja, welche ? Antwort zu Frage Nr. 1 Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Dennoch ist sich die Landesregierung bewusst, dass es immer wieder Vorfälle einer gesellschaftlichen Diskriminierung aufgrund fehlender Toleranz gegenüber der sexuellen Identität anderer Menschen gibt. Das kann bei den Betroffenen zu psychischen Ängsten und auch zu Leistungsversagen in Schule, Ausbildung oder Beruf führen. Frage Nr. 2 Plant die Landesregierung Maßnahmen, beispielsweise Studien, zur Verbesserung dieser Datenlage? Antwort zu Frage Nr. 2 Mit Verweis auf die Antwort zur Frage Nr. 3 im Themenkomplex I. plant die Landesregierung keine Maßnahmen wie Studien zur Verbesserung der Datenlage der unter Frage 1 genannten Personengruppen. Frage Nr. 3 Wie viele Klagen sind seit 2006 vor sachsen-anhaltischen Gerichten wegen der Ungleichbehandlung aus Gründen der sexuellen Identität nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingereicht worden? Bitte nach Klagegegenstand und Gerichtsbarkeit differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 3 Die Zahl der Verfahren vor den Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt wegen Verstoßes gegen das AGG im Hinblick auf eine Ungleichbehandlung aus Gründen der sexuellen Identität wird statistisch nicht gesondert erfasst. Sie könnte daher nur durch eine Durchsicht aller Verfahrensakten ermittelt werden. Eine solche Erhebung wäre mit einem Aufwand verbunden, der die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. 13 Frage Nr. 4 Plant die Landesregierung Maßnahmen (etwa durch Erlass von Verwaltungsvorschriften , Weisungen, o. Ä.) gegen die Diskriminierung von LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern, bspw. im Berufs- und Arbeitsleben? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 4 Es wird auf die Antwort zu Frage 1 im Themenkomplex I. verwiesen, hier insbesondere auf die Ausführungen zu dem Gesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen und die landesrechtlichen Anpassungsgesetze. Die Landesregierung sieht mit § 2 Abs. 1 AGG und den bereits genannten Anpassungsgesetzen den gesetzlichen Rahmen zur Antidiskriminierung von nicht-heterosexuellen Bürgerinnen und Bürgern im Arbeits- und Berufsleben als ausreichend gegeben. Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Diskriminierungen jeglicher Art im Berufs- und Arbeitsleben , die zur Störung des Arbeitsfriedens führen können, sind auch jetzt schon möglich . Frage Nr. 5 Welche Projekte zur Nichtdiskriminierung/Beratung/Aufklärung im Bereich der Sozialarbeit für LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern wurden durch das Land seit 2001 bis zum jetzigen Zeitpunkt in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Art der Projekte , nach Landkreisen und kreisfreien Städten differenzieren. Wie viele und welche hauptamtlichen Stellen in den einzelnen Projekten wurden durch das Land gefördert? Wie hoch war der Betrag der Gesamtförderung aller Projekte im Zeitraum 2001 bis heute? Bitte aufgegliedert nach den einzelnen Jahren. Antwort zu Frage Nr. 5 Die Landesförderung von Projekten zur Nichtdiskriminierung/Beratung/Aufklärung im Bereich der Sozialarbeit für nicht-heterosexuelle Personen ist in der Tabelle als Anlage dargestellt. Diese Fördermittel werden jedoch nicht an die Kommunen ausgereicht, sondern an die Träger der Maßnahmen. Die Projekte dieser Träger haben größtenteils überregionalen Charakter. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass zusätzlich zur Landesförderung die Kommunen ebenfalls Maßnahmen und Projekte fördern. Da die Landesförderung durch Einnahmen aus der Konzessionsabgabe gemäß Glücksspielgesetz erfolgt, ist die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Fördermittel jährlich unterschiedlich. Hauptamtliche Personalstellen für die besagten Projekte werden vom Land nicht explizit gefördert. Frage Nr. 6 Inwieweit erfolgt eine Zusammenarbeit der Landesregierung mit Organisationen für LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern? Bitte nach Organisation und Art der Zusammenarbeit differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 6 Das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales führt eine regelmäßige Korrespondenz mit dem LSVD und nimmt sowohl an Veranstaltungen des LSVD als auch bedarfsweise an den Sitzungen des Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisches teil. Das Kultusministerium stimmt sich mit den dem LSVD angeschlossenen Vereinen zu einzelnen Schulprojekten ab. 14 Frage Nr. 7 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung für die Akzeptanz von LSBTIEinwohnerinnen und -Einwohnern in der Bevölkerung? Antwort zu Frage Nr. 7 Die Landesregierung schafft rechtliche Rahmenbedingungen und unterstützt Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf die Antwort zu Frage Nr. 4 im Themenkomplex I. wird verwiesen. Frage Nr. 8 Plant die Landesregierung die Erstellung und Umsetzung eines „Aktionsplans gegen Homophobie und Transphobie“ nach Berliner Vorbild? Antwort zu Frage Nr. 8 Die Landesregierung sieht ihre Aufgabe darin, punktuell und ressortbezogen Einzelprojekte wie in den Folgeantworten dargelegt zu unterstützen und zu fördern. Insoweit plant die Landesregierung nicht die Erarbeitung eines „Aktionsplans gegen Homophobie und Transphobie“. Frage Nr. 9 Welche Bildungsangebote zum Thema Lebensweisen von LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern gibt es für Pädagoginnen und Pädagogen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Hortnerinnen und Hortner sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen? Antwort zu Frage Nr. 9 Zu dem o. g. Thema fanden folgende Fortbildungsveranstaltungen statt: Schuljahr Thema Anzahl d. Teilnehmenden Schulform 2009/2010 Vielfalt (er)leben - lesbische und schwule Lebensweisen 9 alle 2010/2011 Lebensgestaltung - sexuelle Orientierung 8 Sekundarschule 2011/2012 Homosexualität – lesbische und schwule Lebensweisen 12 Sekundarschule 2011/2012 Liebe, Sex und Aids 12 alle Frage Nr. 10 Wie viele der unter Ziff. 9 genannten Personen haben in den vergangenen fünf Jahren an diesen Bildungsangeboten teilgenommen? Bitte nach Jahr, Personen und Prozentsatz zur Gesamtpersonenzahl differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 10 Es wird auf die Darstellung in der Antwort zu Frage Nr. 9 verwiesen. Frage Nr. 11 Fallen die Anliegen und Themen von LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern in die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche konkreten Aktivitäten entwickeln kommunale Gleichstellungsbeauftragte in diesem Bereich in den jeweiligen Kommunen? 15 Antwort zu Frage Nr. 11 In Sachsen-Anhalt ergeben sich die Aufgaben der gemäß § 74 Gemeindeordnung LSA und § 64 Landkreisordnung LSA zu bestellenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vorrangig aus § 15 Frauenfördergesetz, wobei ihnen in den Kommunen weitere Aufgaben übertragen werden können. Folgende Aktivitäten wurden entwickelt bzw. durchgeführt: Dessau-Roßlau: o Gemeinsame einmonatige Plakataktion mit dem LSVD Sachsen-Anhalt und Öf- fentlichkeitskampagne für homosexuelle Personen, die zusätzlich wegen der Herkunft aus anderen Kulturkreisen besondere Diskriminierungen erfahren haben (2007). o Beratung der Mutter einer intersexuellen Person im Jahre 2011. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau weist darauf hin, dass das Gleichstellungsbüro von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgenden und intersexuellen Menschen selten aufgesucht werde. Halle (Saale): o Seit 20 Jahren ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung für die auf dem Gebiet tätigen Vereine (Kooperationspartnerin /Schirmherrin bei öffentlichen Veranstaltungen, z. B. Fachtagungen, CSD, Tag gegen Homophobie u. a.). o Fachliche Interessenvertreterin für die betreffenden Einwohnerinnen und Einwohnern und deren Organisationen in der Verwaltung, im Stadtrat und seinen Ausschüssen (Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss, der das Themenfeld laut Zuständigkeitsordnung bearbeitet). o Bearbeitung der Vergabe von Fördermitteln entsprechend der Richtlinie der Stadt Halle(S.) zur „Förderung von Frauen- und Gleichstellungsprojekten, die kein ausschließlich soziales Ziel verfolgen“. Seit ca. 15 Jahren erfolgt auf dieser Grundlage die Förderung der Vereine BBZ lebensart e. V. und Dornrosa e. V. Landeshauptstadt Magdeburg: Durch das Amt für Gleichstellungsfragen der Landeshauptstadt Magdeburg (LHS MD) gibt es folgende Angebote und Kooperationen: o Beratung und Begleitung/ Vermittlung zu den Fachstellen, o Informationen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten über Angebote in der LHS MD durch Informationsmaterialen z. B. im Alten Rathaus, o Mitarbeit der Projekte/Vereine und interessierter Bürger/innen in den Netzwerken Politischer Runder Tisch der Frauen Magdeburg und Facharbeitskreis Mädchenarbeit , o Vorstellung der Angebote/Verlinkung der Beratungen und Sozial-Kulturangebote der Vereine Fraueninitiative e. V. und LSVD Sachsen-Anhalt e.V. auf den Internetseiten , o Finanzielle Unterstützung der Arbeit der Projekte und Vereine im Rahmen der Förderrichtlinie 02/03 der LHS MD und Kooperationsvereinbarungen zu Veranstaltungen z. B. zum Thema Regenbogenfamilien/zu Ausstellungen und Informationskampagnen , o Vorstellung der Angebote und der Beratungsarbeit der Projekte für Lesben/ Schwule/Bisexuelle/Transgender in der Landeshauptstadt Magdeburg im Ausschuss für Familie und Gleichstellung, 16 o Unterstützung von Veranstaltungsreihen und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema lesbische/schwule/bisexuelle/transgender Lebensweisen, o Themenbezogene Mitarbeit der Gleichstellungsbeauftragten am Runden Tisch der Lesben und Schwulen Sachsen-Anhalt, o Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Stadtratsfraktionen und des Ausschusses für Familie und Gleichstellung der LHS MD zur Aktionswoche CSD (Christopher Street Day) in den Jahren 2011 und 2012, o Empfang zur Eröffnung der Aktionswoche zum Christopher Street Day 2011/2012 durch den Stadtrat im Rathaus und Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten mit einem Informationsstand am Christopher Street Day in Magdeburg im Jahr 2012. Burgenlandkreis: o Bisher keine Notwendigkeit zur Umsetzung konkreter Aktivitäten und Maßnah- men. o Beratung in zwei Fällen wegen Schwierigkeiten im beruflichen bzw. sozialen Um- feld aufgrund sexueller Identität. Landkreis Harz: o Hilfe, Unterstützung und Beratung auch für spezifische Lebensformen und Situa- tionen. o Zusammenarbeit mit den bestehenden Frauenzentren im Landkreis Harz, in de- nen sich auch homosexuelle Bürger(innen) treffen. o Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten mit mehreren Partnern und Interessierten (u. a. Beratungsstelle AIDS-Hilfe Halberstadt e. V.) im Rahmen von Projekten. Im Herbst 2012 ist die Durchführung einer Präventionswoche in Vorbereitung. o Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halberstadt verweist auf verschiedene Beratungsangebote (AIDS-Beratung, Frauenkommunikationszentrum). o Darüber hinaus gibt es in Halberstadt einzelne Treffpunkte für lesbische, schwule , bisexuelle, transgender und intersexuelle Einwohner(innen). Saalekreis: o Keine konkreten Aktivitäten zu Anliegen und Themen des v. g. Personenkreises. o Jugendamt des Landkreises Saalekreis fördert und unterstützt im Rahmen der o. g. Thematik den Verein BBZ „lebensart“ Halle e. V. (Aufklärung und Beratung an Schulen hinsichtlich der sexuellen Orientierung). Salzlandkreis: o Keine konkreten und einzelfallbezogenen Aktivitäten der Gleichstellungsbeauf- tragten des Salzlandkreises und dessen Gemeinden (Nichtnutzung der Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten durch besagten Personenkreis); kein Bedarf zu erkennen. o In Bernburg, Aschersleben und Schönebeck wurden in den Jahren 2006 und 2007 Lesungen des Buches „Coming in – Coming out (Berichte einer Mutter)“ mit der Autorin Rica Fischer durchgeführt. o In der Stadt Staßfurt wurden mit Unterstützung der „Staßfurter Urania e. V.“ Gesprächsrunden in offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Beratungsstellen durchgeführt, um auf die gesellschaftliche Situation „Andersliebender“ aufmerksam zu machen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Altersgruppen für die Thematik zu sensibilisieren. Themen waren u. a. „Hilfe – mein Enkel 17 ist schwul“, „Homosexualität und Vorurteile“ sowie „Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Liebe“. Landkreis Stendal: o Keine Kontaktaufnahme von gleichgeschlechtlich lebenden Bürger(innen) zur Gleichstellungsbeauftragten. o Fehlmeldung auch seitens der Gemeinden. Landkreis Wittenberg: o Keine konkreten Aktivitäten zu Anliegen und Themen zur Homosexualität, da bislang hierzu kein Bedarf herangetragen worden ist. Frage Nr. 12 Ist auf Landesebene die Bildung eines Gleichstellungsbeirates geplant, der sich mit den Belangen von LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohnern befasst? Wenn ja, sollen hierzu kompetente Vertreterinnen und Vertreter zu Fragen nicht-heterosexuellen Lebens berufen werden und welche Schwerpunkte und Konzepte soll der Gleichstellungsbeirat für LSBTI-Lebensformen bearbeiten bzw. erarbeiten? Antwort zu Frage Nr. 12 Die Bildung eines Gleichstellungsbeirates auf Landesebene für Belange von lesbischen , schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Einwohnerinnen und Einwohnern ist für Sachsen-Anhalt nicht geplant. Der Lesben- und Schwulenpolitische Runde Tisch, an dem bedarfsweise auch Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Landtagsfraktionen teilnehmen, werden als Interessenvertretung dieses Personenkreises und damit als Partner der Landesregierung angesehen. Frage Nr. 13 Welche Angebote wurden (seit 2006) und werden von der Landeszentrale für politische Bildung zum Thema LSBTI-Lebensweise gemacht? Antwort zu Frage Nr. 13 Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) schloss gemeinsam mit der Bundeskoordination „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ eine langfristige Kooperationsvereinbarung mit dem Begegnungs- und Beratungszentrum „lebensart e. V.“ Halle zu den Themen der sexuellen Orientierung, Homosexualität, Vielfalt von Lebensmodellen, Homophobie und Diskriminierung ab. Weiterhin vermittelt die LpB diesen Verein als Ausrichter von Schulprojekttagen zu „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Im Jahr 2010 wurde für Schülerinnen und Schüler ein Workshop durchgeführt, bei dem die rechtliche Situation, Diskriminierung und die Diskriminierungsgeschichte von Homosexuellen erörtert worden ist. IV. Gewalt Frage Nr. 1 Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Ausmaß und Formen der Gewalt gegen LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohner in Sachsen-Anhalt? Wie viele Straftaten gegen nicht-heterosexuelle Einwohnerinnen und Einwohner wurden seit 2000 erfasst ? Wie viele führten zu Verurteilungen? Bitte differenzieren nach Jahren, Straftatbestand und Geschlecht. 18 Antwort zu Frage Nr. 1 In den polizeilichen Statistiken werden bei den Opferdaten Angaben zu sexuellen Orientierungen nicht erfasst. Das gilt auch für die Strafverfolgungsstatistik bei den Staatsanwaltschaften. Daten zur sexuellen Identität der in einem Ermittlungsverfahren Beteiligten sind grundsätzlich für strafprozessuale Zwecke auch nicht erforderlich . Nach Aussagen des LSVD Sachsen-Anhalt, richtet sich die meiste Gewalt gegen schwule Männer und meist in den Treffgebieten (sog. Cruising). Den Angaben zufolge , haben ca. 35 Prozent der schwulen Männer schon eine Gewalterfahrung gemacht . Bei schwulen und bisexuellen Männern unter 18 Jahren sind es sogar 63 Prozent. Eine schwere körperliche Gewalt wird jedoch von 92 Prozent der Betroffenen verneint. Oft wird die Tat von den Opfern bagatellisiert. Schätzungen zufolge kommen in Sachsen-Anhalt nur ca. 13 Prozent der Übergriffe zur Anzeige. Auch die Subsumtion der Tat unter einen bestimmten Straftatbestand (Bedrohung, Belästigung, Beleidigung) gestaltet sich als schwierig. Frage Nr. 2 Gibt es Anlaufstellen für Opfer homophober und transphober Gewalt in SachsenAnhalt und wenn ja, wo und mit welchen Arbeitsvoraussetzungen? Bitte nach Anlaufstelle sowie Grundlage der Arbeit haupt-/ehrenamtlich differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 2 Wie dem regelmäßig vom LSVD herausgegeben Informationsblatt „Newsletter“ entnommen werden kann, gibt es in Sachsen-Anhalt folgende Anlaufstellen für Opfer homophober und transphober Gewalt : - Beratungen des LSVD Sachsen-Anhalt (online, persönlich, telefonisch), - Schwules Überfalltelefon Magdeburg (c/o LSVD Sachsen-Anhalt), - Beratungsstelle für homosexuelle Männer und Frauen des CARITAS-Verbandes für das Bistum Magdeburg e. V., - Frauenzentrum Courage Magdeburg e. V., - Begegnungs- und Beratungszentrum „lebensart“ Halle e. V., - Frauenzentrum Weiberwirtschaft/Dornrosa e. V. Halle, - Weißer Ring e. V., - Verein „Wildwasser e. V.“ (vorrangig für misshandelte Mädchen). Die Beratungen erfolgen größtenteils in ehrenamtlicher Arbeit. Die Beraterinnen und Berater absolvieren regelmäßig trägerinterne Schulungsveranstaltungen. Daneben gibt es Anlaufstellen der Polizei und der Justiz für Opfer von Straftaten jeglicher Art. Hier hat die Polizei in Zusammenarbeit mit dem Landesverband des LSVD ein Faltblatt mit dem Titel „Liebe verdient Respekt - Informationen der polizeilichen Ansprechpartner /-innen für Lesben und Schwule" herausgegeben. Neben den Kontaktadressen der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei enthält dieses Informationsblatt auch Hinweise zum Verhalten nach homophober Gewalttaten. Frage Nr. 3 Gibt es Ansprechpartnerinnen und -partner für Opfer homophober und transphober Gewalt bei der Polizei? Wenn ja, 19 Antwort zu Frage Nr. 3 Auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalts zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen wurden bei der Polizei des Landes SachsenAnhalt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) bestellt. Aufgabe der AgL ist es, innerhalb der Behörden und Einrichtungen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen sowie mit Vereinen und Institutionen mit gleichgeschlechtlichem Bezugzusammenzuarbeiten, Vorurteile ab- und ein Vertrauensverhältnis zur Polizei aufzubauen. Vor diesem Hintergrund pflegen die AgL u. a. Kontakte zum Lesben- und Schwulenpolitischen Runden Tisch des Landes Sachsen-Anhalt, zum Landesverband des LSVD sowie anderen externen Institutionen und Vereinen mit gleichgeschlechtlichem Bezug. Sie unterstützen Opfer von homophobiebegründeter Gewalt und können im Rahmen der polizeilichen Aufgabenstellung, z. B. bei der Entwicklung von Handlungsperspektiven zur Prävention von Straftaten gegen Lesben und Schwule, hinzugezogen werden. Frage Nr. 3a) inwieweit sind diese speziell ausgebildet? Antwort zu Frage Nr. 3a) Die AgL haben die Möglichkeit, an Fortbildungsveranstaltungen in Form von Workshops teilzunehmen, die u. a. der Reflektion der Tätigkeiten in den Polizeidienststellen, dem Erfahrungsaustausch, der Abstimmung überregionaler Tätigkeiten sowie der Vertiefung der Netzwerktätigkeit mit polizeifremden Organisationen und Einrichtungen dienen. Frage Nr. 3b) inwieweit werden solche Angebote genutzt? Bitte differenzieren nach Jahren und Dienststellen. Antwort zu Frage Nr. 3b) Die Inanspruchnahme der AgL wird statistisch nicht erfasst. Frage Nr. 4 Gibt es eine telefonische Notfallbetreuung (Überfalltelefon) für die Opfer homophober und transphober Gewalt? Wenn ja, wer bietet sie an und in welchen Regionen (Städte /Landkreise) wird sie angeboten? Wie wird dieses Angebot beworben? Gibt es hierfür finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes? Wenn nein, ist die Einrichtung eines solchen Überfalltelefons geplant? Falls ja, in welcher Weise? Falls nicht, bitte begründen. Antwort zu Frage Nr. 4 Seit 1995 gibt es für das Land Sachsen-Anhalt das „Schwule Überfalltelefon“ in Trägerschaft des LSVD Sachsen-Anhalt (Tel.: 0391/19228). Anrufer werden beraten und ggf. an andere Hilfsstellen weiter vermittelt. Das „Schwule Überfalltelefon“ wird auf der Internetpräsenz des LSVD Sachsen- Anhalt beworben und ist jeden Dienstag ab 20 Uhr besetzt. Auf Wunsch der Betroffenen erfolgt die Hilfe auch anonym. Das Überfalltelefon ist Bestandteil der Landesförderung des LSVD. 20 Frage Nr. 5 Welche Projekte zum Schutz vor Gewalt gegen LSBTI-Einwohnerinnen und -Einwohner gibt es in Sachsen-Anhalt und inwieweit werden diese aus öffentlichen Mitteln in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Projekten, Landkreisen und kreisfreien Städten differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 5 Die polizeilichen Präventionsprojekte sind grundsätzlich bedarfsgerecht sowie themen - und altersspezifisch angelegt. Bisher gibt es kein polizeiliches Präventionsprojekt , welches ausschließlich zum Schutz vor Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle , transgender und intersexuelle Menschen umgesetzt wird. Es erscheint vielmehr sinnvoll, neben den anlass- und personenbezogenen Maßnahmen des nicht heterosexuellen Bereichs, die Anliegen dieser Personengruppe in die Vielzahl von Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen sowie in Projekte in der Jugendarbeit und im außerschulischen Bereich einfließen zu lassen. Das erhöht das Verständnis in der Gesellschaft und wird als wesentliches Element für die Senkung von Gewalttaten gegen gleichgeschlechtlich Lebende gesehen. Dazu zählen auch Projekte und Maßnahmen des LSVD und der Trägervereine. Frage Nr. 6 Verfügt die Landesregierung über Daten zum Ausmaß der Gewalt gegen LSBTIInsassen in Haftanstalten? Wenn ja, bitte nach Jahr, Straftatbestand und Haftanstalt differenzieren. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 6 Die Landesregierung verfügt über keine Daten zum Ausmaß derartiger Gewalttaten in Haftanstalten Sachsen-Anhalts, da hierzu keine gesonderten Erhebungen erfolgen . Auch liegen weder in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Burg, Dessau-Roßlau, Halle und Volkstedt noch in der Jugendanstalt Raßnitz Anhaltspunkte vor, dass gewaltsame Übergriffe im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung der mutmaßlichen Tatopfer gestanden haben. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung erfasst sog. außerordentliche Vorkommnisse in den JVA’s des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehören eine Vielzahl von möglichen sicherheitsrelevanten Ereignissen wie z. B. Geiselnahmen, Meutereien , Entweichungen (Ausbrüche), Gefangenenmisshandlung, Brände, Tod von Gefangenen sowie Erkenntnisse über Fakten, die in Verdacht einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der JVA begründen (z. B. Erkenntnisse aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Betäubungsmittel, Waffen, Ausbruchsgegenstände, subkulturelle Gewaltstrukturen, gefährliche Kontakte Bediensteter mit Gefangenen und Ähnliches). Eine Erweiterung der Übersicht auf Gewalt gegen homosexuelle Insassen in JVA’s Sachsen-Anhalts ist, unter Hinweis auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Landesregierung, nicht beabsichtigt. V. Homosexualität, Bisexualität, Intersexualität und Transidentität und Jugendliche Frage Nr. 1 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Ausmaß und Erscheinungsfor- 21 men gesellschaftlicher Diskriminierung, mit denen nicht-heterosexuelle Jugendliche konfrontiert sind sowie über die Auswirkungen von Diskriminierung auf die Lebenssituation der Jugendlichen? Antwort zu Frage Nr. 1 Die Landesregierung verfügt für Sachsen-Anhalt über keine Erkenntnisse und keine belastbaren wissenschaftlichen Daten, ob und wenn ja, in welchen Fällen eine Diskriminierung ausschließlich auf der sexuellen und/oder geschlechtlichen Situation des nicht heterosexuellen Kindes oder Jugendlichen beruht oder in ihr begründet ist. Frage Nr. 2 Wie hoch ist die Rate versuchter und erfolgreicher Suizide LSBTI-Jugendlicher in Sachsen-Anhalt? Für den Fall, dass diese Daten nicht erhoben werden, ist eine Verbesserung der Datenlage geplant? Antwort zu Frage Nr. 2 Über versuchte bzw. erfolgreiche Suizide von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Jugendlichen wird keine polizeiliche Statistik geführt. Eine Änderung in der Erfassung ist, unter Hinweis auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Landesregierung, nicht vorgesehen. Frage Nr. 3 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Akzeptanz oder Nichtakzeptanz von gleichgeschlechtlicher Orientierung und gleichgeschlechtlichen Lebensweisen Jugendlicher in deren Familien und über die Auswirkung von Nichtakzeptanz auf die Lebenssituation der Jugendlichen? Antwort zu Frage Nr. 3 Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Diese Themen wurden bisher nicht an die vom Land geförderten Familienzentren herangetragen bzw. von den Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatungsstellen als expliziter Beratungsinhalt genannt. Frage Nr. 4 Beabsichtigt die Landesregierung, eine Bestandsaufnahme zur Lebenssituation LSBTI-Jugendlicher in Sachsen-Anhalt durchzuführen und entsprechende Studien etc. in Auftrag zu geben? Wenn ja, wie und wann wird dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 4 Die Landesregierung beabsichtigt zurzeit keine entsprechenden Maßnahmen. Haushaltsmittel stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 für solche Studien oder Maßnahmen nicht zur Verfügung. Frage Nr. 5 Welche Initiativen plant und unterstützt die Landesregierung, um die Lebenssituation LSBTI-Jugendlicher zu verbessern, Diskriminierung abzubauen, Selbstbestimmung und ein Klima der Wertschätzung und Anerkennung zu fördern? 22 Antwort zu Frage Nr. 5 Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, die vorhandenen Beratungsangebote für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen, die das Land jährlich mit 50.000 Euro fördert, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt auch ein vom LSVD initiiertes Jugendprojekt (http://comein-fresh.lsvd.de/), was gegebenenfalls unter Mitarbeit seiner Mitgliedsvereine landesweit ausgedehnt werden kann. Gesonderte Initiativen der Landesregierung sind daneben nicht vorgesehen. Der Abbau fehlender Wertschätzung und der Diskriminierung von Jugendlichen mit bestimmter sexueller und/oder geschlechtlicher Identität ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, weshalb diese Problematik in andere Jugendprojekte integriert und keiner sektoralen Lösung zugeführt werden sollte. Im Schulbereich können nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote“ des Kultusministeriums auch Projekte Dritter hierzu, die an Schulen stattfinden, unterstützt werden. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen gegen Diskriminierung, zur Selbstbestimmung (z. B. gegen Mobbing) sowie für ein Klima der Wertschätzung und Anerkennung zu fördern, was auch nicht-heterosexuelle Lebensweisen von Jugendlichen umfasst. Frage Nr. 6 Welche Maßnahmen plant und unterstützt die Landesregierung im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung, um die Benachteiligung LSBTI-Jugendlicher abzubauen sowie deren Potenziale und ein Klima gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung zu fördern? Antwort zu Frage Nr. 6 Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Jugendliche mit einer bestimmten sexuellen und/oder geschlechtlichen Situation bildungsbenachteiligt sind oder werden oder dass sie keinen Zugang zu den Angeboten der Jugendbildung haben. In Bezug auf das eigene Empfinden von Jugendlichen, ausgegrenzt zu werden, was ausschließlich auf der sexuellen und/oder geschlechtlichen Situation des Jugendlichen beruht oder in ihr begründet ist, verfügt die Landesregierung über keine belastbaren wissenschaftlichen Daten. Vielmehr ist es wichtig, dass die Förderung von Potenzialen aller Kinder und Jugendlicher sowie deren aller Anerkennung und Wertschätzung Handlungsgebot sein muss und ist. Die Schulen sind gehalten, „den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihrer religiösen oder politischen Anschauung fördern, und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Nach diesem Grundsatz ist die gesamte schulische und außer-schulische Arbeit ausgerichtet. Dabei ist Schulprogrammarbeit ein wichtiger Bestandteil. Im Rahmen des allgemeinen Informationsaustausches mit den Trägern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kann diese Thematik wieder zur Sprache gebracht werden. Allerdings wurde dies bisher in den Seminaren des Kompetenzzentrums für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe nicht beleuchtet. Zudem haben die Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter in der Vergangenheit auf gemeinsamen Tagungen signalisiert, dass sie diesbezüglich keine örtlichen Handlungsbedarfe sähen. 23 Frage Nr. 7 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Gewaltbereitschaft gegenüber LSBTI-Menschen zu reduzieren und homophober Gewalt präventiv entgegenzuwirken ? Antwort zu Fragte Nr. 7 Alle Präventivmaßnahmen gegen Gewalt tragen – wie in den Antworten zu gleichlautenden Fragen dargelegt - dazu bei, homophobiebegründeter Gewalt entgegen zu wirken. An den Schulen arbeiten zudem Themenmultiplikatoren mit dem Schwerpunkt Schulmediation, um Gewaltbereitschaft unter Schülerinnen und Schüler zu begegnen . Die Themenmultiplikatoren bilden dabei auch Schülermediatorinnen und -mediatoren aus. Das umfasst auch die Vermeidung von Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Jugendliche. VI. Homosexualität, Bisexualität, Intersexualität und Transidentität im Alter Frage Nr. 1 Inwieweit erfahren ältere Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise im Rahmen der sachsen-anhaltischen Seniorenpolitik besondere Beachtung und Förderung bzw. einzelfallbezogene Unterstützung in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage Nr. 1 Jeder ältere Mensch wird in seinen individuellen Bedürfnissen und Interessen geachtet . Grundlagen für die Seniorenpolitik Sachsen-Anhalts sind das seniorenpolitische Programm der Landesregierung und für die Menschen, die in stationären Einrichtungen bzw. in sonstigen Wohnformen leben, darüber hinaus das Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz - WTG LSA) vom 17. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 134). Leitlinie des seniorenpolitischen Programms ist ein aktives und selbstbestimmtes Altern , das den Ansprüchen und Möglichkeiten der Menschen gerecht wird. Zweck des WTG ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen vor Beeinträchtigung zu schützen und dabei: - die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung und die Selbstständigkeit, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern sowie - ihre kulturelle Herkunft sowie ihre religiöse, weltanschauliche und sexuelle Orientierung zu achten und geschlechtsspezifische Belange angemessen zu berücksichtigen . Frage Nr. 2 Gibt es Initiativen seitens der Landesregierung, das Verständnis zwischen älteren Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung zu verbessern? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum wurde bislang kein Handlungsbedarf gesehen? Antwort zu Frage Nr. 2 Die Landesregierung hat bislang Maßnahmen mit diesem Ziel nicht initiiert, weil ein entsprechender Wunsch an die Behörden nicht herangetragen wurde und deshalb kein Bedarf gesehen wurde. 24 Frage Nr. 3 Werden von der Landesregierung in der Öffentlichkeit gleichgeschlechtliche Lebensweisen von Seniorinnen und Senioren gleichwertig und wertneutral thematisiert? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 3 Bei der öffentlichen Behandlung seniorenpolitischer Themen durch die Landesregierung gibt es keine Unterschiede in der Wertigkeit bei gleichgeschlechtlich lebenden oder heterosexuellen Seniorinnen und Senioren. Frage Nr. 4 Werden Gremien der Seniorenpolitik für LSBTI-Seniorinnen und -Senioren gleichwertig und wertneutral geöffnet? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 4 Für die Mitwirkung in den Gremien der Seniorenpolitik ist die sexuelle Identität der Mitglieder ohne Belang. Entscheidend für deren Mitwirkung z. B. in den Kreisseniorenräten oder für deren Wahl in die Landesseniorenvertretung sind vor allem ihre Erfahrung mit der ehrenamtlichen Seniorenarbeit, ihr bisheriges Wirken in der Kommunalpolitik , ihr beruflich-fachlicher Hintergrund und ihr persönliches Auftreten. Frage Nr. 5 Werden bei Angeboten der Altenhilfe und Altenarbeit explizit und wertneutral auch die Belange von LSBTI-Seniorinnen und -Senioren berücksichtigt? Wenn ja, inwieweit ? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 5 Das seniorenpolitische Programm der Landesregierung sieht vor, Seniorenpolitik geschlechtersensibel auszurichten und die Veränderung von Lebensformen zu berücksichtigen . Dies bezieht sich auch auf gleichgeschlechtliche Lebensweisen lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intersexueller Menschen. Wichtig ist dabei, dass jeder Mensch seinen Wünschen entsprechend alt werden kann. Auch lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Seniorinnen und Senioren sind vom Wandel der Familienstrukturen betroffen und profitieren daher vom Bemühen der Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene das Miteinander der Generationen zu stärken. Angebote der Altenhilfe und Altenarbeit gibt es vor allem auf kommunaler Ebene. In wie weit die einzelnen Kommunen in ihren Angeboten explizite Wünsche lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intersexueller Menschen aufnehmen, ist der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt. In der stationären Altenpflege wird auf die Wünsche der älteren Bewohnerinnen und Bewohner auch im Hinblick auf die sexuelle oder geschlechtliche Orientierung stets Rücksicht genommen. Frage Nr. 6 Inwieweit ist gleichgeschlechtliche Lebensweise auch Thema im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Altenhilfe und Altenpflege? Wenn nein, warum nicht? 25 Antwort zu Frage Nr. 6 Der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ist integrierter Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Altenhilfe und Altenpflege. Die Rahmenrichtlinien der betreffenden Berufsschulen bzw. Berufsfachschulen beinhalten u. a. auch Themen zu Sexualität und Liebe im Alter, Einstellungen von Pflegenden zu Sexualität, Werte und Normen im Wandel, pflegerelevante Grundlagen der Ethik, personen- und situations-bezogene Pflege sowie das Berücksichtigen von Lebenswelten und sozialer Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln. In einer Vielzahl von Lernfeldern kann im Unterricht auf die Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen Bezug genommen werden. Da die Rahmenrichtlinien generell keine Einzelthemen vorgeben, werden die berufspraktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht berücksichtigt und die o. g. Themen konstruktiv bearbeitet. Frage Nr. 7 Fördert die Landesregierung (generationsübergreifende) Wohnformen für LSBTISeniorinnen und Senioren bzw. für LSBTI-Seniorinnen und -Senioren unter einem Dach? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 7 Das WTG sieht neben den klassischen stationären Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige , behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen selbstorganisierte Wohngemeinschaften und nicht selbst organisierte Wohnformen vor. In diesen Wohngemeinschaften können die Bewohnerinnen und Bewohner ambulant gepflegt werden. Über die personelle Zusammensetzung der Wohngemeinschaften entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner ggf. mit den Trägern selbst. (Generationsübergreifende) Wohnformen unter einem Dach speziell für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Seniorinnen und Senioren werden nicht gefördert. Die Versorgung mit bedarfsgerechtem, zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum betrifft alle Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft. Die Wohnraumförderung des Landes soll dazu beitragen, diese auch für die Zukunft sicher zu stellen . Derzeit erfolgt u. a. die Förderung der energetischen Sanierung und des altersgerechten Umbaus von Wohngebäuden. Diese Fördermöglichkeiten stehen bei Erfüllung der Förderkriterien, wie z. B. Einkommensgrenze und Wohnflächenbeschränkung bei der Wohneigentumsförderung, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung , unabhängig von seiner persönlichen Familienkonstellation oder eben auch sexuellen Ausrichtung. Gleiches gilt im Übrigen auch für die umfangreichen Förderangebote unter dem Thema Bauen und Wohnen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Frage Nr. 8 Findet eine Zusammenarbeit der Landesregierung mit privaten Initiativen LSBTISeniorinnen und -Senioren statt? Antwort zu Frage Nr. 8 Bislang ist keine Initiative der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Seniorinnen und Senioren an die Landesregierung herangetreten. 26 VII. Gesundheit/Aufklärung/HIV Frage Nr. 1 Welche repräsentativen Untersuchungen, Analysen oder Forschungsergebnisse liegen der Landesregierung zur HIV/AIDS-Situation in Sachsen-Anhalt vor? Antwort zu Frage Nr. 1 Für die statistische Aufarbeitung von Infektionen und Erkrankungen durch HIV ist in Deutschland das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin verantwortlich. HIV-Infektionen sind gemäß § 7 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht namentlich direkt an das RKI zu melden. Hier werden entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen die Daten zu HIV und AIDS erfasst und ausgewertet. Die Meldedaten, die zu HIV beim RKI für Sachsen-Anhalt erfasst werden, können über das Internet unter http://www3.rki.de/SurvStat/ abgerufen werden. Für die Betrachtung der Situation ist aber nicht nur die HIV-Neuinfektion ausschlaggebend , sondern auch die der anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI), da die Veränderungen ein Indiz für das Schutzverhalten der Bevölkerung sind. Auch diese Daten werden bundeseinheitlich durch das RKI gesammelt und aufgearbeitet. Sowohl das RKI als auch die Landesregierung gehen gleichwohl von einer Dunkelziffer bei HIV und AIDS aus. Frage Nr. 2 Wurden derartige Untersuchungen, Analysen und Studien von der Landesregierung in Auftrag gegeben bzw. ist dies geplant? Wenn nicht, warum wird dies für nicht erforderlich erachtet? Antwort zu Frage Nr. 2 Die vom Robert-Koch-Institut herausgegebenen jährlichen Zahlen und Daten sowie die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) jährlich veröffentlichte Studie zum Schutzverhalten der Bevölkerung, reichen für die Einschätzung von Gefährdungspotenzialen und zur epidemiologischen Ausrichtung der Präventionsarbeit aus. Die Sachsen-Anhalt betreffenden Zahlen werden darüber hinaus im Rahmen des Infektionskrankheitenberichtes, welcher jährlich vom Landesamt für Verbraucherschutz erarbeitet wird, veröffentlicht. Eigene Studien oder Untersuchungen der Landesregierung sind nicht notwendig. Frage Nr. 3 Wie hoch ist die Rate der Neuinfektionen mit HIV? Bitte für die letzten zehn Jahre und nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, gleichgeschlechtlicher Lebensweise und heterosexueller Lebensweise differenzieren. 27 Antwort zu Frage Nr. 3 Jährliche Neuinfektionen Geschlecht Gruppierung nach RKI Jahr Gesamt MD Halle Sonstige W M MSM1 Hetero2* PII3* Ges* 2002 35 5 7 23 17 18 4 5 21 26 2003 34 6 7 21 11 23 5 4 19 23 2004 23 3 4 16 8 15 8 5 5 10 2005 30 4 14 12 9 21 9 5 11 16 2006 37 10 11 16 7 30 15 4 3 7 2007 47 9 11 27 10 37 16 7 4 11 2008 43 12 17 14 7 35 23 7 7 14 2009 48 7 11 30 10 38 27 7 9 16 2010 37 15 8 14 2 35 23 7 1 8 2011 40 9 11 20 4 36 20 5 3 8 ges. 374 80 101 193 85 288 150 56 83 139 Quelle: Robert Koch-Institut: SurvStat, http://www3.rki.de/SurvStat, Datenstand: 01.05.2012 1 Männer, die Sex mit Männern haben 2 heterosexuelle Lebensweise 3 Patern II – Patienten aus Hochprävalenzländern * Erläuterung siehe Text Durch das RKI wird nur zwischen den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle und dem restlichen Sachsen-Anhalt unterschieden. Eine Abfrage nach Landkreisen ist hingegen nicht möglich. Eine Abfrage nach gleichgeschlechtlicher Lebensweise ist ebenso nicht umsetzbar, sondern nur nach MSM. Da bei PII von heterosexuellen Kontakten ausgegangen wird, wurden zwar die statistischen Daten von Hetero und PII einzeln dargestellt, aber in der Folge addiert. Nur so ist ein realistisches Bild der epidemiologischen Ausgangssituation möglich. Frage Nr. 4 Sind der Landesregierung etwaige Zusammenhänge zwischen gleichgeschlechtlicher Lebensweise und AIDS-Gefährdung bzw. HIV-Infektion bekannt? Wenn ja, in welcher Weise werden entsprechende Daten erfasst? Antwort zu Frage Nr. 4 Zutreffend ist, dass Männer, die Sex mit Männern haben, seit mehr als 25 Jahren zur sog. Hauptbetroffenengruppe gehören. Damit sind diese bei ungeschützter Sexualpraktik statistisch gesehen einem höheren Risiko ausgesetzt als andere Personengruppen . Nach den Daten des RKI gilt dieses auch für Sachsen-Anhalt. Frage Nr. 5 Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zur Verhinderung von Neuinfektionen (Primärprävention), zur psychischen und physischen Stabilisierung von Infizierten (Sekundärprävention) und zur Vorsorge von AIDS-Erkrankungen (Tertiärprävention)? Antwort zu Frage Nr. 5 Die Landesregierung unterstützt die Aufklärungsarbeit, die von den Organisationen und Vereinen durchgeführt wird und fördert diese auch mit Landesmitteln, wie z.B. die AIDS-Hilfevereine. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer freiwilligen Leistung des Landes und umfasst die Mitfinanzierung von Personal- und Sachausgaben der AIDS-Hilfevereine Sachsen-Anhalt Nord e.V. (Magdeburg) und Sachsen-Anhalt Süd 28 e. V. (Halle (S.)). Die AIDS-Hilfevereine organisieren und koordinieren die Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von HIV und AIDS. Weiterhin erfolgen Aufklärung und Information im schulischen und außerschulischen Bereich. Frage Nr. 6 Gibt es ein speziell auf Sachsen-Anhalt zugeschnittenes HIV/AIDS-Präventionskonzept ? Wenn nein, welche Präventionsprojekte unterstützt die Landesregierung? Antwort zu Frage Nr. 6 Der Schutz der Bevölkerung vor sexuell übertragbaren Krankheiten und vor HIV/AIDS entspricht der Daseinsfürsorge des Landes gegenüber seiner Bevölkerung . Die Primärprävention ist daher die gesellschaftlich günstigste und vor allem eine sehr wirksame Methode zum Schutz vor einer sexuell übertragbaren Krankheit. Ein eigenes und speziell für Sachsen-Anhalt zugeschnittenes HIV/AIDS- Präventionskonzept gibt es nicht. Vielmehr reagieren die Akteure, hier die AIDS-Hilfen, auf epidemiologische Entwicklungen eigenverantwortlich. Das Land unterstützt, neben der Förderung der AIDS-Hilfevereine, keine gesonderten Projekte. Darüber hinaus bietet der öffentliche Gesundheitsdienst Beratungs- und Betreuungsleistungen für Betroffene und deren Angehörige an. Frage Nr. 7 Wie hoch sind die Pro-Kopf-Aufwendungen zur HIV/AIDS-Prävention in SachsenAnhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern? Antwort zu Frage Nr. 7 Grundlage dieser Berechnung sind die von den Ländern direkt geförderten Maßnahmen zur HIV- und AIDS-Prävention. Etwaige kommunale Aufwendungen oder indirekte Aufwen-dungen der Länder über die Kommunen sind hier ebenso nicht enthalten wie Dritt- und Eigenmittel der entsprechenden Träger. Bundesland Förderung des Landes Einwohner Pro-Kopf Aufwendungen 1 Hamburg 2.240.721,00 € 1.774.000 1,26 € 2 Berlin 2.103.629,00 € 3.443.000 0,61 € 3 Bayern 3.800.000,00 € 12.510.000 0,30 € 4 Mecklenburg-Vorpommern 392.290,00 € 1.651.000 0,24 € 5 Saarland 238.000,00 € 1.023.000 0,23 € 6 Bremen 152.000,00 € 662.000 0,23 € 7 NRW 3.400.000,00 € 17.837.000 0,19 € 8 Niedersachsen 1.463.000,00 € 7.929.000 0,18 € 9 Thüringen 341.000,00 € 2.250.000 0,15 € 10 Schleswig-Holstein 405.000,00 € 2.832.000 0,14 € 11 Rheinland-Pfalz 414.008,00 € 4.013.000 0,10 € 12 Sachsen 363.042,00 € 4.169.000 0,09 € 13 Sachsen-Anhalt 188.400,00 € 2.356.000 0,08 € 14 Brandenburg 183.450,00 € 2.512.000 0,07 € 15 Baden-Württemberg 450.200,00 € 10.745.000 0,04 € Quelle: AIDS-Hilfeverein Sachsen-Anhalt e.V. 29 Frage Nr. 8 Wie viele AIDS-Beratungsstellen und Betroffenengruppen gibt es in Sachsen-Anhalt? Wie sind diese personell ausgestattet? Inwieweit werden diese von der Landesregierung gefördert? Antwort zu Frage Nr. 8 Gemäß § 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997 (GVBl. S. 1023) halten die kommunalen Gebietskörperschaften Betreuungs- und Beratungsangebote für Betroffenen und Angehörige bei HIV und AIDS sowie bei Geschlechtskrankheiten im Rahmen des eigenen Wirkungskreises vor. Diese Stellen sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt und sehr unterschiedlich personell und sächlich ausgestattet. Sie unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung und werden nicht durch das Land finanziell gefördert. Eine weitere Säule im Kontext von HIV/AIDS sowie anderer sexuell übertragbarer Krankheiten sind die überregional tätigen AIDS-Hilfe-Vereine mit insgesamt drei Beratungsstellen . Die AIDS-Hilfe Halle/Sachsen-Anhalt Süd mit Sitz in Halle unterhält eine Beratungs- und Geschäftsstelle in Halle und die AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt Nord e.V. mit Sitz in Magdeburg unterhält eine Beratungsstelle in Magdeburg und eine in Halberstadt. Die AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt Nord hat derzeit insgesamt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlicher Stundenanzahl. Davon werden durch das Land direkt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei je Beratungsstelle anteilig gefördert. Die AIDS-Hilfe Halle/Sachsen-Anhalt Süd beschäftigt derzeit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wovon zwei durch das Land anteilig finanziert werden . Die Vereine werden institutionell gefördert und erhalten im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 188.400,00 €. Neben den professionellen Hilfsangeboten und Präventionsangeboten, welche vorrangig durch die AIDS-Hilfe-Vereine vorgehalten werden, gibt es noch mindestens zwölf Selbsthilfegruppen, wovon acht bei der AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt Nord und drei bei der AIDS-Hilfe Halle/Sachsen-Anhalt Süd organisatorisch angegliedert sind. Diese Selbsthilfegruppen erhalten keine Landesförderung. Die AIDS-Hilfen selbst sind durch den Landesverband und den Bundesverband stark vernetzt. Der Landesverband z. B. setzt eigene Qualitätsstandards als auch die des Bundesverbandes bei seinen Mitgliedsorganisationen durch. Frage Nr. 9 Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Landesregierung und der Landesverwaltung mit AIDS-Projekten und Betroffenengruppen? Antwort zu Frage Nr. 9 Die Landesregierung steht in einem partnerschaftlichen Dialog mit den in der AIDSArbeit tätigen Vereinen und den Verbänden, hier den überregional tätigen AIDSHilfen und dem Landesverband. In den seit Jahren stattfindenden regelmäßigen Treffen erfolgt ein reger Erfahrungs- und Wissensaustausch. 30 Frage Nr. 10 Gibt es spezielle ambulante und stationäre Betreuung von AIDS-Erkrankten? Inwieweit wird diese von der Landesregierung gefördert? Antwort zu Frage 10 In Sachsen-Anhalt erfolgt die stationäre und ambulante medizinische Betreuung von Menschen mit HIV und AIDS an der Universitätsklinik Magdeburg und an der MartinLuther -Universität Halle. Sie bilden in Sachsen-Anhalt die Schwerpunkte der medizinischen Versorgung. Darüber hinaus gibt es, sehr vereinzelt, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich dem Thema angenommen haben und betroffene Patientinnen und Patienten als Hausarzt bzw. -ärztin behandeln. Eine gesonderte und spezialisierte Förderung des Landes, die über das übliche Maß einer Krankenhausfinanzierung hinausgeht, ist nicht vorgesehen. Frage Nr. 11 Inwieweit werden Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, bzw. deren Personal mit Blick auf die HIV/AIDS-Problematik geschult? Antwort zu Frage Nr. 11 Die entsprechenden Einrichtungen sind innerhalb ihres Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. In den Krankenhäusern/ Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen sowie Arbeitsschutzbelehrungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Thematik durchgeführt . Im Kontext dieser Schulungen werden auch die sozialen und psychosozialen Perspektiven einer AIDS-Erkrankung betrachtet. Darüber hinaus beinhalten die internen Krankenhaus-Hygienekonzepte u. a. Arbeitsanweisungen zu Nadelstichverletzungen, Einverständniserklärungen zur Beratung und Untersuchung/Postexpositionsprophylaxe auf HIV und Hepatitiserkrankungen sowie Desinfektionsmaßnahmen und Schutzkleidung. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen sowohl gesetzliche Rechtsgrundlagen als auch krankenhausinterne Regelungen, Schulungen und Aufklärungen bei, mit dem Ziel einer möglichst geringen Fehlerquote. In der Ausbildung der Altenpflege/Krankenpflege wird das Krankheitsbild AIDS im theoretischen Fach Hygiene/Infektionslehre und Arbeitsschutz gelehrt. Frage Nr. 12 Welche Aufklärungsangebote zur HIV/AIDS-Problematik sind in den Lehrplänen enthalten ? Antwort zu Frage Nr. 12 Aspekte der HIV/AIDS-Problematik werden fächerspezifisch und altersgerecht in verschiedenen Schulfächern und Jahrgangsstufen behandelt. Nach Vorgabe der Lehrpläne bzw. Rahmenrichtlinien sind die Schulen aufgefordert, hierzu den Unterrichtsstoff entsprechend didaktisch aufzubereiten und grundlegendes Wissen zu vermitteln . Dafür stehen den Lehrkräften unterstützende Materialien zur Verfügung. Dabei werden unterrichtsbegleitende und -unterstützende Angebote von Verbänden und Organisationen in die Unterrichtsarbeit mit einbezogen. Fächerübergreifende bzw. fächerverbindende Potenzen dieser Thematik werden in der Projektarbeit genutzt. Beispiele für die Behandlung des Themas HIV/AIDS finden sich im: - Sachunterricht, Grundschule, Schuljahrgang 2 und 4 (gesundheitsfördernde Le- 31 bensweisen, geschlechtsspezifische Entwicklung in der Pubertät, Körperhygiene), - Biologie, Sekundarschule, Schuljahrgang 7/8 (sexuelles Verhalten unter biologi- schen und ethischen Gesichtspunkten; Homosexualität), - Biologie, Gymnasium, Schuljahrgang 7/8 (Entwicklung und Sexualität). In den Schulen für Gesundheitsfachberufe, insbesondere für die Ausbildung in der Krankenpflege/Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege, Rettungsassistenz und Podologie , finden Aufklärungen bei verschiedenen Themenbereichen oder Lerneinheiten statt. Dabei liegt der Umfang je nach Ausbildungsgang insgesamt zwischen 6 und 26 Unterrichtsstunden. Frage Nr. 13 Inwieweit arbeiten Schulen und Vereine, die in dem Bereich der Aufklärung und Prävention (z. B. AIDS-Hilfe) aktiv sind, zusammen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 13 Schulen und Vereine arbeiten auf lokaler Ebene lehrplanbezogen zusammen. Darüber hinaus gibt es auch Aktivitäten von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sich mit dieser Problematik vertraut zu machen und sie für die Gefahren zu sensibilisieren . Statistische Daten werden hierzu nicht erhoben. Nach Auskunft der Träger (hier AIDS-Hilfe) ist die Zusammenarbeit mit den Schulen aller Formen sehr unterschiedlich ausgeprägt. VIII. Gleichstellung von LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund Frage Nr. 1 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Akzeptanz oder Nichtakzeptanz von LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund in deren Herkunftsstaaten und Familien ? Antwort zu Frage Nr. 1 In Sachsen-Anhalt wird in der Integrationsarbeit die Situation von lesbischen, schwulen , bisexuellen, transgender und intersexuellen Migrantinnen und Migranten wenig thematisiert. Ein wesentlicher Grund ist die geringe Zahl der sich dazu offen bekennenden Personen. Nach Informationen der Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten gibt es kaum Beratungssuchende aus dieser Personengruppe. Lediglich bei einer Beratungsstelle in Halle(S.) erfolgte innerhalb der zurück liegenden 20 Jahre in drei Fällen eine Beratung von Migranten zu diesem Themenbereich. Diese Personen beabsichtigten ihre Ausreise aus Deutschland, da sie wegen ihrer sexuellen Identität keine Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sahen. Als Grund wurden Sprachbarrieren und Unkenntnis des entsprechenden subkulturellen Umfeldes genannt . Die Landesregierung wird im Rahmen der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen länderbezogenen Berichte zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage auch über die geschlechtsspezifischen Verfolgungssituationen unterrichtet. Soweit Anlass in den jeweiligen Herkunftsländern besteht, werden auch Aussagen zur Situation homosexueller Menschen getroffen. Erkenntnisse zur Lage in den Familien liegen allenfalls einzelfallbezogen vor. 32 Frage Nr. 2 Welche Konzepte verfolgt die Landesregierung, um LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund darin zu unterstützen, in Sachsen-Anhalt ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung führen zu können? Antwort zu Frage Nr. 2 Das bestehende Beratungs- und Betreuungssystem für Migrantinnen und Migranten bietet auch lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen mit Migrationshintergrund bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit der individuellen Beratung und Unterstützung. Frage Nr. 3 Wie viele Asylgesuche in Sachsen-Anhalt wurden seit 2006 mit homophober oder transphober Verfolgung begründet? Aus welchen Ländern kamen die Asylbegehrenden und wie viele dieser Asylgesuche waren erfolgreich? Antwort zu Frage Nr. 3 Im Asylverfahren werden weder die Gründe der Antragstellung noch die Gründe der Entscheidung statistisch ausgewertet. Eine Aussage hinsichtlich homophober oder transphober Verfolgung ist daher nicht möglich. Frage Nr. 4 Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund wurden seit 2006 abgeschoben, die in Sachsen-Anhalt in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebten? Bitte nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten und Geschlecht differenzieren . Antwort zu Frage Nr. 4 Im Jahr 2010 wurde durch den Landkreis Wittenberg eine männliche Person abgeschoben . Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu der Fragestellung vor. Frage Nr. 5 Welche Konzepte verfolgt und welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sich bei ihren internationalen Kontakten für die Gleichstellung von LSBTI-Menschen und gegen eine strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität einzusetzen? Antwort zu Frage Nr. 5 Für die Landesregierung ist die Universalität der Menschenrechte von großer Bedeutung und schützenswert. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte sind eng miteinander verknüpft. Insoweit unterstützt die Landesregierung auch die Bemühungen der Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für internationale Beziehungen gegenüber den nationalen Stellen betreffender Länder aktiv für Menschenrechte einzutreten. Die Auslandskontakte der Landesregierung haben meist einen eng umgrenzten und projekt-bezogenen Charakter auf regionaler Basis. Damit ergeben sich nur eingeschränkte Möglichkeiten, Fragen zur Gleichstellung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und die Problematik strafrechtlicher Verfolgung von Homosexualität erörtern zu können. 33 ANLAGE zu Themenkomplex III Frage-Nr. 5 Förderung von Projekten zur Nichtdiskriminierung, Beratung, Aufklärung für LSBTI-Einwohner(innen) Träger Projekt 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 SUMME Lesben- und Schwulenverband Sa.-Anhalt (LSVD) Geschäfts- u. -Anlaufstelle; Beratungsangebote, Infoladen , Bibliothek, psychosoziale Hilfe und Begleitung 17.798 19.905 16.552 16.448 17.272 18.552 19.138 18.822 17.945 14.494 17.938 194.864 "Dornrosa" - Frauenselbst -hilfeverein Halle Filmprojekt: "Queer Movie Nights" (Lesbenfilmnächte) 3.426 4.751 7.900 0 0 0 0 6.820 5.670 4.343 5.670 38.580 "Dornrosa" - Frauenselbst -hilfeverein Halle Projekt "Liebenswerte Lebensweisen " 3.880 6.833 3.800 12.250 11.900 12.950 11.060 5.950 6.218 5.225 6.218 86.284 Dachverein "Reichenstraße " e.V. Quedlinburg offene Angebote (Prävention , Aufklärung), Projekte in Jugendeinrichtungen., Bibliothek 1.330 1.892 1.900 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 21.122 BBZ "lebensart e.V. Halle bestimmte Zielgruppen, thematische Veranstaltungen ; Organisation + Durchführung des CSD in Halle; Erstellung. Heft "Homo sum"; Ausstellungen/ Bibliothek ; interne Weiterbildgn. 5.786 6.590 6.602 7.071 8.186 10.738 12.072 11.382 13.352 8.976 13.352 104.107 Caritasverband für das Bistum Magdeburg Thematische Veranstaltungen : Umgang mit Homosexualität (bei der Polizei, Kollegenkreis ), AIDS/Safersex, 9.458 10.318 10.500 3.510 4.329 4.815 4.815 4.815 4.815 4.815 4.815 67.005 AIDS-Hilfe Halberstadt e.V. Beratungsangebote 3.938 2.600 2.350 0 0 0 0 0 0 0 0 8.888 Fraueninitiative Magdeb . e.V. Personal- u. Sachkosten 16.085 15.845 15.680 0 0 0 0 0 0 0 0 47.610 Lesbi-schwuler Studentenrat der Uni Magdeburg Sachkosten für Projekte 2.726 868 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.594 "Saaleperlen" Halle e.V. Sachkosten für Projekte 2.454 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.454 Homland e.V. Dessau Öffentlichkeits- u. Aufklärungsarbeit , Schulprojekte, Bibliothek; Fortbildungsveranstaltungen 5.060 5.658 5.800 4.800 0 0 0 0 0 0 0 21.318 SUMME 71.941 75.260 71.084 46.079 43.687 49.055 49.085 49.789 50.000 39.853 49.993 595.826