Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/125 14.06.2011 (Ausgegeben am 16.06.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Oberflächensenkungen im Erdgasfördergebiet Altmark Kleine Anfrage - KA 6/7030 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 5/3091, Frage 3 verweist die Landesregierung darauf, dass Aussagen über Senkungen der Erdoberfläche infolge der Erdgasförderung in der Altmark erst getroffen werden können, sobald die entsprechenden Daten im Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) vorliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Kann inzwischen davon ausgegangen werden, dass im LAGB die erforderlichen Daten vorliegen? Ja, davon kann ausgegangen werden. Frage 2: Wenn ja, welche Aussagen können Bezug nehmend auf die Frage 3 der o. g. Drucksache getroffen werden? Ab 1973 wurden die durch die Gewinnung von Erdgas in der Altmark verursachten Bodensenkungen durch großräumige Nivellements beobachtet. Wiederholungsmessungen , unter Ausbau der Netzgeometrie, fanden in den Folgejahren 1974, 1975, 1978, 1983 und 1988 statt. Danach sollten die Wiederholungsmessungen weiter im 5-Jahresrhythmus durchgeführt werden, was jedoch nach der Wiedervereinigung nicht mehr erfolgte. Die Messungen wurden im Norden und Westen des Abbaugebiets bis an die Grenze zum Bundesland Niedersachsen durchgeführt. In Richtung 2 Osten und Süden erstreckte sich das Messgebiet bis nach Arendsee sowie bis zum Drömling. Das im Beobachtungsgebiet im Zeitraum zwischen 1973 und 1988 gemessene Senkungsmaximum beträgt ca. 15 cm und befindet sich etwa 10 km südwestlich von Salzwedel. Die um dieses Senkungsmaximum entstandene Senkungszone ist gleichmäßig schüsselförmig mit einem Radius von ca. 20 bis 25 km ausgebildet. Auf der Grundlage der Messergebnisse wurden auch entsprechende Prognosen für die zu erwartende Endsenkung erarbeitet. Danach wird mit einer Endsenkung von ca. 25 cm im Senkungsmaximum gerechnet, was auf den großflächig und gleichmäßig beeinflussten Bereich bezogen, praktisch keine nachweisbaren Auswirkungen auf die Nutzung der Oberfläche entfaltet. Frage 3: Wenn nein, was hat die Landesregierung bisher veranlasst, um den entsprechenden Bericht zu erhalten? Entfällt.