Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1266 05.07.2012 (Ausgegeben am 05.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im Verwaltungsdienst Kleine Anfrage - KA 6/7511 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 2. Mai 2012 wurde berichtet , dass in den drei Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt zusammen 18 Polizeivollzugsbedienstete auf Stellen der Polizeiverwaltung eingesetzt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden derzeit Im Land Sachsen-Anhalt auf Verwaltungsstellen eingesetzt? Bitte getrennt nach Direktionen und Revieren sowie ggf. weiteren Dienststellen angeben. Durch die Behörden und Einrichtungen wurde grundsätzlich ausgeführt, dass Polizeivollzugsbeamte nicht auf Verwaltungsdienstposten geführt werden und keine Verwaltungsstelle besetzen. Folgende Ausnahmen wurden benannt: 1 x Landeskriminalamt 36 x Fachhochschule der Polizei. Entsprechend der Vorbemerkung zum Stellenplan im Kapitel 03 20 können bis zu 100 der für die Aufgaben der Polizeiverwaltung ausgewiesenen Planstellen/Stellen vorübergehend mit Polizeivollzugsbeamten/-innen besetzt werden, um eine flexible Stellenbesetzung zu gewährleisten. 2 2. Wie stellt sich Altersstruktur der Vollzugsbeamten dar, die derzeitig auf Verwaltungsstellen eingesetzt werden? Das Durchschnittsalter der genannten 37 Polizeivollzugsbeamten beträgt 48 Jahre: 2 x Geburtsjahr 1954 3 x Geburtsjahr 1955 2 x Geburtsjahr 1956 2 x Geburtsjahr 1957 1 x Geburtsjahr 1959 3 x Geburtsjahr 1960 4 x Geburtsjahr 1961 4 x Geburtsjahr 1963 2 x Geburtsjahr 1964 2 x Geburtsjahr 1965 2 x Geburtsjahr 1966 1 x Geburtsjahr 1967 1 x Geburtsjahr 1969 1 x Geburtsjahr 1970 1 x Geburtsjahr 1972 2 x Geburtsjahr 1974 2 x Geburtsjahr 1975 1 x Geburtsjahr 1976 1 x Geburtsjahr 1983 3. Plant die Landesregierung auch künftig Vollzugsbeamte auf Verwaltungs- stellen einzusetzen? Wenn ja, wie begründet sie dies? Eine Verwendung von Polizeivollzugsbeamten auf Verwaltungsdienstposten ist auch weiterhin nicht geplant. 4. Der Landesrechnungshof verweist in seinem Jahresbericht 2011 auf höhere Kosten, die durch den Einsatz von Vollzugsbeamten auf Verwaltungsstellen entstehen. Welcher finanzielle Mehraufwand entsteht dem Land Sachsen-Anhalt nach Einschätzung der Landesregierung dadurch jährlich? Welcher finanzielle Mehraufwand entstand dadurch seit dem Jahr 2002 pro Jahr? Wie entwickelt sich der finanzielle Mehraufwand nach den Personalplanungen der Landesregierung entsprechend dem Personalentwicklungskonzept bis 2025? Bitte einzeln nach Jahren darstellen. Der finanzielle Mehraufwand für den Einsatz von Vollzugsbeamten auf Verwaltungsstellen ergibt sich aus dem Anspruch auf die Zahlung der Polizeizulage und dem Anspruch auf Heilfürsorge sowie infolge der unterschiedlichen Ruhestandseintritte aus der Ruhestandszahlung für den Zeitraum vom 60. bis zum 65. Lebensjahr der Vollzugsbeamten.