Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1241 02.07.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Mit Schreiben der Landesregierung vom 21. August 2012 wurde ein Nachtrag einge- reicht. Der Nachtrag ist im Anschluss an die Antwort beigefügt. (Ausgegeben am 04.07.2012) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Umsetzung des Radverkehrsplans Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1056 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Landesregierung hat am 15. Juni 2010 einen Radverkehrsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LRVP) beschlossen. Auf 95 Seiten analysiert der LRVP die Radverkehrssituation im Land, definiert Leitlinien und entwirft Maßnahmen. Zudem hat die Landesregierung die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) per Runderlass seit Jahresbeginn 2012 für verbindlich erklärt. Vorbemerkung der Landesregierung: Dem LRVP wurden zwei Planungshorizonte zugrunde gelegt. Ein kurzfristiger Zeitraum bis 2012, der mit dem Zeithorizont des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) korrespondiert und ein mittelfristiger Zeitraum bis 2017. Die im LRVP im Zeitraum ab 2010 genannten Zeiträume sind Orientierungstermine. Eine Abrechnung der Maßnahmen und Empfehlungen aus den einzelnen Handlungsfeldern des Plans wird die Grundlage der Fortschreibung des LRVP nach 2017 bilden . Eine konkrete Planabrechnung ist zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt und nur in ausgewählten Punkten möglich. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass der LRVP in keiner Weise ein Finanzierungsplan zur landesweiten Radverkehrsförderung ist. Die Umsetzung des Planes in der gesamten Breite ist abhängig von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltmittel für alle beteiligten Ressorts. Der erste Planungshorizont soll nunmehr sowohl mit einer Evaluation der begonnenen und bereits umgesetzten Maßnahmen, als auch unter Beachtung des fortgeschriebenen NRVP abgeschlossen werden, um die in den Handlungsfeldern eingeleiteten Maßnahmen zielorientiert bis zum Ende des mittelfristigen Planungshorizontes nachsteuern zu können. 2 Ein Entwurf der Fortschreibung des NRVP wird zurzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet. Er wird jedoch nicht vor dem zweiten Halbjahr 2012 vorliegen. Hinsichtlich der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) wird darauf verwiesen , dass diese Regelungen für den Bereich der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen sowie für den Bereich der Landesstraßen in der Baulast des Landes bekannt gemacht wurden. Gleichzeitig wurde die ERA 2010 den Kommunen generell zur Anwendung empfohlen . Abschließend soll deutlich herausgestellt werden, dass die Städte und Gemeinden Haupthandlungsträger im Radverkehrssystem sind, denn auf der örtlichen Ebene hat das Radfahren die größte Bedeutung. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt hier die Kommunen durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Durch eine ressortübergreifende Förderstrategie soll dabei der effiziente Einsatz der verfügbaren Mittel optimiert und im Sinne der verkehrspolitischen Ziele und Grundsätze gezielt gesteuert werden. I. Folgeaktivitäten zum LRVP In seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage im Landtag am 7. Juli 2011 führte der Verkehrsminister aus, dass zur Umsetzung des LRVP eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet worden sei und diese die Umsetzung für die Jahre 2012 bis 2017 strukturiere. In den beteiligten Ressorts sei bereits eine Vielzahl an Aktivitäten angelaufen. Zudem gab der Minister an, dass es keine für diese Aufgabe ausgewiesenen Stellen gibt. Für die Landesstraßenbaubehörde sind 1284 Stellen für Angestellte und 179 Stellen für Beamtinnen und Beamte im Stellenplan 2012 ausgewiesen. Im LRVP wird einer verbesserten Koordinierung des Radverkehrs in SachsenAnhalt eine wichtige Rolle zugeordnet. Dies deckt sich mit den Wahrnehmungen von Verbänden und Kommunen. Durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit können Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs bekannt gemacht, Informationen zu konkreten Problemen vermittelt und der Spaß am Radfahren geweckt werden. Durch ein „fahrradfreundliches Klima“ können auch neue Zielgruppen angesprochen werden. Besondere Bedeutung haben dabei die Arbeits - und Einkaufswege von Berufstätigen, Kindern und Jugendlichen sowie Entscheidungsträgern und Personen mit Vorbildfunktion. Auch Fragestellungen der Verkehrssicherheit können Thema von Öffentlichkeitsarbeit sein. Frage Nr. 1: Aus welchen Mitgliedern bzw. welchen Organisationseinheiten wird die interministerielle Arbeitsgruppe gebildet? Welche fahrradspezifischen Qualifikationen vereint die interministerielle Arbeitsgruppe? Antwort zu Frage Nr. 1: Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) wird aus Mitarbeitern der Ressorts • Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft (MW) • Ministerium für Inneres und Sport (MI) • Ministerium für Arbeit und Soziales (MS) 3 • Kultusministerium (MK) • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) • Landesverwaltungsamt (LVwA) • Landesstraßenbaubehörde (LSBB) gebildet. Durch die hier vertretenen Mitglieder werden ressortbezogen die fahrradspezifischen Themen bearbeitet. Frage Nr. 2: Wird zu der interministeriellen Arbeitsgruppe externer Sachverstand hinzugezogen ? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 2: Bei spezifischen Fragestellungen ist die Hinzuziehung externen Sachverstandes vorgesehen . Durch das MW wird die FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB) bei Fragestellungen, die überregionale touristische Radrouten betreffen, kontinuierlich hinzugezogen. Frage Nr. 3 Wie oft und an welchen Daten hat die interministerielle Arbeitsgruppe seit dem 15. Juni 2010 getagt? Von welchen dieser Sitzungen sind die Ergebnisse in Protokollen dokumentiert? Falls von einzelnen Sitzungen keine Protokolle angefertigt werden, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 3: Die Zusammenkunft der IMAG erfolgt halbjährig. Die Sitzungen fanden am 15. Dezember 2010, 16. März 2011, 6. September 2011, 21. März 2012 statt. Die Sitzungen werden protokolliert. Frage Nr. 4: Ist der in den Ausführungen des Ministers genannte „kurze Planungshorizont" bis 2012 abgeschlossen? Welche Ergebnisse hat die dort vorgesehene Evaluation erbracht? Soweit die Ergebnisse in Antworten zu fachlichen Fragen dieser Anfrage einfließen, bitte auf die Ziffern dieser Antworten verweisen und dort auf den Beitrag der Evaluation. Antwort zu Frage Nr. 4: Der Planungshorizont 2012 wird nicht mit einer konkreten Abrechnung von Maßnahmen und Empfehlungen des LRVP beendet. Es ist geplant, die Evaluation im zweiten Halbjahr 2012 zu beginnen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 5 bis 9: Der Einsatz von Personal und die Organisation der Behörden unterliegen einer permanenten internen Evaluation und berücksichtigt auch kurzfristige Schwerpunktsetzungen . Die folgenden Antworten können daher nur Durchschnittswerte berücksichtigen . Frage Nr. 5: 4 Mit welcher Personalkapazität arbeiten die einzelnen Ressorts an der Umsetzung des LRVP? Bitte Angaben in Vollzeitäquivalenten pro Jahr schätzen. Antwort zu Frage 5: In den Stellenplänen sind keine spezifischen Stellen zur Umsetzung des LRVP vorgesehen . Die Umsetzung des LRVP ordnet sich in allen Ressorts in den jeweils spezifischen Aufgabenbereich ein. Eigenständige Koordinatoren der Radverkehrsförderung bzw. mit der Umsetzung des LRVP Beauftragte gibt es in den einzelnen Ressorts oder übergreifend nicht. • MLV: ca. 0,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), • MLU: ca. 1,75 VZÄ einschl. Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF), • MK: nicht ermittelt • MW: ca. 0,3 VZÄ  Im Tourismusreferat ist eine teilzeitbeschäftigte Sachbearbeiterin mit 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit direkt mit der Umsetzung des LRVP und mit 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit mit der Radtouristik befasst. Bei Zugrundelegung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden eines Vollzeitbeschäftigten entspricht dies ca. 0,085 Vollzeitäquivalente für den LRVP und ca. 0,2125 Vollzeitäquivalente für Radtouristik. • MI: Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem LRVP gehört zum Tätigkeitsfeld verschiedener Bereiche. Erforderliche Maßnahmen werden dabei im Rahmen der täglichen Dienstausübung berücksichtigt. Eine Angabe in Vollzeitäquivalenten pro Jahr ist nicht möglich. • MS: 0,02 VZÄ • LVwA: nicht ermittelt Frage Nr. 6: Welche Organisationseinheiten innerhalb der Landesstraßenbaubehörde sind ganz oder mit einem Teil ihrer Kapazität an der Umsetzung des LRVP beteiligt? Welcher Personalkapazität entspricht die Arbeit an Radverkehrsfragen jeweils? Antwort zu Frage Nr. 6: Grundsätzlich sind sowohl die Zentrale der LSBB in Magdeburg, als auch alle Regionalbereiche (RB) in Magdeburg, Stendal, Halberstadt, Dessau-Roßlau und Halle mit Fragen der Umsetzung des LRVP befasst. Auf der Ebene der Zentrale sind dabei vordergründig konzeptionelle und grundsätzliche Arbeiten angesiedelt, wohingegen in den RB alle operativen Aufgaben wahrgenommen werden. Eine explizite Ausweisung von VZÄ pro Jahr bzw. die Nennung von Personalkapazitäten , die an der Umsetzung des LRVP arbeiten, ist nicht möglich. Es existieren im Geschäftsverteilungsplan (GVPl) der LSBB keine Stellen, die sich ausschließlich oder zu einem festgelegten Anteil nur mit dieser Problematik befassen. Vielmehr werden in allen Bereichen, hier beispielhaft für die RB dargestellt, von der Planung in den Fachgruppen (FG) Planung und Entwurf unter Einbeziehung der FG Umweltschutz und Landschaftspflege sowie Grunderwerbs- und Liegenschaftsangelegenheiten , über die bauliche Umsetzung in den FG Straßenbau, bis letztlich zur Unterhaltung und Verwaltung in den FG Betriebsdienst sowie Straßenverwaltung und – verkehr Sachfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des LRVP je nach Anfall bearbeitet. 5 Frage Nr. 7: In der Antwort vom 7. Juli 2011 hat der Minister die Schaffung einer Stelle Radwegekoordinierung noch im Jahre 2011 angekündigt. Wann wurde diese Stelle ein gerichtet und was sind ihre Aufgaben? Welche Person oder welche Personen sind in dieser Stelle beschäftigt? Nehmen sie die Aufgaben in Vollzeit oder neben ihren bisherigen Aufgaben wahr? Falls die Stelle nicht eingerichtet wurde, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 7: Die Schaffung einer derartigen Stelle hat der Minister für Landesentwicklung und Verkehr nicht in Aussicht gestellt. Frage Nr. 8: Welches sind die Ansprechpartner für welche Radverkehrsbelange in welchen Ministerien und Behörden des Landes? Antwort zu Frage Nr. 8: Unter Beachtung der jeweiligen Ressortzuständigkeit bestehen für die im LRVP genannten Handlungsfelder folgende Ansprechmöglichkeiten/Koordinatoren: Lfd.- Nr. Aufgabe Zuständigkeit 1. Bestimmung des Landesradverkehrsnetzes 1.1 Überregionale touristische Radrouten Klassen 1 u. 2, Regionale Radrouten der Klasse 3, Kommunale Radrouten der Klasse 4, MW (Ref. 34) MLU (Ref. 53) LVwA (Ref. 309, 409) ÄLFF 1.2 Straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen MLV (Ref. 32, 36) LSBB 2. Bewertung von Eisenbahntrassen hinsichtlich des Ausbaus als Radweg MLV (Ref. 31, 34) LVwA (Ref. 309, 409) 3. Wegemanagement touristischer Radrouten MW (Ref. 34) 4. Wegweisungssystem und Beschilderungs-management MW (Ref. 34) 5. Vernetzung mit dem ÖPNV MW (Ref. 34) MLV (Ref. 31, 32, 34) 6. Mobilitätserziehung und Verkehrssicherheitsarbeit - Schülerinnen und Schüler - Kinder und Jugendliche, - Seniorinnen und Senioren, - Frauen, - Mobilitätseingeschränkte Personen, MLV (Ref. 35) MI (Ref. 23) MK (Ref. 34) MS (Ref. 42) 7. Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit Pressestellen der Ressorts MLV (Ref. 32) MI (Ref. 23) MK (Ref. 34) MS (Ref. 42) MLU (Ref. 53) 6 MW (Ref. 34) 8. Radwegeinformationsdatenbank MLV (Ref. 32) MW (Ref. 34) MLU (Ref. 53) LSBB 9. Finanzierung und Förderung (Als zusätzliche Informationsquelle wird auf die Förderfibel des BMVBS verwiesen.) MLV (Ref. 34) MLV (Ref. 36) MK (Ref. 34) MS (Ref. 42) MLU (Ref. 53) MW (Ref. 34) Ansprechpartner für polizeiliche Belange des Radverkehrs ist im MI der Referent für verkehrspolizeiliche Aufgaben in der Abteilung 2. Soweit kommunale Belange betroffen sind, ist es die Abteilung 3. In den Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt ist der jeweilige Dezernent 11.2 – Verkehr – der Ansprechpartner. Frage Nr. 9: Welche weiteren im LRVP S. 69 bis 71 angekündigten Maßnahmen und Empfehlungen (z. B. Beschwerdemanagement Wegweisung, Modellprojekt Eisenbahntrassen , Erarbeitung von Schulwegeplänen, Broschüre Qualitätskriterien usw.) wurden umgesetzt? Antwort zu Frage Nr. 9: Der hier angesprochene Themenkomplex beinhaltet unter Zugrundelegung der Online -Version des LRVP Maßnahmen und Empfehlungen zum Handlungsfeld 5.7 des LRVP „Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit“. Konkrete Terminsetzungen für die Umsetzung in den Zeithorizonten 2012/2017 wurden nicht benannt. Das MLU stellt das Ländliche Wegekonzept (LWK) als Planungs- und Informationsinstrument für eine Weiterentwicklung des Landesradverkehrsnetzes (LRVN) über standardmäßige GIS-Funktionalitäten in vollem Umfang zur Verfügung. Die im LRVP aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Aufträge zur Erstellung eines Leitfadens zur Beschilderung sowie eines zentralen Beschwerdemanagements wurden im MW unter Berücksichtigung der sich nach der Erstellung des LRVP ergebenden Praxis geprüft. Im Ergebnis wurde die Umsetzung als nicht notwendig eingeschätzt , da für die Beantragung des Ausbaus und die Genehmigung und Aufstellung der Beschilderung der überregionalen Radwege immer eine Bewertung/Prüfung der FSIB notwendig ist und somit eine Beratung durch die FSIB und auch die Bereitstellung von Musterschildern durch die FSIB gewährleistet ist. Das zentrale Beschwerdemanagement wurde ebenfalls unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Kommunen (Baulastträger), der Koordinierungsstellen und der FSIB (Beauftragter für das Basismanagement) als nicht notwendig erachtet. Bei einer der angekündigten Maßnahmen, die die Zuständigkeit der Polizei berührt, handelt es sich um die Weiterführung des jährlichen Mal- und Zeichenwettbewerbs. Diese Maßnahme wird für das Jahr 2012 gegenwärtig umgesetzt. Die Schulen sind noch bis zum 29. Juni 2012 aufgefordert, entsprechende Beiträge einzusenden, die danach entsprechend gesichtet und bewertet werden. Die besten und originellsten Beiträge werden auch in diesem Jahr zu einem neuen Kalender zusammengeführt. 7 Frage Nr. 10: Hält die Landesregierung die Bildung eines Städtenetzwerkes „Radverkehr" für sinnvoll? In welcher Weise könnte eine Unterstützung erfolgen? Hielte die Landesregierung bei einem solchen Netzwerk die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Sachsen und Thüringen, für sinnvoll? Antwort zu Frage Nr. 10: Entsprechend der im LRVP enthaltenen Empfehlungen und Prüfaufträge wird auch die Gründung eines Städtenetzwerkes „Radverkehr“ im Sinne der in verschiedenen Bundesländern bereits existierenden „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte /Kommunen“ (AGFS/AGFK) weiterhin für sinnvoll erachtet und von der IMAG einvernehmlich unterstützt. Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang, dass es sich hierbei um eine rein kommunale Aufgabe handelt, die bei Bedarf durch die Landesregierung begleitet werden kann. Alle in der Vergangenheit seitens der Landesregierung diesbezüglich vorgenommenen Aktivitäten wurden durch die kommunalen Gebietskörperschaften des Landes Sachsen-Anhalt bisher nicht aufgegriffen. Das MLV beabsichtigt die Thematik an die kommunalen Spitzenverbände heran zu tragen. Daneben ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aus tourismusfachlicher Sicht ein allgemeines Städtenetzwerk „Radverkehr“ keinen erkennbaren Mehrwert für die Betreuung des Themas Radtourismus bringt. Aus touristischer Sicht ist die Zusammenarbeit der Kommunen und der Leistungsträger entlang der Radwege von immenser Bedeutung für den Bau und den Erhalt der Radwegeinfrastruktur als auch für die Vermarktung der Radwege. Diese Einschätzung gilt dabei auch für die länderübergreifende Zusammenarbeit, da die Radfernwege häufig die Ländergrenzen überschreiten. Frage Nr. 11: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Förderung des Radverkehrs “ in Sinne der Seiten 69 bis 71 des LRVP wurden seit 2010 von der sachsen-anhaltischen Landesregierung durchgeführt? Bitte Thema, Medium und Erscheinungsjahr nennen. Antwort zu Frage Nr. 11: Der hier angesprochene Themenkomplex beinhaltet unter Zugrundelegung der Online -Version des LRVP Maßnahmen und Empfehlungen zum Handlungsfeld 5.7 des LRVP „Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit“. Konkrete Terminsetzungen für die Umsetzung in den Zeithorizonten 2012/2017 wurden nicht benannt. Folgende Maßnahmen sind hier zu benennen: • Die kontinuierliche Fortschreibung des Internetauftriffts auf der Homepage des MLV zum Fachthema Radverkehr. • Aktuelle Information der kommunalen Gebietskörperschaften zum aktuellen Stand der Radverkehrsförderung auf Bundesebene über den Internetauftritt des BMVBS. • Aktuelle Information der kommunalen Gebietskörperschaften über Aktivitäten und Angebote der Fahrradakademie beim BMVBS. • Im Rahmen der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung finden in allen Schulformen und Schuljahrgängen Projekttage zum Radverkehr statt; im Besonderen im Grundschulbereich, da für Grundschülerinnen und -schüler in 8 den Schuljahrgängen 3 und 4 die Radfahrprüfung vorbereitet und abgenommen wird. Die Landesregierung hat am 18. September 2006 beschlossen, die Einrichtung einer Internetplattform zur touristischen Erschließung des ländlichen Wegenetzes vornehmen zu lassen. Das MLU hat sich entschieden, die Informationsplattform zur Unterstützung und Umsetzung des LWK auf dem Internetportal www.radtouren-sachsen-anhalt.de abbilden zu lassen. Der Aufbau dieser Informationsplattform ist im Zusammenhang mit der Fortführung des LWK funktional kombiniert worden. Beide Elemente bedingen sich gegenseitig und der Grad der Verzahnung ist essentiell, sodass die Inhalte des LWK ein Hauptbestandteil der Information der Informationsplattform sein sollen. Die Einbindung dieser Informationsplattform erfolgte durch die Vernetzung zum Tourismus . Diese Plattform soll vier große Ziele verfolgen: • Laufendhaltung des Angebotes (Definition der Inhalte des „Kernbereiches – ländliches Wegekonzept“, Planung und Ausbau), • Widerspiegeln der Vielfalt der Angebote und Informationen im Land SachsenAnhalt bzgl. des Wegekonzeptes nach innen und nach außen (Öffentlichkeitsarbeit mit erhöhter Reichweite), • Förderung des Informationsflusses innerhalb der Anbieter (stärkere Vernetzung durch mehr Transparenz und unkomplizierten Austausch von Informationen ), • Einrichtung eines „Call Centers“ als Ansprechpartner für Planung, Ausbau, Förderung, Finanzierung und Unterhaltung von ländlichen Wegen. Das v. g. Internetportal befindet sich permanent in der Überarbeitung. Mit der geschaffenen Internetplattform wurde unter den gegebenen Möglichkeiten eine anspruchsvolle und vielfältige Informationsquelle geschaffen. Nicht alle verständlichen Wünsche nach immer perfekteren Informationen, höchster Aktualität und breitestem Umfang im Hinblick auf touristische Ziele können dabei erfüllt werden. Mit den Touren des Monats sowie dem Denkmal des Monats und dem Fundus vieler Erfahrungsberichte steht eine abwechslungsreiche Vielfalt für die Nutzer dieser Internetseite zur Verfügung. Dies gilt auch für den eingebundenen aktuellen Veranstaltungskalender des Landes Sachsen-Anhalt. Frage Nr. 12: Welche Maßnahmen der Werbung für das alltägliche Radfahren plant das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2012 und 2013? Antwort zu Frage Nr. 12: Die Zielstellung der Internetseite „www.radtouren-sachsen-anhalt.de“ ist die Förderung des Fahrrad- und Freizeittourismus. Dabei sollen die Bedeutungen einzelner Landschaften, Sehenswürdigkeiten und der Erholungswert für Touren - nicht nur durch Sachsen-Anhalt, sondern auch durch Mitteldeutschland - herausgestrichen werden. Dieses „Internetmagazin“ wird so zu einer wichtigen Informationsquelle für Radfahrer, Wanderer, Skater, Reiter und Wasserwanderer. Das Konzept des „Internetmagazin“ ist so ausgelegt, dass die Seiten kontinuierlich erweitert werden können. Im Mittelpunkt der Erweiterung stehen die Mitarbeit der Leser und der Interessenten für einen aktiven Urlaub. Das MLU bietet dazu ein integra- 9 tives Konzept, dass sich auf Multifunktionalität und Mehrfachnutzung richtet und damit die Grundlage für einen zukünftigen Urlaub oder eine Erholungsreise der aktiven Art ist. Weiterhin arbeiten Leader-Akteure aus Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in einem Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt zusammen (Internetseite: www.leadernetzwerk-sachsen-anhalt.de). Die Koordination obliegt dem MLU. In Vorbereitung auf die aktuelle Förderphase der Europäischen Union (EU) (2007 bis 2013) wurden die Netzwerk-Strukturen ausgebaut und auf nunmehr 23 LAG, die das Land Sachsen-Anhalt nahezu flächendeckend überspannen, ausgedehnt. In die Arbeit des Netzwerkes werden die Regionalmanagements aus den neun ILE-Regionen (Regionen der integrierten ländliche Entwicklung) des Landes einbezogen. Über das Netzwerk werden Informationen bereitgestellt. Des Weiteren wurde z. B. der Druck einer Radwanderkarte „Saale-Unstrut-Elster“ (RAD-ACHT) aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit der LAG Naturpark Saale-UnstrutTriasland und Zeitz-Weißenfelser Braunkohlerevier ermöglicht. Die sog. RAD-ACHT wurde u.a. durch das MLU im Rahmen des Konjunkturpakets II (K II) gefördert. Frage Nr. 13: Auf welche Weise unterstützt bzw. koordiniert das Land Sachsen-Anhalt die kommunale Öffentlichkeitsarbeit (bspw. von den Kommunen nutzbare Druckerzeugnisse ) zugunsten des Radverkehrs? Antwort zu Frage Nr. 13: Auf die Beantwortung zu Frage 12 wird hingewiesen. Das Internetmagazin wird laufend fortgeführt. Druckerzeugnisse wie am Beispiel der Radwanderkarte (RADACHT ) sind bei weiteren Maßnahmen, wie z. B. dem Havelradweg zur Vorbereitung der Bundesgartenschau (BUGA) 2015 möglich. Bei dem Havelradweg findet eine Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zwischen den MLV, MW und dem MLU statt. Die drei Ministerien haben sich verständigt, im Vorfeld der BUGA 2015 den Havelradweg in Abschnitten zu fördern. Das MLU hat dies bereits im Rahmen des K IIProgramms umgesetzt. Aktuelle Veröffentlichungen, Informationen, Wettbewerbsausschreibungen im Zuständigkeitsbereich des MLV werden sowohl über die Homepage als auch über entsprechende Schreiben an die Landkreise bekannt gemacht. Frage Nr. 14: Welche Maßnahmen des Tourismus-Marketings für den Radtourismus plant das Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2012 und 2013? Antwort zu Frage Nr. 14: Für die Umsetzung des Tourismusmarketings ist die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) zuständig. Zur Abstimmung von Marketingmaßnahmen im Rahmen des Geschäftsfeldes Aktiv/Natur wurde bei der IMG ein Beirat eingerichtet. Folgende Maßnahmen wurden durch die IMG für die Jahre 2012/13 für das Schwerpunktthema Radtourismus unter dem Claim „Naturfreude erleben – durchatmen in Sachsen-Anhalt“ im Beirat Aktiv/Natur abgestimmt: Maßnahmen für Onlinewerbung • Kooperation mit der Firma AlpStein zur Weiterentwicklung einer Website und Bereitstellung von Kartenmaterial zum Download • Onlinemarketingaktionen zur Website www.naturfreude-erleben.de 10 • „Naturfreude App“ im iTunesStore und AndroidMarket – forcieren der Downloads Maßnahmen im Bereich PR/ Media • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Planung ausgewählter Medienkooperationen sowie diverse Anzeigenschaltungen • gezielte Ansprache & aktive Kommunikation mit Partnern im Land • Kooperation für „Aktivfeste“ mit Medienpartnern (Konzept für „Aktivtage Sach- sen-Anhalt 2013“) • Produktion Image Film Aktiv/Natur, 30sec. - 2,5 min Spot mit Aktiverlebnissen • Zusammenarbeit mit Karstadt Sport- und Intersport Filialen, Präsentation im Kassenbereich (Point of Sales) • Einbindung Thema Rad als Filmsequenz im allgemeinen Imagefilm Tourismus Werbemittel • Imagebroschüre im neuen Corporate Design/Corporate Identity (CD/CI) (Konzeption , Layout, Herstellung) • Nachdruck „Ausflugs-Tipps Sachsen-Anhalt“ u. a. aktivtouristische Ziele (u. a. Radwege) • Neue Radwanderkarte / Broschüre in Kooperation IMG mit der NASA GmbH • RennRadkarte Harz in Kooperation der Länder Sachsen-Anhalt und Nieder- sachsen und mit dem Harzer Tourismusverband • Neue Broschüre „Naturfreude - Durchatmen in Sachsen-Anhalt“ ab 2013 Vertrieb • Produktentwicklung durch die Vertriebsagentur im Hinblick auf die neuen Broschüren • Anstreben einer Kooperation mit Crossmarketingpartner Weiterhin planen die IMG und die NASA GmbH für 2013 die Herausgabe eines kombinierten Printproduktes zur Bewerbung von Radtourismus und ÖPNV-Nutzung. Frage Nr. 15: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit plant das Land Sachsen-Anhalt im Bereich Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung? Antwort zu Frage Nr. 15: Der hier angesprochene Themenkomplex beinhaltet unter Zugrundelegung der Online -Version des LRVP Maßnahmen und Empfehlungen zum Handlungsfeld 5.6 des LRVP „Mobilitätserziehung und Verkehrssicherheitsarbeit“. Konkrete Terminsetzungen für die Umsetzung in den Zeithorizonten 2012/2017 wurden nicht benannt. Das Land Sachsen-Anhalt erarbeitet derzeit auf der Grundlage des aktuellen Unfalllagebildes einen Aktionsplan für die Verkehrssicherheitarbeit der nächsten Jahre, der nach Abschluss der Beratungen in den Medien präsentiert wird und im Landesportal elektronisch herunter geladen werden kann. In die Beratungen werden die im Beirat für Verkehrssicherheitsarbeit des Landes vertretenen Verbände und Organisationen sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen eingebunden. Es werden Projekttage zur Verkehrssicherheit im Rahmen der schulischen Verkehrsund Mobilitätserziehung in Zusammenarbeit mit Partnern, dem MI, der Landesverkehrswacht , der NASA GmbH, dem ADAC u. a., auch mit Vertretern der Hausleitung des MK durchgeführt. 11 Primarstufe/Themenkomplex: Sichere und gefährliche Schulwege - Sicher im Straßenverkehr - Verhalten von Verkehrteilnehmerinnen und -teilnehmern kritisch reflektieren auf der Grundlage des Lehrplans Grundschule im Sachunterricht • Mein Fahrrad und ich • Erarbeitung von Schulwegeplänen Frage Nr. 16: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit führt die sachsen-anhaltische Polizei durch und welche Maßnahmen sind in den Jahren 2012 und 2013 geplant? Antwort zu Frage Nr. 16: Die Polizei Sachsen-Anhalts führt zahlreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit durch. Beispielhaft für die Fülle von Projekten und Aktionen sei hier nur auf einige Veranstaltungen und Maßnahmen hingewiesen: • länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion „Sicher durch den Harz“ zur Re- duzierung des Kradunfallgeschehens, • vielfältige Aktionen am bundesweiten Tag der Verkehrssicherheit, • Begleitung von Verkehrsprojekttagen in Schulen und Begleitung der praktischen Radfahrprüfungen in den 4. Klassen der Grundschulen, • Fortführung des landesweiten Mal- und Zeichenwettbewerbs zur Verkehrserzie- hung, • Beteiligung der Landespolizei mit den Polizeien Thüringens, Brandenburgs und Sachsens an der AMI 2012 in Leipzig. Eine detaillierte und abschließende Aufzählung jeder einzelner Maßnahme ist auf Grund der Vielfältigkeit sowie der verschiedensten regionalen Bezüge der polizeilichen Angebote nicht möglich. Auch in den kommenden Jahren ist eine Fortführung dieser intensiven polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Frage Nr. 17: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung eines webbasierten interaktiven Radroutenplaners nach dem Beispiel des Routenportals des Landes NRW, der als eine Maßnahme des Kabinettsbeschlusses vom September 2006 „Pro Rad" (Drucksache 5/45/1535 B) vorgesehen war? Antwort zu Frage Nr. 17: Unter Beachtung des fortgeschrittenen Erkenntnisstandes ist das Beispiel des Routenportals des Landes NRW nicht weiterhin Grundlage für den Aufbau eines Radroutenplaners im Land Sachsen-Anhalt. Es ist geplant, den Radroutenplaner in den bereits vorhandenen „Reise- und Freizeitplaner Sachsen-Anhalt“ zu integrieren. Die Integration soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dieser wurde in Bezug auf die Datengrundlage in einer Technologie umgesetzt, die es ermöglicht, die durch die Landkreise vorgenommenen Änderungen am nächsten Tag bereits automatisiert im Radroutenplaner dem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Das ist derzeit einzigartig in Deutschland. 12 Wenn das Projekt abschließend umgesetzt ist, wird dem Radfahrer eine Grundlage in einer derzeit einzigartigen Aktualität zur Verfügung gestellt. Frage Nr. 18: Wann wird der Landeswettbewerb für kommunale Radverkehrsförderung eingeführt , der als eine Maßnahme des Kabinettsbeschlusses vom September 2006 „Pro Rad" (Drucksache 5/45/1535 B), vorgesehen war? Antwort zu Frage Nr. 18: Der Aktionsplan „Pro Rad“ auf der Grundlage des damaligen Kabinettsbeschlusses war in seiner Konfiguration darauf ausgerichtet, die Aufstellung des LRVP zielgerichtet zu begleiten sowie Öffentlichkeitswirksamkeit und die Akzeptanz zu erhöhen. Eine verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen ist im Kabinettsbeschluss nicht vorgegeben . Die kommunalen Gebietskörperschaften sind über ähnlich gelagerte bundesweite Wettbewerbe einbezogen und in Maßnahmen integriert. Für die letzten Jahre werden beispielhaft benannt: • Deutscher Fahrradpreis „Best-for-Bike“, • Wettbewerb „Neue Mobilität in Städten“, • Wettbewerb „Emissionsfreie Mobilität in Kommunen“, • Projekt „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme“, • Projekt „Radlust“ • Projekt „Radschlag“ • Projekt „Wege in der Stadt: Kinderfreundliche Mobilität“. Das kommunale Interesse zur Beteiligung an derartigen Wettbewerben oder Projekten ist als eher verhalten bzw. differenziert (zumeist fokussiert auf die Städte Magdeburg , Halle und Dessau) zu bewerten. Die Situation stellt sich nicht so dar, dass durch die kommunalen Gebietskörperschaften in großer Anzahl innovative Projekte oder Initiativen eingereicht werden, die auf Bundesebene im Wettbewerb regelmäßig unterliegen, so dass es erforderlich wäre einen zusätzlichen Wettbewerb auf Landesebene auszurichten, um damit einen weiteren Anreiz zu setzen und die Motivation zu erhalten. Frage Nr. 19: Wie ist der Stand der Umsetzung einer Radwegeinformationsdatenbank? Welche Auswertungen sind dort vorgesehen und wer hat Zugriff? Antwort zu Frage Nr. 19: Die Radwegeinformationsdatenbank ist technisch umgesetzt. Derzeit wird durch drei Landkreise eine Pilotphase zur Einführung in alle Landkreise durchgeführt. Weiterhin soll kurzfristig zunächst das Wirtschaftsministerium einen Zugriff erhalten. Für die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen arbeitet die LSBB bereits mit dem System. Des Weiteren wird durch die LSBB die landesweite Netzpflege organisiert und die Bereitstellung des Web Feature Service sicher gestellt . Das System erlaubt technisch eine Vielzahl von Auswertemöglichkeiten, letztlich ist es vom Nutzer/Anwender abhängig, welche Information er benötigt. Diese kann dann aufgenommen und ausgewertet werden. 13 Zunächst wurde in der LSBB eine feststehende Mindestdatenbasis definiert, so dass Auswertungen nach administrativen Informationen vorgenommen werden können. Der jeweilige Nutzer und dessen Aufgaben, werden die Basis für die zukünftigen Auswertungen bilden. Als Nutzer sind neben der LSBB derzeit die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die mit der Umsetzung des LRVP befassten Ressorts der Landesverwaltung geplant. Frage Nr. 20: Wie viele Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt werden durch den Radverkehr (Produktion , Vertrieb, Reparatur und Bauleistungen für den Radverkehr) und den Radtourismus (Anreise, Übernachtung, Gastronomie) in Sachsen-Anhalt gesichert ? Antwort zu Frage Nr. 20: Aus der amtlichen Statistik liegen keine umfassenden Aussagen zu den Arbeitsplätzen im Land Sachsen-Anhalt vor, die mittelbar und unmittelbar mit dem Radverkehr und dem Radtourismus in Verbindung stehen. Unter Beachtung des Unternehmensregisters (amtliche Statistik) sind vor allem die Wirtschaftszweig (WZ) -Bereiche 30.92.0, 46.49.2 und 47.64.1 (Fahrradherstellung und –handel) betroffen. Die weiteren aufgeführten Wirtschaftszweige beinhalten noch viele weitere Wirtschaftsbereiche, weshalb die geminderte Aussagekraft in Anlage I.20 zum Thema "Fahrrad" mit grau gekennzeichnet ist. Andere Bereiche wie Bauleistungen für den Radverkehr sind in der Statistik nicht spezifisch erfasst, so dass dazu keine Auskunft erfolgen kann. Über die Bedeutung des Radtourismus für die Sicherung von Arbeitsplätzen im Land Sachsen-Anhalt liegen in der amtlichen Statistik keine Daten vor. Die Bedeutung des Radtourismus als Wirtschaftsfaktor für Sachsen-Anhalt wurde bislang nicht untersucht , insofern kann die Bedeutung des Radtourismus für die Sicherung von Arbeitsplätzen nicht beziffert werden. Frage Nr. 21: Welche Maßnahmen des LRVP sieht die Landesregierung in der neuen Strukturfondsperiode ab 2014 vor? Welche Kosten schätzt die Landesregierung für diese Maßnahmen? Antwort zu Frage Nr. 21: Die derzeitigen Planungen für die EU-Strukturfondsperiode ab 2014 sind noch nicht in diesem Maße vorangeschritten, dass künftig zu fördernde Maßnahmen des LRVP benannt werden können. Auf Grund der von der EU-Kommission in den einschlägigen Verordnungsvorschlägen geforderten Konzentration der Mittel muss das Land auf Basis einer in Auftrag gegebenen sozioökonomischen Analyse prüfen und bewerten , welche Bereiche künftig von der EU-Förderung partizipieren sollen. Hierzu sind noch keine Entscheidungen gefallen. Frage Nr. 22: Wird der bei der Planung des operationellen Programms Sachsen-Anhalt des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen? Wenn ja, wie wird diese erfolgen, welche zeitlichen Abläufe sind vorgesehen? 14 Antwort zu Frage Nr. 22: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Programmierungsprozess der EUFörderperiode 2014 - 2020 ist vorgesehen. Die Landesregierung strebt an, thematische Workshops in verschiedenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt im Herbst und im Winter 2012/2013 zur Einbindung aller Partner im Land Sachsen-Anhalt durchzuführen. Ein Konzept zur konkreten Einbindung sowie zur Ausgestaltung der Workshopreihe ist derzeit in Erarbeitung. II. AIItagsradverkehr Als alltägliches Verkehrsmittel hat das Fahrrad besonders im städtischen Raum großes Potential. Fahrräder benötigen nur wenig Platz zum Fahren und Parken, vermeiden Staus und Abgase. Radfahren ermöglicht die Abwicklung von Individualverkehr auf eine nachhaltige, ressourcenschonende, gesunde und preiswerte Weise. Das Fahrrad hat ein besonders großes Potential KfzVerkehre zu verringern und so die Städte von den Problemen des Autoverkehrs zu entlasten. In Städten wie Münster und Greifswald ist das Fahrrad wieder das Hauptverkehrsmittel. Dazu muss der Radverkehr als System und ressortübergreifend gefördert werden. Es bedarf sowohl entsprechender Infrastruktur und Marketing als auch einer fahrradfreundlichen Gestaltung und Auslegung der Gesetze und Vorschriften. Frage Nr. 1: Wie hoch ist der Wegeanteil des Radverkehrs in Sachsen-Anhalt? Bitte die verfügbaren Angaben für die Jahre 1990 bis 2011 und, soweit möglich, nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Antwort zu Frage Nr. 1: Eine amtliche Statistik zur Höhe des Wegeanteils des Radverkehrs liegt der Landesregierung nicht vor. Frage Nr. 2: Wie hoch ist der Bestand an Fahrrädern in Sachsen-Anhalt und wie hat er sich seit 1990 entwickelt? Antwort zu Frage Nr. 2: Eine amtliche Statistik zum Bestand an Fahrrädern und zur Entwicklung seit 1990 liegt der Landesregierung nicht vor. Frage Nr. 3 Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem wachsenden Boom des Verkehrsmittels Pedelec (2011: 300.000 Verkäufe bundesweit mit stark wachsenden Zahlen) für die Landesverkehrspolitik? Wie viele Pedelecs wurden in den Jahren seit 2005 jeweils in Sachsen-Anhalt verkauft? Antwort zu Frage Nr. 3: Eine amtliche Statistik zum Verkauf von Pedelecs seit 2005 liegt der Landesregierung nicht vor. Den sich aus der verstärkten Nutzung von Pedelecs und E-Bikes ändernden Anforderungen an die Radwegeinfrastruktur werden im Rahmen der Planung und Umset- 15 zung von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen sowie bei überregionalen und regionalen touristischen Radrouten berücksichtigt (z. B. Anwendung der ERA 2010). Bei der künftigen Gestaltung von Schnittstellenmaßnahmen im ÖPNV-Landesnetz bzw. der Revitalisierung von Empfangsgebäuden wird geprüft, ob im Einzelfall die Einrichtung von Ladestationen für Pedelecs oder/und Elektro-Autos sinnvoll ist. Zudem ist beabsichtigt, gemeinsam mit der DB Station&Service AG die Einführung entsprechender Car-/Bikesharing Produkte zu prüfen, wobei Buchung und Abrechnung in das aufzubauende landesweite elektronische Ticketingsystem zu integrieren wären . Frage Nr. 4: Wie hoch ist der Anteil der Schulwege, die in Sachsen-Anhalt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden? Soweit verfügbar, aufgelistet nach Landkreisen /kreisfreien Städten sowie nach den verschiedenen Schultypen und Altersklassen . Antwort zu Frage Nr. 4: Eine amtliche Statistik zur Höhe des Wegeanteils von Schulwegen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, liegt der Landesregierung nicht vor. Frage Nr. 5: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Kostensenkungspotentialen im Gesundheitswesen vor, wenn die Bürger des Landes SachsenAnhalt mehr und häufiger Rad fahren? Antwort zu Frage 5: Radfahren im Alltag kann im Rahmen des Gesundheitsziels „Förderung eines gesunden Bewegungsverhaltens“ als eine wichtige Aktivität gesehen werden. Innerhalb dieses Zielbereichs werden konkrete Projekte durchgeführt, die Radfahren im Alltag fördern sollen. Zu konkreten Kostensenkungspotenzialen im Gesundheitswesen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage Nr. 6: Welche Modellprojekte im Land Sachsen-Anhalt gab es bisher, die auch die Förderung des AIItagsradverkehrs umfassten? Mit welchen Ergebnissen? Antwort zu Frage Nr. 6: Im Rahmen der landesweiten Einführung der Radwegeinformationsdatenbank (TTSIB LRVN) wird derzeit ein Modellprojekt mit Pilotcharakter in drei Landkreisen sowie dem MW durchgeführt. Der Abschluss ist im Jahr 2012 geplant. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Im Rahmen der Nahverkehrsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und der Kommunen werden durch die Vernetzung des Fahrrades mit den Verkehrsmitteln Bahn und Bus durchgängige Beförderungsketten zum gegenseitigen Vorteil der Teilsysteme entwickelt. Dadurch wird der ÖPNV ergänzt und der Aktionsradius des Fahrrads im Alltagsverkehr erweitert. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie bei Busverkehren im ÖPNVLandesnetz wird grundsätzlich die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern praktiziert, was im SPNV bereits teilweise zu Engpässen führt. Auf Relationen mit starker Nachfrage kommen im Busverkehr Fahrradheckträger o. Ä. zum Einsatz. So wurden z. B. 16 im Altmarkkreis Salzwedel, den Landkreisen Harz und Jerichower Land zusätzliche Kapazitäten für die Fahrradmitnahme mit Unterstützung des Landes beschafft. Das Land Sachsen-Anhalt strebt zudem die generelle kostenlose Fahrradmitnahme im gesamten ÖPNV des Landes an. Frage Nr. 7: Welche Ziele hat sich das Land Sachsen-Anhalt beim Anteil an den Wegen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, für die Jahre 2015 und 2025 gesetzt? Antwort zu Frage Nr. 7: Der Radverkehrsanteil an allen Wegen liegt nach LRVP im Land Sachsen-Anhalt mit 15 % bereits oberhalb eines mittleren bundesweiten Niveaus von 10 %. Unter der Voraussetzung einer aktiv fördernden kommunalen Radverkehrspolitik wird eine Entwicklung bei den Verkehrsmittelanteilen des Radverkehrs im Land SachsenAnhalt von bis zu 20 %, in einigen Städten auch bis zu 30 % angestrebt. Frage Nr. 8: Welchen Kommunen (Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte) haben Radverkehrsnetzplanungen ? Aus welchen Jahren stammen diese und wie beurteilt die Landesregierung die Qualität? Welche dieser Radverkehrsnetzplanungen sind in den LRVP eingeflossen? Antwort zu Frage Nr. 8: Aussagen zum Stand des Anteils und der Qualität kommunaler Radverkehrsnetzplanungen liegen der Landesregierung nicht vor, da diese keinen Abstimmungs- bzw. Genehmigungsvorbehalt beinhalten. Der LRVP ist in seiner Kernaussage ein Planungsdokument des Landes, das lediglich im Rahmen des Landesradverkehrsnetzes (LRVN) konkrete Planungen auf regionaler (regionale touristische Radrouten der Klasse 3) sowie kommunaler Ebene (innerörtliche Radwege der Klasse 4) beinhaltet. Bei den Radwegen der Klasse 4 handelt es sich im Wesentlichen um touristisch genutzte Radrouten innerhalb der Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau die daneben auch eine Erschließungsfunktion innerhalb des Landesradverkehrsnetzes besitzen und insbesondere um die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Der LRVP setzt weiterhin den Rahmen für die Entwicklung des Radverkehrs als System und damit auch auf kommunaler Ebene. Unter Beachtung der Kleinräumigkeit ist eine Darstellung kommunaler Radverkehrsnetzplanungen im LRVP nicht möglich und auch nicht Ziel. Frage Nr. 9: Welche Kriterien legt das Land Sachsen-Anhalt an, um eine kommunale Fahrradnetzplanung anzuerkennen? Antwort zu Frage Nr. 9: Konkrete Prüfkriterien für kommunale Radverkehrsnetzplanungen liegen im Land Sachsen-Anhalt nicht vor, da diese keinen Abstimmungs- bzw. Genehmigungsvorbehalt beinhalten. Frage Nr. 10: Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Fahrradnetzplanung für die Kommunen ? 17 Antwort zu Frage Nr. 10: Die kommunale Fahrradnetzplanung ist nicht Voraussetzung eines Förderprogrammes . Frage Nr. 11: Wo gibt es im Land Sachsen-Anhalt zusammenhängende Netze des AIItagsradverkehrs mit fahrradspezifischer Wegweisung? Gibt es hierfür Fördermöglichkeiten der Landesregierung? Wenn ja, wie viele Maßnahmen wurden bisher mit wie vielen Mitteln gefördert? Antwort zu Frage Nr. 11: Ein Netz des Alltagradverkehrs ist keine Kategorie des LRVP. Das Landesradverkehrsnetz des Landes Sachsen-Anhalt (LRVN) umfasst die Tourismus-, Freizeit- und Alltagsbelange gleichermaßen. Eine Trennung in die genannten Teilbereiche wurde bei der Aufstellung des LRVP bewusst nicht vorgenommen und ist nicht geplant. Das Land gewährt Zuwendungen zu kommunalen Radverkehrsmaßnahmen aus Komplementärmitteln der Länder zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, die auch für kostengünstige Maßnahmen, insbesondere für • Möglichkeiten zur Bündelung von Zuwendungsanträgen verschiedener Baulast- träger für Maßnahmen, die in einem baulastträgerübergreifenden Netzzusammenhang stehen (z. B. Landkreis und Gemeinde für die Herrichtung einer Route in einem kreisweiten Radverkehrsnetz), • Möglichkeiten zur Bündelung mehrerer kostengünstiger Maßnahmen, wie etwa von Maßnahmen im Netz- bzw. Routenzusammenhang genutzt werden können. Frage Nr. 12: Wird die mit dem LRVP beschlossene Dringlichkeitsreihung bei der Planung straßenbegleitender Radwege an Bundes- und Landesstraßen umgesetzt (LRVP S. 42)? Wenn ja, bitte die Prioritätenliste differenziert nach Einzelprojekten beifügen. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 12: Die im LRVP beschlossene Dringlichkeitsreihung wird im Grundsatz umgesetzt. Bei aktuellen Entwicklungen bzw. bei Um- und Ausbaumaßnahmen wird geprüft, ob ggf. auch nachrangig eingeordnete Radwegevorhaben mit realisiert werden können. Die Prioritätenlisten sind für die 5 ehemaligen Niederlassungen des LBB (jetzt Regionalbereiche ) mit Dringlichkeitsstufen differenziert nach Einzelprojekten für straßenbegleitende Radwege (Bund, Land) als Anlagen 5.1-8 und 5.1-9 im LRVP enthalten. Aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit der Unterlage wird auf eine nochmalige Beifügung der Listen verzichtet. Frage Nr. 13: Welche Potentiale sieht die Landesregierung, um den Anteil des Radverkehrs bei den Arbeitspendlern zu erhöhen und damit betriebswirtschaftliche, umweltpolitische und gesundheitliche Vorteile des Radverkehrs zur Geltung zu bringen? Welche Bedeutung misst die Landesregierung dabei dem Vorhandensein von Fahrradabstellanlagen am Wohn- und Arbeitsort zu? 18 Antwort zu Frage Nr. 13: Siehe Antworten zu Fragen 5 und 7. Fahrradabstellanlagen am Wohn- und Arbeitsort werden von der Landesregierung befürwortet. Frage Nr. 14: Inwieweit fördert das Land Sachsen-Anhalt das Anlegen von Fahrradabstellplätzen in Unternehmen, an öffentlichen Einrichtungen und/oder der Wohnbebauung ? Gibt es für diese Förderung Qualitätsanforderungen an die Stellplätze ? Antwort zu Frage Nr. 14: Bei der Förderung von Wohnbaumaßnahmen beinhaltet die Investitionsmaßnahme u. U. auch das Wohnumfeld inkl. Stellplätze, sowohl für PKW als auch für Fahrräder und kann somit auch förderfähig sein. Die Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung beinhalten selbst keine technischen Baubestimmungen. Fahrradabstellanlagen als wegebegleitende Infrastruktur können an überregionalen Radwegen (Klasse 1 und 2), insbesondere an Rastplätzen und touristischen Sehenswürdigkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden. Bei der Förderung von Maßnahmen an Schnittstellen werden im Zusammenhang mit dem Bau, dem Ausbau oder der Umgestaltung von Parkflächen u. a. auch Fahrradabstellanlagen und Fahrradstationen gefördert. Zu den Qualitätsanforderungen an diese Fahrradabstellplätze wird auf die Ausführungen zu Teil III, Fragen Nr. 4, 5 und 9 verwiesen. Frage Nr. 15: Hält die Landesregierung die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten in geschlossenen Räumen für eine besonders effektive Maßnahme zur Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Bedeutung misst die Landesregierung der Abstellmöglichkeit von Fahrrädern vor Gebäuden zu? Antwort zu Frage Nr. 15: Ob Fahrradstellplätze im Gebäude selbst oder auf Abstellflächen außerhalb des Gebäudes realisiert werden, hängt von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten und Umsetzungsmöglichkeiten ab. Bei Wohngebäuden, insbesondere Mietwohngebäuden , sollten Abstellmöglichkeiten im Gebäude als auch Abstellmöglichkeiten außerhalb des Gebäudes idealer Weise vorhanden sein. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 16 bis 18: Die Angaben umfassen nur die in der Baulast des Bundes und des Landes liegenden straßenbegleitenden Radwege. Vergleichbare Aussagen für den Zuständigkeitsbereich der keisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau sind in diesem Rahmen nicht möglich. Frage Nr. 16: Welche Streckenabschnitte im Zuge von Bundes- und Landesstraßen weisen keine Radwege oder Alternativrouten auf? Welche Geschwindigkeitsvorgaben gelten an diesen Streckenabschnitten jeweils? Bitte getrennt nach Streckenabschnitt unter Angabe der Streckenlänge beantworten. 19 Antwort zu Frage Nr. 16: Keine Radwege weisen 1.096 km an Bundesstraßen und 1.969 km an Landesstraßen auf. Eine kartografische Übersicht ist in Anlage II.16 dargestellt. Erfassungen zu Geschwindigkeitsvorgaben liegen nicht vor und sind lediglich mit einem erheblichen Aufwand über Sonderrecherchen möglich. Das gleiche gilt für ggf. vorhandene Alternativrouten . Frage Nr. 17: Welche Streckenabschnitte im Zuge von Bundes- und Landesstraßen ohne Radwege oder ohne Alternativroute sind innerorts oder außerorts für den Radverkehr gesperrt? Wie groß sind die Umwege bei den gesperrten Streckenabschnitten ? Bitte getrennt nach Streckenabschnitt unter Angabe der Streckenlänge beantworten. Antwort zu Frage Nr. 17: Im Land Sachsen-Anhalt sind 121 km Bundes und Landesstraßen für den Radverkehr gesperrt. Hierbei handelt es sich überwiegend um 4-streifige Bundesstraßen, die als Kraftfahrstraßen beschildert sind. Erfassungen von Alternativrouten und Umwegen dazu liegen nicht vor. Frage Nr. 18: Wie viele Kilometer Bundes- und Landstraßen führen in Sachsen-Anhalt durch geschlossene Ortschaften? An wie vielen Kilometern der Streckenabschnitte sind straßenbegleitende Radverkehrsanlagen vorhanden? Wie viele Kilometer dieser Radverkehrsanlagen erfüllen die Vorgaben der ERA 2010 bezüglich Breite der Radwege, Führung auf beiden Straßenseiten und Einsehbarkeit der Wege ? Wie viele Kilometer sind saniert? Wie viele Kilometer sind sanierungsbedürftig ? Antwort zu Frage Nr. 18: Im Land Sachsen-Anhalt liegen 527 km Bundesstraßen und 1.184 km Landesstraßen in Ortsdurchfahrten an 291 km Bundesstraßen und 309 km Landesstraßen sind Radwege in Ortsdurchfahrten vorhanden. Davon sind 79 km an Bundesstraßen und 97 km an Landesstraßen breiter oder gleich 2,5 m. Aussagen zum Zustand der Radwege sind derzeit nicht möglich, da dieser gegenüber dem Zustand der eigentlichen Straßen nicht in der Straßendatenbank (TT-SIB) erfasst wird. Ein wesentlicher Grund dafür liegt darin, dass noch keine bundeseinheitliche Regelung für die Zustandserfassung und -bewertung von Radwegen besteht . Die Verkehrssicherheit der Radwege ist gewährleistet. Die Radwege werden im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßig kontrolliert. Frage Nr. 19: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des baulichen Zustandes des sonstigen innerörtlichen Radverkehrsnetzes in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage Nr. 19: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage Nr. 20: Die Länge der Kommunalstraßen spielt beim kommunalen Finanzausgleich eine große Rolle. Welche Länge wiesen die Kommunalstraßen in Sachsen-Anhalt 20 in den Jahren 1990, 2000 und 2010 auf? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kreis- und Gemeindestraßen und nach innerorts/außerorts differenziert beantworten. Antwort zu Frage Nr. 20: Über Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen liegen keine Informationen vor. Bei den Statistiken über Kreisstraßen liegen die ersten Zahlen aus dem Jahr 1995 vor. Bei diesen Zahlen und denen für das Jahr 2000 ist keine Unterscheidung der Längen nach „freier Strecke“ und „Ortsdurchfahrten“ vorgenommen worden. Für das Jahr 2010 kann diese Unterscheidung angegeben werden. Diesbezügliche Übersichten sind in Anlage II.20 beigefügt. Frage Nr. 21: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf an innerörtlichen Durchgangs- und Anliegerstraßen in Sachsen-Anhalt ein? Bitte den Maßstab für die Sanierungsbedürftigkeit und den Kostenansatz pro m2 Straßenfläche beschreiben oder die Angaben aus dem FGSV-Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Gemeinden verwenden. Antwort zu Frage Nr. 21: Für innerörtliche Durchgangstraßen, soweit sie als innerörtliche Verkehrs-, Hauptverkehrs - oder Sammelstraßen die Fördervoraussetzungen der Nr. 2.1 der VVEntflechtG /Verkehr erfüllen und zur Fortschreibung des Programms nach § 3 Abs. 1 EntflechtG angemeldet sind, ist der Landesregierung ein Sanierungsbedarf von rd. 120 Mio. € landesweit bekannt. Das schließt nicht aus, dass daneben ein Bedarf besteht , der nicht zu o. g. Programm angemeldet ist. Der Sanierungsbedarf für innerörtliche Anliegerstraßen ist nicht bekannt. Es ist nicht im Detail bekannt, wie die kommunalen Baulastträger die Sanierungsbedürftigkeit der Straßen in ihrer Baulast definieren, und welchen Kostenansatz sie pro m² Straßenfläche ansetzen. Die Anwendung des für Bundes- und Landesstraßen verbindlich eingeführten technischen Regelwerks wie auch des erwähnten FGSVMerkblattes ist den kommunalen Baulastträgern lediglich empfohlen. Frage Nr. 22: Welche finanziellen Mittel haben die Kommunen in den Jahren seit 2005 zur Sanierung des Straßennetzes in ihrer Baulast eingesetzt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten, nach Kreis- und Gemeindestraßen und nach innerorts /außerorts differenziert beantworten. Antwort zu Frage Nr. 22: Daten zu Anteilen aus den Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden durch die Landesregierung nicht erfasst. Der Bau bzw. die Sanierung des allgemeinen Straßennetzes gehört nicht zu den förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen gem. Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW vom 8. September 2009. Aus Mitteln der GRW werden u. a. die Errichtung oder den Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbegebieten oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz und die Geländeerschließung für den Tourismus sowie öffentliche Einrichtungen des Tourismus gefördert. In diesem Zusammenhang kann im Einzelfall auch der Bau eines kombinierten Rad- und Fußweges 21 zur inneren Erschließung eines Gewerbegebietes oder entlang einer Erschließungsstraße erfolgen. Zweck der Förderung ist hierbei grundsätzlich die Erschließung des Gewerbegebietes. Radwege werden ansonsten nur im Rahmen touristischer Projekte gefördert gemäß den jeweils gültigen Landesregelungen der GRW gefördert. Informationen über die Höhe des Mittelumsatzes zur Sanierung des Straßennetzes in der jeweiligen Baulast liegen der Landesregierung nicht vor. Da auch die Statistiken die Bauinvestitionen der Kommunen lediglich als Summe erfassen, ist die differenzierte Beantwortung nach Baumaßnahmen in das Straßennetz - ohne Einsicht in die kommunalen Haushalte - nicht möglich. Frage Nr. 23: Welche Anteile an den Mitteln nach Frage 22 stammen aus Landesförderungen, aus dem Konjunkturpaket II, dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. dem Entflechtungsgesetz, der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)? Antwort zu Frage Nr. 23: Die Jahresbeträge für die Finanzierungsquellen KP II, GVFG bzw. EntflechtG und EFRE III bzw. IV sind als tabellarische Übersicht Anlage II.23 beigefügt. Welche Anteile diese Beträge ausmachen, ist nicht bekannt Hierzu wird auf die Beantwortung zu Frage 22 verwiesen. Für ELER- und GRW-Maßnahmen wird auf die Antwort zu der Frage 22 verwiesen. Frage Nr. 24: Unter welchen Voraussetzungen waren bei den Förderungen nach Frage 23 Verbesserungen am Radwegenetz förderfähig? Welche Anreize hat die Landesregierung darüber hinaus jeweils bei den Förderungen nach Frage 23 gesetzt, um die Situation des Radverkehrs zu verbessern? Hat die Landesregierung hier seit 2005 Änderungen mit Bezug auf das Radverkehrsnetz vorgenommen oder plant sie dies? Bitte differenziert nach Bau oder Sanierung von Alternativrouten , straßenbegleitenden Radwegen, Radspuren oder Radstreifen, der Umgestaltung von Kreuzungen und sonstigen Maßnahmen beantworten. Antwort zu Frage Nr. 24: Die Fördervoraussetzungen sind in der VV-EntflechtG/Verkehr enthalten. Auf das anzuwendende einschlägige technische Regelwerk (u. a. ERA 2010) wird jeweils verwiesen. Für ELER- und GRW-Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 22. Frage Nr. 25: Welche aus Mitteln der nach Frage 23 geförderten Projekte dienten hauptsächlich der Verbesserung der Situation des Radverkehrs? Bei welchen geförderten Projekten war die Verbesserung der Situation des Radverkehrs eines von mehreren Zielen? Bitte Angaben getrennt nach Projekten, sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten - unter Angabe der Streckenlänge sowie der Gesamtkosten und des Förderanteils - aufführen. 22 Antwort zu Frage Nr. 25: Eine Förderung erfolgt in der laufenden EFRE-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013. Bei der Aufstellung des derzeit laufenden Programms wurden 375 Anmeldungen eingereicht, von denen derzeit 41 Vorhaben umgesetzt werden. Eine Übersicht ist in Anlage II.25 beigefügt. Daneben wurden im fraglichen Zeitraum vier Radwegevorhaben aus Mitteln des EntflechtG gefördert: 1. Sanierung und Umbau einer Brücke im Zuge des straßenbegleitenden Radweges entlang der K 1325 in Halberstadt, Gesamtkosten rd. 200.000 €, Förderung rd. 150.000 €; 2. Bau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der K 1175 FarslebenZielitz , Gesamtkosten rd. 600.000 €, Förderung rd. 440.000 €; 3. Lückenschluss Radweg entlang der Gardelegener Straße in Stendal, Gesamtkosten rd. 85.000 €, Förderung rd. 60.000 €; 4. Lückenschluss Radweg entlang der Osterburger Straße in Stendal, Gesamtkosten rd. 75.000 €, Förderung rd. 53.000 €; Die jeweilige Gesamtlänge ist im zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeitraum nicht zu ermitteln – die Förderakten sind bereits archiviert und online besteht nur auf die oben genannten Daten Zugriff. Daneben war bei einer Vielzahl geförderter Straßenbauvorhaben im kommunalen Bereich, vor allem beim Ausbau von Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die Verbesserung der Situation des Radverkehrs eines von mehreren Förderzielen. Detaillierte Daten liegen der Landesregierung dazu nicht vor und waren im zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeitraum nicht zu ermitteln. Für ELER- und GRW-Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 22. Frage Nr. 26: Welche Richtlinien, Anordnungen, Hinweise, Merkblätter u. Ä. für planerische und straßenverkehrsrechtliche Behandlung des Radverkehrs hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt seit 1990 erlassen bzw. für seine Verantwortungsbereiche und für die Kommunen eingeführt? Welche davon sind aktuell in Kraft? Antwort zu Frage Nr. 26: Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden hier lediglich aktuelle Arbeitsgrundlagen benannt: • Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bun- desstraßen (Ortsdurchfahrtenrichtlinien) - Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS 14/2008) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 14. August 2008, • Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes - Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17. Oktober 2008, • Richtlinien für integrierte Netzgestaltung - (RIN), • Richtlinie für integrierte Netzgestaltung“ (RIN) hinsichtlich des in Radverkehrsnet- zen angestrebten Anspruchsniveaus und der Netzplanungsmethodik, • Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) hinsichtlich der Nutzungsan- sprüche des Radverkehrs und der Einsatzbereiche unterschiedlicher Radverkehrsführungen in Stadtstraßen, 23 • Richtlinie für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) hinsichtlich der Nutzungsansprüche des Radverkehrs und der Führung des Radverkehrs auf der freien Strecke , an Knotenpunkten und an Überquerungsstellen, • Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) hinsichtlich der Führung und Signalisierung des Radverkehrs an Knotenpunkten und Überquerungsstellen mit Lichtsignalanlage , • Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr, • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), • Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR), • Hinweise für den Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (H RaS), • Hinweise zum Fahrradparken, • Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa), • Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen“ (H BVA). • Hinweisen zum Radverkehr außerhalb städtischer Gebiete (H RaS 02), • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) – Ausgabe 2010, • Verfahren für Radwege an Bundeswasserstraßen - Nach Fahrradportal: BMVBS Referat SW 24 am 26. April 2007, • Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011, • Plan des Öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Sachsen-Anhalt – 2015/2025 vom 8. Februar 2011, • Regionale Entwicklungspläne der Planungsregionen LSA, • Bei ländlichen Wegen sind die Richtlinien für den ländlichen Wegebau der Deut- schen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (Arbeitsblatt DWA-A 904) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie die Empfehlungen der BundLänder -Arbeitsgemeinschaft (ARGE Landentwicklung) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV-LW), zu beachten, Frage Nr. 27: Welche der im LRVP 7.2 S. 84 bis 87 vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen , Finanzierungsbestimmungen und Zuwendungen konnten bisher realisiert werden? Welche nicht und warum nicht? Antwort zu Frage Nr. 27: Der hier angesprochene Themenkomplex beinhaltet unter Zugrundelegung der Online -Version des LRVP Maßnahmen und Empfehlungen zum Handlungsfeld 7 des LRVP „Finanzierung und Förderung“. Konkrete Terminsetzungen für die Zeithorizonte 2012 / 2017 wurden nicht benannt. Folgende Maßnahmen und Empfehlungen wurden bisher geprüft. Im Ergebnis sind • Radfahrstreifen oder Schutzstreifen in Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen dem Grunde nach förderfähig, • die Einhaltung technischer Regelwerke ist Fördervoraussetzung und • die wegweisende Beschilderung ist im Rahmen der Investitionsförderung zu- wendungsfähig. Ersatz und Ergänzung der wegweisenden Beschilderung im Rahmen von Betrieb und Unterhaltung sind nicht zuwendungsfähig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu I. zur Planabrechnung verwiesen. 24 Frage Nr. 28: Welche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (inkl. Studienprojekte) hat es an Hochschulen des Landes, mit Förderung des Landes oder unter Beteiligung weiterer Landeseinrichtungen, seit 2000 mit Bezug zum Radverkehr gegeben? Bitte Forschungsobjekt, Forschungsträger, weitere Beteiligte, Zeitpunkt und Laufzeit sowie ggf. den Projektetat tabellarisch aufführen. Antwort zu Frage Nr. 28: Derartige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit Bezug zum Radverkehr wurden durch die Landesregierung nicht vergeben. Frage Nr. 29: Welche Erkenntnisse haben die Landesregierung oder weitere Beteiligte aus den unter 28 genannten Forschungsaktivitäten gewonnen? Antwort zu Frage Nr. 29: Siehe Antwort zu Frage 28. III. Verknüpfung von Bahn, Bus und Rad Das Beispiel Niederlande zeigt: Eine gute Verknüpfung des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Personennahverkehr stärkt den Umweltverbund, weil der Einzugsbereich und die Attraktivität des ÖPNV durch die Zubringefunktion des Fahrrades vergrößert wird. Auch in Sachsen-Anhalt ist eine steigende Nutzung der Kombination Fahrrad-Bahnverkehr festzustellen. Das zeigt z. B. eine Langzeitbeobachtung des ADFC Halle zur Aus- und Überlastung der Radabstellanlagen am Hauptbahnhof Halle. Frage Nr. 1: Wie hoch ist der Anteil der Wege des ÖPNV in Sachsen-Anhalt, bei denen das Fahrrad als Zubringer eine Rolle spielt? Welche regionalen Unterschiede gibt es und sind Abhängigkeiten zu vorhandenen Abstellanlagen und für den Radverkehr gut geeigneten Zuwegungen erkennbar? Antwort zu Frage Nr. 1: Eine amtliche Statistik wird hierüber nicht geführt. Frage Nr. 2: Auf welchen Strecken sieht die Landesregierung Kapazitäts- und Qualitätsprobleme (z. B. hoher Ein- und Ausstieg) bei der kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern im schienengebundenen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt? An welchen Wochentagen oder zu welchen Tageszeiten treten diese auf? Wie weit wurden und werden diese Probleme bei Neuausschreibung von Streckennetzen berücksichtigt? 25 Antwort zu Frage Nr. 2: Die vorhandenen Kapazitäten zur Fahrradmitnahme in den Zügen werden grundsätzlich als ausreichend eingeschätzt. Eine Veränderung der Ausschreibungsbedingungen ist daher nicht erforderlich. Im Bereich der Dieselnetze treten punktuell kapazitive Engpässe zur Fahrradmitnahme auf. So ist in einzelnen Zügen im morgendlichen Berufsverkehr ein erhöhtes Aufkommen an Fahrrädern zu verzeichnen. Dies betrifft insbesondere die Strecken Stendal – Tangermünde und Aschersleben – Dessau. An den Wochenenden sind auf der Unstrutbahn (Naumburg – Nebra) punktuell erhöhte Fahrradaufkommen zu verzeichnen . Die Burgenlandbahn erhöht in diesem Fällen durch den Einsatz von Mehrfachtraktionen die Fahrzeugkapazitäten. Es besteht jedoch das Problem, dass derartige Nachfragespitzen in der Regel nur schwer im Voraus prognostizierbar sind. Im Bereich der Elektro-Netze sind punktuelle Engpässe nur bei der S10 Halle (Saale) Hbf – Leipzig bekannt. In einzelnen Zügen im morgendlichen Berufsverkehr ist an bestimmten Tagen ein erhöhtes Aufkommen an Fahrrädern zu verzeichnen, bei dem die vorhandenen Kapazitäten zur Fahrradmitnahme in den Zügen fast vollständig genutzt werden. Weiterhin kommt es an Wochenenden teilweise auf den Zügen der RB 20 Halle (Saale) – Eisenach zu Kapazitätsengpässen. Qualitative Probleme bei der Fahrradmitnahme in den Zügen werden bei hochflurigen Fahrzeugen gesehen, wie sie derzeit auf der RB 20 Halle (Saale) - Eisenach und dem RE 9 (Halle (Saale) – Kassel eingesetzt werden. Frage Nr. 3: Wird die Ausreichung investiver ÖPNV-Fördermittel an die Verknüpfung mit dem Radverkehr in Bezug auf die Auswahl der Fahrzeugeigenschaften des SPNV (ausreichende Kapazitäten für die Fahrradmitnahme, geeigneter Einstieg) gebunden? Antwort zu Frage Nr. 3: Das Land Sachsen-Anhalt fördert grundsätzlich keine ÖPNV-Fahrzeuge mehr. Im SPNV wird die Einhaltung zeitgemäßer Ausstattungsmerkmale der Fahrzeuge durch entsprechende Vorgaben in den Verdingungsunterlagen für die zu vergebenden Verkehrsverträge realisiert. Frage Nr. 4: Wie viele Zugangsstellen im SPNV im Land Sachsen-Anhalt (absolut sowie als Anteil an allen in %) weisen sichere Abstellmöglichkeiten (Überdachung, Anschlussmöglichkeit von Rahmen und einem Laufrad, etc.) auf? Wie hoch ist der Grad der Nutzung dieser Abstellanlagen? Antwort zu Frage Nr. 4: Im Rahmen des Schnittstellenprogramms des Landes Sachsen-Anhalt wurden seit 1996 die Umfelder von rund 80 Bahnhöfen und Haltepunkten im Land neu gestaltet und zu modernen Verknüpfungsstellen des ÖPNV ausgebaut. Bei der Umfeldgestaltung wurde darauf geachtet, dass die Fahrradabstellanlagen u. a. mit Rahmenhalterung und einer Überdachung ausgestattet wurden. Auch wurde an einzelnen Verkehrsstationen die Aufstellung von so genannten Fahrradboxen gefördert. Hinzu kommen neuere Fahrradabstellanlagen der Deutschen Bahn AG im Zusammenhang mit Ausbaumaßnahmen an Verkehrsstationen, die größtenteils unüberdacht sind sowie bestehende ältere Anlagen. Es kann insofern davon ausgegangen werden, dass mehr als 1/3 der Bahnhöfe und Haltepunkte im Land Sachsen-Anhalt sichere Fahrradabstellanlagen aufweisen. 26 Die Dimensionierung der Fahrradabstellanlagen erfolgt in der Regel auf dem Status Quo zuzüglich vorhandener Erfahrungswerte bezüglich zu erwartender Nachfragesteigerungen . Sichere Fahrradabstellanlagen zeigen oft eine hohe Auslastung. Bei erhöhtem Bedarf besteht die Möglichkeit einer Erweiterung. Frage Nr. 5: Hält die Landesregierung die Zertifizierungskriterien des ADFC für Radabstellanlagen , die Standards des LRVP für Bike+Ride-Anlagen (LRVP s.Anlage 5.5-3) und die FGSV-Empfehlungen für Radverkehrsanlagen an Haltestellen und Zugangspunkten zum öffentlichen Verkehr für anwendungsfähig und empfehlenswert ? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 5: Die Standards des LRVP für Bike+Ride-Anlagen sowie die Empfehlungen des FGSV für Radverkehrsanlagen an Halte- und Zugangspunkten zum öffentlichen Verkehr werden im Schnittstellenprogramm des Landes und in den Förderrichtlinien bereits berücksichtigt. Die Richtlinien für Fahrradabstellanlagen werden als empfehlenswert erachtet und – wie die Praxis bereits zeigt – von den Nutzern gerne angenommen. Frage Nr. 6: Welche Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Kriterien und Empfehlungen plant die Landesregierung, etwa bei einer Novellierung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und bei der Gestaltung von Förderrichtlinien, z. B. beim Sportstättenbau, im Wohnungsbau, im Schul- und Universitätsbereich und den Landesliegenschaften? Antwort zu Frage Nr. 6: Gegenwärtig wird in den Gremien der ARGEBAU im Zuge der Novellierung der Musterbauordnung (MBO) auch die Schaffung von Regelungen über Abstellplätze für Fahrräder, unabhängig vom ÖPNV bzw. SPNV, diskutiert. Ein 1. Entwurf der Musterbauordnung sieht entsprechende Regelungen vor. Da die Erforderlichkeit und Zahl der notwendigen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sich in hohem Maße nach den örtlichen Gegebenheiten richten, soll nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand durch Aufnahme einer entsprechenden Satzungsermächtigung die Entscheidung über Umfang und Erfüllungsmodalitäten hinsichtlich der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in die Hand der Gemeinde gelegt werden. Im Anschluss an die Beschlussfassung der Bauministerkonferenz über die MBO wäre über die Übernahme entsprechender Regelungen im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung Sachsen-Anhalt zu entscheiden. Derzeit bestehen keine Planungen, Zertifizierungsmaßnahmen und Ähnliches für Radabstellanlagen, zum Inhalt von Förderrichtlinien für Wohnraummaßnahmen zu machen. Frage Nr. 7: Welche und wie viele Radabstellanlagen sind für wie viele Beschäftigte in den einzelnen Liegenschaften (auch Universitätsgebäude usw.) des Landes vorhanden ? Wie viele davon entsprechen den Vorgaben des LRVP s. Anlage 5.5-3? Wie viele davon stehen auch für Besucher zur Verfügung? 27 Antwort zu Frage Nr. 7: Eine amtliche Statistik hierüber wird nicht geführt. Frage Nr. 8: Auf welche Summe beliefen sich die vom Land Sachsen-Anhalt investierten Fördermittel pro Jahr, von 2005 bis 2012, für den Bau von Abstellanlagen an Zugangsstellen zum öffentlichen Verkehr? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort zu Frage Nr. 8: Eine amtliche Statistik hierüber wird nicht geführt. Frage Nr. 9: Wird die Ausreichung investiver ÖPNV-Fördermittel an die Verknüpfung mit dem Radverkehr in Bezug auf die Gestaltung von Übergangsstellen (bspw. Qualität der Abstellanlagen, deren Überdachung und Zugang zu den Bahnsteigen ) gebunden? Gibt es in den Zuwendungsbescheiden einheitliche Vorgaben für die Gestaltung von Radabstellanlagen? Welche? Antwort zu Frage Nr. 9: Die Ausreichung investiver ÖPNV-Fördermittel ist an bestimmte Anforderungen und Richtlinien für den Einzelfall gebunden. So lautet die Nebenbestimmung für Fahrradabstellanlagen im Zuwendungsbescheid wie folgt: „Die Fahrradabstellanlage ist zu überdachen und mit Anlehnbügeln auszustatten, die das Anschließen das Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades mit kurzem Schloss ermöglichen. Zwischen den abgestellten Fahrrädern ist ein Mindestseitenabstand von 70 cm bei Tiefeinstellung bzw. 50 cm bei Hoch-/Tiefeinstellung einzuhalten .“ Frage Nr. 10: Wie viele Zugangsstellen sollen in den nächsten fünf Jahren mit qualifizierten Fahrradabstellanlagen ausgerüstet werden? Antwort zu Frage Nr. 10: Wegen der geplanten Revision des Regionalisierungsgesetzes kann keine entsprechende Vorschau erstellt werden. Frage Nr. 11: Am Naumburger Bahnhof stehen Fahrradabstellboxen gegen Gebühren für eine sichere Verwahrung von Fahrrädern bereit. Wie bewertet die Landesregierung diese Stellplatzlösung in Naumburg? Kann sich die Landesregierung vorstellen , solche gebührenpflichtigen Anlagen auch an anderen Bahnhöfen oder Haltestellen zu fördern? Antwort zu Frage Nr. 11: Die Nutzung von Fahrradabstellboxen wird grundsätzlich von der Landesregierung befürwortet. Das Aufstellen von Fahrradboxen ist von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten und Auslastung der Fahrradabstellplätze abhängig. Darüber hinaus gibt es Fahrradabstellboxen in unterschiedlichen Ausprägungen. Neben der Stellplatzlösung in Naumburg gibt es bereits an neun weiteren Bahnhöfen 28 im Land Fahrradboxen in unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Vermietungsart (Pfandsystem, Monatskarte, Jahreskarte). Bahnhöfe, an denen Fahrradboxen zum Einsatz kommen, sind: • Aschersleben • Bad Dürrenberg • Barleben • Haldensleben • Salzwedel • Schönebeck • Stendal • Wernigerode • Schönebeck-Salzelmen. Am Standort Halle (Saale) Hbf. ist derzeit eine Radstation geplant. Ähnliche Überlegungen für eine Radstation gibt es für Magdeburg Hbf. im Zuge des Knotenumbaus und der Neugestaltung des Kölner Platzes. Frage Nr. 12: In welchen Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt sind Aufzüge eingebaut? Wie viele davon haben eine nutzbare Länge von unter 160 cm, von unter 200 cm und von über 200 cm? Wird die Landesregierung bei allen laufenden und geplanten Umbauten/ Änderungen Ihren Einfluss dahingehend geltend machen, nur noch solche „langen Aufzüge" einzusetzen, die das bequeme Transportieren von zwei Rädern/Rollis ermöglichen? Antwort zu Frage Nr. 12: In folgenden Bahnhöfen im Land gibt es Aufzüge: - Halle (Saale) Hbf - Weißenfels - Sandersleben - Halle-Neustadt - Zeitz - Lutherstadt Wittenberg - Bitterfeld - Gröbers - Dieskau - Genthin - Burg - Magdeburg-Neustadt - Magdeburg Hbf - Magdeburg-Buckau - Schönebeck (Elbe) - Salzwedel - Osterburg - Dessau - Bernburg - Aschersleben - Halberstadt - Wernigerode - Calbe (Saale) Ost - Köthen - Ilsenburg - Staßfurt Bis Ende 2018 sollen voraussichtlich folgende weitere Stationen mit Aufzügen ausgerüstet werden: - Merseburg - Wolfen - Sangerhausen - Stendal Hbf. - Lutherstadt Eisleben - Quedlinburg - Wolmirstedt - Naumburg 29 An den 25 Verkehrsstationen, an denen es bereits Aufzüge gibt, weist der Großteil das Standardmaß von 2,20 m Länge auf. Nur an fünf Stationen haben die Aufzüge eine Länge von weniger als 1,60 m. Werden Aufzüge an Verkehrsstationen mit Landesmitteln gefördert (Bahnhofsprogramm ), ist in Bezug auf die von DB Station&Service AG anzuwendende DBRichtlinie 813 mindestens eine Bemessung der Aufzugskabine mit lichten Innenmaßen von 2,10 m x 1,10 m zu planen und zu realisieren. Die Regelkabinengröße erlaubt neben der Nutzbarkeit durch Rollstuhlfahrer auch den Transport von Fahrrädern und Krankentragen. Auch bei Neu- bzw. Umbauten, bei denen das Land nicht beteiligt ist, ist die DB durch die Richtlinie 813 zur Einhaltung dieser Mindestvorgaben angehalten. Frage Nr. 13: Am Bahnhof in Dessau werden kurze Rampen zum Eintritt/zur Einfahrt in den Bahnhof bereitgestellt. Wie weit hält die Landesregierung diese zur Förderung der Barrierefreiheit für wünschenswert? Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit , derartige Rampen an weiteren Bahnhöfen einzubauen? Antwort zu Frage Nr. 13: Die Frage wird so verstanden, dass es um die sinnvolle Überwindung von geringen Höhenunterschieden wie z. B. drei oder weniger Trittstufen geht. Im Rahmen des Schnittstellen- und Bahnhofsprogramms wird gefordert, Bahnhöfe und Haltepunkte wenn möglich „stufenfrei zugänglich“ zu gestalten. In diesem Zusammenhang kommt auch, wie z. B. in Dessau für die Überwindung kleinerer Höhendifferenzen , die Einrichtung „kurzer Rampen“ in Betracht, die in Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten auch Neigungen von über 6 % haben können. Darüber hinaus werden zu jedem Projekt die zuständigen Behindertenbeauftragen einbezogen, die entsprechende Hinweise zu den Vorhaben geben. Frage Nr. 14: Inwieweit ist die Landesregierung bereit, Fahrradstationen mit weitergehenden Serviceangeboten (vgl. bspw. das Landesprogramm „100 Fahrradstationen in NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen) zu fördern? Antwort zu Frage Nr. 14: Ein vergleichbares Landesprogramm wie in NRW besteht im Land Sachsen-Anhalt nicht. Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme steht die Landesregierung der Errichtung von Fahrradstationen mit weitergehenden Serviceangeboten positiv gegenüber . 30 IV. Radtourismus Sachsen-Anhalt hat durch seine reizvolle und abwechslungsreiche Landschaft, auch abseits des Elbtals und des beliebtesten Radfernweges in Deutschland, großes radtouristisches Potential. Dabei ist unter Radtourismus nicht nur derjenige Tourismus zu werten, der als Hauptzweck die Nutzung des Fahrrades bezeichnet. Vielmehr ist unter Radtourismus sämtlicher Tourismus zu verstehen , der als Hauptfortbewegungsmittel am Urlaubsort das Fahrrad benutzt. Um diesen Schatz zu heben, bedarf es nicht nur guter Infrastruktur, sondern auch eines gezielten Marketings und gut funktionierender Serviceleistungen. Für den Radtourismus ist die Verknüpfung mit der Eisenbahn von Bedeutung, damit Radtouren ohne Rückkehr zum Ausgangspunkt möglich sind. Der FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB) kommt bei der Bestandserhebung eine wichtige Rolle zu. Frage Nr. 1: Welchen Stellenwert, gemessen am Anteil am touristischen Umsatz, hat der Radtourismus für das Land Sachsen-Anhalt? Welche Studien, Befragungsergebnisse oder sonstige Auswertungen liegen der Landesregierung zum Stellenwert des Radtourismus für die wirtschaftliche Wertschöpfung in SachsenAnhalt vor? Bitte ggf. nach Tagestourismus und Urlaubstourismus unterscheiden . Antwort zu Frage Nr. 1: Über den Anteil des radtouristischen Umsatzes am touristischen Umsatz liegen in der amtlichen Statistik des Landes Sachsen-Anhalt keine Angaben vor. Zu diesem Thema wurden bislang auch keine Studien für das Land Sachsen-Anhalt gefertigt, so dass der Anteil des radtouristischen Umsatzes am Gesamtumsatz im Tourismus im Land Sachsen-Anhalt nicht gemessen werden kann. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Wertschöpfung des Radtourismus liegt dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft die Grundlagenuntersuchung „Fahrradtourismus in Deutschland“ des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) vor. Die Grundlagenuntersuchung enthält zum Teil regionalisierte Angaben. Gemäß der Grundlagenuntersuchung fanden in Deutschland 2006 insgesamt 153 Mio. fahrradtouristische Tagesreisen statt. Für den Fahrradtourismus mit Übernachtungen wurde auf Befragungen aus den Jahren 2007 und 2008 zurückgegriffen. Dem Fahrradurlaub im engeren Sinne (Radurlaub mit häufiger Nutzung des Fahrrads) können gemäß dieser Befragung rund 22 Mio. Übernachtungen in gewerblichen und privaten Beherbergungsbetrieben zugerechnet werden. Damit errechnen sich für das Gesamtvolumen des Fahrradtourismus in Deutschland insgesamt jährlich rund 175 Mio. Aufenthaltstage. Die durchschnittlichen Tagesausgaben bei den Tagesausflügen lagen im Untersuchungszeitraum bei 16 € pro Kopf. Die entsprechenden Tagesausgaben bei den Fahrradurlauben mit Übernachtung lagen bei 64,60 €. Daraus errechnet sich ein Bruttoumsatz für den jährlichen Fahrradtourismus in Höhe von 3,869 Mrd. € (Fahrradausflüge: 153 Mio. * 16 € = 2,448 Mrd. € und Fahrradurlauber mit Übernachtung : 22 Mio. * 64,60 € = 1,421 Mrd. €). Aus diesem Umsatzwert wurde ein Beitrag zur Wertschöpfung von 1,892 Mrd. € errechnet. In dieser Betrachtung sind die fahrradtouristischen Investitionskosten (Radwegekosten, Kosten für An- und Abreise, Kosten für Fahrräder und Zubehör) nicht enthalten. 31 Gemäß der Grundlagenuntersuchung finden im Land 5,4 Mio. fahrradtouristische Tagesreisen statt. Der Anteil der dieser fahrradtouristischen Tagesreisen an allen Tagesreisen im Land liegt bei 6,9 % und damit anteilig über dem Bundesdurchschnitt von 4,5 %. Frage Nr. 2: Wie viele Radtourist/-innen und Tagesausflügler/-innen nutzten die 14 Radfernwege des Landes jeweils? Bitte Angaben jeweils für die Jahre seit 2000 aufführen und nach Streckenzählungen, Ankünften und nach Zahl der Übernachtungen differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 2: Im Land Sachsen-Anhalt sind derzeit 17 Radfernwege als touristische Radwege der Klasse 1 und 2 klassifiziert. Angaben zur radtouristischen Nutzung der Radfernwege sowie Angaben zu radtouristisch motivierten Ankünften und Übernachtungen liegen in der amtlichen Statistik des Landes nicht vor. Nutzerzahlen für den Elberadweg können aufgrund von Hochrechnungen aus Erhebungen der Koordinierungsstelle Süd mit 155.000 Radreisenden pro Jahr angegeben werden. Frage Nr. 3: Welche der Radfernwege des Landes hält die Landesregierung bisher für vermarktungsfähig ? Welche Kriterien legt die Landesregierung hierfür an? Antwort zu Frage Nr. 3: Durch die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) werden im Auftrag des Landes alle Radwege vermarktet (Vgl. z.B. Broschüre „Deutschland per Rad entdecken“). Die Schwerpunkte in der Außendarstellung bilden die gut ausgebauten stark frequentierten flussbegleitenden Radwege Elberadweg, Saale-Radwanderweg und Unstrutradweg. In der Studie zum Radtourismus im Land Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2008 wurde der Landesregierung bereits die Empfehlung gegeben, die gut vor verkauften Radwege an den Flüssen Elbe, Saale und Unstrut in den Vordergrund der Vermarktung zu stellen. Die genannten Radwege besitzen im Land ein überwiegend leichtes Streckenprofil entlang der Flüsse und sind gemäß der Radwegebefahrung des Förderservice der Investitionsbank (FSIB) in einem überwiegend guten Zustand. Diese Einschätzungen versprechen aufgrund des leichten Streckenprofils, des Landschaftsbildes (Flusslandschaft) und des Streckenszustandes eine breite Vermarktungsfähigkeit im Tourismusmarkt. Ergänzend hebt das Land Sachsen-Anhalt in der Außenvermarktung die D3-Route / Europaradweg R1 hervor. An der D-3 Route wurde im Rahmen eines BundLänderprojektes in den letzten 5 Jahren intensiv gearbeitet, so dass der Radweg von Ilsenburg bis Senst trotz des teilweise schwierigen Streckenprofils (Harzquerung) überregional vermarktet werden kann. Frage Nr. 4: Welche Mittel und welches Personal setzt die Landesregierung zur Vermarktung des Radtourismus ein? 32 Antwort zu Frage Nr. 4: Für die Vermarktung des Radtourismus ist die IMG im Auftrag des Landes zuständig. Die Marketingmaßnahmen für die Radtouristik sind in die Kampagne Naturfreude – Durchatmen in Sachsen-Anhalt integriert. Für Marketingmaßnahmen zur Naturfreude -Kampagne im Jahr 2012 steht der IMG ein Sachmittelbudget von 70.000 € zur Verfügung. Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus den Marketinginstrumenten PR, Messen und Vertrieb, die sich nicht eindeutig der Naturfreude-Kampagne zuordnen lassen, jedoch die Kampagne immer integrativer Bestandteil ist. Personell wird die Naturfreude-Kampagne durch eine halbe Projektmanagementstelle in der IMG betreut. Hinzu kommen noch anteilige Leistungen aus den Bereichen PR und Messen. Als Vertriebsdienstleister der IMG setzt die Tourismus-Marketing Sachsen-Anhalt vertriebsorientierte Leistungen um. Frage Nr. 5: Am 8. März 2012 auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin wurde die Zertifizierung der D3 Route nach ADFC-Kriterien vorgestellt. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Zertifizierung der Radfernwege in Sachsen -Anhalt nach ADFC-Kriterien bei? Wie ist der aktuelle Streckenzustand der Radfernwege in Sachsen-Anhalt gemessen an diesen Kriterien? Antwort zu Frage 5: Die Landesregierung misst der Zertifizierung der Radfernwege in Sachsen-Anhalt nach ADFC-Kriterien keine große Bedeutung bei. In den Kriterien, die der ADFC an die Zertifizierung anlegt, werden zum Teil fragwürdige Standards gesetzt. So wird zum Beispiel das einheitliche Beschilderungssystem in Sachsen-Anhalt nur mit einem Ausgangspunktwert von 60% bewertet, da es nicht komplett den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entspricht. Das hiesige Leitsystem wurde erst 2007 komplett erneuert, berücksichtigt im Unterschied zu den Vorgaben der FGSV die Logos der Radwege und radtouristische Zielhinweise (braune Einleger) und geht damit über ein reines Verkehrsleitsystem hinaus. Ein weiterer, im Land Sachsen-Anhalt nicht zu erreichender Standard ist die Bewertung der Fahrbahnoberflächen. So ist die höchste Punktbewertung nur mit einem Bitumenbelag zu erreichen, der z. B. im Land aufgrund gesetzlicher Regelungen im Wald nicht eingesetzt werden kann. Multifunktionale ländliche Wege werden vorzugsweise mit Beton-Spurbahnen ausgebaut. Bei flußbegleitenden Radwegen werden auch regionale alternative Routen einbezogen, für welche seitens des MW derzeit keine Mittel zur Verbesserung der Qualitätsstandards ausgereicht werden können . Selbst sehr gut befahrbare Abschnitte mit wassergebundenen Deckschichten führen zu Abschlägen. Bezweifelt wird zudem, u. a. auch angesichts jährlicher Kosten von etwa 26.000 € (für alle Radfernwege des Landes), die Wirtschaftlichkeit einer Radwegzertifizierung und der damit verbundenen Marketinginstrumente. So ist der Elberadweg seit 8 Jahren unangefochten Deutschlands beliebtester Radweg. Bei einer Zertifizierung würde der Elberadweg wahrscheinlich nur 3 Sterne, nach Durchführung von Investitionen im günstigsten Fall 4 Sterne, erhalten. Die Zertifizierung als ADFC-Qualitätsradroute würde dem gegenwärtig guten Image des Elberadwegs eher schaden. Der Zustand der Radwege im Land Sachsen-Anhalt wurde nicht gemäß den Kriterien des ADFC geprüft. Die D3-Route hat gemäß den Kriterien des ADFC drei von fünf möglichen Sternen erhalten. Eine Bewertung der Radfernwege anhand der ADFC-Kriterien gibt es im Land nicht. Die Klassifizierung erfolgt durch die FSIB anhand folgender Kriterien: 33 • Eignung der Ausbauart aus Sicht der Radtouristen • Oberflächenzustand • Bereite des Abschnitt • Verkehr • Gefahrenstellen Der Idealzustand eines überregionalen Radweges ist definiert mit einer ebenen Oberfläche bei einer Breite von ca. 2 Metern auf Strecken ohne motorisierten Verkehr , die auch durch Familien mit Kindern gefahrlos zu befahren sind. Die Einstufung erfolgt in 5 Qualitätsklassen: Klasse 1: Keine oder nur geringfügige Mängel - familienfreundlich Klasse 2: Insgesamt oder teilweise Mängel - bedingt familienfreundlich Klasse 3: Route mit deutlichen Mängeln - familienunfreundlich Klasse 4: Route mit schwerwiegenden Mängeln Klasse 5: Route ist als Radweg ungeeignet Beispielhaft führen folgende ausgewählte Merkmale zu Abschlägen in der Bewertung : • Löcher, Fahrspuren, lose Steine, Schotter- und Sandstellen • Stehendes Wasser, Aufweichungen • Verkehr und/oder Verkehr mit hohen Geschwindigkeiten • Strecken mit Kopfsteinpflaster sind als Radweg kaum geeignet (immer Klasse 4) • Beton-Spurbahnen können nicht mit Anhängern für Kinder befahren werden • „Verkrautung“ der Wege • Beton-Rasengittersteine • Absätze in der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand • Geringe Breite Frage Nr. 6: Welche Investitionsmaßnahmen auf welchen wie langen Streckenabschnitten wurden in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren auflisten) mit welchen Mitteln (unterteilt nach Ländlicher Wegebau, Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), Mittel des Verkehrsministeriums und sonstige) und zu welchen Finanzierungsanteilen an welchen Radfernwegen und welchen Radwegen der Klasse III und IV des LRVP gefördert ? Bitte Aufstellung nach Kreisen und kreisfreien Städten. Antwort zu Frage Nr. 6: Die erbetenen Daten zum ländlichen Wegebau werden von der Landesregierung nicht erfasst. Für den Ausbau der überregionalen Radwege wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der GRW eingesetzt. Eine Übersicht befindet sich in Anlage IV.6. Zu den weiteren Fördermitteln siehe Antwort zu II, Fragen 23 und 25. 34 Frage Nr. 7: Für welche weiteren Maßnahmen an welchen Radfernwegen und welchen Radwegen der Klasse III und IV des LRVP liegen Anträge vor bzw. befinden sich im Bewilligungsverfahren? Wie wurden und werden die Planungen dieser Maßnahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Antwort zu Frage Nr. 7: Für den Ausbau der überregionalen Radwege mit Mitteln der GRW liegen Anträge vor. Eine Übersicht befindet sich in Tabelle IV.7. Anträge für weitere Maßnahmen an Radfernwegen sowie Radwegen der Klassen III und IV liegen im MLV nicht vor. Es befinden sich auch keine weiteren Maßnahmen an solchen Radwegen im Bewilligungsverfahren. Das Land veröffentlicht diese Maßnahmeplanung nicht. Die Planungen für solche Maßnahmen öffentlich zu machen, obliegt den kommunalen Baulastträgern zum Beispiel im Rahmen der Baurechtsverfahren. Frage Nr. 8: Welche weiteren Aufgaben, über die Radwegeinformationsdatenbank hinaus, hat das Land für die Radrouten der Klasse 1 und 2 im Rahmen des Wegemanagements übernommen (Landesradverkehrsplan, S. 49)? Antwort zu Frage Nr. 8: Mit dem Vertrag zum Basismanagement hat das MW folgende Aufgaben für das laufende Jahr an den FSIB übertragen. • Wegemanagement überregionale Radwege: - Fortschreibung Routenkataster TT-SIB LRVN - Bereitstellung digitaler Daten für Berechtigte - Begleitung Pilotprojekt D3 - Beratung der Träger der Wege - Koordinierung Trassenänderungen - Dienstleistungen für MW & Vorhabensprüfung - Unterstützung Öffentlichkeitsarbeit zum Radwegenetz LSA - Beratung der Träger zur Verbesserung der Inszenierung - Erfassung Frequentierung der Radwege • Beschilderungsmanagement überregionale Radwege: - jährliche Kontrollbefahrung mit Wartung/Ersatzmaßnahmen - kurzfristige Ersatzmaßnahmen während der Saison nach Bedarf - Fortschreibung Kataster Beschilderung - Unterstützung Inszenierung überregionale Radwege Frage Nr. 9: Bei welchen Streckenabschnitten der Radrouten der Klassen 1 und 2 wurde bei Bestandserhebungen zur Wegequalität durch die FSIB im Ergebnis festgestellt, „dass ein erheblicher Teil der erhobenen Routen nicht die Qualitätsanforderungen touristischer Radwege erfüllt" (Landesradverkehrsplan, S. 50)? Welcher Streckenlänge und welchem Anteil an der Gesamtstrecke entspricht dies? Welche Verbesserungen konnten seit 2010 erreicht werden? 35 Antwort zu Frage Nr. 9: Das Land Sachsen-Anhalt verfügt insg. über ca. 2.100 km überregionale Radwege. Davon sind gegenwärtig rund 600 km der Qualitätsklassen 3, 4 und 5 (vgl. Antwort zu Frage 5) zuzuordnen. Nicht alle Strecken sind ausbaufähig (z. B. Denkmalschutz, Naturschutz) bzw. es handelt sich zu einem Teil um kurze Strecken unter 100 m Länge . Gegenwärtig werden alle überregionalen Radwege im Land Sachsen-Anhalt neu bewertet. Ein Ergebnis mit aktuellem Stand wird voraussichtlich zum Jahresende 2012 vorliegen. Durch Trassenverlegungen kann ebenfalls eine Verbesserung der Routenqualität erfolgen . Frage Nr. 10: Wie hoch ist der Investitionsbedarf, um diese Routen so herzurichten, dass sie den Qualitätsanforderungen entsprechen? Antwort zu Frage Nr. 10: Die Kosten für einen Kilometer Radweg belaufen sich auf ca. 70 bis 150 T€ je nach Ausbaubreite, Deckschicht und Belastungsklasse. Hinzu kommen Kosten für Brückenbauwerke , Böschungsbefestigung, Ausgleichsmaßnahmen, wegebegleitende Infrastruktur und Planungskosten. Für die Verbesserung der mangelhaften Streckenabschnitte von Bedeutung wird ein Investitionsbedarf von ca. 60 Mio. € angenommen, sofern keine Verbesserung über Trassenverlegungen erreicht werden kann. Frage Nr. 11: Inwieweit wird in diesem Jahr das Ziel erreicht, auf den Radrouten der Klassen 1 und 2 („Überregionale Radwege") schwerwiegende Wegedefizite, die im Rahmen der Untersuchung der FSIB als festgestellt wurden, zu beseitigen (Landesradverkehrsplan, S. 51)? Auf welchen Routen in welchen Kommunen wird das Ziel nicht erreicht werden können? Inwieweit sind diese Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar? Antwort zu Frage Nr. 11: Das Ziel ist auf folgenden Radfernwegen erreicht: Gartenreichtour Fürst-Franz Unstrutradweg (Teilstrecken im Ausbau bzw. fertig gestellt) Folgende erhebliche Schwerpunkte mit schwerwiegenden Mängeln sind festgestellt: Havelradweg alle Strecken im Ausbau bis BUGA 2015 Mulde-Radweg Landesstraße L135 Abschnitt Kleutsch - Retzau Europaradweg R1 Abschnitt Nienburg (Saale) - Bernburg Ländlicher Weg Cörmigk - Biendorf Elberadweg Straße Abschnitt Dröben – Gorsdorf - Hemsendorf Nutzung L2 OE Werben und Kopfsteinpflaster ab Fähre Räbel Richtung. Havelberg Altmarkrundkurs ländlicher Weg Abschnitt Kamern – Neukamern Ländl. Wege Abschnitt Hohenseeden – Parchen Ländliche Wege Schönwalde (Altmark) – Stegelitz Ländlicher Weg Trüstedt – Kloster Neuendorf 36 Ländliche Wege Zichtauer Berge und Klötzer Forst Ländliche Wege im Drömling Abschnitt Kunrau – Trippigleben Ländliche Wege um Jübar Ländlicher Weg südlich Iden Aller-Elbe-Radweg Kreisstraße nördlich. Ivenrode Ländlicher Weg östlich Emden Aller-Radweg ländlicher Weg westlich Schwanefeld Ländliche Wege im Abschnitt Marienborn – Ummendorf Aller-Harz-Radweg ländlicher Weg nördlich Hornhausen Kreisstraße Abschnitt Kloster Gröningen – Nienhagen Ländlicher Weg westlich Schwanebeck L 70 Abschnitt Röderhof – Zufahrt Huysburg Ländliche Wege um Langenstein Forstwege südlich Westerhausen Harzrundweg Forstwege nördlich Rammelburg Ländliche Wege um Wippra Ländlicher Weg östlich Questenberg Himmelscheibenweg Ländliche Wege im Abschnitt Questenberg – Esperstedt Saale-RadwanDerweg Ländliche Wege im Abschnitt Planena – Rattmannsdorf L 161 Abschnitt Wettin – Mücheln Ländliche Wege im Abschnitt Calbe (Saale) – Groß Rosenburg Radweg LeipzigBerlin Ländliche Wege im Abschnitt Naundorf – Zahna L 126 Abschnitt Labetz – Wiesigk L 2 bei Lubast Salzstraße K 2178 Abschnitt Horburg – Dölkau B 181 östl. OE Merseburg K 2164 Abschnitt Mücheln – Albersroda Radweg SaaleHarz Ländliche Wege um Langenbogen Ländliche Wege westlich Mansfeld Elsterradweg Straßennutzung im Abschnitt Halle Osendorf - Döllnitz Die Informationen zu schwerwiegenden Wegedefiziten werden seitens der Landesregierung nicht veröffentlicht. Frage Nr. 12: Welche Investitionen im ländlichen Wegebau hat die Landesregierung seit 2005 gefördert oder selbst getätigt? Bitte die Wege, die Streckenlänge, den Hauptnut -zungszweck, die Nutzbarkeit für Radverkehr und das Investitionsvolumen einzeln aufführen und nach Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern. Antwort zu Frage Nr. 12: Die erbetenen Daten werden so detailliert vom MLU nicht erfasst. Folgende Angaben stehen zur Verfügung: 37 MLU 2005 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 242,63 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 93,6 MLU 2006 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 196,84 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 88,2 MLU 2007 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 117,38 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 75,6 MLU 2008 km Ländlicher Wegebau außerhalb vom Flurneuordnungsverfahren 81,9 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 82,7 MLU 2009 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 77,3 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 86,5 MLU 2010 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 73,6 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 72.22 MLU 2011 km Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren 55,7 Ländlicher Wegebau innerhalb der Flurneuordnung 94,1 Ländlicher Wegebau außerhalb von Flurneuordnungsverfahren Jahr Gesamtausgaben in € 2005 21.534.802,80 2006 11.674.944,61 2007 9.575.669,64 2008 817.376,96 2008 380.284,62 2009 5.690.585,14 2010 5.098.116,08 2011 2.382.886,58 Gesamtergebnis 57.154.666,43 38 Ländlicher Wegebau innerhalb der Boden- und Flurneuordnung Jahr Gesamtausgaben 2005 10.767400,31 2006 7.327.173,26 2007 6.500.058,26 2008 817.376,96 2008 11.766.730,35 2009 11.166.312,50 2010 10.619.932,73 2011 9.225.471,06 Gesamtergebnis 68.190.455,43 Frage Nr. 13: Sprechen Regelungen aus den zur Finanzierung des Programms Ländlicher Wegebau genutzten Programmen des Bundes oder der EU gegen eine Förderung des Unterhalts von Rad- und Wanderwegen und ihrer Ausschilderung? Wenn ja, welche sind dies? Plant die Landesregierung Änderungen am Ausschluss des Unterhalts von Wegen aus der Förderung? Antwort zu Frage Nr. 13: Eine Unterhaltung ist nicht förderfähig. Die Beschilderung ist förderfähig. Änderungen sind derzeit nicht geplant. Frage Nr. 14: Welche der unter 12 aufgeführten Investitionen dienten vornehmlich der Herstellung von Radverkehrsverbindungen? Welche Qualitätsmaßstäbe legt die Landesregierung an, um einen Weg als für den Radverkehr tauglich anzusehen ? Inwieweit werden dadurch die Maßstäbe der ERA 2010 erfüllt? Antwort zu Frage Nr. 14: Förderungen des ländlichen Wegebaus dienen dem in der Richtlinie angegebenen Zweck. Die nach dem ländlichen Wegebau geforderten Wege sind grundsätzlich für den Radverkehr tauglich. Frage Nr. 15: Welche Infrastrukturinvestitionen hat die Landesregierung durch die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung seit 2005 gefördert? Bitte die Infrastrukturmaßnahme, das Investitionsvolumen, den Hauptnutzungszweck und das Fördervolumen sowie bei Straßen und Wegen die Streckenlänge und die Nutzbarkeit für den Radverkehr einzeln aufführen und nach Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern. Antwort zu Frage Nr. 15: Mittel aus GRW werden u. a. für die Förderung von Maßnahmen der touristischen Infrastruktur eingesetzt. Eine Übersicht befindet sich in Anlage IV.15 . 39 Frage Nr. 16: Welche der unter 15 aufgeführten Investitionen dienten vornehmlich der Herstellung von Radverkehrsverbindungen? Welche Qualitätsmaßstäbe legt die Landesregierung hier an, um eine Verkehrsverbindung als für den Radverkehr tauglich anzusehen? Inwieweit werden dadurch die Maßstäbe der ERA 2010 erfüllt ? Antwort zu Frage Nr. 16: Die Investitionen, den Radverkehr betreffend, sind in der Tabelle zur Antwort auf Frage 15 mit km-Angaben gekennzeichnet. Die ERA 2010 findet in den Planungen der Baulastträger Berücksichtigung. Frage Nr. 17: Sprechen Regelungen aus den zur Finanzierung der die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung genutzten Programme des Bundes oder der EU gegen eine Förderung des Unterhalts von Rad- und Wanderwegen und ihrer Ausschilderung? Wenn ja, welche sind dies? Plant die Landesregierung Änderungen am Ausschluss des Unterhalts von Wegen aus der Förderung? Antwort zu Frage Nr. 17: Die aus Mitteln der GRW geförderten Projekte unterliegen einer Zweckbindungsfrist, die für Infrastrukturmaßnahmen 15 Jahre beträgt. Innerhalb dieser Frist muss der Antragsteller für den Erhalt der Infrastruktur aufkommen. Eine Förderung des Unterhalts von Rad- und Wanderwegen bzw. von Ausschilderungen ist über die GRW nicht möglich, weil über diese nur die Errichtung bzw. der Ausbau von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen gem. Koordinierungsrahmen erfolgt. Eine Förderung von Ausschilderungen von Rad- und Wanderwegen ist im Rahmen von förderfähigen touristischen Infrastrukturprojekten grundsätzlich möglich. Pflege und Erhalt von Ausschilderungen unterliegen wiederum den Regelungen der Zweckbindung . Frage Nr. 18: Wie weit kann eine baulast- und gebietskörperschaftsübergreifende Zuständigkeit für das Wegemanagement an den Routen der Klasse 1 und 2 gewährleistet werden? Welche Rahmenvereinbarungen wurden getroffen (Landesradverkehrsplan , S. 53)? Antwort zu Frage Nr. 18: Die Verantwortung für den Ausbau und den Erhalt der überregionalen Radwege liegt in der Verantwortung der zuständigen Baulastträger. Aufgrund der überregionalen Vermarktung und der Sicherung der Beschilderung der Fernradwege wurde das Trassenmanagement an einen Dienstleister vergeben (siehe auch Antwort zu Frage 8). Frage Nr. 19: Welche weiteren Maßnahmen konnten bisher umgesetzt werden (Landesradverkehrsplan , S. 53 u. 54)? 40 Antwort zu Frage Nr. 19: Die im LRVP aufgezeigten Handlungsempfehlungen und Aufträge im Aufgabenbereich des MW wurden geprüft. Im Ergebnis wird die Umsetzung unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen nicht weiter verfolgt. (siehe auch Antwort zu Frage 8) Frage Nr. 20: Wie weit ist für die Beschilderung der Radrouten der Klasse 1 und 2 die Erhaltung und Pflege dieser Beschilderung gesichert? Welche Zuständigkeiten bestehen , welches Personal und welche Mittel stehen zur Verfügung? Antwort zu Frage Nr. 20: Mit dem Vertrag zum Basismanagement hat das MW die Aufgaben des Trassenmanagements für das laufende Jahr an den FSIB. Eingesetzt werden im Jahr 2012 eine halbe Vollzeitstelle an Personal (inkl. Fahrten) sowie 7.000 € Sachkosten. Frage Nr. 21: Was unternimmt die Landesregierung, um die Verknüpfung und Wegweisung von touristischen Routen und Bahnhöfen zu verbessern? Welche Beschilderungen von den Radfernwegen des Landes zu den Bahnhöfen und Bushaltestellen mit Fahrradmitnahmemöglichkeit bestehen? Wer ist hierfür zuständig? Antwort zu Frage Nr. 21: Das MW hat z. B. an den Radrouten Elberadweg und Saale-Radwanderweg Konzepte zur thematischen Inszenierung der Radwege entwickelt. Die Umsetzung der Konzepte enthält auch eine Ergänzung der Radwegsbeschilderung durch Routentafeln. Auf diesen Tafeln sind die Hinweise zur Anbindungen der Radwege an die Bahnhöfe enthalten. Im Rahmen des Bund-Länderprojketes zur D3-Route wurden ebenfalls am Radweg Routentafeln aufgestellt, die den Radfahrern Hinweise zu den Bahnhöfen und Buslinien liefern. Die Ausschilderung der Wegweisung zu den Zugangsstellen des ÖPNVLandesnetzes (Bahn und Bus) ist grundsätzlich eine Aufgabe der Kommunen. Die NASA GmbH weist im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Kommunen auf erkannte Defizite hin. Frage Nr. 22: Bei welchen landesbedeutsamen Buslinien und Schienenersatzverkehren besteht die Möglichkeit zur Fahrradmitnahme, bei welchen weiteren wird die Mitnahmemöglichkeit angestrebt? Antwort zu Frage Nr. 22: In allen Buslinien des Bahn-Bus-Landesnetzes ist die Fahrradmitnahme möglich. In den Bussen stehen Stellflächen für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern zur Verfügung. Die Mitnahme ist kostenlos und erfolgt entsprechend der vorhandenen Kapazitäten. Das trifft auch für die Buslinien im Harz (Elbingerode – Blankenburg, Quedlinburg – Ballenstedt – Aschersleben und Halberstadt – Osterwieck) sowie die Kupfer-WeinLinie Lutherstadt Eisleben – Querfurt – Nebra – Roßleben zu, die noch als „ÖPNVOptimierungsverkehr “ laufen. Dies sind Verkehre, die nach Abbestellung von SPNVLeistungen eingerichtet wurden. 41 In ausgewählten Buslinien von touristischer Bedeutung verkehren Busse mit Heckträgern für die Mitnahme von bis zu 8 Fahrrädern (z. B. Salzwedel – Arendsee – Seehausen – Wittenberge, Salzwedel – Klötze – Oebisfelde). Im Süden des Burgenlandkreises verkehrt während der Saison zur touristischen Erschließung des Droyßiger-Zeitzer Forstes ein Rad- und Wanderbus. In den Bussen des Schienenersatzverkehrs (zeitlich begrenzter Ersatz des regulären SPNV aufgrund von Baumaßnahmen oder Betriebsstörungen) ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich – aber kapazitiv begrenzt – möglich. Frage Nr. 23: Welche Aktivitäten entfaltet die Landesregierung zur Vermarktung der sachsen -anhaltischen Radfernwege (Landesradverkehrsplan, S. 40)? Gibt es zielgruppen -spezifische Angebote (z. B. für Familien)? Antwort zu Frage Nr. 23: Die Vermarktung der Radfernwege im Land Sachsen-Anhalt erfolgt im Rahmen der Kampagne „Naturfreude - Durchatmen in Sachsen-Anhalt“. Als Leuchtturm wird der Elberadweg herausgestellt. Zu den geplanten Maßnahmen wird auf die Antwort zur Frage 14 in Teil verwiesen. Zielgruppenspezifische Angebote gibt es in den Reiseregionen des Landes. Diese sind im Naturfreudeportal hinterlegt. Die Vertriebsagentur der Investitions- und Marketinggesellschaft wird im Zuge der Neuerstellung der Broschüre 2013 neue Angebote mit den Anbietern in den Reiseregionen erarbeiten. Siehe zusätzlich auch Antwort zur Frage I.14. Frage Nr. 24: Wie schätzt die Landesregierung das aktuelle Angebot fahrradfreundlicher Gastbetriebe in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern ein? Antwort zu Frage Nr. 24: Das aktuelle Angebot fahrradfreundlicher Gastbetriebe im Land Sachsen-Anhalt kann nicht pauschal für das Land beantwortet werden. Es gibt erhebliche Unterschiede im Anbieterbesatz in den Reiseregionen und an den einzelnen Radwegen. Nach Kenntnisstand der Landesregierung sind im Land 160 fahrradfreundliche Gastbetriebe durch bett&bike zertifiziert. Zum Vergleich: In Thüringen sind es 140 und in Sachsen sind es 169. Allerdings lassen sich nicht alle Gastbetriebe, die an Radwegen liegen zertifizieren, andererseits nehmen insbesondere am Elberadweg viele Gastbetriebe eine Zertifizierung als „Radfreundliche Unterkünfte am Elberadweg“ wahr. Die Anzahl der „Radfreundlichen Beherbergungsbetriebe am Elberadweg“ lag nach Auskunft des Tourismusverbandes Magdeburg Elbe.Börde.Heide (Koordinierungsstelle Mitte) per 1. Januar 2012 bei insgesamt 538 Betrieben; davon waren im Land 208 Betriebs ansässig (rd. 38 %). Vergleicht man die Abschnitte am Elberadweg miteinander, so betrug die Anzahl der zertifizierten Unternehmen im Abschnitt Nord 128, im Abschnitt Mitte 205 und im Abschnitt Süd 205 Betriebe. Aus dieser Perspektive ist das Angebot an fahrradfreundlichen Unterkünften im Land im Verglich der Wegeabschnitte an der Elbe als gut einzuschätzen. Nach Auskunft des Harzer Tourismusverbandes wird das regionale Angebot fahrradfreundlicher Hotelbetriebe in der Harzregion als gut eingeschätzt. Gleichwohl haben nur wenige Leistungsträger die Zertifizierung durch bett&bike durchlaufen. Zum Teil wird hier der Mehrwert, der durch die Auszeichnung erreicht wird, zu gering einge- 42 schätzt, obwohl viele Betriebe die Kriterien erfüllten und die die Anfragen der Radfahrer auch befriedigen können. In der Altmark sind derzeit 38 bett&bike Gastbetriebe vorhanden. Auch für die Altmark gilt aber die Ergänzung durch die „Radlerfreundlichen Unterkünfte am Elberadweg “. Der Tourismusverband Saale-Unstrut hält das Angebot an fahrradfreundlichen Betrieben für ausbaufähig. Mit ca. 30 fahrradfreundlichen nach bett&bike zertifizierten Betrieben sieht sich die Region (inklusive Nordthüringen) aber gut aufgestellt. Für den Saale-Radwanderweg wurde vor Jahren eine abgestufte Variante zur Zertifizierung der Unterkünfte zu den Kriterien von Bett&Bike ausprobiert. Eine Umfrage bei den Vermietern hatte ergeben, dass das Buchungskriterium nicht primär nach dem Siegel erfolgte, sondern Lage, Ausstattung, Möglichkeit zum Waschen und Trocknen von Bekleidung bedeutend waren. Nach Auskunft der Tourismusregion Anhalt-Dessau-Wittenberg gibt es außer am Elberadweg erst relativ wenige zertifizierte fahrradfreundliche Gastbetriebe entlang der einzelnen Radwege. So sind ca. 30 % der Unterkünfte in der Region zertifizierte radfreundliche Unterkünfte am Elberadweg. Davon sind ca. 15 % der Unterkünfte in der Region bett&bike Betriebe, die Doppelzertifizierung mit Siegel „Radfreundliche Unterkünfte am Elberadweg“ ist möglich. Teilweise sind die Unterkünfte in der Region zwar fahrradfreundlich, eine Zertifizierung den Inhabern jedoch zu teuer. Frage Nr. 25: Welche Rolle spielt der Fahrradtourismus in der (touristischen) Außendarstellung des Landes Sachsen-Anhalt? Was hält die Landesregierung von der Organisation eines touristischen Themenjahres „Mit dem Rad durch SachsenAnhalt "? Antwort zu Frage Nr. 25: Das Marketing für den Radtourismus ist in die Kampagne „Naturfreude – Durchatmen in Sachsen-Anhalt“ eingebunden. Radwandern ist eine der Stützen in der Ausrichtung des Marketings in der Kampagne „Naturfreude“ durch gezielte Ansprache der definierten radtouristischen Zielgruppen. Der Radtourismus bietet für das Land Sachsen-Anhalt ein großes Potential. Für das Innenmarketing sind der Elberadeltag und Aktivtage in der Weinregion Saale -Unstrut von großer Bedeutung. Aktuell wird im Beirat Aktiv / Natur der Investitionsund Marketinggesellschaft das Thema „Aktivtage Sachsen-Anhalt“ als Maßnahme der Saisoneröffnung diskutiert, um mehr Identität und Aufgeschlossenheit für Aktivthemen zu entwickeln. Die Landesregierung verfolgt derzeit kein Konzept für ein Themenjahr „Mit dem Rad durch Sachsen-Anhalt“. Themenjahre werden anlassbezogen mit wichtigen Jubiläen oder großen Ausstellungen als Reiseanlass für die Vermarktung festgelegt. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Marketingstrategie auf der Etablierung eines positiven Images für Aktivurlaub im Land. Dieses Image soll in der Radtouristik insbesondere mit dem Leuchtturm Elberadweg und in der Wandertouristik mit dem Leuchtturm Harzer Hexenstieg aufgebaut werden. Frage Nr. 26: Welche Ziele und Meilensteine hat sich die Landesregierung bzgl. der Entwicklung des Radtourismus in Sachsen-Anhalt gesetzt? 43 Antwort zu Frage Nr. 26: Auf Grundlage der Tourismus-Studie „Radtourismus in Sachsen-Anhalt“ wurden in einem ersten Schritt der Elberadweg und der Saaleradwanderweg als touristisches Produkt in Etappen inszeniert. Diese Etappen, die als Tagesroute konzipiert wurden, sind thematisch an der jeweiligen Region ausgerichtet. Die Qualitätssicherung vor Ort mit dem Einsatz von Radrangern wurde in verschiedenen Regionen an den überregionalen Radwegen über das Arbeitsförderinstrument „Aktiv zur Rente“ realisiert. Frage Nr. 27: Welche Überlegungen bzw. Maßnahmen gibt es, die radtouristische Infrastruktur an der Euro-Velo-Route 13, dem Iron Curtain Trail (ICT) weiterzuentwickeln, (die derzeitige Einstufung als Route der Klasse 3 schließt eine Förderung aus Mitteln der GA aus)? Gibt es Überlegungen diese Route in die Klasse I oder II zu übernehmen? Welche Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und Verbänden gibt es diesbezüglich? Antwort zu Frage Nr. 27: Derzeit gibt es keine Überlegungen die radtouristische Infrastruktur an der EURO Velo Route 13 (Iron Curtain Trail) weiterzuentwickeln. Auch ist eine Übernahme der Route in die Radfernwegeklasse I oder II nicht vorgesehen. Auf Initiative des ADFC Sachsen-Anhalt hat es zur EURO Velo Route 13 mehrere Abstimmungsgespräche gegeben. Neben einem Gespräch mit dem ADFC fand eine Erörterung des Themas mit den betroffenen Kreisen und dem ADFC statt. Als Ergebnis wurde verabredet, dass der Förderservice der Investitionsbank die Trassenführung und -qualität prüft und dass ein Gespräch mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Niedersachsen und dem Harzer Tourismusverband geführt wird. Die Recherchen zur Trassenführung und -qualität der Euro Velo Route 13 in Sachsen -Anhalt und das o. a. Gespräch mit dem Land Niedersachsen ergab, dass es keine qualitativ ausreichende, durchgängig befahrbare und touristisch sinnvolle Routenführung der Euro Velo Route 13 auf der bisherigen Trassenführung im Bereich des Harzes sowohl auf sachsen-anhaltischer als auch auf niedersächsischer Seite gibt. Abschnittsweise ist eine Befahrung auf vorhandenen überregionalen Radwegen möglich, so z. B. im Bereich der Altmark. Diese werden auch als regionale Radrouten im Bereich des „Grünen Bandes“ genutzt. Aufgrund der schlechten Routenqualität und der in weiten Bereichen der Route fehlenden touristischen Einrichtungen, wird keine Chance gesehen, die betroffenen Landkreise und Kommunen für eine Etablierung der Route als funktionierendes touristisches Angebot zu gewinnen. Sollte es aufgrund einer Routenverlegung der Euro Velo Route 13 zu einer durchgängig gut befahrbaren Streckenführung, möglichst geführt auf vorhandenen überregionalen Radwegen (lt. LRVP Klasse 1 und 2) in Sachsen -Anhalt und Niedersachsen kommen, besteht für das Gebiet Sachsen-Anhalts die Möglichkeit, eine Ausschilderung der Radroute zu unterstützen. Frage Nr. 28: Welchen Stellenwert für den Radtourismus in Sachsen-Anhalt misst die Landesregierung der Erreichbarkeit Sachsen-Anhalts mit dem Fahrrad via Schienenfernverkehr bei? 44 Antwort zu Frage Nr. 28: Aus der Grundlagenuntersuchung „Fahrradtourismus in Deutschland des Deutschen Tourismusverbandes wurde ersichtlich, dass zum Fahrradurlaub in Deutschland ganz überwiegend die Anreise mit dem PKW oder dem Wohnmobil erfolgt. Etwa 7 % der Fahrradurlauber nutzten für die Anreise die Bahn. Damit liegt der Bahnanreiseanteil deutlich unter dem Wert der übrigen Deutschlandurlauber (12 %), dennoch verbergen sich hinter dem Marktanteil von 7 % durchaus respektable Volumenzahlen. Diese Einschätzung deckt sich mit den Marktforschungsergebnissen für das Anreiseverhalten von Gästen nach Sachsen-Anhalt, die aber nicht detailliert für das Thema Fahrradurlaub vorliegen. Generell reisen aber Gäste nach Sachsen-Anhalt überwiegend (>70 %) mit dem Auto an. Insofern ist derzeit der Stellenwert des Schienenfernverkehrs für Fahrradurlaube gering einzuschätzen. Der große Vorteil der Bahn liegt gemäß der oben zitierten Grundlagenuntersuchung darin, dass Einwegstrecken zwischen zwei Städten mit Fernbahnhof bequem zu bewältigen sind. Dennoch befürwortet die Landesregierung eine optimale Anbindung des Landes mit dem Fahrrad via Schienenfernverkehr. Für die Ausgestaltung der Angebote des Schienenfernverkehrs ist jedoch allein die Deutsche Bahn AG verantwortlich. An der grundsätzlich kostenfreien Fahrradmitnahme im schienengebundenen Regionalverkehr sowie durch die Einrichtung der Fahrradmitnahme in den Buslinien des Landesnetzes, durch das ergänzend zum schienengebundenen Verkehr touristische Ziele im Land angebunden werden, ist die hohe Bedeutung zu erkennen, die die Landesregierung dem Fahrradtourismus durch die Möglichkeit der Anreise mit der Bahn beimisst. Frage Nr. 29: Was unternimmt die Landesregierung, um die Erreichbarkeit der sachsenanhaltischen Tourismusregionen mit dem Fahrrad zu erhöhen und die Reisezeiten zu verringern? Antwort zu Frage Nr. 29: Der ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt sieht die Bildung eines ÖPNVLandesnetzes aus Bahn- und Busangeboten vor, welches die hochwertige Anbindung zentraler Orte und touristischer Regionen absichern soll. Im SPNV hat dieses Netz bereits einen weit entwickelten Stand erreicht, der mit Inbetriebnahme der sich derzeit in der Vergabe befindlichen Elektro-Netze spätestens im Dezember 2015 abgeschlossen sein wird. Auch im Busbereich wurden bereits wesentliche Teile des Landesnetzes umgesetzt. Im ÖPNV-Plan (Abschnitte 5.2.4 und 5.2.6 sowie Anlage 3) wird dabei ausdrücklich eine Verschneidung des ÖPNV-Landesnetzes mit den überregionalen Rad- und Wanderwegen sowie touristischen Netzwerken vorgenommen , um für einen Großteil dieser Destinationen die Anbindung sicherzustellen. Frage Nr. 30: Bis 2006 hat das Landesamt für Vermessung und Geoinformation SachsenAnhalt topographische Freizeitkarten für Wanderer und Radwanderer im Maßstab 1 : 50.000 flächendeckend herausgegeben. Seitdem gibt es kein entsprechendes landesweites Freizeitkartenangebot in diesem Maßstab mehr. Sieht die Landesregierung hierin ein Hemmnis für den Radtourismus? Wenn ja, wel- 45 che Schritte wird das Land unternehmen, um die Karten wieder herauszugeben ? Antwort zu Frage Nr. 30: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat bis 2006 eine Sonderausgabe des Topographischen Landeskartenwerkes 1:50.000 mit Wander - und Radwanderwegen herausgegeben. Nach § 9 VermGeoG LSA werden Sonderausgaben nur dann herausgegeben, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Das öffentliche Interesse ist nicht mehr dargelegt worden, so dass von einer Neuauflage nach 2006 abzusehen war. Die Landesregierung kann kein Hemmnis für den Radtourismus erkennen, da ein öffentliches Interesse an dieser Sonderausgabe nicht mehr bestand. V. Sicherheit im Radverkehr Radfahrerinnen und Radfahrer haben im Straßenverkehr ein besonderes Schutzbedürfnis. Bei der Entscheidung für oder gegen die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel spielt auch der Sicherheitsaspekt eine Rolle. Die Zahl der Radverkehrsunfälle in Sachsen-Anhalt stagniert. Der Anteil der bei Radverkehrsunfällen Verunglückten an der Gesamtzahl der Verunglückten stieg in Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1995 bis 2005 von 13,4 % auf 20,2 % (LRVP S. 10). Deshalb muss die Erhöhung der Sicherheit ein besonderes Ziel der Verkehrspolitik sein. Besonders häufig verunglücken Fahrradfahrer/-innen durch Abbiegefehler und das Nichtgewähren der Vorfahrt durch Pkw- und Lkw-Fahrer/-innen sowie dadurch , dass viele Fahrradfahrer/-innen die Fahrbahn in falscher Richtung benutzen oder Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr machen. Zu den typischen Gefahren für den Radverkehr, bedingt durch eine mangelhafte Infrastruktur, zählen fehlende Sichtbeziehungen insbesondere an Kreuzungen , fehlende bzw. ungeeignete Querungsstellen, zu schmale Radwege, - spuren und -streifen, ungeeignete Oberflächen und Radien sowie Konflikte mit dem ruhenden Verkehr. Vorbemerkungen der Landesregierung: In Abschnitt V enthaltene Fragen sind überwiegend auf statistische Daten der Jahre 2000-2011 gerichtet. Soweit die Polizei von den Fragen betroffen ist, ist festzustellen, dass sie lediglich über valide und belastbar recherchierbare Daten hinsichtlich der Unfallkommissionsarbeit ab dem Jahre 2008 verfügt. Statistische Angaben zu den Jahren 2000 bis 2007 liegen z. T. nur noch bedingt vor oder sind aus verschiedenen Gründen nicht aussagekräftig. Dies resultiert vornehmlich aus den Strukturänderungen bei der Polizei in den zurückliegenden Jahren und aus Änderungen in den Erfassungskriterien . Zudem ist zu berücksichtigen, dass z. B. bei verschiedenen Unfallhäufungsstellen eine besondere Herausfilterung von Radfahrerbeteiligung nicht möglich oder nicht erfolgt ist, da die Interventionsmaßnahmen ohnehin mit Sicht auf alle Verkehrsteilnehmer zu beurteilen sind. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen können demnach nur die Jahre 2008-2011 zugrunde gelegt werden. 46 Frage Nr. 1: Wie viele Fahrradfahrer/-innen sind jeweils in den Jahren seit 2000 tödlich verunglückt , schwer und leicht verletzt worden? Bitte Angaben differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen. Frage Nr. 2: Welchen Anteil hatten jeweils Kinder und Jugendliche und welchen Anteil hatten Senioren (über 65 Jahre) an diesen Zahlen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2: Eine Modifikation bestehender Aufbereitungsprogramme für Kreisergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik speziell für Unfälle mit Radfahrern ist für die Jahre ab 2008 erfolgt. Die Datendarstellung entspricht dem bundesweit eingesetzten Auswertungsprogramm. Für die Jahre 2000 bis 2007 ist dies auf Grund abgelöster veralteter Aufbereitungsprogramme nicht mehr möglich. Die verfügbaren Daten sind in den Anlagen V.1 und V.2 dargestellt. Frage Nr. 3: Wie hoch waren in den Jahren von 2000 bis 2011 jeweils die Anteile der Fahrradfahrer /-innen und Kfz-Fahrer/-innen, die jährlich bei Verkehrsunfällen tödlich Verunglückten, bezogen auf die Zeit, in der sich die Verkehrsteilnehmer im Verkehr bewegen - Expositionsdauer? Frage Nr. 4: Wie hoch waren in den Jahren von 2000 bis 2011 jeweils die Anteile der Fahrradfahrer /-innen und Kfz-Fahrer/-innen, die jährlich bei Verkehrsunfällen schwer verletzt wurden, bezogen auf die Zeit, in der sich die Verkehrsteilnehmer im Verkehr bewegen - Expositionsdauer? Bitte tabellarisch aufführen. Die Fragen 3 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Antwort zu Fragen Nr. 3 bis 4: Angaben zur Expositionsdauer von Radfahrern im Straßenverkehr werden im Rahmen der amtlichen Statistik nicht erhoben. Eine Bezugnahme zu den verunglückten Radfahrern im Straßenverkehr ist daher nicht möglich. Frage Nr. 5: Wie waren die Anteile der Unfallarten bei Fahrradfahrer/-innen, die im Zeitraum von 2000 bis 2011 pro Jahr bei Verkehrsunfällen getötet bzw. schwer verletzt wurden? Bitte nach Unfallart differenzieren und Angaben für Fahrradfahrer/- innen unter 15 Jahren und über 65 Jahren? Frage Nr. 6: Wie viele Fahrradfahrer/-innen verunglückten jeweils in den Jahren von 2000 bis 2011 jährlich, die den Unfall selbst verursacht haben? Bitte nach Unfallursache differenziert aufführen. 47 Frage Nr. 7: Wie viele Fahrradfahrer/-innen verunglückten in den Jahren von 2000 bis 2011 tödlich und wie viele wurden schwer verletzt, die den Unfall selbst verursacht haben? Bitte nach Unfallursache differenziert aufführen. Frage Nr. 8: Wie viele Fahrradfahrer/-innen verunglückten in den Jahren von 2000 bis 2011 tödlich und wie viele wurden schwer verletzt, die den Unfall nicht selbst verursacht haben? Bitte nach Unfallursache differenziert aufführen. Frage Nr. 9: Wie viele Fahrradfahrer/-innen verunglückten in den Jahren von 2000 bis 2011 bei so genannten Alleinunfällen tödlich und wie viele wurden dabei schwer verletzt ? Bitte nach Unfallursache differenziert aufführen. Frage Nr. 10: Wie viele Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrradfahrer/-innen wurden im Zeitraum 2000 bis 2011 polizeilich erfasst, bei denen Fahrradfahrer/-innen die Hauptverursacher waren und wie viele mit Kraftfahrern als Hauptverursacher wurden erfasst? Frage Nr. 11: Welche waren im Zeitraum 2000 bis 2011 die Hauptunfallursachen für Unfälle zwischen Fahrradfahrer/-innen und Kraftfahrzeugen, bei denen Fahrradfahrer/- innen getötet oder schwer verletzt wurden? Bitte tabellarisch nach Verkehrsart und Jahren aufführen. Frage Nr. 12: Wie viele Radverkehrsunfälle mit Fahrradfahrer/-innen als Hauptverursacher wurden im Zeitraum 2000 bis 2011 polizeilich erfasst, die ausschließlich Unfälle von Fahrradfahrer/-innen untereinander sowie so genannte Alleinunfälle ausmachen , bei denen die Fahrradfahrer/-innen automatisch als Verursacher eingestuft werden? Die Fragen 5 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Antwort zu Fragen Nr. 5 bis 12: Die ausstehenden Daten zu Unfallarten, Ursachen für Haupt- und NichtHauptverursacher , Alleinunfälle und Verkehrsbeteiligungen speziell Radfahrer/Kfz bzw. Radfahrer/Radfahrer können aus den bestehenden Verbundaufbereitungen der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik nicht gewonnen werden. Diese sind auf eine Untersuchung des Gesamtunfallgeschehens ausgerichtet. Eine Selektion speziell von Radfahrerbeteiligungen für die Jahre ab 2008 macht eine aufwändige Neuprogrammierung erforderlich, die mit den vorhandenen Mitteln und Zeitrahmen nicht zu realisieren ist. Für die älteren Berichtsjahre ist dies auf Grund veralteter Aufbereitungsprogramme nicht mehr möglich. Frage Nr. 13: Bei wie vielen der polizeilich erfassten Radverkehrsunfällen wurden im Zeitraum 2000 bis 2011 Fahrradfahrer/-innen als Hauptverursacher aufgeführt, weil 48 sich der/die unfallverursachende Kraftfahrer/-in vom Unfallort entfernt hatte und nicht festgestellt werden konnte? Antwort zu Frage Nr. 13: Derartige Fälle sind nicht bekannt. Ein Unfallbeteiligter wird nicht dadurch Hauptverursacher , weil sich ein weiterer Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt hat und nicht festgestellt werden konnte. Frage Nr. 14: Welchem Unfalltyp werden Unfälle, deren Unfallursache das Benutzen des Radwegs auf der linken Straßenseite ist, zugeordnet? Wird hier zwischen regelwidriger und regelkonformer Nutzung des Radwegs unterschieden? Antwort zu Frage Nr. 14: Unfälle, deren Unfallursache das Benutzen des Radwegs auf der linken Straßenseite ist, können je nach Einzelfall grundsätzlich jedem der sieben Unfalltypen zugeordnet werden. Zwischen regelwidriger und regelkonformer Nutzung des Radwegs wird nicht unterschieden . Grundlegendes Kriterium für die Bestimmung des Unfalltyps ist allein die Konfliktsituation aus der der Unfall entstanden ist. Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern spielt für die Bestimmung des Unfalltyps grundsätzlich keine Rolle. Frage Nr. 15: An welcher Stelle des Unfallerfassungsbogens kann der Unfalltyp eingetragen werden? Falls dieser erst bei Übertrag aus dem Unfallerfassungsbogen in die Unfallstatistik erfolgt, warum ist dies so vorgesehen? Antwort zu Frage Nr. 15: An Satzstelle 62 der Verkehrsunfallanzeige ist der Unfalltyp durch den Sachbearbeiter Verkehr einzutragen. Der Eintrag des Unfalltyps erfolgt vor Übertragung in die Unfallstatistik. Diese Verfahrensweise dient vorrangig der Qualitätssicherung. Frage Nr. 16: Wie sind Unfallschwerpunkte und Unfallhäufungsstellen in Sachsen-Anhalt definiert ? Wie viele Unfallschwerpunkte und wie viele Unfallhäufungsstellen gab es in den Jahren 2000 bis 2011 jeweils bezogen auf alle Verkehrsteilnehmer und bezogen auf Radfahrer/-innen? Antwort zu Frage Nr. 16: Im Land Sachsen-Anhalt wird formal nicht zwischen Unfallschwerpunkten und Unfallhäufungsstellen unterschieden. Die Verkehrsunfallkommissionen des Landes Sachsen -Anhalt orientieren sich bei Ihrer Arbeit an den einschlägigen Empfehlungen des Instituts für Straßenverkehr Köln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. In dessen Mitteilung Nr. 12 (Führen und Auswerten von Unfalltypensteckkarten ) sind Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) definiert. Danach liegen Unfallhäufungsstellen (UHS) vor, wenn an einer Straßenstelle mit nur geringer Längenausdehnung im Straßennetz gehäuft Unfälle auftreten, d.h. eine bestimmte Anzahl von Unfällen in der Einjahreskarte und/oder Dreijahreskarte erreicht bzw. überschritten ist. Eine Unfallhäufungsstelle ist immer dann gegeben, wenn in der 1-Jahres-Karte fünf gleichartige Unfälle und in der 3-Jahres-Karte fünf 49 Unfälle mit Personenschaden oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden festgestellt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Unterscheidung in linienhafte Unfallhäufungen (UHL). Linienhafte Erscheinungen werden regelmäßig nicht in der Analyse der Einjahreskarte deutlich, sondern vor allem, wenn das Unfallgeschehen der schweren Unfälle, insbesondere das der Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren, analysiert wird. Auffällig ist eine Linie dann, wenn mindestens ein Unfall mit schwerem Personenschaden je Kilometer geschehen ist, wobei innerhalb von Ortschaften Unfallhäufungslinien in der Regel wesentlich kürzer sind. Begrenzt werden Unfallhäufungslinien an den Punkten, an denen sich der mittlere Abstand der Unfälle mit schwerem Personenschaden deutlich ändert. Jahr Unfallhäufungsstellen alle Radfahrer 2008 250 2 2009 239 3 2010 204 10 2011 218 7 Frage Nr. 17: Wo hat es in Sachsen-Anhalt in welchem der Jahre 2000 bis 2011 Unfallschwerpunkte unter Beteiligung des Radverkehrs gegeben? Bitte Angaben mit Jahresnennung, Ortsnennung, Unfalltyp und Zahl der aufgenommenen Unfälle aufführen. An welchen dieser Stellen konnte die Zahl der Unfälle durch welche Maßnahme inzwischen reduziert werden? Antwort zu Frage Nr. 17: Unfallhäufungsstellen unter Beteiligung des Radverkehrs stellen sich wie folgt dar: Jahr Ort Unfall-typ Unfälle 2008 Bitterfeld, Kreuzung K 2054, Dessauer Straße/Puschkinstraße 3, 7 5 Eisleben, Hallesche Str./Einmündung Geiststraße 2,3,6 9 Halle, Franckestr./Rudolf-Breitscheid-Str. 2,3,6 16 Halle, Kröllwitzer Straße/Talstraße 1,6 8 Magdeburg, Herbert-Stauch-Str./Carl-Miller-Str. 2,6 6 Magdeburg, Jerichower Str./Herrenkrugstr. 2,3 3 Magdeburg, Leipziger Chaussee/Brenneckestr. 2 5 50 Schönebeck, Friedrichstraße/Am Randel 1,2,3,6 12 Wittenberg, Kreuzung Dessauer Straße/An der Christuskirche 3, 6 6 Wolfen, Kreisverkehrsplatz, Krondorfer Str./Verbindungsstraße/Redener Str. 1,2,3,,6 8 2009 Bitterfeld, Kreuzung K 2054, Dessauer Straße/Puschkinstraße 1,2,3,6 5 Eisleben, Hallesche Str./Einmündung Geiststraße 2,3,6 6 Halle, Franckestr./Rudolf-Breitscheid-Str. 2,3,7 15 Köthen, Kreuzung Fr.-Ebert-Str./Bahnhofsvorplatz/ Kastanienstr . 1,2,3,6 10 Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee/Jacobstraße 2,3 4 Magdeburg, Magdeburger Ring aus Richtung Halberstadt, Abfahrt Damaschkeplatz Richtung Zentrum 2,3,6 5 Stendal, Kreuzung Birkenhagen/Wüste Worth 4 5 Stendal, Kreuzung Nordwall/Wendstraße 4 5 Wolfen, Kreisverkehrsplatz, Krondorfer Str./Verbindungsstraße/Redener Str. 1,3,4,6 16 2010 Haldensleben, Klinggraben/Süplingerstraße 2,3 14 Halle, Paul-Suhr-Str./Ausfahrt Kaufland 2,3 5 Halle, Kröllwitzer Str./Talstraße 1,6 11 Halle, Franckestr./Rudolf-Breitscheid-Str. 2,5 6 Halle, Dessauer Str./Otto-von-Guericke-Str. 2,3 5 Magdeburg, Breiter Weg/Große Steinernetischstr. 3 6 Magdeburg, Hallische Str./Bahnhofstr. 3,2,7 6 Magdeburg, Magdeburger Ring aus Richtung Halberstadt, Abfahrt Damaschkeplatz Richtung Zentrum 2,3 6 Magdeburg, Universitätsplatz Nord, 2,3 7 Schönebeck, Am Stadtfeld/Stadionstraße/W-Hellge-Str. 1,2,6 11 51 Schönebeck, Friedrichstr./Am Randel 2,6 9 Stendal, Kreuzung Birkenhagen/Wüste Worth 3 3 Stendal, Stadtseeallee/Einmündung Friedrich-Ebert-Str. 3 3 Stendal, Kreuzung Nordwall/Wendstraße 3 7 Wolfen, Kreisverkehrsplatz, Krondorfer Str./Verbindungsstraße/Redener Str. 1,2,3,6 11 2011 Bitterfeld, Kreuzung K 2054,Dessauer Str./Puschkinstraße 1,3,6 8 Haldensleben, Klinggraben/Süplingerstraße 2,3 13 Halle, Paul-Suhr-Str./Ausfahrt Kaufland 3 2 Halle, Kröllwitzer Str./Talstraße 1,3,6,7 11 Halle, Franckestr./Rudolf-Breitscheid-Str. 2,3,4,6 13 Halle, Mansfelder Str./Holzplatz 2,3 4 Magdeburg, Halberstädter Str./Lemsdorfer Weg 2,3 4 Magdeburg, Jerichower Str./Herrenkrugstr. 2,6,7 5 Stendal, Kreuzung Birkenhagen/Wüste Worth 3 5 Stendal, Kreuzung Nordwall/Wendstraße 3 4 Stendal, Schützenplatz/Bismarckstraße 3 5 Stendal, Heerener Str./Hoher Weg 3 5 Quedlinburg, Stresemannstr/Einmündung Klopstockweg 3 5 Wolfen, Kreisverkehrsplatz, Krondorfer Str./Verbindungsstraße/Redener Str. 3,6 10 Entschärfte Unfallstellen sind nachfolgend benannt. Ort Abhilfemaßnahmen Wittenberg, Kreuzung Dessauer Str./ An der Christuskirche Extrasignalisierung für Radfahrer Magdeburg, Leipziger Chaussee/Brenneckstr Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen , und bauliche Umgestaltung unter Einbeziehung der Rad- und Gehwege 52 Magdeburg, Breiter Weg/Große Steinernetischstr. Änderung und Ergänzung erforderlicher Verkehrszeichen und Verkehrszeichenkombinationen , Umsetzung der Verkehrszeichen zur verbesserten Wahrnehmung durch Radfahrer Stendal, Kreuzung Nordwall/Wendstr. Erneuerung der Fahrbahnmarkierung Stendal, Kreuzung Birkenhagen/Wüste Worth bauliche Umgestaltung durch die Stadt Stendal 2012 vorgesehen Schönebeck, Friedrichstr./Am Randel zielgruppenorientierte Verkehrskontrollen , Erneuerung Fahrbahnmarkierungen Schönebeck, Am Stadtfeld/Stadionstraße/W-HellgeStr . Erneuerung Fahrbahnmarkierungen, Zielgruppenorientierte Verkehrskontrollen , Symbolscheiben für Radfahrer und Fußgänger an Lichtsignalanlage Frage Nr. 18: Welche Änderungen plant die Landesregierung zu einer Weiterentwicklung der Unfallerfassungsbögen, mit dem Ziel, genauere Aussagen über Radfahrunfälle zu gewinnen? Antwort zu Frage Nr. 18: Derzeitig keine. Frage Nr. 19: Welche Ziele hat die Landesregierung bei der Senkung der Opferzahlen bei Fahrradfahrer/-innen im Straßenverkehr (Schwerverletzte und Tote)? Antwort zu Frage Nr. 19: Die Minimierung von Unfall- und Opferzahlen ist generelles Ziel. Frage Nr. 20: Ist der Landesregierung der Kinderunfallatlas der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) vom März 2008 bekannt? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung die im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hohen Unfallquoten Sachsen-Anhalts von Kindern bis 14 Jahren als Fahrradfahrer/-innen - darunter Magdeburg mit den schlechtesten Quoten aller Städte > 100.000 Einwohner in Deutschland? Welche Schlüsse hat die Landesregierung aus diesen Ergebnissen gezogen? Antwort zu Frage Nr. 20: Ja, der Kinderunfallatlas ist der Polizei bekannt. Er enthält Informationen darüber, in welchem Ausmaß Kinder in einem bestimmten Gebiet bei Verkehrsunfällen verunglücken . Die Erkennung, Analyse und Bearbeitung von Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien erfolgt in Sachsen-Anhalt dezentral in den Polizeirevieren. Dementsprechend ist der Kinderunfallatlas im Ministerium für Inneres und Sport nicht separat ausgewertet worden. 53 Frage Nr. 21: Verfolgt die Landesregierung die Einrichtung eines Verkehrssicherheitsprogramms , welches dem langfristigen Ziel verpflichtet ist, dass kein Mensch mehr durch Verkehrseinwirkungen stirbt oder verletzt wird? Antwort zu Frage Nr. 21: Die Landesregierung verfolgt in Übereinstimmung mit der Verkehrspolitik der Europäischen Union und der Bundesregierung das Ziel, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten kontinuierlich zu senken und ist dabei von dem Leitgedanken getragen, dass jeder Verkehrstote einer zu viel ist. Als Zielperspektive für 2020 wird die Reduktion der Zahl der Getöteten im Strassenverkehr um 40 % angestrebt. Frage Nr. 22: Warum wird dem ADFC Halle die Mitarbeit in der örtlichen Unfallkommission versagt (Aussage eines Polizeibeamten* vom Polizeirevier Halle im Runden Tisch Radverkehr der Stadt Halle)? Antwort zu Frage Nr. 22: Der gemeinsame Runderlass des MI und des MLV vom 1.1.1996 - Verkehrsunfallkommissionen im Land Sachsen-Anhalt-, MBL LSA, S. 487 regelt u. a. auch die Zusammensetzung der Verkehrsunfallkommissionen in Sachsen-Anhalt. Danach sind ständige Mitglieder der Verkehrsunfallkommission je ein Vertreter der Straßenverkehrsbehörde , des Polizeireviers am Kreissitz und des jeweiligen Straßenbaulastträgers . Soweit erforderlich, sind von der Verkehrsunfallkommission auch andere Träger der Verkehrssicherheitsarbeit hinzuzuziehen. Sind im Rahmen der Arbeit der Verkehrsunfallkommission Halle Belange des Radverkehrs betroffen, wird dementsprechend auch dem ADFC Halle die Möglichkeit der sachgerechten Mitwirkung eingeräumt . Frage Nr. 23: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten sind Unfallkommissionen tätig und wie oft haben diese jeweils in den Jahren 2010 und 2011 getagt? Welche radverkehrsbezogenen Themen waren in welcher Kommission dabei Thema? Welche Unfallschwerpunkte - über die Paracelsusstraße Halle hinaus - konnten durch die Unfallkommissionen seit dem Jahr 2005 entschärft werden? Antwort zu Frage Nr. 23: Verkehrsunfallkommissionen sind entsprechend des gemeinsamen Runderlasses des MI und des MLV vom 1.1.1996 –Verkehrsunfallkommissionen im Land SachsenAnhalt -, MBL LSA, S. 487 in allen Landkreisen und allen Kreisfreien Städten eingerichtet . Zur Tagungshäufigkeit wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Landkreis/Kreisfreie Stadt Tagungen 2010 Tagungen 2011 Altmarkkreis Salzwedel 1 1 Anhalt-Bitterfeld 1 1 Börde 1 1 Burgenlandkreis 4 4 Dessau-Roßlau 1 1 54 Halle (Saale) 4 4 Harz 4 4 Jerichower Land 1 1 Landeshauptstadt Magdeburg 1 1 Mansfeld-Südharz 2 2 Saalekreis 2 2 Salzlandkreis 5 5 Stendal 1 1 Wittenberg 1 1 Radverkehrsbezogene Themen werden in den Verkehrsunfallkommissionen immer dann behandelt, wenn eine Unfallhäufungsstelle den Schwerpunkt Radfahrer aufweist oder wenn die örtliche Unfalluntersuchung eine Beteiligung des Radverkehrs in einem bestimmten Bereich erkennen lässt. Ausweislich der Antwort zu Frage 17 hat es in den Jahren 2010 und 2011 verschiedene Unfallhäufungsstellen unter Beteiligung des Radverkehrs gegeben, die von den Verkehrsunfallkommissionen AnhaltBitterfeld , Halle, Harz, Magdeburg, Salzlandkreis und Stendal behandelt wurden. Welche konkreten Themen dabei im Einzelnen besprochen worden sind, kann nicht weiter verifiziert werden. In der Regel handelt es sich um Themen wie zum Beispiel die Erkennbarkeit von Radfahrer durch andere Verkehrsteilnehmer, die missbräuchliche Nutzung von Gehwegen, Radwegen oder Fahrbahnen sowie um die Befolgung der Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrsteilnehmer o. Ä. Zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen . Frage Nr. 24: Inwieweit ist die Mobilitätserziehung Bestandteil aktueller sachsenanhaltischer Lehrpläne an Schulen? Welche Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer welcher Schulformen gibt es, wie viele Kursangebote gab es 2011? Antwort zu Frage Nr. 24: Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Schulformen des Landes Sachsen-Anhalt. Sie hat das Ziel, das Verkehrsrisiko für Kinder und Jugendliche als Verkehrsteilnehmende zu verringern. Kinder und Jugendliche sollen für die Teilnahme am Straßenverkehr befähigt werden und ein dem Alter entsprechendes kritisches Verständnis für den Verkehrsablauf erlangen . Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird auf der Grundlage des Lehrplans Grundschule sowie der Rahmenrichtlinien für Verkehrserziehung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Sie wird fächerübergreifend unterrichtet. Dabei sind folgende Themen schwerpunktmäßig zu behandeln und unter regionalund schulspezifischen Bedingungen zu modifizieren und ggf. zu erweitern: 55 Primarstufe Themenkomplex: Sicher im Straßenverkehr Sichere und gefährliche Schulwege Verhalten von Verkehrteilnehmerinnen und - teilnehmern kritisch reflektieren Mein Fahrrad und ich Öffentliche Verkehrsmittel nutzen Sekundarstufe I Schuljahrgang 5 Der sichere Schulweg Wahrnehmen und Reagieren im Straßenverkehr Schuljahrgang 6 Verkehrsgerechtes Verhalten in erweiterten Ver- kehrsbereichen, insbesondere als Radfahrer Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im Straßen- verkehr Schuljahrgang 7 Verkehr und Umwelt Planung und Organisation eines Radfahrausflugs Schuljahrgang 8 Grundlagen verantwortlichen Handelns im Straßen- verkehr Verhalten bei Unfällen Schuljahrgang 9 Verantwortliches Handeln als aktive motorisierte Verkehrsteilnehmende Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit Schuljahrgang 10 Individual- und Massenverkehr Erste Hilfe Sekundarstufe II Schuljahrgänge 11/12 Kraftfahrzeug und Umwelt und entsprechende Halten und Führen von Kraftfahrzeugen Schuljahrgänge der Biologische und psychologische Einflüsse auf die beruflichen Bildung Fahrtüchtigkeit Lehrerfortbildungen (LFB) für Lehrkräfte an Gymnasien und Berufsbildenden Schulen werden jährlich zum Fahrsicherheitstraining angeboten, für Grund- und Förderschulen finden die LFB sowohl landesweit als auch regional im Sachkundeunterricht und für Sekundarschullehrkräfte im fachbezogen statt. Die Anzahl der Kursangebote werden nicht erfasst. Frage Nr. 25: Wie viel Prozent der Schüler in Sachsen-Anhalt legen eine Fahrradprüfung ab? Bitte differenziert nach Polizeirevieren beantworten, wie viele Projekttage „Rund ums Fahrrad - Gesunde Schule - Bewegte Schule“ gab es 2011, wie viele sind im Jahr 2012 bereits durchgeführt oder geplant? Welche Maßnahmen und Empfehlungen des LRVP S. 65/66/67 wurden bis heute umgesetzt? 56 Antwort zu Frage Nr. 25: Alle Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs legen die Fahrradprüfung ab. Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit der Wiederholung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrgangs die Prüfung ablegen. Eine Statistik, differenziert nach Polizeirevieren, wird nicht erhoben. Projekttage „Rund ums Fahrrad - Gesunde Schule - Bewegte Schule“ werden statistisch nicht erfasst; eine Abfrage zur Anzahl der Projekttage für das Jahr 2012 wird ebenfalls nicht durchgeführt. Folgende Maßnahmen wurden im Schulbereich bereits umgesetzt: • Mobilitätserziehung im Sinne von Verkehrssicherheits-, Umwelt-, Sozial- und Gesundheitserziehung wird im Interesse der Sicherheit sowie der selbstbestimmten und umweltbewussten Verkehrsmittelwahl gefördert. • Das Fahrrad wird gezielt als Verkehrsmittel auf dem Weg zur Schule für Schü- lerinnen und Schüler durch Vermittlung von Aspekten der Sicherheit und Gesundheitserziehung im Unterricht gefördert. • Das Fahrrad als Verkehrsmittel wird verstärkt als Element der Gesundheits- prävention und zur Sicherung der Mobilität eingesetzt. Das MK berücksichtigt bei der Mobilitätserziehung und der Verkehrssicherheitsarbeit die Verkehrssicherheitsprogramme von Bund und Land und orientiert sich an folgenden Handlungsgrundsätzen: - Die zielgruppenspezifische Verkehrssicherheitsarbeit und Verkehrsaufklärung wird verstärkt. Dies gilt vor allem für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche. - Bei der gezielten Förderung des Fahrrads auf dem Weg zur Schule ist die Pflicht des Landes zur kostenfreien Schülerbeförderung zu berücksichtigen, ebenso die Notwendigkeit der Ablegung der Fahrradprüfung. - Die Rahmenbedingungen für die Mobilitätserziehung bzw. das -management an Schulen wurde gestärkt, z. B. auch durch stärkere Verankerung in der Ausbildung der Lehrkräfte, stärkere cumiculare Absicherung zum Thema. - Projekttage zum Thema „Rund ums Fahrrad – Gesunde Schule - Bewegte Schule “ werden landesweit in Zusammenarbeit mit den regionalen Verkehrswachten angeboten und durchgeführt nach Vorbild von 2008. Frage Nr. 26: Welche Rolle misst die Landesregierung dem Einsatz von Polizeistreifen auf dem Fahrrad bei? Welche Polizeidienststellen haben jeweils wie viele Fahrräder für Streifenfahrten zur Verfügung? Wie viele davon befinden sich in verkehrssicherem Zustand? 57 Antwort zu Frage Nr. 26: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Landtagsdrucksache 6/265 vom 28. Juli 2011 verwiesen. Zu Polizeidienststellen mit Fahrrädern für wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen : Alle der den Polizeidienststellen zur Verfügung stehenden Fahrräder sind in verkehrssicherem Zustand. Frage Nr. 27: Wie viele Polizeistreifenfahrten wurden im Jahre 2011 auf dem Fahrrad von welchen Polizeidienststellen durchgeführt? Antwort zu Frage Nr. 27: Dienststelle Anzahl der Polizeistrei- fenfahrten PRev Anhalt-Bitterfeld 51 PRev Dessau-Roßlau 8 PRev Wittenberg 148 PRev Halle 26 Zentraler Einsatzdienst PD Sachsen-Anhalt Nord 50 Frage Nr. 28: Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung betreffs des Anteils der fahrradfahrenden Polizeistreifen im Polizeidienst? Bis wann sollen die Ziele erreicht werden? Antwort zu Frage Nr. 28: Die Landesregierung hat hinsichtlich des Anteils von fahrradfahrenden Polizeistreifen im Polizeidienst keine Ziele vereinbart. Der Einsatz von polizeilichen Fahrradstreifen liegt in der Zuständigkeit der Polizeidienststellen. Im Rahmen der jeweiligen Lagebe- Dienststelle Anzahl der Fahrräder PRev Anhalt-Bitterfeld 4 PRev Dessau-Roßlau 4 PRev Wittenberg 5 PRev Halle 13 Zentraler Einsatzdienst PD Sachsen-Anhalt Nord 11 58 urteilung werden polizeiliche Fahrradstreifen individuell geplant und in den Einsatzräumen durchgeführt, in denen ein polizeitaktischer Bedarf besteht. Zurzeit wird aus Sicht der Landesregierung kein Erfordernis gesehen, von dieser Vorgehensweise abzuweichen. Frage Nr. 29: Hat die sachsen-anhaltische Polizei die technische Möglichkeit, Überholabstände zwischen Kfz und Fahrrädern zu messen? Antwort zu Frage Nr. 29: Nein. Frage Nr. 30: Wie sind die Erfahrungen der Polizei bei der Messung von Überholabständen? Antwort zu Frage Nr. 30: Entfällt. Frage Nr. 31: Auf welche Weise gewährleistet das Innenministerium, dass alle Polizeibeamten in Rechtsfragen rund um den Radverkehr auf den aktuellen Stand gebracht werden und die Polizei für die Probleme der Fahrradfahrer/-innen sensibilisiert wird? Antwort zu Frage Nr. 31: Das MI stellt über eine umfassende Ausbildung an der Fachhochschule Polizei Sachsen -Anhalts sowie über zahlreiche verschiedene zentrale und dezentrale polizeiliche Fortbildungsmaßnahmen sicher, dass die Information über Rechtsfragen zum Radverkehr und die Sensibilisierung der Polizei für Probleme der Fahrradfahrer ausreichend erfolgt. Frage Nr. 32: Gibt es in Sachsen-Anhalt Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Straßenverkehrsrecht für Polizisten/-innen? Antwort zu Frage Nr. 32: Ja. Frage Nr. 33: Gibt es bei der sachsen-anhaltischen Polizei Fachstellen für den Radverkehr? Bei welchen Dienststellen? Antwort zu Frage Nr. 33: Nein. Frage Nr. 34: Wenn ja, welche besonderen Qualifikationen und Kompetenzen müssen Mitarbeiter /-innen dieser Fachstellen aufweisen? Antwort zu Frage Nr. 34: Entfällt. 59 Frage Nr. 35: Zieht die sachsen-anhaltische Polizei für Stellungnahmen zu straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen objektive (bspw. unfallstatistische) Grundlagen heran? Welche sind dies und existieren Vorgaben zum Beispiel zur Erstellung von Zeitreihen oder zum Vergleich mit anderen Daten? Unter welchen Umständen erscheinen subjektive Einschätzungen als ausreichend und zielführend? Antwort zu Frage Nr. 35: Ja. Objektive Grundlagen können u. a. anlass- und/oder ortsbezogene Verkehrsunfallanalysen , Verkehrszählungen, Geschwindigkeitsmessergebnisse o. ä. sein. Vorgaben , welche Grundlagen für Stellungnahmen zu straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen heranzuziehen sind, existieren nicht. Subjektive Einschätzungen können grundsätzlich als Hilfskriterium für sachgerechte Stellungnahmen herangezogen werden. Frage Nr. 36: Warum ist es der sachsen-anhaltischen Polizei nicht möglich, automatisiert Zeitreihenanalysen von Radfahrunfällen bezogen auf Unfallschwerpunkte und Straßen zu erstellen (Aussage eines Polizeibeamten vom Polizeirevier Halle, derartige Analysen erforderten jeweils größeren personellen Aufwand)? Sieht die Landesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf? Antwort zu Frage Nr. 36: Die Erkennung, Analyse und Bearbeitung von Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien erfolgt dezentral in den Polizeirevieren. Dafür bedient sich die Polizei der Software EUSka (Elektronische Unfalltypen Steckkarte). Die Software EUSka ermöglicht u. a. auch eine visuelle Auswertung und Darstellung von Unfallhäufungen über ein integriertes Geografisches Informationssystem. Die eingesetzte Software gestattet eine Auswertung der einzelnen UHS nach der Art der beteiligten Verkehrsteilnehmer als auch nach zeitlichen und örtlichen Gesichtspunkten. Das Erstellen automatisierter Zeitreihenanalysen ist jedoch schon deshalb nicht möglich, weil jede Analyse eine vorhergehende Definition der konkreten Analysekriterien erfordert. Gegenwärtig werden die Möglichkeiten der Einführung einer serverbasierenden Version von EUSka geprüft, mit der es u. a. möglich sein wird, landesweite Analysen vorzunehmen. Frage Nr. 37: Wie viele Fahrräder wurden in den vergangenen fünf Jahren in Sachsen-Anhalt gestohlen? Wie hoch lagen die Aufklärungsquoten? Bitte Angaben pro Jahr und nach Polizeirevieren differenzieren. Antwort zu Frage Nr. 37: 2007 2008 2009 2010 2011 Polizeirevier Fälle AQ* in % Fälle AQ in % Fälle AQ in % Fälle AQ in % Fälle AQ in % Altmarkkr. Salzwedel 673 9,1 629 9,1 488 7,2 422 9,5 384 10,9 Anhalt-Bitterfeld 912 10,1 939 8,1 972 8,1 859 8,7 871 9,3 Börde 724 7,3 592 8,6 499 14 440 6,8 486 11,1 60 Burgenlandkreis 730 16 509 10,2 365 13,4 293 14,7 311 18,6 Dessau-Roßlau 1446 9,8 1678 5,1 1367 5,2 1113 6 1030 59,8 Halle 1907 11,1 1755 5 1577 6,5 1305 4,5 1463 5,9 Harz 1073 8,9 1035 7,1 1046 11,3 806 8,8 1034 7,5 Jerichower Land 706 6,7 634 17,7 541 17,7 385 5,7 501 5,2 LH Magdeburg 3045 38,6 2486 42,6 2865 36,3 2668 29,5 2491 27,5 Mansfeld-Südharz 191 22,5 168 24,4 161 18,6 124 20,2 126 20,6 Saalekreis 553 13 570 8,8 464 12,9 351 17,1 390 8,2 Salzlandkreis 1450 16,1 1369 22,8 1232 12 1038 10 1033 17,8 Stendal 969 7,9 918 6,9 814 14,1 638 7,8 589 8,3 Wittenberg 1185 7,3 1117 7,2 1060 13,1 843 14 883 10,4 * Aufklärungsquote Frage Nr. 38: Welche Bedeutung misst die Polizei in Sachsen-Anhalt der Installation von Rad-abstellanlagen zu, an denen Fahrräder sicher befestigt werden können? Welchen Einfluss nimmt die Polizei bei Gestaltung von Radabstellanlagen in Sachsen-Anhalt wahr? Antwort zu Frage Nr. 38: Der Installation von Radabstellanlagen, an denen Fahrräder sicher befestigt werden können, ist große Bedeutung beizumessen. Derartige Anlagen stellen ein wirkungsvolles Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung dar, da die Ausführung von Fahrraddiebstählen stark erschwert wird und solche Anlagen geeignet sind, bereits die Tatgelegenheit zu reduzieren. Die Polizei nimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung von Radabstellanlagen. Frage Nr. 39: Die Kartierung von Fahrraddiebstählen (auch Teildiebstahl und Vandalismus) kann für die Bedarfsplanung von Radverkehrsanlagen ein nützliches Instrument sein. Durch welche Behörden werden diese räumlichen Daten systematisch erfasst und für Planungen von Radverkehrsanlagen ausgewertet? Antwort zu Frage Nr. 39: Die Polizeibehörden erfassen systematisch die Daten von Fahrraddiebstählen für die Polizeiliche Kriminalstatistik. Eine Auswertung für Planungen von Radverkehrsanlagen erfolgt durch die Polizei nicht. Die Daten können im Rahmen kommunalpräventiver Fragestellungen von der Polizei und den Kommunen genutzt werden. Frage Nr. 40: Radfahrerinnen und Radfahrer machen bei der Benutzung von Straßen ohne be-nutzungspflichtigen Radweg häufig die Erfahrung, dass Kfz-Führer/-innen Sicherheitsabstände nicht einhalten oder sogar durch Hupen das Risiko eines Sturzes in Kauf nehmen. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet , um hier Abhilfe zu schaffen? Sind Polizisten/-innen aus Sachsen-Anhalt geschult, um z. B. bei Schwerpunktkontrollen zur Radsicherheit auf gefährliches Verhalten von Autofahrern zu achten? Antwort zu Frage Nr. 40: Die dieser Frage zugrunde liegende These kann durch objektive polizeiliche Befunde generell nicht gestützt werden. Über geeignete Interventionsmaßnahmen kann 61 unter Beachtung der örtlichen Erfordernisse und der räumlichen Möglichkeiten befunden werden. Ja, die Polizeibeamtinnen und -beamten sind entsprechend geschult. Vl. Umsetzung der StVO-Novelle von 1997 Am 1. September 1997 trat die so genannte „Fahrrad-Novelle" der Straßenverkehrsverordnung (STVO) in Kraft, die einerseits explizit neue Führungsformen des Radverkehrs ausdrücklich in die StVO und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) einführte und andererseits die mit den blauen Radwegschildern Z 237, Z 240, Z 241) verbundene Benutzungspflicht von Radwegen an bestimmte Qualitätskriterien des Radweges bindet. Diese betreffen u. a. die Breite, die Linienführung und die Einhaltung des Standes der Technik. Die Kommunen hatten bis 1. Oktober 1998 Zeit, ihre vorhandenen Radverkehrsanlagen diesbezüglich zu überprüfen, instand zu setzen oder die Benutzungspflicht aufzuheben und somit Fahrradfahrer/-innen die Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg zu überlassen. Die StVO-Novelle wird ergänzt durch die Neufassung der VwV-StVO zum 1. September 2009 und umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Radwegebenutzungspflicht vom 18. November 2010. Frage Nr. 1: In welchen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt wurde die mit der StVONovelle von 1997 verbundene Überprüfung der Radverkehrsanlagen nach den neu in die VwV-StVO aufgenommenen Qualitätskriterien bis zum gesetzlich geforderten Termin (1. Oktober 1998) abgeschlossen? In wie vielen Kommunen (absolut und Anteil an allen) wurde diese nicht abgeschlossen? Antwort zu Frage Nr. 1: Von den unteren Straßenverkehrsbehörden wurden im Jahre 1998 Verkehrsschauen zur Umsetzung der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durchgeführt. In diesem Rahmen wurden auch die Radverkehrsanlagen auf die Vorgaben der VwV-StVO hin überprüft. Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob in allen Kommunen die Überprüfung der Radverkehrsanlagen bis zum 01. Oktober 1998 abgeschlossen werden konnte. Frage Nr. 2: In wie vielen Kommunen Sachsen-Anhalts (absolut und Anteil an allen in %) wurde diese Überprüfung bis zur Gegenwart abgeschlossen? Gab es Kontrollen der Oberen Straßenverkehrsbehörde zu diesen Überprüfungen? Wenn ja, wo und was waren die Ergebnisse? Frage Nr. 3: In wie vielen Fällen und auf welcher Streckenlänge wurde bislang die Benutzungspflicht von Radwegen aufgrund der Überprüfung aufgehoben? Unter Beachtung des sachlichen Zusammenhanges werden die Fragen Nr. 2 und Nr. 3 gemeinsam beantwortet. 62 Antwort zu Fragen Nr. 2 und 3: Die mit der 24. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften notwendigen Überprüfungen der Radwegebenutzungspflicht wurden im Jahr 1999 abgeschlossen. Seit der Änderung der VwV–StVO im Jahr 2004 wurden auf Initiative der Landesregierung Radverkehrsschauen durchgeführt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde initiiert selbst thematische Verkehrsschauen und nimmt regelmäßig an den Verkehrsschauen der unteren Straßenverkehrsbehörden teil. Der Landesregierung ist nicht bekannt, an welchen Verkehrsschauen die damaligen Oberen Straßenverkehrsbehörden (Regierungspräsidium Magdeburg, Regierungspräsidium Halle, Regierungspräsidium Dessau) im Einzelnen teilgenommen haben. Bei den unteren und örtlichen Straßenverkehrsbehörden werden die Fallzahlen der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht nicht in laufenden Statistiken erfasst, so dass eine vollständige Erhebung nicht vorhanden bzw. vorgelegt werden kann. Bei den mit Keine Angaben (k. A.) gekennzeichneten Verkehrsbehörden waren die erforderlichen Daten nicht bekannt bzw. nicht kurzfristig zu ermitteln. Der Landkreis Jerichower Land hat auf die Nachfrage nicht reagiert. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht Aufhebung Streckenlänge (in km) Landeshauptstadt Magdeburg 77 k. A. Stadt Halle (Saale) 13 rd. 6,7 Stadt Dessau-Rosslau 70 k. A. LK Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. Altmarkkreis Salzwedel k. A. k. A. Landkreis Börde k. A. k. A. Burgenlandkreis k. A. k. A. LK Harz k. A. k. A. LK Jerichower Land k. A. k. A. LK Mansfeld-Südharz k. A. k. A. LK Saalekreis k. A. rd. 25,3 Salzlandkreis 26 rd. 31 LK Stendal 11 14 LK Wittenberg 0 - Frage Nr. 4: In wie vielen Fällen und auf welcher Streckenlänge erfolgte bislang eine Instandsetzung bzw. bauliche Veränderung von Radverkehrsanlagen sowie die Markierung von Furten, um die Qualitätsstandards der VwV-StVO erfüllen zu können? Antwort zu Frage Nr. 4: Die Instandsetzung bzw. bauliche Veränderung und Markierung von Furten im Qualitätsstandard der VwV-StVO erfolgte: Radverkehrsanlagen Streckenlänge (in km) Landeshauptstadt Magdeburg k. A. k. A. Stadt Halle (Saale) k. A. k. A. Stadt Dessau-Rosslau ca. 60 3,6 LK Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. Altmarkkreis Salzwedel k. A. k. A. 63 Landkreis Börde k. A. ca. 4 Burgenlandkreis k. A. k. A. LK Harz k. A. k. A. LK Jerichower Land k. A. k. A LK Mansfeld-Südharz k. A. k. A. LK Saalekreis k. A. ca. 37,7 Salzlandkreis k. A. k. A. LK Stendal k. A. k. A. LK Wittenberg 0 - Frage Nr. 5: In wie vielen Fällen und auf welcher Streckenlänge wurde bei bestehenden Radwegen, an kurzen Abschnitten ... unter Wahrung der Verkehrssicherheit" (Wortlaut aus VwV-StVO) von den Mindestmaßen der VwV-StVO für die Breite von Radverkehrsanlagen abgewichen? Antwort zu Frage 5: Eine Abweichung von den Mindestmaßen der VwV-StVO „an kurzen Abschnitten … unter Wahrung der Verkehrssicherheit“ erfolgte: Radverkehrsanlagen Streckenlänge (in km) Landeshauptstadt Magdeburg k. A. k. A. Stadt Halle (Saale) k. A. k. A. Stadt Dessau-Rosslau 5 k. A. LK Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. Altmarkkreis Salzwedel k. A. k. A. Landkreis Börde k. A. k. A. Burgenlandkreis k. A. k. A. LK Harz k. A. k. A. LK Jerichower Land k. A. k. A. LK Mansfeld-Südharz k. A. k. A. LK Saalekreis 3 0,15 Salzlandkreis k. A. k. A. LK Stendal k. A. k. A. LK Wittenberg 0 - Frage Nr. 6: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Überprüfung der Radverkehrsanlagen nach den seit 1997 geltenden Standards der VwV-StVO durch die Kommunen zu gewährleisten und zu überprüfen? Antwort zu Frage Nr. 6: Siehe Antwort zu Frage 9. Frage Nr. 7: Welche Ergebnisse brachten die getätigten Kontrollen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Uberprüfung der Radverkehrsanlagen nach den seit 1997 geltenden Standards der VwV-StVO? 64 Antwort zu Frage Nr. 7: Siehe Antwort zu Frage 9 Frage Nr. 8: Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Landesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Kommunalhaushalte getroffen, um zu gewährleisten , dass die in der VwV-StVO seit 1997 enthaltenen Qualitätsstandards für benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen durch die Kommunen auch im Bestand durchgesetzt wurden? Antwort zu Frage Nr. 8: Das Instrument der Rechtsaufsicht steht für die hier geforderte Fachaufsicht nicht zur Verfügung. Frage Nr. 9: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die nach 1998 geschaffenen Radverkehrsanlagen landesweit gemäß den seit der 24. STVONovelle geltenden Qualitätsstandards gestaltet werden? Antwort zu Frage Nr. 9: Unter Beachtung des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Frage 6, 7, und 9 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat im September und November 1997 Dienstberatungen mit den Regierungspräsidien sowie den Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt, über die wesentlichen Änderungen der 24. StVONovelle informiert und ein Informations-Faltblatt bezogen auf die 24. StVO-Novelle an die Landesverkehrswacht, Regierungspräsidien, unteren Straßenverkehrsbehörden , Straßenbaubehörden und Polizeireviere verteilt. Am 19. November 1997 wurde eine Presserklärung zum Informations-Faltblatt verfasst. Die Landesregierung hat mit einem an die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden gerichteten Erlass vom 10. Februar 1998 die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der 24. VO erläutert und Maßnahmen für den Verwaltungsvollzug festgelegt. Daneben wurde die landesweite Überprüfung der Beschilderung der Radverkehrsanlagen und des gesamten Straßennetzes (unterteilt nach den Bundes- und Landesstraßen bzw. den Hauptverkehrsstraßen der kreisfreien Städte einerseits und den Kreis- und Gemeindestraßen sowie der sonstigen Straßen andererseits) auf die Übereinstimmung mit den Regelungen der 24. VO verfügt. Am 27. Mai 1998 fand eine gemeinsame Schulungsveranstaltung der Landesregierung mit dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt statt, an der die Mitglieder des Beirates für Verkehrssicherheitsarbeit, die Regierungspräsidien , die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie die Straßenbauverwaltung teilnahmen. Frage Nr. 10: Welche Busspuren sind in Sachsen-Anhalt für den Radverkehr geöffnet? Welche wurden seit der StVO-Novelle 1997 geöffnet? Bitte mit Streckenlänge aufzählen . Antwort zu Frage Nr. 10: In der Stadt Halle (Saale) wurde die Busspur zwischen Rennbahnkreuz und Mansfelder Straße im Zeitraum 2003 bis 2011 für den Radverkehr geöffnet. Seit 2011 besteht dort keine Busspur mehr. 65 Frage Nr. 11: Welche Fahrradstraßen gibt es in Sachsen-Anhalt? Welche davon wurden seit der StVO-Novelle 1997 eingerichtet? Bitte mit Streckenlänge aufzählen. Antwort zu Frage Nr. 11: Es wurden folgende Fahrradstraßen errichtet:  Stadt Halle (Saale), Riveufer  Stadt Halle (Saale), Mauerstraße  Stadt Halle (Saale), Passendorfer Wiesen  Stadt Dessau-Roßlau, Rathenaustraße  Landeshauptstadt Magdeburg, Alexander-Puschkin-Straße Frage Nr. 12: Wo wurden seit der VwV-StVO Novelle zum 1. September 2009 unechte Sackgassen für den Radverkehr ausgeschildert? Antwort zu Frage Nr. 12: Die Einrichtung unechter Sackgassen erfolgte seit 2009:  5-mal im Landkreis Saalekreis  8-mal in der Stadt Dessau-Roßlau  2-mal im Landkreis Börde  10-mal in der Landeshauptstadt Magdeburg  2-mal im Burgenlandkreis Frage Nr. 13: Wo wurden seit der VwV-StVO Novelle zum 1. September 2009 Einbahnstraßen für die Befahrung in Gegenrichtung mit dem Fahrrad geöffnet? Antwort zu Frage Nr. 13: Die Öffnung von Einbahnstraßen erfolgte seit 2009:  2-mal in der Stadt Dessau-Roßlau  10-mal im Salzlandkreis  5-mal im Landkreis Stendal  3-mal im Burgenlandkreis Frage Nr. 14: Der Fahrbahnrand ist bei geschlossener Bebauung häufig die einzige Möglichkeit , Radabstellanlagen zu errichten. Dies wird in vielen deutschen Städten wie Leipzig, Dresden und Münster praktiziert. Wie steht die Landesregierung zur Ausweisung von Radabstellanlagen am Fahrbahnrand? 66 Antwort zu Frage Nr. 14: Für die Ausweisung von Radabstellanlagen sind die Städte zuständig. Diese können die Aufstellorte bzw. die genaue Lage der Fahrradabstellplätze z. B. in Richtlinien festlegen. Frage Nr. 15: Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur weiteren Durchsetzung der StVO-Novelle von 1997 bzw. der VwV-StVO zum 1. September 2009? Antwort zu Frage Nr. 15: Die Landesregierung hat mit einem an die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden gerichteten Erlass vom 10. Februar 1998 die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der 24. VO erläutert und Maßnahmen für den Verwaltungsvollzug festgelegt . Darüber hinaus war das Thema Gegenstand mehrerer Dienstberatungen mit den damaligen Regierungspräsidien, den Straßenverkehrsbehörden und der Verkehrspolizei . Ebenfalls mit dem Erlass vom 10. Februar 1998 wurde die landesweite Überprüfung der Beschilderung der Radverkehrsanlagen und des gesamten Straßennetzes auf die Übereinstimmung mit den Regelungen der 24. VO verfügt. Die Landesregierung hat durch Erlasse vom 27. August 2009 und 21. Juni 2010 den Straßenverkehrsbehörden und der Straßenbauverwaltung die mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugleich erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift erläutert. Weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen . Frage Nr. 16: Die Bundesregierung hat in der Drucksache 17/8560 auf die Frage „Durch welche Maßnahmen sollen die Inhalte des Regelwerkes der ERA 2010 und der Radverkehrsnovelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) von 2009 besser bekannt gemacht werden?" geantwortet, dass für die Durchführung und den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung nach dem Grundgesetz die Länder zuständig seien und es ihre Aufgabe sei, Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung in den Vollzugsbehörden besser bekannt zu machen. Wie stellt sich die Landesregierung dieser Aufgabe, was hat die Landesregierung in der Vergangenheit diesbezüglich veranlasst und was ist diesbezüglich wann geplant? Antwort zu Frage Nr. 16: Siehe Antwort zu Frage 15. Frage Nr. 17: Das OLG Naumburg hat geurteilt, dass Radwege, die z. B. wegen Schnee, Eis oder Löchern nicht benutzt werden können, nicht benutzt werden müssen und Radfahrer/-innen die Straße zu benutzen hätten (Urteil vom 8. Dezember 2011 – 1 U 74/11). Häufig nutzen Radfahrer/-innen aber den Fußweg und auch an der Reaktion von Autofahrer/-innen gegenüber die Fahrbahn benutzenden Radfahrer /-innen ist ablesbar, dass diese Regelung weitgehend unbekannt ist. Im konkreten Fall hatte die Radfahrerin sogar die linke Straßenseite benutzt, was ein besonders hohes Unfallrisiko nach sich zieht. Was plant die Landesregierung zu unternehmen, um diese Regelung bekannter zu machen? 67 Antwort zu Frage Nr. 17: Die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge ist in § 2 StVO geregelt. In § 2 Abs. 4 StVO wird die Benutzungspflicht der Radwege bzw. die Pflichten des Radfahrers beschrieben . Das Urteil des OLG Naumburg bezieht sich auf die Regelungen des § 2 Abs. 4 StVO, die dem Verkehrsteilnehmer und dem Radfahrer bekannt sein sollten. Legende Straßenart kein Radweg an der Bundesstraße kein Radweg an der Landesstraße LandesstraßenbaubehördeSachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Nachtrag zu Drucksache 6/1241 21.08.2012 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.08.2012) Nachtrag (zu Drucksache 6/1241) Umsetzung des Radverkehrsplans Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1056 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage - Drs.6/1241 Vorbemerkung der Landesregierung: Beiliegend erhalten Sie die fehlenden Anlagen zu der o. g Antwort zur Veröffentlichung übersandt. Große Anfrage Drucksache 6/1056 Anlage I.20 Quelle:Unternehmensregister (Stand 30.04.2011 Zählungsersatzkonzept: Betriebe mit SvB 2009 und aktive Einbetriebsunternehmen mit steuerbarem Umsatz 2009 ) Wirtschaftszweig Bezeichnung Bemerkung Anzahl der Betriebe Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 30.91 Herstellung von Krafträdern 0 0 davon: 30.91.0 Herstellung von Krafträdern u.a. Fahrräder mit Hilfsmotor 0 0 30.92 Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen 11 571 davon: 30.92.0 Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen 11 571 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern umfasst außerdem Spielwaren, Lederwaren ,Bürobedarf, Haushaltsartikel 92 823 darunter: 46.49.2 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und –zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 7 27 47.64 Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln 252 467 darunter: 47.64.1 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und –zubehör 187 318 95.29 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern 132 200 darunter: 95.29.0 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern u.a. Reparatur und Instandhaltung von Fahrrädern 132 200 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage II.20/1 Länge der Kreisstraßen 1995 Landkreis / kreisfreie Stadt Länge - km Summe Anhalt-Zerbst 216,101Bernburg 64,936Bitterfeld 110,011Dessau 9,788Köthen 159,400Wittenberg 363,368 RP Dessau 923,604 Burgenlandkreis 194,267Halle (Saale) 14,841Mansfelder Land 143,141Merseburg-Querfurt 165,709Saalkreis 149,831Sangerhausen 72,430Weißenfels 93,287 RP Halle 833,506 Altmarkkreis Salzwedel 508,929Aschersleben-Staßfurt 145,220Bördekreis 160,221Halberstadt 121,205Jerichower Land 220,296Magdeburg 49,125Ohrekreis 410,00Quedlinburg 104,087Schönebeck 124,808Stendal 439,620Wernigerode 125,144 RP Magdeburg 2.408,655 Sachsen-Anhalt 4.165,766 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage II.20/2 Länge der Kreisstraßen 2000 Landkreis / kreisfreie Stadt Länge - km Summe Anhalt-Zerbst 223,018Bernburg 86,113Bitterfeld 121,095Dessau 1,530Köthen 172,418Wittenberg 332,225 RP Dessau 936,399 Burgenlandkreis 280,104Halle (Saale) 1,207Mansfelder Land 149,843Merseburg-Querfurt 171,576Saalkreis 165,963Sangerhausen 80,408Weißenfels 106,166 RP Halle 955,267 Altmarkkreis Salzwedel 527,374Aschersleben-Staßfurt 154,292Bördekreis 167,038Halberstadt 125,341Jerichower Land 234,827Magdeburg 14,825Ohrekreis 416,708Quedlinburg 95,228Schönebeck 127,453Stendal 477,011Wernigerode 126,889 RP Magdeburg 2.466,986 Sachsen-Anhalt 4.358,652 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage II.20/3 Länge der Kreisstraßen 2010 Landkreis / kreisfreie Stadt Gesamtlänge km davon: freie Strecke Ortsdurchfahrten Baulast Dritter Altmarkkreis Salzwedel 512,598 399,936 112,662 0,000 Anhalt-Bitterfeld 418,508 297,250 121,014 0,244 Börde 591,746 479,342 112,055 0,349 Burgenlandkreis 374,182 281,594 92,588 0,000 Dessau-Roßlau 32,132 17,609 14,523 0,000 Halle (Saale) 12,800 0,000 12,800 0,000 Harz 387,237 285,134 101,842 0,261 Jerichower Land 239,005 183,266 55,472 0,267 Magdeburg 39,314 0,000 39,314 0,000 Mansfeld-Südharz 217,100 165,230 51,870 0,000 Saalekreis 341,992 231,016 110,976 0,000 Salzlandkreis 343,659 251,552 92,107 0,000 Stendal 474,069 393,331 80,738 0,000 Wittenberg 319,791 250,513 69,278 0,000 Sachsen-Anhalt 4.304,133 3.235,773 1.067,239 1,121 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage II.23 Angaben in EUR 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Kapitel 14 05 Titel 883 01 37.841.273,03 35.990.551,49 39.228.798,95 44.755.611,84 37.781.785,44 38.764.349,92 35.576.642,72 (GVFG/EntflechtG) Kapitel 14 05 Titel 883 03 (2005-2007) und 2.504.404,34 801.644,59 43.872,09 Kapitel 14 05 Titel 883 04 (2008-2011) 266.700,00 136.068,04 821.389,02 1.062.388,75 (EFRE Kofinanzierung) Kapitel 14 05 Titel 883 61 - - - - 650.000,00 650.000,00 10.511.107,42 (u.a. Brockenstraße) Kapitel 13 03 Titel 883 64 - kommunaler Straßenbau 5.008.808,71 1.603.289,18 813.047,32 - - - -(EFRE III) Kapitel 13 06 Titel 883 64 - kommunaler Straßenbau - - - - 44.313,60 480.936,46 736.542,24 - Förderung Radwegesystem - - - - - 894.749,70 625.909,28 (EFRE IV - Sachsen-Anhalt Nord) Kapitel 13 07 Titel 883 64 - kommunaler Straßenbau - - - 533.300,00 227.771,48 1.161.695,86 1.388.085,47 - Förderung Radwegesystem - - - - - 243.998,66 74.921,42 (EFRE IV - Sachsen-Anhalt Süd) Kapitel 13 30 Titel 883 64 - - - - 1.183.487,35 3.973.407,63 2.316.281,99 Lärmschutz (ZuInvG) Summen 45.354.486,08 38.395.485,26 40.085.718,36 45.555.611,84 40.023.425,91 46.990.527,25 52.291.879,29 EFRE IV-Förderung des RadverkehrsystemsProgramm 2007 bis 2013 Große Anfrage DS 6/1056Anlage II.25 Gesamtkosten davon förderfähig Zuwend. 80 % Aus baulänge [m] Aus baulänge [m] (€) (€) Geplant 2010 2011 2012 2013 2014 geplant fertig Dessau-Roßlau Erneuerung der Jagd-brücke über die Mulde 295.600 288.100,00 286.196,89 215.275,83 70.921,06 85 85Erneuer. der Großmutter-brücke üb.d. Fließgraben 49.900 47.400,00 34.247,46 34.247,46 8 8grundh. Ausbau des Rad/GW Ostseite Albrechtstraße 135.600 135.600,00 229.193 ca. 1.500Lückenschluss der Garten- reichtour Fürst-Franz, 2. BA 417.720 397.375,00 317.900,00 120.600,00 197.300,00 2.341 Summen 867.537,35 249.523,29 70.921,06 120.600,00 197.300,00 LandeshauptstadtMagdeburgAusbau Rad-/GW Niederndodeleber Straße 148.000 103.165,00 70.353,44 55.000,00 15.353,44 530 530RW-Neubau an der L48/ Agrarstraße (Olvenstedt bis Großer Silberberg) 249.800 237.500,00 190.000,00 ca. 1.400 Alt-Fermersleben MD (Abschn. Mahrenholz- straße-Bisamweg) 324.000 82.100,00 82.100,00 25.000,00 539 539Summen 342.453,44 80.000,00 15.353,44 AltmarkkreisSalzwedelNeubau straßenbegl. RW an der K 1120 von Drebenstedt bis Diesdorf Freilichtmuseum 368.400 353.000,00 282.400,00 ca. 3.300Neubau straßenbegl. RW an der K 1091 von Klötze bis Immekath 564.891 542.229,00 433.783,00 433.783,00 4269Summen 716.183,00 433.783,00 LandkreisAnhalt-Bitterfeld"Weg zw. E.-Weinert-Schule Krondorf, Reudener Str. u. Verbindungsstr. OT Wo 45.817,82 38.500,00 23.134,81 23.134,81 210 210 Ausbau Rad-/Wander-weg zw. OL Sandersdorf und Stadt Bi-Wo 163.000,00 163.000,00 83.204,63 80.893,10 2.311,53 920 920 Summen 83.204,63 104.027,91 2.311,53 Bördekreis RW + Bauwerk zw. Satuelle und Bülstringen 373.876,00 350.519,00 280.416,00 280.416,00 430Ausbau RW Gr. Ammensleben/ Gutenswegen 223.358,00 178.687,00 142.950,00 ca. 2.550Summen 423.366,00 280.416,00 Förderung über die Haushaltsjahre gem. Zuwendungsbescheid u. Festlegung Bezeichnung des Vorhabens EFRE IV-Förderung des RadverkehrsystemsProgramm 2007 bis 2013 Große Anfrage DS 6/1056Anlage II.25 Gesamtkosten davon förderfähig Zuwend. 80 % Aus baulänge [m] Aus baulänge [m] (€) (€) Geplant 2010 2011 2012 2013 2014 geplant fertig Förderung über die Haushaltsjahre gem. Zuwendungsbescheid u. Festlegung Bezeichnung des Vorhabens Landkreis Harz Rad- Wanderwegvon Heimburg bis "Rote Brücke" 19.300,00 19.300,00 14.952,67 14.952,67 1.360 1.360 Rad- Wanderwegvom Vogelherd bis Gemarkung Cattenstedt 8.100,00 8.100,00 6.402,13 6.402,13 300 300 Ersatzneubau Radweg- Brücke ü. d. Flutgraben 85.000,00 80.000,00 53.110,34 53.110,34 35 Brückenneubau Holtemmeradweg 152.891,20 150.713,50 120.570,80 120.570,80 25 Ilseradweg 1. BA (Bersel) 110.000,00 110.000,00 88.000,00 ca. 1.000 Ilseradweg 2. BA (Osterwieck) 240.000,00 240.000,00 192.000,00 ca. 1.900 Ausbau Holtemme RW Abschnitt 1.1 250.000,00 250.000,00 200.000,00 ca. 2.300Summen 675.035,94 21.354,80 53.110,34 120.570,80 LandkreisJerichower LandRW an der K 1208 Burg-Parchau 1. BA 214.455,09 193.116,52 154.493,24 119.951,40 34.541,84 1.300 1.300RW an der K 1220 Gommern-Pöthen 1. BA 323.677,00 311.452,48 249.161,98 206.616,00 42.545,98 1.616RW an der K 1030 Mangelsdorf-Kleinmangelsdorf 115.000,00 115.000,00 86.704,34 86.704,34 1.430 1.430Karower Str. zw. Ärzte- haus u. Breitscheidstr. 87.821,00 53.541,90 33.044,51 33.044,51 350 350Summen 523.404,07 239.700,25 34.541,84 206.616,00 42.545,98 Salzlandkreis Abschnitt Staßfurt-Unseburg Abschnitt 1-5 153.000,00 153.000,00 122.400,00 ca. 2.200Verbindug zw. Wipper RW und Saale-RW 477.430,69 394.175,00 311.397,08 311.397,08 4.340 4.340RW zw. Biere und Eickendorf a.d. K 1293 278.971,73 260.500,00 171.133,25 133.704,45 37.428,80 1.550 1.550Summen 604.930,33 133.704,45 348.825,88 Landkreis Stendal Neubau Radweg an der Stendaler Chaussee in Osterburg 439.641,51 297.732,98 238.186,38 0,00 63.357,21 174.829,17 1.280 Neubau straßenbegl. Fuß-/ Radweg zum Bhf. Hämerten K 1036 109.507,53 83.048,75 66.439,00 66.439,00 470 470 Neubau Radweg - Rohrbecker Weg 126-001 (Gem. Walsleben) 056-002 (Gem. Iden) 135.952,00 114.245,00 91.396,00 ca. 1.300 EFRE IV-Förderung des RadverkehrsystemsProgramm 2007 bis 2013 Große Anfrage DS 6/1056Anlage II.25 Gesamtkosten davon förderfähig Zuwend. 80 % Aus baulänge [m] Aus baulänge [m] (€) (€) Geplant 2010 2011 2012 2013 2014 geplant fertig Förderung über die Haushaltsjahre gem. Zuwendungsbescheid u. Festlegung Bezeichnung des Vorhabens Summen 396.021,38 66.439,00 63.357,21 Landkreis Wittenberg R 1 Radis-Bergwitz 364.164,99 278.211,56 222.569,25 222.569,25 2.765 2. Treidelweg 265.000,00 265.000,00 212.000,00 ca. 2.1501. ElbeRW - Klosterhof 247.000,00 46.860,00 37.488,00 37.488,00 142 142 Summen 472.057,25 37.488,00 222.569,25 Summe Fördergebiet Nord 5.104.193,39 894.749,70 625.909,30 1.384.555,05 239.845,98 Fördergebiet Süd Halle (Saale) Unfallschwerpunkt RW Kröllwitzer Str. 385.000,00 350.000,00 280.000,00 ca. 800Summen 280.000,00 Burgenlandkreis RW ehem. Bahntrasse ZeitzCamburg , Abschn. 0-5, Droyßig 816.426,50 800.000,00 640.000,00 12.351,00 618.271,00 9.378,00 11.000 Bahntrasse Zeitz-Camburg, Abschn. 6-13 Wethautal 841.656,00 800.000,00 640.000,00 17.174,00 427.826,00 195.000,00 10.000Ausbau RW n. Tage- weben ehem. Bahntr. 269.718,94 170.750,00 130.239,70 68.639,70 61.600,00 1.700Summen 1.410.239,70 29.525,00 68.639,70 1.107.697,00 204.378,00 LandkreisMansfeld-SüdharzRW zw. Rottleberode u. Stolberg "Fürstenweg" parallel z. K 2354 359.600,00 359.600,00 287.680,00 ca. 3.600Summen 287.680,00 Saalekreis Neubau RW zw. ObhausenNemsdorf -Göhrendorf a. d. K2266 306.370,71 275.944,23 220.755,38 214.473,66 6.281,72 1.980 1.980 Anbau RW zw. Gollma u. Lohnsdorf a.d. K 2140 158.000,00 150.000,00 120.000,00 ca. 1.750Summen 340.755,38 214.473,66 6.281,72 Summe Fördergebiet Süd 2.318.675,08 Summe LSA ges. 7.422.868,47 Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.6 Investitionsförderung GRW / EFRE bewilligte Vorhaben touristische Infrastruktur (Radwege / Wanderwege) Zeitraum: 01.01.2007-30.04.2012 Stand: 30.04.2012 Jahr Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorgang Projekt Datum Entscheidung positiv Länge in km Investvolumen bewilligt Zuschuss bewilligt Börde ZS/2011/08/30760 37150004 09.05.2007 Ausbau Aller-Elbe-Radweg 1,3 159.073,35 130.200,00 Börde ZS/2011/08/31015 37150019 14.12.2007 Ausbau Aller-Elbe-Radweg Weg 3,3 268.824,29 240.557,48 Harz ZS/2011/08/30904 37150008 21.08.2007 Brücke über Quarmbach Radweg zur Vernetzung 0,1 20.861,56 12.516,94 Salzlandkreis ZS/2011/08/30861 37150010 24.09.2007 Ausbau Saale-/Europaradwanderweg R1 0,9 120.353,37 72.212,02 Salzlandkreis ZS/2011/08/31050 37150014 07.11.2007 Europaradweg R 1 1,5 76.773,85 43.271,14 Wittenberg ZS/2011/08/30516 37150011 09.10.2007 Beschilderung Lutherweg 410,0 130.527,87 113.498,93 Börde ZS/2011/08/31168 38150007 25.06.2008 Teilabschnitt Aller-Elbe Radwanderweg 1,6 129.352,17 105.703,44 Börde ZS/2011/08/31024 38150018 14.11.2008 Aller-Elbe-Radweg TA XI Ortslage Hundisburg 0,5 130.713,66 106.300,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31456 38153348 18.11.2008 Ausbau Teilbereich Saale-Radwanderweg 0,2 387.642,16 338.200,00 Saalekreis ZS/2011/08/31589 39153342 08.09.2009 Ausbau Radwanderweg als TA Himmelsscheibenweg 1,4 280.229,85 250.223,25 Stendal ZS/2011/08/30745 39150014 25.09.2009 Ausbau Teilabschn. Radweg "Altmarkrundkurs" 0,8 121.856,24 71.510,26 Wittenberg ZS/2011/08/31497 39156677 18.11.2009 Ausbau überregionaler Radweg R 1 5,5 1.164.230,26 939.400,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31673 40153335 27.04.2010 4 Bauabschnitte Saale-Radweg im BLK 4,6 929.309,72 831.900,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31674 40153337 20.05.2010 Ausbau Unstrutradweg in VG An d. Finne 0,6 115.341,78 103.600,00 Burgenlandkreis ZS/2011/09/33087 41153336 29.11.2011 Ausbau des Unstrutradweges in Nebra, Laucha und Freyburg 5,1 874.244,98 699.395,98 Burgenlandkreis ZS/2011/12/35862 41153337 20.12.2011 Touristische Erschließung Blütengrund/Ausbau des UnstrutRadwanderweges 3,2 438.224,64 328.964,09 Salzlandkreis ZS/2011/09/33067 41150005 28.09.2011 Seeradweg mit Fahrradrast- und Informationsstützpunkt (Teilabschnitt Europaradweg R1) 0,8 867.300,56 757.033,52 2011 2007 2008 2009 2010 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.7 Investitionsförderung GRW / EFRE vorliegende Anträge touristische Infrastruktur (Radwege / Wanderwege) Stand: 30.04.2012 Vorgang Datum Antragseingang Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorhaben Investvolumen beantragt Zuschuss beantragt ZS/2011/09/33132 18.01.2010 Stendal Ausbau Havelradweg, BA 6, 7,8, 11.1 und 11.3 1.072.400,00 953.240,00 ZS/2011/09/33144 22.12.2009 Burgenlandkreis Ausbau des Unstrut-Radweges im Burgenlandkreis als interkommunales Projekt in der VG "Unstruttal" 774.618,60 697.156,74 ZS/2011/09/33137 22.12.2009 Stendal Ausbau des Havelradweges Bauabschnitte 11.4, 13, 14 und 15 763.374,52 689.176,36 ZS/2011/09/33074 24.06.2009 Burgenlandkreis Saale-Radwanderweg 557.743,76 501.969,76 ZS/2011/09/33090 23.06.2010 Saalekreis Ausbau Saaleradweg in Abschnitten(Teilbereich 2) 346.783,12 173.300,00 ZS/2011/09/33154 02.10.2008 Börde Aller-Elbe-Radweg TA XII in der Ortslage Hundisburg 320.000,00 288.000,00 ZS/2011/09/33107 03.09.2010 Saalekreis Ausbau des Radwanderweges zwischen Albersroda und Mücheln im Verlauf K 2164 271.231,65 244.108,49 ZS/2011/09/33145 17.12.2009 Stadt Halle (Saale) Rad-/Gehweg zwischen Halle-Osendorf und Döllnitz (L 170) 257.500,00 211.200,00 ZS/2011/09/33140 13.11.2009 Saalekreis Ausbau des Radwanderweges zw. Kuckenberg und Esperstedt 204.841,04 184.356,94 ZS/2011/09/33136 28.12.2009 Saalekreis Dolmenradweg 145.758,62 131.182,76 ZS/2011/09/33041 31.08.2011 Halle (Saale) Saaleradwanderweg Planena bis zur Stadtgrenze Rattmannsdorf 140.000,00 80.000,00 ZS/2011/11/35721 28.11.2011 Harz Ausbau Wegeabschnitte überregionaler Radwege R1/D3 und Harzrundweg 126.913,50 114.222,15 ZS/2011/09/33182 12.10.2010 Saalekreis Ausbau Radwanderweg "Salzstraße" in der Gemarkung Beuna, Stadt Merseburg 70.000,00 42.000,00 ZS/2011/09/33178 07.09.2010 Burgenlandkreis Ausbau Elster-Radweg, Abschnitt Zangenberg, Weg zum Tiergarten 39.900,00 24.000,00 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.15 Investitionsförderung GRW / EFRE bewilligte Vorhaben touristische Infrastruktur im Zeitraum 01.01.2005-30.04.2012 Stand: 30.04.2012 Jahr Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorgang Projekt Datum Entscheidung positiv Vorhaben Länge in km Investvolumen bewilligt Zuschuss bewilligt Altmarkkreis Salzwedel ZS/2011/08/30150 35150007 12.04.2005 Wallanlage 1.589.832,51 1.429.846,70 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/30145 35153348 10.10.2005 Aufwertung Gutspark "Gartenträume" 819.336,26 688.147,05 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30217 35153341 27.07.2005 Mittelberg 9.599.046,43 8.615.063,13 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30371 35153340 19.07.2005 Neubau Saale-Radwanderweg Bereich Dammstr 1-27 0,2 559.816,54 80.000,00 Stadt Halle (Saale) ZS/2011/08/30141 35153337 22.03.2005 Amtsgarten "Gartenträume" 1.404.856,47 1.067.390,21 Stadt Halle (Saale) ZS/2011/08/30239 35153336 22.03.2005 Reichardts Garten "Gartenträume" 660.229,75 566.874,15 Harz ZS/2011/08/30208 35150004 31.03.2005 Abteigarten "Gartenträume" 552.111,75 394.880,11 Harz ZS/2011/08/30178 35150003 22.04.2005 Schlosspark Ballenstedt "Gartenträume" 1.277.132,03 1.141.022,18 Harz ZS/2011/08/30326 35150010 11.08.2005 Parkplatz am Katzenteich 772.216,72 540.551,69 Harz ZS/2011/08/30437 35150011 18.08.2005 Haus des Gastes in Quedlinburg 4.854.515,04 4.035.300,00 Jerichower Land ZS/2011/08/30023 35150005 30.03.2005 Beseitigung Hochwassers. Elberadweg 6,3 201.881,12 201.881,12 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30175 35153335 28.02.2005 Touristisches Leitsystem 31.596,50 16.198,11 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30112 35153344 08.09.2005 tour. Erschließung Schloss Stolberg 3.200.003,56 2.350.707,01 Saalekreis ZS/2011/08/30211 35153339 17.05.2005 Schlossgarten "Gartenträume" 496.092,51 400.910,46 Saalekreis ZS/2011/08/30152 35153350 07.11.2005 Saale-Radwanderweg 10,2 915.324,99 571.569,37 Saalekreis ZS/2011/08/30383 35153353 25.11.2005 Neubau Bootsanlegestelle 132.112,97 73.800,00 Saalekreis ZS/2011/08/30235 35153346 30.09.2005 Tourist. Erschließung äußere Burganlage 133.741,05 80.108,62 Saalekreis ZS/2011/08/30337 35153349 21.10.2005 Fahrgastschiffanleger Saale, Strom-km 119,3 63.362,88 31.513,30 Saalekreis ZS/2011/08/30212 35153334 28.02.2005 Infrastr. Flutungsstelle (2. BA) 450.358,12 269.764,11 Salzlandkreis ZS/2011/08/30457 35150012 29.09.2005 Neuaufbau Gradierwerk 464.990,32 348.394,52 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/30220 36156667 15.11.2006 Marina - Bitterfelder Wasserfront 605.906,82 239.300,00 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/29536 36157000 08.03.2006 Beseitigung von Hochwasserschäden - Radweg 5,2 817.569,76 801.814,16 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/30410 36156670 19.12.2006 touristisches Leitsystem "Köthener Land" 58.131,41 32.268,31 Börde ZS/2011/08/30699 36150017 25.10.2006 Aller-Elbe-Radweg 2,6 237.854,76 197.401,94 Börde ZS/2011/08/30594 36150009 27.07.2006 Schlosspark Harbke Projekt "Gartenträume" 297.712,12 250.200,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30535 36153335 22.03.2006 Naumburger Dom (Westtürme/Besucherempfang) 244.830,67 188.500,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30551 36153343 30.08.2006 Zugang Fähre Blütengrund 35.522,25 27.500,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30719 36153346 01.12.2006 An der Steinklöbe 180.870,18 154.900,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30491 36153341 17.08.2006 Bootsanlegestelle 11.513,95 6.600,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30310 36153337 19.05.2006 Motorbootanlegestelle 30.154,71 18.000,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30628 36153345 14.11.2006 Fortführung Ausbau El- sterradwanderweg, BA 2 1,4 215.778,26 129.466,94 Harz ZS/2011/08/30144 36150016 28.09.2006 Brühlpark "Gartenträume" 2.145.439,47 1.891.449,82 Harz ZS/2011/08/30593 36150018 16.11.2006 Park Spiegelsberge 629.397,69 555.857,25 Harz ZS/2011/08/30569 36150007 14.07.2006 Schlossgärten 547.954,00 482.600,00 2005 2006 Investitionsbank Sachsen-Anhalt 1/4 Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.15 Investitionsförderung GRW / EFRE bewilligte Vorhaben touristische Infrastruktur im Zeitraum 01.01.2005-30.04.2012 Stand: 30.04.2012 Jahr Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorgang Projekt Datum Entscheidung positiv Vorhaben Länge in km Investvolumen bewilligt Zuschuss bewilligt Jerichower Land ZS/2011/08/30411 36150003 17.05.2006 Ausbau Teilabschnitt Radweg "Altmarkrundkurs" 2,8 150.721,20 90.400,00 Saalekreis ZS/2011/08/30604 36153338 04.07.2006 Dieskauer Park Gartenträume 496.022,32 407.700,00 Saalekreis ZS/2011/08/30544 36153342 30.08.2006 Errichtung Parkplatz "Meuschauer Str." 60.237,29 32.540,17 Salzlandkreis ZS/2011/08/30281 36150001 15.02.2006 Seepark Barby 1.059.713,23 398.100,00 Stendal ZS/2011/08/30492 36150005 27.06.2006 Bau Schiffsanlegestelle 152.720,01 86.300,00 Stendal ZS/2011/08/30673 36150015 15.09.2006 Erschließung Uferbereich (Promenade) - Parkplätze 39.027,86 23.416,70 Stendal ZS/2011/08/30595 36150008 14.07.2006 Aufwertung d. Stadtparks Projekt "Gartenträume" 536.520,79 430.742,48 Börde ZS/2011/08/31015 37150019 14.12.2007 Ausbau Aller-Elbe-Radweg Weg 039 002 3,3 268.824,29 240.557,48 Börde ZS/2011/08/30760 37150004 09.05.2007 Ausbau Aller-Elbe-Radweg 1,3 159.073,35 130.200,00 Harz ZS/2011/08/30797 37150002 17.04.2007 Baumannshöhle 713.039,98 543.500,00 Harz ZS/2011/08/30554 37150006 29.05.2007 Bau eines Loipenhauses 345.443,06 280.000,00 Harz ZS/2011/08/30904 37150008 21.08.2007 Brücke über Quarmbach Radweg zur Vernetzung 0,1 20.861,56 12.516,94 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30258 37153336 26.07.2007 Stellflächen Auerberg 441.916,09 371.238,61 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30963 37153337 25.09.2007 Ausstattung Besucherzentrum 74.620,06 44.700,00 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30687 37153334 30.03.2007 Europa-Rosarium 1.493.399,71 1.204.700,00 Saalekreis ZS/2011/08/30819 37153342 10.12.2007 Touristisches Leitsystem 103.841,78 61.900,00 Salzlandkreis ZS/2011/08/31050 37150014 07.11.2007 Europaradweg R 1 1,5 76.773,85 43.271,14 Salzlandkreis ZS/2011/08/30861 37150010 24.09.2007 Ausbau Saale-/Europaradwanderweg R1 0,9 120.353,37 72.212,02 Wittenberg ZS/2011/08/30516 37150011 09.10.2007 Beschilderung Lutherweg 410,0 130.527,87 113.498,93 Wittenberg ZS/2011/08/31016 37156674 24.10.2007 Wiederherst. Wallanlage u. Elberadwanderweg 121.848,09 109.663,28 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/30863 38156667 29.02.2008 Seebrücke an Goitzsche OT Friedersdorf 828.979,21 600.761,23 Anhalt-Bitterfeld ZS/2011/08/31242 38156672 25.11.2008 Tourist. Infrastruktur zu Eike von Repgow 569.623,19 501.075,32 Börde ZS/2011/08/31024 38150018 14.11.2008 Aller-Elbe-Radweg TA XI Ortslage Hundisburg 0,5 130.713,66 106.300,00 Börde ZS/2011/08/31330 38150011 27.08.2008 Wiederherstellung Gewässersystem im Schlosspark 345.100,19 308.715,83 Börde ZS/2011/08/31168 38150007 25.06.2008 Teilabschnitt Aller-Elbe Radwanderweg 1,6 129.352,17 105.703,44 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31442 38153350 10.12.2008 Ausbau Zuwegung zur Holländer-Windmühle 136.335,78 72.608,72 Burgenlandkreis ZS/2011/08/30781 38153335 30.04.2008 Leitsystem/Beschilderung zur tourist. Erschl. 35.773,20 32.195,87 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31147 38153341 19.06.2008 Touristischer Parkplatz An der Steinklöbe 541.379,82 483.104,88 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31117 38153336 27.05.2008 Erlebniscenter "Arche Nebra" 248.113,39 221.760,85 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31346 38153342 15.07.2008 Touristischer Parkplatz Blütengrund Großjena 147.098,74 103.598,25 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31456 38153348 18.11.2008 Ausbau Teilbereich Saale-Radwanderweg 0,2 387.642,16 338.200,00 Stadt Halle (Saale) ZS/2011/08/31169 38153343 07.08.2008 Besucherinformationszentrum im Händel-Haus 257.493,33 231.744,00 Harz ZS/2011/08/30977 38150012 04.09.2008 Ilsetal Hängebrücke, Kneipp-Anl. 118.140,30 70.500,00 Harz ZS/2011/08/30946 38150005 25.04.2008 Touristische Infrastruktur im Bodetal 6.835.641,45 4.010.800,00 2007 2008 Investitionsbank Sachsen-Anhalt 2/4 Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.15 Investitionsförderung GRW / EFRE bewilligte Vorhaben touristische Infrastruktur im Zeitraum 01.01.2005-30.04.2012 Stand: 30.04.2012 Jahr Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorgang Projekt Datum Entscheidung positiv Vorhaben Länge in km Investvolumen bewilligt Zuschuss bewilligt Salzlandkreis ZS/2011/08/31306 38150020 10.12.2008 Solepark Bad Salzelmen 5.107.943,11 3.622.100,00 Stendal ZS/2011/08/30734 38150002 26.02.2008 tour.Erschl./Aufwertung Hafenbereich-Stellplätze 158.965,72 92.039,00 Stendal ZS/2011/08/31234 38150004 13.03.2008 Errichtung eines Bootssteges 27.780,53 13.500,00 Altmarkkreis Salzwedel ZS/2011/08/30881 39150002 05.03.2009 Touristischer Parkplatz am Schramper Eck 110.876,64 64.932,66 Börde ZS/2011/08/30387 39150004 27.03.2009 Erricht. Sportboothafen 986.950,01 888.200,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31311 39153344 24.08.2009 Errichtung einer Boots- anlegestelle 15.106,62 7.900,00 Stadt Dessau-Roßlau ZS/2011/08/31578 39156675 05.11.2009 Anlegestelle für Fahrgastschiffe + Umfeldgestaltung 182.000,00 163.800,00 Harz ZS/2011/08/31478 39150003 06.04.2009 Parkanlage Roseburg Gartentraumprojekt 1.947.137,52 1.587.000,00 Jerichower Land ZS/2011/08/31563 39150011 08.09.2009 Touristische Erschließung Klosteranlage 2.790.071,37 2.484.900,00 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/30964 39153343 17.07.2009 Tour. Erschl. Südterrasse Schloss Stolbg. 1.208.560,89 1.050.000,00 Mansfeld-Südharz ZS/2011/08/31444 39153337 29.04.2009 Besucherparkplatz Köningspfalz Tilleda 360.363,73 284.300,00 Saalekreis ZS/2011/08/31598 39153341 15.07.2009 Tourist. Knotenpunkt am Nebengebäude Borlachturm 198.840,00 155.800,00 Saalekreis ZS/2011/08/31589 39153342 08.09.2009 Ausbau Radwanderweg als TA Himmelsscheibenweg 1,4 280.229,85 250.223,25 Salzlandkreis ZS/2011/08/31577 39150009 25.08.2009 Touristisches Wegeleitsystem 69.867,05 41.900,00 Salzlandkreis ZS/2011/08/31582 39150010 08.09.2009 Schiffs-und Bootsanleger 120.115,90 44.500,00 Stendal ZS/2011/08/31590 39150006 09.04.2009 TA Altmarkrundkurs - Ersatzneubau Brücke 124.206,59 98.638,11 Stendal ZS/2011/08/30745 39150014 25.09.2009 Ausbau Teilabschn. Radweg "Altmarkrundkurs" 0,8 121.856,24 71.510,26 Wittenberg ZS/2011/08/31497 39156677 18.11.2009 Ausbau überregionaler Radweg R 1 5,5 1.164.230,26 939.400,00 Wittenberg ZS/2011/08/31427 39150005 24.03.2009 Straßenausbau, Friederikenbrücke 1.483.840,00 1.335.400,00 Börde ZS/2011/08/31941 40150009 23.09.2010 Schlosspark 544.980,34 489.600,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31657 40153342 22.12.2010 Bohrung / infrastrukt. Erschl. von Heilwasser 1.918.829,42 1.611.400,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31759 40153336 27.04.2010 Besucherempfang/Informationszentrum Kloster 597.499,99 536.600,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31673 40153335 27.04.2010 4 Bauabschnitte Saale-Radweg im BLK 4,6 929.309,72 831.900,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/31674 40153337 20.05.2010 Ausbau Unstrutradweg in VG An d. Finne 0,6 115.341,78 103.600,00 Harz ZS/2011/08/31998 40150015 12.11.2010 Roseburg Rieder Parkplatz + Umfeldgest. 51.441,80 46.200,00 Harz ZS/2011/08/31675 40150006 20.05.2010 Schlossgärten-Parkplatz, Wegebau, Busparkplatz 1.327.375,20 1.179.200,00 Harz ZS/2011/08/31804 40150008 07.06.2010 Einheitliches tourist. Leitsystem Harz/LK Harz 1.630.203,00 1.467.100,00 Stendal ZS/2011/08/31507 40150004 16.04.2010 touristische Infrastruk- tur Weißewarte 1.182.290,93 981.500,00 Wittenberg ZS/2011/08/32072 40156679 29.12.2010 Parkierungsanlage 1.359.112,40 1.223.200,00 Wittenberg ZS/2011/08/31643 40156678 22.12.2010 Infrastr.f. Eventtourismus/ Standort Ferropolis 5.168.966,14 3.915.900,00 Burgenlandkreis ZS/2011/08/32127 41153334 25.03.2011 Domgarten Tourist. Erschl. Teil 2 229.995,00 206.900,00 Burgenlandkreis ZS/2011/09/33094 41153339 21.12.2011 Touristische Erschließung Kloster Pforta 3.589.229,59 2.925.297,88 Burgenlandkreis ZS/2011/12/35862 41153337 20.12.2011 Touristische Erschließung Blütengrund/Ausbau des Unstrut-Radwanderweges 3,2 438.224,64 328.964,09 2010 2009 Investitionsbank Sachsen-Anhalt 3/4 Große Anfrage DS 6/1056 Anlage IV.15 Investitionsförderung GRW / EFRE bewilligte Vorhaben touristische Infrastruktur im Zeitraum 01.01.2005-30.04.2012 Stand: 30.04.2012 Jahr Landkreis / Kreisfreie Stadt Vorgang Projekt Datum Entscheidung positiv Vorhaben Länge in km Investvolumen bewilligt Zuschuss bewilligt Burgenlandkreis ZS/2011/09/33087 41153336 29.11.2011 Ausbau des Unstrutradweges in Nebra, Laucha und Freyburg 5,1 874.244,98 699.395,98 Harz ZS/2011/09/33242 41150006 30.09.2011 Geländeerschließung Infrastruktur "Barenberg/Winterberg" - Sandbrinkstraße/Brücken über die Bode 7.891.625,00 7.102.462,50 Harz ZS/2011/09/32972 41150003 12.09.2011 Errichtung eines touristischen Leitsystems 37.571,46 21.654,59 Harz ZS/2011/08/31690 41150002 09.06.2011 Infrastruktur LAGA 2010 Land.park Degenershausen 569.971,32 511.500,00 Salzlandkreis ZS/2011/09/33067 41150005 28.09.2011 Seeradweg mit Fahrradrast- und Informationsstützpunkt (Teilabschnitt Europaradweg R1) 0,8 867.300,56 757.033,52 Wittenberg ZS/2011/09/33071 41156673 22.12.2011 Zentrale Stadtinformation der Lutherstadt Wittenberg 4.715.380,90 4.109.616,97 2011 Investitionsbank Sachsen-Anhalt 4/4 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage V.1 Verunglücke Fahrradfahrer (Fahrer und Mitfahrer) in den Jahren 2000 - 2011 mit Angabe der Verletzungsschwere (differenziert nach Kindern und Jugendlichen sowie Senioren) im Alter von … bis … unter Jahren 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Getötete zusammen - unter 6 - 6-10 - 10-15 - 15-18 - 18-21 - 65-70 - 70-75 - 75 und mehr 39 - 1 2 3 - 4 2 7 32-22--545 28111-1322 21--22-532 25---113-5 31-1221276 20 - - - 1 1 5 1 4 16--1---23 17---2-4-4 21-----326 14-----234 14-----127 Schwerverletzte zusammen - unter 6 - 6-10 - 10-15 - 15-18 - 18-21 - 65-70 - 70-75 - 75 und mehr 622 4 34 102 58 23 43 34 40 552520794933282819 487416615124262525 519121674723283430 475418644122302633 546315445730342436 527 4 10 46 48 26 42 25 49 521612313925424347 50649273221553152 442411301919394138 385414321319223739 421812261412254857 Leichtverletzte zusammen - unter 6 - 6-10 - 10-15 - 15-18 - 18-21 - 65-70 - 70-75 - 75 und mehr 2108 19 85 373 282 141 75 64 44 18571337324199126895648 18441166274234109914461 202828552722481351115366 200318652372581281286570 211724601992481701168375 2064 23 62 167 224 170 128 83 89 2051164716316016214210890 2084165714414716415989100 187826531508710214011589 1564144111382761009386 184119561728891102152100 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage V.2, Seite 1 Verunglücke Fahrradfahrer ( Fahrer, ohne Mitfahrer) in den Jahren 2008 - 2011 nach Kreisen und kreisfreien Städten mit Angabe der Verletzungsschwere (differenziert nach Kindern und Jugendlichen sowie Senioren) im Alter von … bis … unter Jahren Insgesamt (ST) Dessau/ Roßlau (KFS) Halle/ Saale (KFS) Magde- burg (KFS) Altmark Salzw. (LK) AnhaltBitterf . (LK) Börde (LK) Burgenlandkr . (LK) Harz (LK) Jerich. Land (LK) Mansf. Südharz (LK) Saalekreis (LK) Salzldkreis (LK) Stendal (LK) Witten- berg (LK) Getötete zusammen - unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 17 - - - 8 ----- 1---- 2---- 1---- 3---3 1---1 ----- ----- ----- ----- 4---2 1---- 2 - - - 1 2 - - - 1 2 0 0 8 Verletzte zusammen- unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 2582 13 234 185 486 131-61235 356-273634 519-283877 90-9622 2232201556 141-26827 108112417 1852191335 84-12517 7421538 141118931 1971131061 133 3 16 11 26 200 1 13 15 40 Getötete zusammen - unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 21 - - - 11 1---1 2---- 2---2 ----- 3---1 1---1 2---2 1---1 ----- 2---- 3---- 1---1 2 - - - 1 1 - - - 1 2 0 0 9 Verletzte zusammen- unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 2293 11 237 121 462 136-15839 3282232028 485-262890 59-8213 2112211452 117-17219 104-14325 164121735 97-12233 69113411 111313720 146-18539 112 1 19 7 24 154 1 17 12 34 Große Anfrage Drucksache 6/1056 - Anlage V.2, Seite 2 im Alter von … bis … unter Jahren Insgesamt Dessau/ Roßlau (KFS) Halle/ Saale (KFS) Magde- burg (KFS) Altmark Salzw. (LK) AnhaltBitterf . (LK) Börde (LK) Burgenlandkr . (LK) Harz (LK) Jerich. Land (LK) Mansf. Südharz (LK) Saalekreis (LK) Salzldkreis (LK) Stendal (LK) Witten- berg (LK) Getötete zusammen - unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 14 - - - 9 1---1 1---- 2---2 ----- 3---2 2---1 ----- 1---1 ----- 1---- ----- 2---2 1 - - - - - - - - - 2 0 1 0 Verletzte zusammen- unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 1932 5 198 95 377 103-6228 282-261338 4131292555 67-9317 168216641 8319220 84-11314 166-26439 63-8419 54-13511 8619616 130-17829 99 - 9 5 16 134 - 10 9 34 Getötete zusammen - unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 14 - - - 10 ----- ----- 1---1 ----- 3---3 1---1 1---1 ----- ----- 1---- 1---1 2---1 2 - - - 1 2 - - - 1 2 0 1 1 Verletzte zusammen- unter 6 - von 6 bis unter 15 - von 18 bis unter 21 - von 65 und mehr 2246 13 265 103 484 125111437 345-261940 440-212286 78118222 1742171447 122-27330 91212419 1843221330 83-9236 54-17210 136116232 156-31340 96 2 11 8 23 162 1 27 5 32 nachtrag1241.pdf Anlage1241.pdf Anlage1241.pdf Anlage_II.20_final Anlage_ II.23_final Anlage_II.25_final Anlage_IV.6_final Anlage_IV.7_final Anlage_IV.15_final Anlage_ V.1_final Anlage_V.2_final