Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1273 09.07.2012 (Ausgegeben am 10.07.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Reviergrößen im Forstbereich Kleine Anfrage - KA 6/7510 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie groß sind im Durchschnitt die Betreuungsforstämter in Sachsen- Anhalt und wie groß sind sie in allen anderen Bundesländern? 2. Wie groß sind die Landeswaldreviere im Durchschnitt in Sachsen-Anhalt und wie groß sind sie in allen anderen Bundesländern? Die Fragen 1 und 2 werden in einer zusammengefassten Darstellung beantwortet. Die nachfolgende Übersicht beruht auf Angaben, die von den Bundesländern gemacht wurden: Land durchschnittliche Reviergröße Anmerkungen Landeswaldreviere Betreuungsreviere BadenWürttemberg 1.300 ha Getrennte Angaben sind nicht möglich, da die Reviere überwiegend nicht besitzartenrein organisiert sind. Bayern 2.000 ha - Angaben zu Betreuungsrevieren sind nicht möglich, da kein Privatwald, sondern nur Körperschaftswald in unterschiedlichem Umfang betreut wird. Berlin 1.020 ha - In Berlin gibt es insgesamt nur ca. 200 ha Privatwald. 2 Brandenburg 1.700 ha 5.300 ha Die Angabe zu Betreuungsrevieren be- zieht sich auf den Gesamtwald. Die mit der Betreuung beauftragten Reviere sind auch für Hoheits-, Beratungs- und Gemeinwohlaufgaben im Gesamtwald bzw. nicht betreuten Privatwald zuständig. Getrennte Angaben zur Höhe der Betreuungsflächen liegen nicht vor. Bremen - - Im Land Bremen bestehen aufgrund der geringen Waldfläche keine Forstreviere. Hamburg 755 ha Getrennte Angaben sind nicht möglich, da die Reviere nicht besitzartenrein organisiert sind. Hessen 1.580 ha Getrennte Angaben nicht möglich, da die Reviere nicht besitzartenrein organisiert sind. MecklenburgVorpommern 985 ha 2.600 ha Die Angabe zu Betreuungsrevieren bezieht sich auf den Gesamtwald. Die mit der Betreuung beauftragten Reviere sind auch für Hoheits-, Beratungs- und Gemeinwohlaufgaben im Gesamtwald bzw. nicht betreuten Privatwald zuständig. Getrennte Angaben zu den Betreuungsflächen liegen nicht vor. NordrheinWestfalen 2.200 ha 1.262 ha Die Angabe zum Landeswald bezieht sich auf den Landeswald und die Hoheitsaufgaben . Niedersachsen 1.500 ha 3.371 ha RheinlandPfalz 1.819 ha 1.668 ha SchleswigHolstein 1.650 ha 5.833 ha Saarland 1.500 ha Getrennte Angaben sind nicht möglich, da die Reviere überwiegend nicht besitzartenrein organisiert sind. Sachsen 1.710 ha - Zu den Betreuungsrevieren ist kein vergleichbarer Wert möglich, da nur 1,7 % der Privatwaldfläche ständig betreut werden. SachsenAnhalt 2.796 ha 1.685 ha Die Angabe zu den Betreuungsrevieren bezieht sich auf die derzeit 77 Reviere und umfasst nur die ständige Betreuung. Thüringen 1.760 ha Getrennte Angaben sind nicht möglich, da die Reviere überwiegend nicht besitzartenrein organisiert sind. 3 Der Umfang der Beratungs- und Betreuungsleistungen im Privat- und Körperschaftswald differiert in der Regel stark, so dass die Vergleichbarkeit der Größe der Betreuungsreviere nur sehr eingeschränkt gegeben ist. Es besteht die Möglichkeit der ständigen bzw. fallweisen Betreuung mit unterschiedlichen Inhalten. Differenzierte Informationen hierzu liegen nicht vor. 3. Gibt es in anderen Bundesländern Erfahrungen hinsichtlich der Unterstüt- zung der Privatwaldbetreuung in Forstbetriebsgemeinschaften und im Kleinprivatwald durch Förderprogramme unter Einsatz von Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) - wie mit der Antwort (Drs. 6/884, Frage 2) zu einer Kleinen Anfrage in Aussicht gestellt ist? ELER-Mittel werden bislang zur fachlichen Unterstützung von Forstlichen Zusammenschlüssen nicht eingesetzt. Über die GAK werden in fast allen Ländern die vorhandenen Fördermöglichkeiten (Erstinvestition, Geschäftsführung, Holzmobilisierungsprämie) durch die Forstbetriebsgemeinschaften in Anspruch genommen. Eine Überarbeitung dieser Instrumente ist vorgesehen. Eine direkte Förderung der Inanspruchnahme von Fachpersonal ist aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Freistaat Bayern bekannt, allerdings handelt es sich hierbei um reine Landesfinanzierungen. Bayern unterstützt Forstbetriebsgemeinschaften durch direkte befristete Gestellung von Personal zur Beratung der Geschäftsführung. Die Erfahrungen sind positiv. Nordrhein-Westfalen fördert in drei Pilotregionen die forstfachliche Betreuung durch private Anbieter. Das Verfahren wird als sehr verwaltungsaufwändig beschrieben. Niedersachsen zahlt nach aktueller Förderrichtlinie eine Hektarprämie für die forstfachliche Betreuung.